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Streugebiet dieser Ausgabe:
Kanton Thurgau und Region Winterthur
Online-Ausgabe (html)
Editorial:
Noch mehr Sonderrechte für Juden
von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
Das generelle Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung in der Schweiz
basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid. Seit dieses Verbot aus der Verfassung
herausgenommen und im Tierschutzgesetz verankert wurde, unternimmt der Bundesrat indessen
alles, um den Juden Sonderrechte zur Ausübung ihrer grausamen Schächttradition
einzuräumen: Der Bundesrat erlaubt die einfache Umgehung der Betäubungspflicht beim
Schlachten durch den Import von Schächtfleisch.
Letztes Jahr hat der Bundesrat in der revidierten Tierschutzverordnung
ausdrücklich das Schächten ("rituelles" Schlachten ohne vorherige Betäubung)
von Geflügel erlaubt: Der Besuch einer jüdischen Delegation bei Ihrem Vorgänger
Delamuraz genügte, um die in der Vernehmlassung völlig unbestrittene Betäubungspflicht
beim Schlachten von Geflügel aufzuweichen und den Schächtjuden ein Sonderrecht
einzuräumen.
Nun hat ein kurzer jüdischer Besuch bei Bundesrat Couchepin ausgereicht, um den Juden ein
Sonderrecht einzuräumen gegenüber den sonst für alle anderen Bürger dieses Landes
geltenden Fleischimportvorschriften.
Das Sensationsblatt FACTS hat dies in völlig verdrehter Weise so dargestellt, als ob für
Schächtfleischimporte besondere, schikanöse Vorschriften gelten würden. Abgesehen
davon, dass das sehr berechtigt wäre, war aber das Bundesamt für Landwirtschaft
lediglich nicht bereit, den Juden Sonderrechte gegenüber allgemeingültigen Vorschriften
einzuräumen.
Mit der Kultusfreiheit hat die Schächtfleischfresserei sowieso nichts zu tun:
Weder der Talmud noch irgend eine andere jüdische Religionsvorschrift zwingt Juden,
Fleisch zu essen! Es handelt sich um ein blosse Tradition einer sektiererischen jüdischen
Minderheit.
Während die moslemischen Religionsführer die Betäubung der Schlachttiere
ausdrücklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe jüdische Rabbiner wesentlich sturer;
selbst akademische Titel schützen diese offensichtlich nicht vor fanatischer Blindheit
gegenüber der wissenschaftlichen Tatsache, dass betäubte Schlachttiere nicht weniger gut
ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete, dass aber auf jeden Fall Blut im
Fleisch zurückbleibt und der im Talmud verbotene Genuss von Blut einfach und konsequent
nur durch vegetarische Ernährung vermieden werden kann.
Arme Schweine im Thurgau
Regierungsrat deckt unfähigen Kantonstierarzt
von Erwin Kessler
Im Thurgau gibt es mehr Schweine als Menschen. Die
meisten leben unter KZ-artigen Bedingungen.

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Oben: Schweinefabrik in Affeltrangen.
Mutterschweine im Kastenstand ohne Einstreu, ohne Beschäftigung, ohne Bewegung. Ferkel in
Massen-Intensivhaltung, ohne die vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit. Im Stallgang
hingeworfen ein totes Tier (Foto 4), übersäht mit Bisswunden: das arme Tier konnte den
Aggressionen von Artgenossen in der Enge dieser Intensivhaltung nicht ausweichen und erlag
vermutlich nach dieser Tortur einem Herzversagen; ein Wasserschlauch nach der
Stallreinigung achtlos auf das tote Tier geworfen. Rechts oben in Bild 5 ein totes Tier
inmitten des Gedränges lebender Artgenossen - offensichtlich seit Tagen oder Woche liegen
gelassen. Ausschussware. Wen kümmerts in diesem KZ.

Oben: Käserei Braunau. Weder Tierhalter
noch die Tierschutzbeamten beachten die gesetzliche Vorschrift, dass Mutterschweine in
Kastenständen täglich Auslauf erhalten müssen. Diese Tiere sind mit einem Brustgurt,
der einschneidet und juckt, am Boden angekettet. Im gleichen Dorf wohnt der kantonale
Tierschutzbeauftragte Jörg Cadisch, der im vergangenen Oktober zum neuen Gemeindeammann
gewählt wurde. Ob er sich durch «Übersehen» der Tierschutzmissstände die nötigen
Wählerstimmen verschafft hat in diesem Bauerndorf?

Oben:
Schweinefabrik der Käserei Happerswil - die übliche, grausame
Intensivhaltung. Verkotete Tiere, extreme Enge, fehlende Beschäftigung.

Oben: Käserei Kohler, Wängi: Anzeige vom
Juli 1997 brachte keine Besserung.
Oben und unten: Schweinefabrik in Rickenbach. Mutterschweine
in Kastenständen, ohne Bewegung, ohne Beschäftigung, im eigenen Kot liegend, mit einem
Brustgurt am Boden angebunden. Die geltenden Tierschutzvorschriften würden zumindest
täglichen Auslauf erfordern, was wegen dem grossen Arbeitsaufwand aber nicht gemacht
wird. Eine Anzeige beim Veterinäramt brachte keine Besserung.


Oben und unten: Schweinefabrik in Tobel:
Das übliche Bild - übelste Intensivhaltung in grösster Enge (oben). Die Strohraufe ist
leer (unten).
Praktisch das einzige, was die Tierschutzverordnung zugunsten der Mastschweine
vorschreibt, ist Beschäftigung mit Stroh oder Ähnlichem. Nicht einmal das wird
durchtgesetzt.Fehlende Beschäftiung ist «normal» im TG.

Oben: Schweinefabrik der Käserei Thalmann, Uesslingen.
Eine Anzeige brachte keine Besserung der Zustände.
Die hier gezeigten Bilder sind nicht speziell ausgewählt, sondern zeigen den ganz
normalen grausamen Alltag - als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. Die Schweine vegetieren
in extremer Enge und Eintönigkeit dahin. Von dem vom Volk vor 20 Jahren mit
überwältigendem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz merken diese Tiere bis heute
nichts. Tierschutzgesetz, Kantonstierarzt und Tierschutzbeauftragter haben nur
Alibifunktion, um die Konsumenten zu beruhigen, denen die Lust auf Fleisch immer mehr
vergeht. Die Fleischmafia und ihre Vertreter in Regierung und Verwaltung reden den
Konsumenten ständig ein, in der Schweiz sei alles besser, Schweizer Fleisch komme aus
tierfreundlicher Haltung, die Schweiz habe das strengste Tierschutzgesetz. Das sind alles
Werbelügen zugunsten der Agromafia. Die Medien unterdrücken die Realität systematisch,
und der VgT - die einzige Tierschutzorganisation, welche immer wieder authentische Bilder
der herrschenden Missstände veröffentlicht - wird anhaltend durch kostspielige
Willkürjustiz-Urteile unter Druck gesetzt. Das ganze funktioniert ähnlich wie vor 60
Jahren die Geheimhaltung der Nazi-KZs. Wieder beteiligen sich Heerscharen von
Karriere-süchtigen Beamten, Richtern und Presseleuten an diesem neuen Holocaust der
Nutztiere.
Fast in jedem Dorf im Thurgau gibt es ein solches Tier-KZ, meistens der Käserei
angeschlossen. Mit den Abfällen der Käse-, Butter-, Joghurt- und Quark-Produktion werden
die Schweine gemästet. Auch tierfreundliche Konsumenten, welche Bio-Milchprodukte kaufen,
unterstützen unwissentlich diese Schweine-KZs. Darum unsere Empfehlung: Vegetarische
Ernährung, Pflanzenmargarine statt Butter und nur wenig oder gar kein Käse. Das nützt
auch der Gesundheit, denn Butter und Käse fördern das gesundheitsschädliche und
hässliche Übergewicht.
