VN99-4, aktualisiert für VN05-1, Februar 2005

Die Hölle von Gretzenbach

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Seit Jahren deckt der VgT in der Schweinefabrik Tännler in Gretzenbach (SO) Tierschutzwidrigkeiten auf, doch der Filz aus Mästern, Tierärzten, Veterinär- und Landwirtschaftsbeamten, Justiz, Politik und den regime-hörigen Medien schaffte es, dass Tännler bisher nie zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Solothurner Kantonstierärztin erklärt offen, bei Verletzung von Tierschutzvorschriften würden Verzeigungen bei den Strafbehörden - wie das Tierschutzgesetz dies vorsieht - nur nach Gutdünken gemacht.

Im Jahr 1994 veröffentlichte der VgT diese Aufnahmen der entsetzlichen Zustände - vom Schweizer Fernsehen, Beobachter etc und von den Solothurner Medien unterdrückt.

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Abbildung unten:
Mit Brustgurt am Boden angebundene Mutterschweine

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Die Mutterschweine sind in den engen Käfigen mit Brustgurten am Boden angekettet und liegen und leben im eigenen Kot auf dem Betonboden - lebenslänglich.

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Praktisch sämtliche Tierschutzvorschriften über Schweine werden hier missachtet.

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Mit Brustgurten am Boden angebundene Mutterschweine - ohne regelmässigen Auslauf, ohne Beschäftigung - eine satanische Misshandlung empfindsamer, intelligenter Säugetiere.

Schlimmere Schweinefabriken gibt es auch im Ausland nicht.

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Die Solothurner Behörden unternahmen nichts und die Solothurner Medien unterdrückten diese satanischen Zustände ebenso wie das pflichtwidrige Verhalten der Behörden.

Die Solothurner Behörden unternehmen auch gegen die Missstände in anderen Schweinefabriken nichts (www.vgt.ch/vn/9904/solothurn.htm) - gedeckt von der Solothurner Zeitung, welche diese KZ-artigen Zustände bis heute systematisch unterdrückt; nur die Dementis des Politfilzes und seiner Beamten werden veröffentlicht.

Am 18. Juni 1999 behauptete Tännler im Argauer Regionalfernsehen Tele M1, die angebundenen Mutterschweine erhielten täglich von sieben bis halb zehn Uhr Auslauf - eine kaltblütige Lüge, denn von der Stallstruktur und dem Arbeitsaufwand her ist das gar nicht möglich. Am 14. August 1999 besuchten deshalb zwei getarnte VgT-Aktivisten die "Hölle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich Tännler. Sie wollten sich den von Tännler behaupteten Auslauf zeigen lassen. Wie erwartet erhielten die Tiere keinen freien Auslauf. Was Tännler als solchen bezeichnete, war etwas ganz anderes. Dies erläuterte der VgT am 17. August 1999 in einer Beschwerde an den Solothurner Regierungsrat wie folgt:

Das Elend mit dem Kantonstierarzt und dem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes dauert nun schon seit Jahren an, so dass es angebracht scheint, dass sich einmal der Regierungsrat damit befasst. Ein jahrelang andauernder, rechtswidriger und demokratiefeindlicher Zustand kann nicht einfach Departementsangelegenheit bleiben. Der neueste Fall: In der Schweinefabrik des Heinrich Tännler in Gretzenbach werden die Mutterschweine nicht nur sehr tierquälerisch, sondern auch krass gesetzwidrig gehalten. Kantonstierarzt Wäffler duldet und deckt diese Situation wissentlich seit Jahren! Die Mutterschweine sind in Kastenständen eingesperrt (nur gerade körper-grosse Stahlrohrkäfige) und mit Brustgurten am Boden angekettet. Gemäss Tierschutzverordnung müssten die Tiere täglich Auslauf und Beschäftigungsmöglichkeit über längere Zeit erhalten. Im Betrieb Tännler erhalten die Mutterschweine (Galtschweine) weder den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf noch die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit. Was Tännler untauglich als "Auslauf" deklariert, ist folgendes:

Zur Fütterung am Morgen werden die Muttertiere durch einen Laufgang zum Fressplatz vor dem Stall getrieben, wo sie bis zur Rückkehr in den Stall wieder in Kastenständen eingesperrt werden! Sie können sich also nur gerade knapp eine Minute lang bewegen, und das auch nicht frei, denn sie müssen in dieser kurzen Zeit durch den Korridor zum Fressplatz laufen!

