VN99-4, aktualisiert für VN05-1, Februar 2005 |
Die Hölle von Gretzenbach |
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Seit Jahren deckt der VgT in der Schweinefabrik Tännler in Gretzenbach (SO) Tierschutzwidrigkeiten auf, doch der Filz aus Mästern, Tierärzten, Veterinär- und Landwirtschaftsbeamten, Justiz, Politik und den regime-hörigen Medien schaffte es, dass Tännler bisher nie zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Solothurner Kantonstierärztin erklärt offen, bei Verletzung von Tierschutzvorschriften würden Verzeigungen bei den Strafbehörden - wie das Tierschutzgesetz dies vorsieht - nur nach Gutdünken gemacht. Im Jahr 1994 veröffentlichte der VgT diese Aufnahmen der entsetzlichen Zustände - vom Schweizer Fernsehen, Beobachter etc und von den Solothurner Medien unterdrückt.
Abbildung unten:
Die Mutterschweine sind in den engen Käfigen mit Brustgurten am Boden angekettet und liegen und leben im eigenen Kot auf dem Betonboden - lebenslänglich.
Praktisch sämtliche Tierschutzvorschriften über Schweine werden hier missachtet.
Mit Brustgurten am Boden angebundene Mutterschweine - ohne regelmässigen Auslauf, ohne Beschäftigung - eine satanische Misshandlung empfindsamer, intelligenter Säugetiere. Schlimmere Schweinefabriken gibt es auch im Ausland nicht.
Die Solothurner Behörden unternahmen nichts und die Solothurner Medien unterdrückten diese satanischen Zustände ebenso wie das pflichtwidrige Verhalten der Behörden. Die Solothurner Behörden unternehmen auch gegen die Missstände in anderen Schweinefabriken nichts (www.vgt.ch/vn/9904/solothurn.htm) - gedeckt von der Solothurner Zeitung, welche diese KZ-artigen Zustände bis heute systematisch unterdrückt; nur die Dementis des Politfilzes und seiner Beamten werden veröffentlicht. Am 18. Juni 1999 behauptete Tännler im Argauer Regionalfernsehen Tele M1, die angebundenen Mutterschweine erhielten täglich von sieben bis halb zehn Uhr Auslauf - eine kaltblütige Lüge, denn von der Stallstruktur und dem Arbeitsaufwand her ist das gar nicht möglich. Am 14. August 1999 besuchten deshalb zwei getarnte VgT-Aktivisten die "Hölle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich Tännler. Sie wollten sich den von Tännler behaupteten Auslauf zeigen lassen. Wie erwartet erhielten die Tiere keinen freien Auslauf. Was Tännler als solchen bezeichnete, war etwas ganz anderes. Dies erläuterte der VgT am 17. August 1999 in einer Beschwerde an den Solothurner Regierungsrat wie folgt:
Der bekannte Theologe Eugen Drewermann schrieb in ähnlichem Zusammenhang: "Wie bestochen müssen Fachleute sein, die solchen tierquälerischen Massentierhaltungen bescheinigen, in Ordnung zu sein." Am 1. September 1999 veröffentlichte der VgT eine neue Aufnahme aus der «Hölle von Gretzenbach»:
An der Schulter hat dieses angegurtete Mutterschwein ein handgrosses, unbehandeltes Geschwür (in der Fachsprache Dekubitus genannt) - eine durch das ständige Liegen auf dem harten Zementboden entstandene Druckstelle, die sich infolge des ständig erneuten Scheuerns zu einem grossen, offenen Geschwür weiterentwickelt hat: Wundliegen infolge fehlender Stroheinstreu. Was sollen die angegurteten, zur dauernden Bewegungslosigkeit gezwungenen Tiere ohne jede Beschäftigungsmöglichkeit sonst tun, als den ganzen Tag liegen, zwischendurch mal aufstehen und wieder abliegen? Eine andere Wahl, als sich im engen Stahlrohrkäfig (Kastenstand) immer an der gleichen Stelle auf den harten, einstreulosen Boden zu legen, haben sie nicht. Die Wunde ist mit einer schwarzen Kruste bedeckt und offensichtlich unbehandelt. Tierquäler Tännler verletzte auch hier das Tierschutzgesetz, denn eine solche Wunde entsteht nicht von heute auf morgen und kann deshalb nicht übersehen werden.
Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Tierschutzverordnung
muss der Tierhalter kranke und verletzte Tiere "unverzüglich ihrem Zustand
entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln oder aber töten." Obwohl die entsetzlichen Zustände in diesem Tier-KZ gemäss dem Solothurner Veterinäramt angeblich völlig in Ordnung und gesetzeskonform waren und die Enthüllungen des VgT von den Medien unterdrückt wurden, wurde der Betrieb - nachdem die VgT-Nachrichten mit diesen Bildern in alle Haushaltungen im Kanton Solothurn verteilt worden waren - im Herbst 1999 still und leise teilweise saniert. Die Brustgurtanbindung und ein Teil der Kastenstände wurden entfernt und durch tierfreundlichere Laufbuchten ersetzt. Wenige Wochen nach dem Umbau schrieb der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli einer empörten Leserin der VgT-Nachrichten, Kastenstände habe es in diesem Betrieb nie gegeben. In Tat und Wahrheit hat es in diesem Betrieb bis heute noch Kastenstände! Mit dieser Lüge wollte Kummli den Eindruck erwecken, der VgT habe Missstände angeprangert, die es in Wirklichkeit gar nie gegeben habe. Im späteren Gerichtsverfahren hat Kummli dann zugegeben, nie selbst in diesem Betrieb gewesen zu sein und seine auf amtlichem Papier verbreitete Lüge, es habe dort nie Kastenstände gehabt, nur von Schweinezüchter Tännler selber gehört zu haben. Unglaublich, aber wahr! Der VgT reagierte darauf mit einem Flugblatt, mit dem die Bevölkerung über die von den Medien unterdrückten Machenschaften Kummlis informiert wurde. Hierauf strengte Kummli mit Steuergeldern und Unterstützung durch die Solothurner Verwaltung ein Ehrverletzungsverfahren gegen VgT-Präsident Erwin Kessler an. Das Verfahren wurde aus juristischen Gründen (Konzentrationsprinzip) nach Bülach im Kanton Zürich verlegt - Pech für Kummli, der die Klage im Kanton Solothurn eingereicht und sich sicher gefühlt hatte, von der Solothurner Justiz wie üblich gedeckt zu werden. Die Bülacher Richterin Elke Roos erklärte Kummli, er habe es sich gefallen lassen müssen, dass seine Lüge in einem Flugblatt bekannt gemacht worden sei; sie werde VgT-Präsident Erwin Kessler sicher nicht verurteilen. Die Richterin hielt Kummli vor, Tierschutzmissstände zu decken, anstatt den VgT zu unterstützten. Kummli zog hierauf seine Klage zurück. Er kann unbeschadet solche haltlosen Verfahren zur Einschüchterung von Tierschützern führen, denn die Kosten müssen unfreiwillig die Steuerzahler des Kantons Solothurn tragen.
Falsche Zeugenaussagen zugunsten Tännlers: Das Verfahren gegen Tännler wurde im Kanton Solothurn geführt und zeigt exemplarisch, wie hier der Polit- und Justizfilz funktioniert: Obwohl es im Betrieb Tännler bis heute Kastenstände gibt und man nur hätte hingehen müssen, um das zu sehen, stellte der Solothurner Untersuchungsrichter R Montanari die Strafuntersuchung gegen Tännler ohne jede Untersuchungshandlung ein mit der willkürlichen Begründung, der Tatverdacht sei «offensichtlich unzureichend" und es könne "ausgeschlossen werden, dass sich der Verdacht durch allfällige weitere Beweiserhebungen erhärten lasse". Dies, wie gesagt, obwohl es die von Tännler in seiner Zeugenaussage abgeleugneten Kastenstände bis heute gibt. Die Zeugenaussage der VgT-Vizepräsidentin, welche die fotografisch dokumentierten Kastenstände im Betrieb Tännler ebenfalls gesehen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Montanari einfach unterschlagen, und das Solothurner Obergericht deckte diese Willkür mit einer nichtssagenden Blabla-Begründung, welche auf den Kern der Sache gar nicht einging (verantwortliche Oberrichter: Frey, Jeger, Lämmli). Am 13. September 1999, einen Monat nach der Teilsanierung des Betriebes Tännler, beantwortete der Vorsteher des Solothurner Volkswirtschaftsdepartementes, Thomas Wallner, die Beschwerde des VgT kaltblütig mit der Behauptung, die Kritik des VgT sei unwahr, in Gretzenbach sei kein einziges Schwein angebunden. Seit der Teilsanierung des Betriebes im Jahr 1999 bezieht Tännler Bundessubventionen für "besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Und so sieht diese "besonders tierfreundliche" Tierfabrik seit 1999 bis heute aus:
Aufnahmen vom Juli 2001 Zum Beweis, dass diese Aufnahmen nicht älter als Juli 2001 sind, hat der Fotograf aus dem BLICK vom 19.7.2001 die Aushang-Schlagzeile "Panzer gegen Palästinenser" aufgehängt und mitfotografiert.