Auch Kühe sind arme Schweine: Lebenslängliche Kettenhaft

Landwirt Walter Diener in Stettfurt: Trotz mehreren
Anzeigen erhalten die Tiere keinen Auslauf. Das ganze Dorf weiss es, die Behörden wissen
es. Anstatt Gefängnis erhalten solche Tierquäler staatliche Subventionen aus
Steuergeldern.

Oben: Diese Kühe von Landwirt Ernis in Aadorf
stehen gesetzwidrig immer an der Kette und erst noch unter einem tierquälerischen
elektrischen Kuhtrainer. Ihre Bewegungsmöglichkeit ist anhaltend auf Aufstehen, Abliegen
beschränkt. Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt - auf dem Bild gut erkennbar.
Der VgT hat diesen Betrieb schon vor Jahren angezeigt, worauf der Landwirt einen winzigen
Alibi-Auslauf einzäunte, den er aber nicht benutzt. Damit sind die Behörden schon
zufrieden. Auf der Wiese direkt hinter dem Stall weidet nie eine Kuh. Darum:
Pflanzenmargarine statt Butter und Zurückhaltung mit anderen Milchprodukten - Ihrer
Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Zurückhaltung beim Konsum von Milch und Milchprodukten drängt sich auch auf,
weil es nicht nur den Schweinen, sondern auch vielen Kühen und Kälbern dreckig geht. Der
tierverachtende Thurgauer Kantonstierarzt Dr Nägeli hat kürzlich einen Landwirt namens
Engel in Mammern, der seine Kühe seit Jahren gesetzwidrig dauernd angebunden
hielt, mit einer Sonderbewilligung von der Auslaufvorschrift dispensiert, weil dieser
sagte, er habe während dem Obsten keine Zeit, um den angeketteten Kühen Auslauf zu
gewähren. Regierungsrat Lei hat eine Beschwerde gegen diese Sonderbewilligung mit ein
paar faulen Sprüchen abgewiesen (siehe dazu den Bericht Seite 20). Bei dieser
tierschutzverachtenden Einstellung in der Regierung ist der Beamten-Schlendrian beim
Veterinäramt nicht verwunderlich. Auch nicht verwunderlich deshalb, dass es im Thurgau
nicht nur ein paar schwarze Schafe, sondern ganze Dörfer gibt, wo die meisten Kühe
lebenslänglich an der Kette stehen.
Zum Beispiel Triboltingen
Triboltingen ist ein ganz normales Dorf: Eine Hauptstrasse, links und rechts
Häuser, zwei Gasthäuser - die Traube und der Ochsen. Die Traube deutet auf den
traditionellen Weinbau im gemässigten Bodenseeklima hin - und der Ochsen auf die
traditionelle Rindviehhaltung. Wie in anderen Dörfern hat die Zahl der Landwirte
abgenommen zugunsten weniger, dafür grösserer Betriebe. Heute sind es noch sechs
Bauernhöfe mit Viehhaltung, nur zwei davon - so meldete mir im Frühjahr 1998 ein
aufmerksames VgT-Mitglied - hielten sich an die Tierschutzvorschriften, welche für
angebundenes Vieh regelmässigen Auslauf verlangen, auch im Winter, durchschnittlich ca
zweimal wöchentlich. Das sind wie gesagt Minimalvorschriften, welche noch lange keine
tiergerechte Haltung garantieren. Drei Betriebe in Triboltingen gewährten den Kühen
überhaupt nie Auslauf oder Weide, auch auf offenem Feld angesiedelte Landwirte, welche
nur die Stalltüre zu öffnen bräuchten. Aber schon dies ist zuviel für manche
subventionsverwöhnte Landwirte. Aus reiner Bequemlichkeit halten sie ihre Kühe
lebenslänglich an der Kette, gerade gut genug, um möglichst viel Milch zu produzieren,
wovon wir in der Schweiz sowieso mehr als genug haben. Der Bund gibt jährlich Milliarden
an Steuergeldern aus für die Überschussverwertung. Damit werden Tierquäler wie diese in
Triboltingen subventioniert. Anstatt diesen Rechtsbrechern und Tierschindern das Handwerk
zu legen, wirft ihnen dieser Staat noch Geld nach. Aber wie gesagt: Triboltingen ist ein
ganz normales Dorf.
Kurz vor Redaktionsschluss die Erfolgsmeldung: Dank
einer VgT-Flugblatt- und Plakatkampagne im ganzen Dorf, worin die Tierquäler namentlich
angeprangert wurden, hat sich einiges gebessert. Über die Presse wurde dieser Fall im
ganzen Kanton bekannt. Und all die anderen «Triboltingen» im ganzen Kanton?
Sonderrechte für eine üble Schweinefabrik in Balterswil/TG?
Gesetzwidrig-tierquälerische Zustände in einer
Schweinefabrik in Balterswil - und der Eigentümer will noch eine Sondergenehmigung, um in
der Landwirtschaftszone ein Wohnhaus dazubauen zu können.


Diese tierquälerische, bodenunabhängige Schweinefabrik steht in Balterswil
in der Landwirtschaftszone. Früher gehörte ein daneben stehendes Einfamilienhaus dazu.
Dann wurde beides getrennt verkauft. Nun will der neue Besitzer der Schweinefabrik - Hans
Sommerhalder, Schweizersholz - nebenan ein neues Einfamilienhaus für den Betriebsleiter
erstellen. Tierfabrikdirektor Sommerhalder aus Schweizersholz, der auch noch andernorts
Tierfabriken hat, betreibt seine Schweinezucht in Balterswil natürlich nicht selbst. Laut
Telefonbuch ist er Unternehmer, nicht Schweinemäster. Seine vier Telefonanschlüsse,
darunter zwei Natel und ein Fax, zeugen von reger unternehmerischer Tätigkeit.

Dem Blick der Öffentlichkeit entzogen wird in diesem
Betrieb eine üble Schweinezucht betrieben. Nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene
Beschäftigung erhalten die intensiv gehaltenen Tiere. Die Mutterschweine gebären auf dem
harten, mit etwas Sägemehl leicht bestreuten Boden. Die gesetzlich vorgeschriebene
Stroheinstreu, damit die Muttertiere ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb
abreagieren können, fehlt. Dafür sind die Tiere in Kastenständen gewaltsam zur
Bewegungslosigkeit gezwungen (vgl Fotos). Gerichtsexperten haben diese
Kastenstandhaltung als gesetzwidrige Tierquälerei beurteilt. Wir haben beim kantonalen
Veterinäramt Anzeige erstattet.
Die Gemeinde Bichelsee/Balterswil hat das Baugesuch dieses
Tierquälers zu Recht abgelehnt. Nun ist beim Kanton ein Rekurs hängig. Man darf gespannt
sein, wieviel "Vitamin B" Unternehmer Sommerhalder bei den Thurgauer Behörden
hat, dass er ein derart abwegiges Baugesuch, das nach Recht und Gesetz im vornherein
chancenlos sein müsste, überhaupt eingereicht hat. Es gibt Anzeichen, dass Sommerhalders
Gesuch, das rechtlich völlig haltlos ist, doch Erfolg haben könnte: Entgegen der
üblichen Praxis hat der Rechtsdienst des Departementes einen Augenschein ohne Beizug des
Raumplanungsamtes durchgeführt. Was wird hier wohl im kleinen Kreis gemischelt. Obwohl
die Öffentlichkeit ein grosses Interesse an der Bewilligungspraxis für zonenfremde
Bauten im Landwirtschaftsgebiet und auch ein legitimes Anrecht auf Information hat,
verweigert das Departement für Bau und Umwelt jede Auskunft über dieses Verfahren.
"Datenschutz" wird von der Verwaltung gerne dort übereifrig gepflegt, wo es
etwas zu verbergen gibt.
Es wäre massive Rechtsbeugung und Vetternwirtschaft, wenn
gewerbsmässige Tierquäler auf billigem Boden in der Landwirtschaftszone Häusle baue
dürften, die mit Landwirtschaft rein gar nichts zu tun haben, währen Normal-Schweizer
schon mit einem Gesuch für ein Gartenhäuschen oder einem Reitpferdstall kaum Chancen
haben!