Die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigung zwischen den Fütterungszeiten fehlt auch. Dies ist besonders schlimm, weil diese intelligenten Tiere angegurtet in den Kastenständen zur völligen Bewegungslosigkeit gezwungen werden und deshalb unter extremer Langeweile leiden.

Die artspezifischen Bedürfnisse des Hausschweines sind wissenschaftlich gut erforscht und es ist bekannt, dass sie das angeborene Bedürfnis haben, sich täglich mehrere Stunden zu bewegen und zu beschäftigen. Der Zustand in der "Hölle von Gretzenbach" ist deshalb absolut gesetzwidrig - und dies seit Jahren, vom Kantonstierarzt geduldet und sogar aktiv gedeckt mit der Behauptung, die Zustände seien gesetzeskonform. Dieses einmal mehr pflichtwidrige Verhalten erfüllt nach unserer Ansicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung.

Der bekannte Theologe Eugen Drewermann schrieb in ähnlichem Zusammenhang: "Wie bestochen müssen Fachleute sein, die solchen tierquälerischen Massentierhaltungen bescheinigen, in Ordnung zu sein."

Am 1. September 1999 veröffentlichte der VgT eine neue Aufnahme aus der «Hölle von Gretzenbach»:

An der Schulter hat dieses angegurtete Mutterschwein ein handgrosses, unbehandeltes Geschwür (in der Fachsprache Dekubitus genannt) - eine durch das ständige Liegen auf dem harten Zementboden entstandene Druckstelle, die sich infolge des ständig erneuten Scheuerns zu einem grossen, offenen Geschwür weiterentwickelt hat: Wundliegen infolge fehlender Stroheinstreu.

Was sollen die angegurteten, zur dauernden Bewegungslosigkeit gezwungenen Tiere ohne jede Beschäftigungsmöglichkeit sonst tun, als den ganzen Tag liegen, zwischendurch mal aufstehen und wieder abliegen? Eine andere Wahl, als sich im engen Stahlrohrkäfig (Kastenstand) immer an der gleichen Stelle auf den harten, einstreulosen Boden zu legen, haben sie nicht.

Die Wunde ist mit einer schwarzen Kruste bedeckt und offensichtlich unbehandelt. Tierquäler Tännler verletzte auch hier das Tierschutzgesetz, denn eine solche Wunde entsteht nicht von heute auf morgen und kann deshalb nicht übersehen werden.

Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Tierschutzverordnung muss der Tierhalter kranke und verletzte Tiere "unverzüglich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln oder aber töten."
Diese Tierschutzvorschrift hat Tännler missachtet und das kranke Tier über lange Zeit skrupellos seinem Leiden überlassen. Auch hierfür wurde er nie zur Rechenschaft gezogen - gedeckt von Kantonstierarzt Wäffler und Tierschutzinspektor Kummli.

Obwohl die entsetzlichen Zustände in diesem Tier-KZ gemäss dem Solothurner Veterinäramt angeblich völlig in Ordnung und gesetzeskonform waren und die Enthüllungen des VgT von den Medien unterdrückt wurden, wurde der Betrieb - nachdem die VgT-Nachrichten mit diesen Bildern in alle Haushaltungen im Kanton Solothurn verteilt worden waren - im Herbst 1999 still und leise teilweise saniert. Die Brustgurtanbindung und ein Teil der Kastenstände wurden entfernt und durch tierfreundlichere Laufbuchten ersetzt.

Wenige Wochen nach dem Umbau schrieb der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli einer empörten Leserin der VgT-Nachrichten, Kastenstände habe es in diesem Betrieb nie gegeben. In Tat und Wahrheit hat es in diesem Betrieb bis heute noch Kastenstände!

Mit dieser Lüge wollte Kummli den Eindruck erwecken, der VgT habe Missstände angeprangert, die es in Wirklichkeit gar nie gegeben habe. Im späteren Gerichtsverfahren hat Kummli dann zugegeben, nie selbst in diesem Betrieb gewesen zu sein und seine auf amtlichem Papier verbreitete Lüge, es habe dort nie Kastenstände gehabt, nur von Schweinezüchter Tännler selber gehört zu haben. Unglaublich, aber wahr! Der VgT reagierte darauf mit einem Flugblatt, mit dem die Bevölkerung über die von den Medien unterdrückten Machenschaften Kummlis informiert wurde.