Lediglich die Brustgurte sind verschwunden, nicht aber die Kastenstände, die es laut Veterinäramt, gedeckt durch die Solothurner Justiz, angeblich nie gegeben hat. Es ist skandalös, dass Kastenstände unter dem Titel "besonders tiefreundlich" überhaupt noch erlaubt sind. Aber immerhin müssten die Tiere wenigstens Einstreu haben. Wie diese und frühere Aufnahmen zeigen, liegen Tännlers Mutterschweine im Deckstall aber ständig auf dem nackten Zementboden - kein einziger Strohhalm im ganzen Stallabteil! Der VgT hat dem Bundesamt für Landwirtschaft die rückwirkende Streichung der Direktzahlungen beantragt. Stattdessen hat dieses Amt die Sache dadurch "erledigt", dass Tännler telefonisch "gebeten" wurde, er möge doch bitte die BTS-Vorschriften einhalten. Bei derart offensichtlichem Desinteresse der obersten Aufsichtsbehörde, für die Verteilung von Subventionen die Anforderungen durchzusetzen, ist es nicht verwunderlich, dass Tännlers Schweine ein Jahr später immer noch auf dem nackten Zementboden schlafen müssen - in Kastenständen wohlgemerkt, die es gemäss der Solothurner Willkürjustiz angeblich bei Tännler gar nicht gibt und nie gegeben hat! Wie die folgenden Aufnahmen vom Februar 2002 belegen, hatte diese telefonische Alibi-Bitte des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), die Einstreuvorschrift zu beachten, keine Wirkung, was zu erwarten gewesen war:
Aufnahmen Februar 2002: die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollständig.
Die Missstände dauern mit Wissen und Duldung durch
das BLW weiter an.
Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wies die Beschwerde mit drei Seiten Blabla und dem Schlusssatz ab, das BLW habe "im vorliegenden Fall seine Aufsichtspflicht gegenüber der kantonalen Vollzugsbehörde nicht verletzt, weshalb wir Ihrer Aufsichtsbeschwerde keine Folge leisten." Die Vertreter der Agromafia in Landwirtschaft, Staats- und Kantonsverwaltung haben wieder einmal perfekt zusammengearbeitet. Still und von der Öffentlichkeit unbemerkt ist die neue Landwirtschaftspolitik wieder zur alten Subventionitis für jeden Tierquäler zurückgekehrt: Am Anfang hiess es, Direktzahlungen nur noch für Bio und Freiland. Dann kam die Erweiterung auf sog "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Gar nicht "tierfreundlich" wurde dabei auch die tierquälerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen während der Deckzeit erlaubt. Die Stroheinstreu für alle Schweine ist das einzig Wesentliche, das über die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung hinausgeht, und wenn das fehlt, fliessen die Subventionen trotzdem weiter, womit wir bei der alten Landwirtschaftssubventionitis ohne ökologische Leistungen sind. Das Ganze entpuppt sich als ein riesiger Schwindel, eingefädelt und zur landesweiten Konsumententäuschung ausgebaut vom Agrofilz in Regierung, Parlament und Verwaltung, gedeckt von einer korrupten Justiz und den regimehörigen Medien. Kein Wunder, dass dieser Staat mit allen Mitteln versucht, die einsame Stimme des VgT gegen die Massentierquälerei und Korruption zum Schweigen zu bringen mit den klassischen Mitteln des Staatsterrors: Willkürjustiz, Rufmord, Postzensur und Gefängnis (siehe die Justizwillkür gegen den VgT: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm). Neue Aufnahmen vom Januar 2005. Tännler bezieht Bundes-Subventionen für «Besonders tierfreundliche Haltung» (BTS). Mit Wissen der Behörden hält er die Auflagen nicht ein, nicht einmal die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, welche in den Abferkelbuchten Stroheinstreu verlangen, so dass das Muttertier mit dem Rüssel darin eine Mulde wühlen und ein Geburtsnest bauenkann. Diese Aufnahmen zeigen erneut, dass die Einstreu völlig fehlt oder auf erbärmliche Spuren beschränkt ist:
Das ist die Realität hinter
der verlogenen Werbung: ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
Die Hölle von Gretzenbachim Januar 2005 (zum Beweis des Aufnahmedatums hat der Fotograf einen Aushang der Sonntags-Zeitung aufgehängt.)Immer noch tierquälerische Kastenstände. Die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollständig. Obwohl Tännler die Vorschriften konstant und mit Wissen der Behörden missachtet, erhält er Bundessubventionen für «Besonders tierfreundliche Haltung».
Tännler besitzt auch eine Schweinefabrik in Niederbuchsiten. Mehr zum Thema:
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