Die Behauptung, der Betriebsleiter müsse zur Betreuung der Tiere in der
Nähe wohnen, wäre im vornherein haltlos: Mehr als eine kurze Fütterung morgens und
abends gehört in einer solchen Tierfabrik sowieso nicht zur täglichen Arbeit. In der
übrigen Zeit bewacht ein bedauernswerter, einsamer Hund, der Tag und Nacht in einem
Elektrozaun um die Tierfabrik gehalten wird, den Betrieb, denn es könnte ja sein, dass
Tierschützer dieses Tierelend fotografierten wollten...
Unternehmer Sommerhalder hatte übrigens schon 1994 ein
Verfahren, weil er seine Tierfabrik in Balterswil ohne Baubewilligung vergrösserte und
der VgT einen sofortigen Baustopp verlangte - was allerdings letztendlich die eigentlich
die in der Landwirtschaftszone rechtswidrige Vergrösserung dieser bodenunabhängigen
Tierfabrik nicht verhinderte. Rücksichtsloses unternehmerisches Vorgehen zahlt sich in
diesem Staat aus.
Thurgau:
Regierungsrat Lei deckt Missstände in Ställen und
Veterinäramt
Weil das Veterinäramt den Namen von Bürgern, welche Tierschutzmissstände
melden, dem Angezeigten mitteilen und den Anzeiger damit dem Terror der Tierquäler,
welche gegen Menschen meist ebensowenig Hemmungen zeigen wie gegenüber den Tieren,
aussetzt, wenden sich Zeugen oft an uns, nicht direkt an die Behörden. Solche Meldungen
werden von uns vertraulich behandelt.
Weder private Anzeiger noch Tierschutzorganisationen haben in Tierschutzbelangen
ein Klagerecht mit Parteistellung, weil der Gesetzgeber die Durchsetzung des
Tierschutzgesetzes ausschliesslich zur Amtssache erklärt hat. Das Veterinäramt als
Vollzugsinstanz ist deshalb verpflichtet, jedem Verdacht auf Missstände von Amtes wegen
nachzugehen. Da Rindvieh in Anbindehaltung gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung
(und seiner offiziellen Auslegung) wöchentlich mehrmals Auslauf erhalten muss (im Sommer
2 bis 3, im Winter 1 bis 2 mal), ist diese Vorschrift durchaus überprüfbar: Wenige
Stichproben reichen schon. Dazu gibt es die Möglichkeit, den Tierhalter zur Führung
eines Auslaufjournales zu verpflichten, das stichprobenweise überprüft werden kann. Bei
Falscheintragungen macht sich der Tierhalter zusätzlich der Dokumentenfälschung
schuldig.
Seit Jahren ist von verantwortungsbewussten Bürgern beobachtet worden, dass
Landwirt Engel in Mammern in tierquälerischer Weise die Auslaufvorschrift missachtet.
Jahrelang kümmerte sich das Veterinäramt pflichtwidrig nicht darum. Eine private Anzeige
bewirkte gar nichts. Als sich dann - vor nun einem Jahr - der VgT mit einer Anzeige
einschaltete, belohnte Kantonstierarzt Nägeli diesen gewerbsmässigen Tierquäler auf der
Stelle sogar noch mit einer Ausnahmebewilligung zur Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift,
weil der Bedauernswerte während der Obstzeit keine Zeit habe, die Stalltüre zu öffnen,
um die Kühe in den Auslauf zu lassen! Eine Disziplinarbeschwerde gegen diese
amtsmissbräuchliche Sonderbewilligung wies Regierungsrat Lei ab, und wie üblich deckte
auch das stets auf der Seite der Tierquäler und untätigen Kantonstierärzte stehende
Bundesamt für Veterinärwesen diesen Vollzugsschlendrian. Nicht verwunderlich bei einem
solchen agro-mafiosen Beamten-Filz, dass Landwirt Engel sich bis heute nicht veranlasst
fühlt, die Tierschutzvorschriften endlich ernst zu nehmen. Subventionen gibt es ja auch
so!
Erst als der VgT den Skandal publik machte, ergaben sich geringfügige
Verbesserungen. Der neu eingezäunte Auslauf hat jedoch bis heute Alibifunktion. Kühe
sind dort nur selten zu sehen. Aber das Veterinäramt ist offenbar damit zufrieden.
Mit Schreiben vom 8. August 1998 teilten wir Kantonstierarzt Nägeli mit, dass wir
über monatelange Kontroll-Aufzeichnungen verfügen, wonach die Kühe Engels nur ganz
selten im Auslauf sind und dann in der Regel nur die Hälfte, so dass jede einzelne Kuh
nur 1 bis 2 mal pro Monat Auslauf erhält und auch das nur ganz kurz - eine krasse
Verletzung des Tierschutzgesetzes. Da die Zeugen keine Lust haben, sich persönlich mit
diesem Tierquäler herumzuschlagen, ersuchten wir das Veterinäramt, in nächster Zeit
unbemerkt selbst Kontrollen durchzuführen und die Kosten dem Fehlbaren zu überbinden.
Mit Schreiben vom 1. September 1998 antwortete Kantonstierarzt Nägeli in üblicher
bequem-bürokratischer Weise, "das Veterinäramt sei auf Personen angewiesen, die als
Zeugen die ungenügende Bewegung des Rindviehs von Herrn Engel bestätigen können".
Das ist eine klare, offizielle Bankrott-Erklärung des Tierschutzvollzuges im Thurgau. Es
ist weder die Aufgabe von Privaten noch von Tierschutzorganisationen, die Arbeit des
Veterinäramtes zu machen, nachdem der Gesetzgeber den Tierschutzvollzug zur
ausschliesslichen Sache des Staates erklärt hat. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die
pflichtgemässe Tätigkeit der Vollzugsbeamten im Auge zu behalten.
Demnächst sind Regierungsratswahlen. Wir werden allen, denen das Leiden der
Nutztiere nicht gleichgültig ist, raten müssen, Regierungsrat Lei nicht mehr zu wählen,
da er offensichtlich nicht fähig ist, seinem Veterinäramt endlich Beine zu machen.
Eine Reportage des Senders 3sat enthüllte am 13.10.98, was unsere Medien
unterdrücken:
Die Fleischmafia schmuggelt zur Verbrennung
bestimmtes, BSE-verdächtiges britisches Fleisch auf die europäischen Märke.
ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
Erwin Kessler vor Deutschem Gericht
verurteilt:
Illegaler Tiertransport von Norddeutschland in den Libanon gestoppt
Am 25. Mai 1998 ist Erwin Kessler, Präsident des VgT Schweiz, vor dem
Amtsgericht Laufen (Bayern) zu einer Busse von 2000 DM, zuzüglich Verfahrenskosten,
verurteilt worden, weil er am 2. August 1997 am Autobahngrenzübergang bei Salzburg die
Blockade eines illegalen Tiertransporters mitorganisiert hatte. Der Transporter war von
Norddeutschland nach dem slowenischen Hafen Coper unterwegs, wo die Mastrinder dann in den
Libanon verschifft und dort geschächtet wurden. Der Transporter war verkehrsuntauglich
und zu lange ohne Pause unterwegs und verletzte so ziemlich alle denkbaren Vorschriften.
Trotzdem wurden nun einmal mehr Tierschützer, welche Nothilfe leisteten, vor Gericht
gestellt, nicht die skrupellosen Tierquäler der europäischen Fleischmafia.
Demo vor dem Gerichtsgebäude. Erwin Kessler vor der Fernsehkamera des
ORF.
Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, reduziert sich die Ethik des
Gerichtes auf die lapidare Phrase "Tiere sind Tiere und Menschen sind Menschen".
Mit dieser richterlichen Dummheit wird sich Dr Erwin Kessler vor der nächsten Instanz
eingehend auseinandersetzen. Die Berufung gegen das Urteil ist bereits erklärt worden.