Hierauf strengte Kummli mit Steuergeldern und Unterstützung durch die Solothurner Verwaltung ein Ehrverletzungsverfahren gegen VgT-Präsident Erwin Kessler an. Das Verfahren wurde aus juristischen Gründen (Konzentrationsprinzip) nach Bülach im Kanton Zürich verlegt - Pech für Kummli, der die Klage im Kanton Solothurn eingereicht und sich sicher gefühlt hatte, von der Solothurner Justiz wie üblich gedeckt zu werden. Die Bülacher Richterin Elke Roos erklärte Kummli, er habe es sich gefallen lassen müssen, dass seine Lüge in einem Flugblatt bekannt gemacht worden sei; sie werde VgT-Präsident Erwin Kessler sicher nicht verurteilen. Die Richterin hielt Kummli vor, Tierschutzmissstände zu decken, anstatt den VgT zu unterstützten. Kummli zog hierauf seine Klage zurück. Er kann unbeschadet solche haltlosen Verfahren zur Einschüchterung von Tierschützern führen, denn die Kosten müssen unfreiwillig die Steuerzahler des Kantons Solothurn tragen.

Falsche Zeugenaussagen zugunsten Tännlers:
Wie der Landwirtschafts- und Politfilz bei der Verhinderung des Tierschutzvollzuges in geradezu mafioser Weise zusammenarbeitet und sich gegenseitig deckt, zeigen Kummlis Zeugen, die im Gerichtsverfahren in Bülach zu seinen Gunsten falsch aussagten. Der Besitzer der Hölle von Gretzenbach, Heinrich Tännler, log als Zeuge, es habe in seinem Betrieb nie Kastenstände gegeben. Diesen Gefallen machte er Kummli vermutlich dafür, dass dieser die katastrophale Tierhaltung all die Jahre über unbehelligt liess. Tännlers falsche Zeugenaussage wurde von dessen Tierarzt Christian Casura - offensichtlich abgesprochen - gedeckt. Auch er log als Zeuge, es habe bei Tännler nie Kastenstände gegeben. Gegen beide - Tännler und Casura - erhob VgT-Präsident Erwin Kessler Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage. Das Verfahren gegen Casura wurde eingestellt, weil der unfähige Vizepräsident des Bezirksgerichtes Bülach, A. Fischer, bei der Zeugeneinvernahme Casuras Formfehler begangen hatte, so dass sich die Zeugeneinvernahme später als ungültig herausstellte. Dieser Bülacher Richter führte auf dem Betrieb Tännler einen gerichtlichen Augenschein durch. Anwesend war auch Kantonstierärztin Doris König (Nachfolgerin von Wäffler). Bei diesem Augenschein wurden Kastenstände angetroffen. Der Richter weigerte sich ohne Begründung, dies zu protokollieren. Ferner wurde bei diesem Augenschein festgestellt, dass in den Abferkelbuchten die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu fehlte. VgT-Präsident Erwin Kessler machte gegenüber der Kantonstierärztin auf der Stelle eine mündliche Anzeige und bestätigte diese anschliessend schriftlich. Doch Tännler wurde - wie üblich - nie zur Rechenschaft gezogen; Kantonstierärztin König macht laut eigener Aussage nur nach Gutdünken Verzeigungen wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften. Die Politmafia macht unter sich aus, ob und wieweit das Tierschutzgesetz angewendet wird.

Das Verfahren gegen Tännler wurde im Kanton Solothurn geführt und zeigt exemplarisch, wie hier der Polit- und Justizfilz funktioniert: Obwohl es im Betrieb Tännler bis heute Kastenstände gibt und man nur hätte hingehen müssen, um das zu sehen, stellte der Solothurner Untersuchungsrichter R Montanari die Strafuntersuchung gegen Tännler ohne jede Untersuchungshandlung ein mit der willkürlichen Begründung, der Tatverdacht sei «offensichtlich unzureichend" und es könne "ausgeschlossen werden, dass sich der Verdacht durch allfällige weitere Beweiserhebungen erhärten lasse". Dies, wie gesagt, obwohl es die von Tännler in seiner Zeugenaussage abgeleugneten Kastenstände bis heute gibt. Die Zeugenaussage der VgT-Vizepräsidentin, welche die fotografisch dokumentierten Kastenstände im Betrieb Tännler ebenfalls gesehen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Montanari einfach unterschlagen, und das Solothurner Obergericht deckte diese Willkür mit einer nichtssagenden Blabla-Begründung, welche auf den Kern der Sache gar nicht einging (verantwortliche Oberrichter: Frey, Jeger, Lämmli).