Am 12.9.98 berichtete das Fernsehen ORF in der Sendung «Konflikte» über
diese unvermindert weitergehenden grauenhaften Tiertransporte und wie einmal mehr die
Tierschützer statt die Tierquäler bestraft werden. Der Geschäftsführer des VgT
Österreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, und Erwin Kessler waren als
Diskussionsteilnehmer in diese Sendung geladen.
Die Schweizer Medien, welche systematisch den Beitritt der Schweiz zur EU
propagieren, ignorieren diese schrecklichen EU-Tiertransporte systematisch: die
Bevölkerung soll durch eine schönfärberische Darstellung der EU «abstimmungsreif»
gemacht werden. Glücklicherweise gibt es noch ausländische Fernsehsender und die
VgT-Nachrichten, so dass die Gehirnwäsche durch die Schweizer Medien etwas durchlöchert
wird.
Sam Urei

Der am Autobahngrenzübergang bei Salzburg gestoppte rechtswidrige
Tiertransporter auf dem Weg zum slowenischen Mittelmeerhafen Coper, zum Verlad nach
Beirut.
Plädoyer von Erwin Kessler vor dem Amtsgericht Laufen
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Am 1. August 1997, um 8 Uhr morgens (Aussage des Fahrers zur Zeugin Marlène
Gamper), wird im Norden Deutschlands, in Rotenburg a.d. Wümme, zwischen Bremen und
Hamburg, ein Laster samt Anhänger mit 37 Mastbullen beladen - zweistöckig übereinander.
Zulässig für das Fahrzeug waren nur 33 Stück Vieh. Die Transportscheine sind
gefälscht: die Schlachtbullen sind als Zuchtvieh deklariert. Das Fahrgestell ist nicht
original und passt nicht. Beim doppelstöckigen Anhänger hängt die mittlere Hebebühne
so schief, dass Gefahr besteht, dass die oberen auf die unteren Tiere herunterbrechen
könnten. Tatsächlich ist das ganze System dann bei der späteren Entladung in
Salzburg-Bergheim ganz zusammengebrochen. Irgendwie aber schafft der Fahrer das Beladen in
Rotenburg noch. Nicht nur die Hebevorrichtung ist in desolatem Zustand, auch die
Tränkeeinrichtung funktioniert nicht, und ein Aussenreifen des LKW hat kein Profil mehr
(Fotobeilage). Ein anderer Reifen hat eine Schnitt-Verletzung, die am Zoll wie alle
anderen Mängel nicht beanstandet wird. Der Innenteil des Zugfahrzeugs ist nicht für
Stiere geeignet und hiefür auch nicht zugelassen, da er keine Rückenabdeckung hat, um
das bei voller Fahrt gefährliche gegenseitige Bespringen zu verhindern. Die
Tiertransportverordnung begrenzt in §23 die Höhe des Laderaumes beim Transport von
Bullen ausdrücklich auf 50 cm über dem Widerrist, um Verletzungen durch Bespringen zu
vermeiden. Gut die Hälfte der Tiere hat schmerzhaft entzündete Fessel- bzw
"Knie"-Gelenke - eine Folge der lebenslangen artwidrigen Haltung auf
Vollspaltenböden (Siehe Abbildung in den VgT-Nachrichten 1998-1 Seite 12). Ein Bulle kann
wegen einer schweren Klauenentzündung nur noch auf drei Beinen stehen. Für diese
verletzten Tiere ist der Transport illegal: Gemäss §28 der deutschen
Tiertransportverordnung dürfen kranke oder verletzte Tiere (Zitat) "nur zu der am
schnellsten erreichbaren zur Schlachtung kranker oder verletzter Nutztiere bestimmten
Schlachtstätte befördert werden. Der Transport soll in der Regel zwei Stunden nicht
überschreiten. Es ist verboten, kranke oder verletzte Nutztiere länger als drei Stunden
zu befördern." (Ende Zitat aus der Tiertransportverordnung). Auch diese
Gesetzesverletzung, und noch einige mehr, auf die ich noch eingehen werde, wurden am Zoll
nicht beanstandet. Kein Wunder, dass der Fahrer sich bei dieser nachlässigen Praxis am
Zoll keine Sorgen macht, in diesem Zustand des Fahrzeuges die lange Fahrt anzutreten. Der
tagelange Transport, der den Tieren bevorsteht, ist die grausame Schlussphase eines
lebenslänglichen Leidens. Und die Transportfirma hat die Kaltblütigkeit, ihr Fahrzeug
mit "artgerechte Tiertransporte" zu beschriften. Ziel des Transportes ist der
slowenische Mittelmeer-Hafen Coper, wo die Tiere nach Beirut verschifft werden sollen.

Satanische Methoden beim Schiffsverlad von Rindern,
die durch die Strapazen der tagelangen Reise gehunfähig geworden sind.
(Archivfoto)
Der VgT hat sich ein solches Frachtschiff im Hafen von Coper
angesehen: Der extrem heisse, dunkle Schiffsrumpf ist vollgepfercht mit 700
"Überschussrindern" aus EU-Ländern. Diejenigen, welche diese Reise überleben,
werden im Libanon nochmals auf LKWs verladen. Im Schlachthof werden sie dann ohne
Betäubung geschächtet: bei vollem Bewusstsein wird ihnen der Hals aufgeschnitten. Dabei
werden die Luftröhre und die Speiseröhre sowie die seitlichen Arterien durchschnitten.
Der Halsschnitt geht bis zur Wirbelsäule. Die Blutgefässe im Nacken-Wirbelsäule-Bereich
werden vom Schächtschnitt nicht erreicht, weshalb die Tiere das Bewusstsein erst nach
langsamem, qualvollem Ausbluten verlieren. 10 Minuten oder auch länger dauert der
Todeskampf. In dieser Zeit erleben sie extreme Schmerzen und grösste Todesangst. Das Blut
strömt in die aufgeschnittene Luft-röhre. Zu den grauenhaften Schmerzen kommt noch das
Erstickungsgefühl durch das Einatmen des Blutes.
Auf diese Weise passieren nach Schätzungen des VgT Österreich rund
200 000 Rinder und Bullen jährlich die Grenze am Walserberg, Richtung Naher Osten.
Europaweit sind es jährlich 250 Millionen Tiere. Die EU verschleudert jährlich
schätzungsweise 7 Milliarden DM an Export-Subventionen aus Steuergeldern, mit denen diese
Massentierquälerei gefördert wird.
Nun zurück zu unserem Transporter, der in desolatem Zustand auf
deutschen Autobahnen unterwegs ist: Nach geltendem deutschem Recht hätte er nach
spätestens 8 Stunden eine Ruhepause von 8 Stunden einhalten müssen. Damit sich
Tiertransporte dadurch nicht unzumutbar verlängern, muss gemäss § 25 der
Tiertransportverordnung für längere Transporte ein zweiter Fahrer eingesetzt werden.
Doch der Fahrer ist wie üblich allein unterwegs. Nach einer Marathon-Fahrt erreicht
dieser KZ-Transport am Morgen des 2. August, um 8.15 Uhr, 24 Stunden nachdem die Tiere in
Rotenburg geladen worden waren, am Autobahngrenzübergang Walserberg bei Salzburg die
österreichische Grenze. Inzwischen war der nur ungenügend eingestreute Boden durch Kot
und Urin nass und rutschig geworden, wodurch §7 der Tiertransportverordnung verletzt war,
der einen rutschfesten Boden und eine ausreichende Menge Einstreu vorschreibt. Nach § 24
müssen die Tiere nach höchstens 8 Stunden während einer 24stündigen Ruhepause
gefüttert und getränkt werden. Längere Transporte sind nur mit Spezialfahrzeugen
erlaubt. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an ein solches Spezialfahrzeug nicht
erfüllt; insbesondere hatte es keine Belüftungseinrichtung zur Regulation der
Temperatur; es waren auch keine funktionierenden Fütterungs- und Tränkevorrichtungen
vorhanden, noch hatte es den vorgeschriebenen Vorrat an Futter. Es war auch nicht - wie
für Spezialfahrzeuge vorgeschrieben - zu jedem Tier ein direkter Zugang möglich. Aber
sogar wenn es sich um ein Spezialfahrzeug gehandelt hätte, wäre gemäss § 6 spätestens
nach 24 Stunden ein Füttern und Tränken der Tiere vorgeschrieben gewesen. Als wir den
Transport aufhielten, war er bereits 24 Stunden ohne Füttern und Tränken unterwegs.