Am 13. September 1999, einen Monat nach der Teilsanierung des Betriebes Tännler, beantwortete der Vorsteher des Solothurner Volkswirtschaftsdepartementes, Thomas Wallner, die Beschwerde des VgT kaltblütig mit der Behauptung, die Kritik des VgT sei unwahr, in Gretzenbach sei kein einziges Schwein angebunden.

Seit der Teilsanierung des Betriebes im Jahr 1999 bezieht Tännler Bundessubventionen für "besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS).

Und so sieht diese "besonders tierfreundliche" Tierfabrik seit 1999 bis heute aus:

Aufnahmen vom Juli 2001

Zum Beweis, dass diese Aufnahmen nicht älter als Juli 2001 sind, hat der Fotograf aus dem BLICK vom 19.7.2001 die Aushang-Schlagzeile "Panzer gegen Palästinenser" aufgehängt und mitfotografiert.

Lediglich die Brustgurte sind verschwunden, nicht aber die Kastenstände, die es laut Veterinäramt, gedeckt durch die Solothurner Justiz, angeblich nie gegeben hat.

Es ist skandalös, dass Kastenstände unter dem Titel "besonders tiefreundlich" überhaupt noch erlaubt sind. Aber immerhin müssten die Tiere wenigstens Einstreu haben. Wie diese und frühere Aufnahmen zeigen, liegen Tännlers Mutterschweine im Deckstall aber ständig auf dem nackten Zementboden - kein einziger Strohhalm im ganzen Stallabteil! Der VgT hat dem Bundesamt für Landwirtschaft die rückwirkende Streichung der Direktzahlungen beantragt. Stattdessen hat dieses Amt die Sache dadurch "erledigt", dass Tännler telefonisch "gebeten" wurde, er möge doch bitte die BTS-Vorschriften einhalten. Bei derart offensichtlichem Desinteresse der obersten Aufsichtsbehörde, für die Verteilung von Subventionen die Anforderungen durchzusetzen, ist es nicht verwunderlich, dass Tännlers Schweine ein Jahr später immer noch auf dem nackten Zementboden schlafen müssen - in Kastenständen wohlgemerkt, die es gemäss der Solothurner Willkürjustiz angeblich bei Tännler gar nicht gibt und nie gegeben hat!

Wie die folgenden Aufnahmen vom Februar 2002 belegen, hatte diese telefonische Alibi-Bitte des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), die Einstreuvorschrift zu beachten, keine Wirkung, was zu erwarten gewesen war:

Aufnahmen Februar 2002: die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollständig.

Die Missstände dauern mit Wissen und Duldung durch das BLW weiter an.
Am 21. Mai 2002 erhob VgT-Präsident Dr Erwin Kessler beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement folgende Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW):

Die Vorschriften für Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Haltung (BTS) verlangen in der Schweinehaltung Stroheinstreu. Die Schweinefabrik Heinrich Tännler in Gretzenbach bezieht BTS-Direktzahlungen. Mit Fax vom 20.7.2001 habe ich dem Bundesamt für Landwirtschaft mitgeteilt, dass im Deckstall der Schweinefabrik Tännler die vorgeschriebene Stroheinstreu systematisch fehlt. Vom Bundesamt für Landwirtschaft, unterzeichnet von Conrad Widmer, erhielt ich die Antwort, man habe mit Heinrich Tännler telefonischen Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, die Vorschriften einzuhalten; man hoffe, "damit zu einer befriedigenden Lösung beigetragen zu haben".