Insgesamt war der Transport praktisch in jeder Hinsicht illegal. Trotzdem all den
offensichtlichen Mängeln wurde er am Zoll mit der üblichen Gleichgültigkeit
durchgelassen. Nachdem sich die Öffentlichkeit zumindest im gesamten deutschsprachigen
Raum seit Jahren über die Missstände bei den Schlachttiertransporten aus der EU empört,
herrscht offensichtlich immer noch der gleiche gesetzwidrige, unmenschliche amtliche
Schlendrian. Höchste Zeit also, dass Tierschutzorganisationen eingreifen.
Gerade als dieser illegale Transport den Autobahnzoll am Walserberg
bei Salzburg verlassen will, wird er von 50 Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken
(VgT) aus Österreich und der Schweiz gestoppt. 10 Aktivisten klettern auf das Dach des
Transporters und ketten sich an. Mit Spruchbändern "Stop EU-Tiertransporte" und
"Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe" wird
gegen die teuflischen interkontinentalen Tiertransporte aus der EU protestiert.
Der PW-Verkehr auf der Autobahn wurde in keiner Weise behindert. Auch
der übrige LKW-Verkehr wurde nicht behindert. Das Aufhalten des Transportes bis zur
Behebung der Mängel war berechtigt, umso mehr als solche Missstände sich tagtäglich
wiederholen und Anzeigen und bloss verbale Proteste seit Jahren nachweislich keine Wirkung
zeigen. Es ist für Bürger eines demokratischen Staates nicht zumutbar, solchen
Gesetzwidrigkeiten und brutalen Nachlässigkeiten der zuständigen Behörden auf alle
Ewigkeit passiv zuzuschauen. Eine Justiz, welche gegen all dieses fürchterliche und
gesetzwidrige Tierleid nichts unternimmt, hat nicht das moralische Recht, Tierschützer zu
verurteilen, die ihrem Gewissen folgend zur Selbsthilfe greifen!
Auch unter optimalen Bedingungen stellt ein langer Transport auf der Strasse für die
Tiere einen extremen Stress dar: die Tiere sind aufgrund der Fahrzeugbewegung starken
Flieh- und Beschleunigungskräften ausgesetzt. Da diese Bedingungen in keiner Weise ihren
artgemässen Bewegungen entsprechen, sind die Tiere nur bedingt in der Lage, diese Kräfte
auszugleichen. Rinder verbringen den Transport ausser bei grosser Erschöpfung stehend.
Während der stundenlangen Fahrt müssen sie sich ständig anstrengen, Balance zu halten.
Und dies wird Tieren zugemutet, die ihr Leben in Intensivhaltung auf engstem Raum zur
Bewegungslosigkeit verurteilt verbringen mussten. Intensivhaltung bedeutet reizarme
Umwelt, extrem eingeschränkten Platz, mangelndes Training der Bewegungsmuskulatur und das
Fehlen wechselnder Sinneseindrücke. Für solche Tiere ist das situationsgerechte
Reagieren des zentralen Nervensystems auf ungewohnte Ereignisse immer mehr eingeschränkt
worden, so dass es beim Transport zunehmend zu starken Belastungsreaktionen kommt. (Diese
tierärztlichen Fakten sind dem Buch "Hygiene der Tiertransporte" von Tierarzt
Dr Karl Fikuart entnommen, erschienen 1995 im Gustav Fischer Verlag).
Dass die Tiere nach 24 Stunden Fahrt bei der Ankunft am Autobahnzoll Salzburg erschöpft
waren, kann nicht verwundern. Mindestens ein Tier lag am Boden. Wenn erschöpfte Tiere
sich hinlegen, wird es in den Tiertransportern dramatisch: Benachbarte Tiere können beim
ständigen Balancieren auf das liegende Tier treten und ebenfalls fallen. Fachleute
sprechen von Dominoeffekt. Das erschöpfte, liegende Tier unternimmt bis zur völligen
Erschöpfung ständig erfolglose und kraftzehrende Aufstehversuche.
Während der Blockade wurden die offensichtlich durstigen und von der
langen Reise geschwächten Tiere von den VgT-Aktivisten vom Dach des Fahrzeuges aus mit
mitgebrachten Giesskannen, Eimern und Schläuchen getränkt und mit Heu gefüttert. Die
Tiere bei nicht funktionierender Tränkeanlage auf diese improvisierte Weise durch die
Schlitze der Seitenwände hindurch zu tränken, ist eine schwierige und zeitraubende
Arbeit. Man kann darum mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Tiere ohne diese Blockade
auch auf dem weiteren Transport nicht getränkt worden wären. Solche Missstände sind an
der Tagesordnung und aus zahlreichen Fernsehreportagen mittlerweile der breiten
Öffentlickeit bekannt.
Wir versuchten sofort, nachdem der Transporter gestoppt worden war,
einen zuständigen österreichischen Amtstierarzt zu erreichen, um den Zustand der Tiere
zu beurteilen. Es war aber leider in den fünf Stunden der Blockade nicht möglich, einen
Amtstierarzt herbeizurufen, was sogar dem anwesenden Agrar-Landesrat Ertl peinlich war.
Die Kundgebung war nicht angemeldet, weil sie anders gar nicht
möglich gewesen wäre, denn dieser Unrechtsstaat hat offenbar aus der Nazi-Zeit nicht
genug gelernt. In gleich skrupelloser Weise wie damals vollzieht er diesen heutigen
Holocaust, bürokratisch organisiert. Damals waren es Ärzte, heute sind es Tierärzte,
die an der Rampe stehen - von der Charakterstruktur her kein entscheidender Unterschied.
Damals waren die Opfer Nicht-Arier, heute sind es Nicht-Menschen, auch kein grundlegender
Unterschied. Damals waren es regime-hörige Gerichte, welche das Unrecht deckten, heute
auch. Während diese Todes-Transporte von Regierung, Verwaltung und Justiz gedeckt, ja
sogar noch mit Zuschüssen finanziert werden, stehen Tierschützer sofort vor Gericht,
wenn sie ein Spruchband gegen dieses Unrecht hochhalten.
Um 13.30 Uhr hatten wir für die Tiere eine mindestens 24stündige
Ruhepause ausgehandelt und die Zusicherung erhalten, dass der Transport zu diesem Zweck
zum Nutzviehmarkt Salzburg-Bergheim umgeleitet werde. Dass es so spät geworden war, hatte
den Vorteil, dass wegen dem um 15 Uhr beginnenden Wochenend-Fahrverbot für LKWs die
Chance grösser war, dass die Behörden das abgegebene Versprechen auch einhalten würden.
Es wäre nicht das erste mal gewesen, dass wir von Beamten bewusst angelogen worden
wären, nur um mit unserem Mitleid für die Tiere die Blockade aufzulösen und dann die
illegalen Transporter ausser Landes zu eskortieren. In Begleitung der Polizei und dreier
VgT-Fahrzeuge fuhr der Transporter nun also um 13.30 Uhr nach Bergheim. Die Tiere wurden
in zwei Freilauf-Stallungen entladen. Hier hatten die Tiere erstmals in ihrem Leben die
Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Und hier konnten sie sich bis zum nächsten Abend um
22 Uhr erholen. Bei der Begutachtung durch den ersten Amtstierarzt wurden sämtliche Tiere
als transportuntauglich beurteilt. Ein Stier wurde notgeschlachtet. Als Ersatz für den
verkehrsuntauglichen LKW hatte das Transportunternehmen bis zum nächsten Morgen ein neues
Fahrzeug herangeschafft, und auch die richtigen Papiere waren auf einmal da, worin die
Tiere jetzt korrekt als "Schlachtvieh" deklariert waren.
Obwohl wir alles unternommen hatten, um die Tiere zu tränken und zu
füttern und die Zusicherung zu erhalten, dass die Tiere in Bergheim eine Ruhepause
erhalten, sind gegen einzelne unserer Aktivisten Bussen wegen angeblicher Tierquälerei
ausgesprochen worden, weil durch das Aufhalten des Transporters die Leidenszeit der Tiere
verlängert worden sei. Eine ungeheure Frechheit eines Staates, welcher nicht nur nichts
gegen diese grauenhaften Tiertransporte unternimmt, sondern den Export von lebenden
Schlachttieren auch noch subventioniert. In den oberen Abteilen - so heisst es im
Bussgeldbescheid - sei um 11.20 Uhr eine Temperatur von 46 Grad gemessen worden. Abgesehen
davon, dass ich das nicht glaube, denn es war kein heisser Tag und unsere Leute auf dem
Fahrzeugdach, welche die Tiere tränkten, hätten einen solchen Hitzestau
höchstwahrscheinlich bemerkt, ist dazu folgendes zu sagen:
Gemäss § 7 der Tierschutztransportverordnung müssen Tiertransportfahrzeuge "über
Einrichtungen verfügen, die gewährleisten, dass für die Tiere jederzeit eine
ausreichende Lüftung sichergestellt ist." Das Fahrzeug verfügte über keine
Lüftungseinrichtung. Kommt das Fahrzeug an einem heissen Sommertag in einen Stau oder
liegt es wegen einer Panne still, so ist die Temperatur im Bereich der Tiere nicht mehr
kontrollierbar. Der Transport war auch in dieser Hinsicht vorschriftswidrig. Wären
tatsächlich 46 Grad gemessen worden, so wäre hiefür der Transporteur haftbar zu machen.
Zudem wäre es absolut grobfahrlässig gewesen, uns diesen Befund nicht auf der Stelle,
sondern erst später in einem Bussgeldbescheid mitzuteilen!
Der Transport verstiess offensichtlich gegen verschiedene Gesetze und
internationale Abkommen:
Dass die Lenkzeit überschritten, das Fahrzeug nicht verkehrstauglich und die
Transportscheine gefälscht waren, habe ich bereits erwähnt, ebenso dass das Fahrzeug mit
37 statt den zulässigen 33 Tieren überladen war und dass die Tränkeinrichtung nicht
funktionierte und keine Lüftungseinrichtung vorhanden war. Auch die Verletzung der
Europäischen Konvention zum Schutz der Tiere auf internationalen Transporten, weil die
Tiere länger als 24 Stunden nicht gefüttert und getränkt wurden, habe ich erwähnt.
Dazu kommt noch die Verletzung nationaler Tierschutzvorschriften:
§1 des deutschen Tierschutzgesetzes lautet:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Kein vernünftiger Mensch kann behaupten, auf diesen tagelangen
Transporten sei das Wohlbefinden der Tiere geschützt. Kein vernünftiger Mensch kann
behaupten, diese grausamen interkontinentalen Transporte lebender Schlachttiere anstelle
von Kühlfleisch von Europa nach Afrika hätten einen "vernünftigen Grund".
Sollte dieser Staat skrupelloses Gewinnstreben als vernünftigen Grund betrachten, um
empfindsame Lebewesen auszubeuten und zu Tode zu quälen, dann wäre damit festgestellt,
dass die Charakterstrukturen, welche die Nazi-Verbrechen ermöglicht haben, noch nicht
überwunden sind. Schon im Jahr 1993 (!) titelte der STERN: "Profit ums Verrecken.
Deutsches Schlachtvieh wird lebend ins Ausland gekarrt, weil das mehr Geld bringt als
Tiefkühltransporte. Viele Rinder und Schafe überleben das nicht." Heute, 5 Jahre
nach diesem STERN-Bericht und den schockierenden Enthüllungen von Tierfilmer Manfred
Karremann, geht die Tragödie weiter. Und die Schreibtischtäter in Regierung, Parlament
und Justiz von Deutschland und Österreich machen bei diesem neuen Holocaust genauso
wieder mit wie damals unter dem Nazi-Regime. Karriere geht vor Moral, oder nach Brecht:
"Fressen kommt vor der Moral."
§16 des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest: "Die zuständige Behörde trifft die
zur Beseitigung festgestellter Verstösse und die zur Verhütung künftiger Verstösse
notwendigen Anordnungen." Die Fleischmafia hat es fertiggebracht, dass diese
Vorschrift bei den Tiertransporten nicht zur Anwendung kommt. Die Mafia hat in diesem
Staat offenbar mehr Rechte als idealistische Tierschützer. Meine Verurteilung
qualifiziert nicht mich, sondern diesen Unrechtsstaat.
Die deutsche Tierschutztransportverordnung schreibt in §24 vor:
"Werden Nutztiere zur Schlachtstätte befördert, darf die Transportdauer acht
Stunden nicht überschreiten."
Gemäss § 7 müssen Transportfahrzeuge "so konstruiert sein, dass jedes einzelne
Säugetier im Bedarfsfall von einer Begleitperson erreicht werden kann." Auch dieses
Vorschrift war nicht eingehalten, wie sich beim behelfsmässigen Tränken der Tiere durch
unsere Aktivisten zeigte. Es gelang nur unter grossen Schwierigkeiten und mit grossem
Zeitaufwand möglichst alle Tiere zu erreichen.
Das österreichische Tiertransportgesetz verbietet Tiertransporte
länger als 6 Stunden. Gemäss §5 Abs 2 dürfen Schlachttiertransporte nur bis zum
nächstgelegenen geeigneten inländischen Schlachtbetrieb durchgeführt werden. Die
Transporte müssten demnach an der Grenze zurückgewiesen oder im Schlachthof
Salzburg-Bergheim geschlachtet werden. Mit Berufung auf die EU wird dieses geltende Gesetz
rechtswidrig nicht angewendet.
Weder der deutsche noch der österreichische Zoll kümmerte sich um diese
Gesetzesverletzungen. Nur mit der nicht angemeldeten Blockade-Aktion konnten diese
Gesetzwidrigkeiten, die tagtäglich routinemässig ablaufen, wieder einmal aufgedeckt und
- leider nur in einem Einzelfall - gestoppt werden. Nachdem es sich in den vergangenen
Jahren gezeigt hat, dass normale demokratische Mittel nichts gegen dieses grausame Unrecht
auszurichten vermögen, war diese Aktion legitim. Schon Goethe war der Auffassung:
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
Das Verhalten der deutschen Polizei bezüglich dieser Todestransporte
- ähnliches gab es schon einmal in Deutschland - nimmt immer mehr SS-ähnliche Formen an:
Kürzlich, am 15. Mai, hat die Deutsche Polizei Tierschützer des VgT Österreich, welche
einem solchen Transport nachgefahren sind, mit einer Strassensperre gestoppt. Der
Tiertransporter wurde ungehindert durchgelassen, nur die hinterherfahrenden Tierschützer
wurden gestoppt unter dem Vorwand einer angeblich "routinemässigen Kontrolle".
Anfragen der Tierschützer, wie lange diese Kontrolle dauern würde, wurden mit
aggressivem Anbrüllen und der Drohung des Einsatzes von Schlagstöcken beantwortet. Nach
etwa einer Stunde wurde den Tierschützern wieder erlaubt, weiter zu fahren. Dieses
Verhalten der deutschen SS erfüllt mehrere Straftatbestände: Amtsmissbrauch,
Freiheitsberaubung, Nötigung. Aber wie vor 60 Jahren ist Recht, was der Staat tut. Damals
waren die Todestransporte auch gesetzmässig und standen auch unter dem Schutz des
Staates. Schon damals wurden die wenigen Mutigen, welche mit Flugblättern gegen das
Unrecht protestierten, wie Verbrecher behandelt. Beim heutigen Holocaust läuft im
Prinzip, massenpsychologisch gesehen, alles wieder genau gleich ab, während die ganze
Welt dauernd von der Geschichtsbewältigung spricht. Über das Unrecht früherer Zeiten zu
richten ist halt einfacher, als das heutige Unrecht zu sehen, was nicht nur Reden, sondern
Handeln erfordern würde.