Die Erledigung unseres Hinweises auf Missstände durch ein solch läppisches Telefon stellt nach unserer Auffassung eine gravierende Amtspflichtverletzung dar; daraus muss geschlossen werden, dass das Bundesamt für Landwirtschaft Subventionen verteilt, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen ernst zu nehmen. Es ist deshalb nicht überraschend, dass in der Schweinefabrik Tännler die Einstreu auch weiterhin fehlt! Nachkontrollen wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft offensichtlich weder selbst vorgenommen noch veranlasst - eine gravierende Verletzung der Oberaufsichtspflicht des Bundes! Es ist schlimm genug, dass unter dem Titel "Besonders tierfreundliche Haltung" tierquälerische Kastenstände für Mutterschweine erlaubt sind. Dass in BTS-Betrieben darüber hinaus auch noch das vollständige Fehlen von Einstreu toleriert wird, so dass die Muttertiere auf dem nackten, harten und rauhen Zementboden liegen müssen und nicht einmal die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit erhalten, ist ein Skandal.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wies die Beschwerde mit drei Seiten Blabla und dem Schlusssatz ab, das BLW habe "im vorliegenden Fall seine Aufsichtspflicht gegenüber der kantonalen Vollzugsbehörde nicht verletzt, weshalb wir Ihrer Aufsichtsbeschwerde keine Folge leisten."

Die Vertreter der Agromafia in Landwirtschaft, Staats- und Kantonsverwaltung haben wieder einmal perfekt zusammengearbeitet.

Still und von der Öffentlichkeit unbemerkt ist die neue Landwirtschaftspolitik wieder zur alten Subventionitis für jeden Tierquäler zurückgekehrt: Am Anfang hiess es, Direktzahlungen nur noch für Bio und Freiland. Dann kam die Erweiterung auf sog "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Gar nicht "tierfreundlich" wurde dabei auch die tierquälerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen während der Deckzeit erlaubt. Die Stroheinstreu für alle Schweine ist das einzig Wesentliche, das über die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung hinausgeht, und wenn das fehlt, fliessen die Subventionen trotzdem weiter, womit wir bei der alten Landwirtschaftssubventionitis ohne ökologische Leistungen sind. Das Ganze entpuppt sich als ein riesiger Schwindel, eingefädelt und zur landesweiten Konsumententäuschung ausgebaut vom Agrofilz in Regierung, Parlament und Verwaltung, gedeckt von einer korrupten Justiz und den regimehörigen Medien. Kein Wunder, dass dieser Staat mit allen Mitteln versucht, die einsame Stimme des VgT gegen die Massentierquälerei und Korruption zum Schweigen zu bringen mit den klassischen Mitteln des Staatsterrors: Willkürjustiz, Rufmord, Postzensur und Gefängnis (siehe die Justizwillkür gegen den VgT: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm).

Neue Aufnahmen vom Januar 2005. Tännler bezieht Bundes-Subventionen für «Besonders tierfreundliche Haltung» (BTS). Mit Wissen der Behörden hält er die Auflagen nicht ein, nicht einmal die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, welche in den Abferkelbuchten Stroheinstreu verlangen, so dass das Muttertier mit dem Rüssel darin eine Mulde wühlen und ein Geburtsnest bauenkann. Diese Aufnahmen zeigen erneut, dass die Einstreu völlig fehlt oder auf erbärmliche Spuren beschränkt ist:

Das ist die Realität hinter der verlogenen Werbung:

ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!

Die Hölle von Gretzenbachim Januar 2005 (zum Beweis des Aufnahmedatums hat der Fotograf einen Aushang der Sonntags-Zeitung aufgehängt.)Immer noch tierquälerische Kastenstände. Die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollständig. Obwohl Tännler die Vorschriften konstant und mit Wissen der Behörden missachtet, erhält er Bundessubventionen für «Besonders tierfreundliche Haltung».

Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen und unedlen Volkes. Dem Tier gegenüber sind heute alle Völker mehr oder weniger Barbaren. Es ist unwahr und grotesk, wenn sie ihre vermeintliche hohe Kultur bei jeder Gelegenheit betonen und dabei tagtäglich die scheusslichsten Grausamkeiten an Millionen von wehrlosen Geschöpfen begehen oder doch gleichgültig zulassen. Können wir uns wundern, dass diese sogenannten Kulturvölker immer mehr einem furchtbaren Weg des Abstieges entgegengehen?                                                Alexander von Humboldt

 

Tännler besitzt auch eine Schweinefabrik in Niederbuchsiten.

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