Österreich hat sich dem neuen brutalen, grössenwahnsinnigen
europäischen Grossreich bereits wieder angeschlossen. Die Österreichische SS ist am 15.
Mai mit brutaler Gewalt auf die Tierschützer losgegangen. Ein SS-Mann mit Dienstnummer
3341 des SS-Kommandos Salzburg hat einen der Widerstandskämpfer mit geballten Fäusten
gegen Kopf und Hals geschlagen. Als er niederstürzte, wurde er am Boden liegend getreten,
mehrmals wurden seine Arme verrenkt und sein Gesicht auf den Asphalt gedrückt. Dazu
fielen die Worte: "Du Oarsch!" Ein weiterer SS-Mann mit der Dienstnummer 3300
feuerte seinen Kollegen zu weiteren Brutalitäten mit den Worten an: "Druck eam a
paar, der schwarzen Krot!" Ein SS-Streifenwagen fuhr direkt auf VgT-Geschäftsführer
Dr Franz-Joseph Plank zu und zwang ihn, sich mit einem Sprung von der Autobahn in einen
Graben hinunter zu retten. Anschliessend wurden ihm wie einem Verbrecher schmerzhaft die
Arme verrenkt.
* * *
Ein Staat, der den heutigen Holocaust an den Tieren duldet, mit
Zuschüssen fördert und durch SS-Eskorten schützt und dann Tierschützer bestraft, die
ihrem Gewissen folgend gewaltfreie Protestaktionen durchführen, ist ein Unrechtsstaat,
und die Justiz, die solches deckt, ist eine Freisler-Justiz.
Mahnmale an den Holocaust mit
ungleichen Folgen:
Polizeirichter der Stadt Zürich büsst Tierschützer Erwin Kessler
Warum haben Juden mehr Rechte? Wo bleibt das
Gleichheitsgebot der Verfassung?
Nicht genug damit, dass Juden mit dem Antirassismus-Gesetz
verfassungs- und menschenrechtswidrige Sonderrechte erhalten haben (das
Diskriminierungsverbot gilt nicht für normale Schweizer, auch nicht für Tierschützer,
denen von jüdischer Seite öffentlich Ähnliches vorgeworfen wird, wie das, was wir den
Schächt-Juden vorwerfen und wofür eine unbedingte Gefängnisstrafe verhängt wurde!).
Ein "Künstler" taufte einen
zusammengeschweissten Schrotthaufen "Shoa" - zur Erinnerung an den Holocaust -
und durfte deshalb dieses "Kunstwerk" einen Tag lang ungestraft ohne Bewilligung
auf öffentlichem Grund vor dem Bundeshauseingang aufstellen und nachher erhielt nachher
sogar noch ehrenvoll für zwei Wochen einen Standplatz auf dem Paradeplatz in Zürich.
Ganz anders im analogen Fall, wo der VgT ein ähnliches Kunstwerk bestehend aus
künstlerisch arrangierten Schlachtbfällen - zur Erinnerung an den heutigen Holocaust der
Nutztiere am gleichen Ort vor dem Bundeshaus hinstellte: nach 15 Minuten wurde es von der
Polizei entfernt und VgT-Präsident Erwin Kessler in Handschellen abgeführt (Bilder
dazu: www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Holo;
die Bilder werden zu Druckzwecken auf Verlangen per Email als TIFF-Dateien zugestellt).
Als das Mahnmal dann später - wieder analog zum Shoa-Fall
- ohne Bewilligung auf dem Paradeplatz aufgestellt wurde, wurde es von der Polizei sofort
entfernt. Nun wurde Erwin Kessler vor wenigen Tagen auch noch wegen "Aufstellen
einer Kiste mit einem Schweinekopf und Tier-Innereien auf öffentlichem Grund ohne
Bewilligung auf dem Paradeplatz" mit einer Busse von Fr 250.- und Fr 435.-
Verfahrenskosten bestraft - allerdings noch nicht rechtskräftig, weil dagegen Einsprache
erhoben worden ist, wegen diskriminierender Einschränkung der Meinungsäusserungs- und
Kundgebungsfreiheit. -
Im summarischen Maulkorbprozess Kloster
Fahr gegen VgT hat das Aargauer Obergericht sein Urteil gefällt:
Presseschutz gemäss ZGB Artikel 28 c faktisch aufgehoben - weitreichende Auswirkungen
für die Pressefreiheit! von Erwin Kessler
Das Obergerichtsurteil bestätigt das totale Äusserungsverbot des
Bezirksgerichtes bezüglich der Klöster Fahr und Einsiedeln. Im Zusammenhang mit
Tierschutzthemen darf der VgT nicht einmal mehr die Namen der Klöster Fahr und Einsiedeln
erwähnen oder indirekt auf diese hinweisen. Mit diesem totalen Verbot ist es dem VgT zum
Beispiel auch verboten, zwischenzeitliche Verbesserungen in der klösterlichen Tierhaltung
bekannt zu machen und lobend zu erwähnen. Weiter ist dem VgT verboten, über die
hängigen Gerichtsverfahren zu berichten - mit der vorliegenden Bekanntgabe des
Gerichtsurteiles riskiere ich Busse oder Haft, der klösterliche Anwalt hat bereits
vehement Gefängnis für mich gefordert, weil ich mich über die richterlichen Verbote
hinwegsetze! Ebenfalls verunmöglicht wird dem VgT, sich an den öffentlichen
Gerichtsverhandlungen Kloster Fahr gegen VgT überhaupt zur Sache zu äussern.
Soweit dies alles nur gegen den VgT gerichtet ist, mag das die konservativen,
tierschutzfeindlichen und wirtschaftsfreundlichen Medien nicht interessieren. Die
faktische Aufhebung des Presseschutz-Artikels 28c ZGB müsste jedoch alle Medien
aufhorchen lassen - ausser sie nehmen mit Gewissheit an, dass die Gerichtspraxis
willkürlich hin und her wechselt, je nachdem ob es ein regimetreues oder ein kritisches
Medium wie die "VgT-Nachrichten " betrifft.
Gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) kann der Richter vorsorgliche Massnahmen gegen
Medien nur unter erschwerten Bedingungen erlassen. Art 28 c, Absatz 3 ZGB lautet:
"Eine (Persönlichkeits-)Verletzung durch periodisch erscheinende Medien kann der
Richter jedoch nur dann vorsorglich verbieten oder beseitigen, wenn sie einen besonders
schweren Nachteil verursachen kann, offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt und
die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint."
Während das Bezirksgericht Baden diesen Presseschutzartikel überhaupt nicht
beachtet hat - der VgT ist Herausgeber eines auflagenstarken Journals (Auflage 150 000) -,
begründet das Obergericht den "besonders schweren Nachteil" mit seltsamer Logik
(oder politischer Willkür) damit, der besonders schwere Nachteil sei durch die
Veröffentlichung in der Presse bereits gegeben.
Nach dieser vom Obergericht neu eingeführten Gerichtspraxis erfüllen sich die
Voraussetzung von Artikel 28 c ZGB grundsätzlich immer von selbst: Vorsorgliche
Massnahmen gegen Veröffentlichungen in den Medien setzen nach Gesetz einen besonders
schweren Nachteil für den Betroffenen voraus. Da nun das Obergericht in einem logischen
Zirkelschluss erklärt, diese Voraussetzung sei durch die Tatsache, dass die fragliche
Medien-Publikation in Medien erfolgt sei (!), bereits erfüllt, sind die gesetzlichen
Voraussetzungen für vorsorgliche Verbote gegen Medienveröffentlichungen immer erfüllt
und dieser Presseschutzartikel damit abgeschafft.
Wäre der tragische Hintergrund des durch die Justiz systematisch gedeckten
Missachtung des Tierschutzgesetzes nicht zu ernst, könnte dies als Witz des Jahres
bezeichnet werden.
So weit geht offensichtlich die politisch motivierte richterliche Voreingenommenheit und
die Entschlossenheit, auf jeden Fall - koste es was es wolle an Willkür - gegen den
kritisch-unbequemen VgT zu entscheiden.
Interessant für die Schweizer Medien dürfte auch die neue Rechtsprechung gemäss
vorinstanzlichem Entscheid sein, wonach ein Äusserungsverbot gegenüber Medien solange
verhältnismässig ist, als dadurch deren Erscheinen nicht gefährdet wird. Die
Meinungsäusserungsfreiheit und Art 28 c werden also mit staatlichen Maulkörben gegen
kritische Pressestimmen nicht verletzt, solange das Medium mit seichtem Bla-Bla wenigstens
noch eine Zeit lang weiter existieren kann.
Der VgT hat dieses haarsträubende Urteil mit staatsrechtlicher Beschwerde vom 5.
September 1998 beim Bundesgericht angefochten und wird den Fall nötigenfalls auch vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.
Die Beschwerde an das Bundesgericht im Wortlaut.
von Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Geschäftsführer VgT Österreich
Während man im 3-SAT die Machenschaften der "Paten der Fleisch-Mafia"
bestaunen konnte, nämlich wie die EU-Bürokratie machtlos dem europaweiten Schmuggel von
britischem BSE-Fleisch über holländische und belgische Tarnfirmen in unsere Kühlregale
zuschaut (bzw. wegschaut!), läuft hinter den Kulissen der EU-Agrarlobby ein neuer,
politischer Skandal ab: Einer Pressemeldung zufolge hat die Europäische Kommission unter
Federführung des Österreichers Franz Fischler die Anhebung der Exportsubventionen um 8 %
beschlossen! Das gilt somit auch für die Lebendvieh-Exporte in Drittländer, also die
berüchtigten, tierquälerischen Langzeittransporte in den Libanon, nach Libyen, Ägypten
oder Saudi-Arabien.
Welch absurdes Szenario: Auf der einen Seite verdient ein analphabetischer
belgischer Fleischmafia-Pate täglich ca. 350.000,-- S am (behördlich und politisch
geduldeten) Schmuggel von britischem BSE-Fleisch nach Europa bzw Rußland, auf der anderen
Seite werden mit unseren Steuergeldern Milliarden verschleudert, um den eigenen
Fleischberg von ca. 1 Million Tonnen abzubauen. Einerseits werden immer öfters extrem
belastende Sparpakete geschnürt, andererseits wird die großteils kriminelle Fleischlobby
mit Steuermilliarden gefüttert. Auf der einen Seite werden in politischen Sonntagsreden
mehr Tierschutz und bessere Kontrollen beschworen, auf der anderen Seite wird hinter
verschlossenen Türen genau das Gegenteil praktiziert. Da beeindrucken Kommissar Fischler
offenbar auch eine Million Unterschriften zur Beendigung der Lebendexport-Subventionen in
keinster Weise. Und letztlich: Auf der einen Seite explodieren die öffentlichen Ausgaben
für die Volks-Gesundheit und auf der anderen Seite wird diejenige Lobby, welche die
Gesundheit am meisten gefährdet, auch noch hoch subventioniert: Denn seit langem ist
bekannt, daß die heutige fleisch- und fettreiche Ernährung mit einem erhöhten
Risiko an Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes und anderen
Zivilisationskrankheiten in engem Zusammenhang steht. Fleisch gilt auch als die
Hauptursache der meisten Fälle von Lebensmittelvergiftungen...
Der vollständige Bericht: http://www.pips.co.at/vgt/aktuell/news073.htm
Denn Sie dürfen nicht wissen, was in den VgT-Nachrichten steht! Fast alles, was
in den VgT-Nachrichten (VN) veröffentlicht wird, wurde von praktisch allen anderen Medien
in der Schweiz unterschlagen. Die vom VgT enthüllten Tierschutzmissstände in der Schweiz
werden systematisch unterdrückt, auch von Zeitungen und Zeitschriften, die sich kritisch
und unabhängig rühmen, zB der Tages-Anzeiger (jüdische Chefredaktorin!), Weltwoche,
Facts, Beobachter, Thurgauer Zeitung, Basler Zeitung, Berner Zeitung etc etc. Auch das
Schweizer Fernsehen (Kassensturz, Tagesschau, Rundschau, Tier-Report etc) verheimlicht
seinen Zuschauern die wahren Zustände in den Schweizer Tierfabriken. Mark Rissi, der für
den Tierreport filmt, lehnt Filmaufnahmen ab, welche ohne das Einverständnis
des betroffenen Tierquälers gedreht worden sind - allerdings nur in der Schweiz. Deshalb
wird nur über das wirkliche Tierelend im Ausland berichtet. Die Fleischmafia, welche den
Konsumenten ständig einredet, in der Schweiz sei alles besser, hat in den angepassten
Journalisten des Fernsehens und der Printmedien willige Helfer gefunden. Seit der
Diskussion ums Schächten wird der VgT auch von den jüdischen Medien Ringier und
Schawinski boykottiert (Blick, Schweizer Illustrierte bzw Radio24 und TeleZüri). Nach
jüdischer Auffassung dürfen Tiere gequält werden, wenn es dem Menschen nützt. Die
Rabbiner in der Schweiz stehen geschlossen hinter dieser Auffassung, wie der
Jüdischen Rundschau entnommen werden kann. Wegen einem Druckboykott aller
Grossdruckereien der Schweiz müssen die VN im Ausland gedruckt werden. Dafür verlangt
die Post mit fadenscheiniger Begründung für jede Ausgabe rund 3000 Fr mehr als normal
für den Abonnement-Versand. Dank immer mehr Mitgliedern (zur Zeit 9 000) und
grosszügigen Gönnern können wir diesen und anderen Repressionen (zB die ständigen
Willkürjustiz gegen den VgT) bisher finanziell widerstehen. Mit Ihrer Unterstützung
können wir in den VN weiterhin aufdecken, was andere Medien systematisch unterdrücken.
Freispruch für Erwin Kessler vor dem
Liechtensteinischen Obergericht


von Erwin Kessler, Präsident VgT
Die vom Volk gewählte, aber nicht die Interessen des Volkes vertretende
Bundesversammlung - National- und Ständerat - versuchen in einem unglaublichen
Schildbürgerstreich, die Landwirtschaftszonen, wo für normale Menschen ein Bauverbot
gilt, der Agromafia für zweckfremde Bauten zu öffnen. Während ein Gartenhäuschen oder
ein Hobby-Tierstall im Landwirtschaftsgebiet oft kaum realisierbar ist, sollen Landwirte
künftig die Landschaft mit bodenunabhängigen Tierfabriken und Gewerbebauten überbauen
können. Womit haben die gewerbsmässigen Tierquäler und Umweltvergifter es verdient,
fast gratis zu schönstem Bauland zu kommen, wo sonst niemand bauen darf?
Bieten Sie am 7. Februar Ihre ganze Bekanntschaft auf, um der
Schweizer Polit-Mafia ein kräftiges NEIN in die Urne zu legen!
Lieber Herr Kessler, es tut gut zu sehen, dass Sie trotz allem weiterhin Ihre
Hörner nicht abschleifen liessen und überall dort lärmen - ohne Heiserkeit-, wo die
Gerechtigkeit gedopt ist und im Tiefschlaf röchelt.
Prof Paul Kamer, Zürich
In
den VN98-3 war auf der letzten Seite ein Foto eines Strassenmusikanten abgedruckt. Der
Musikant heisst Juan Miguel Enguidanos Mareno und seine Hündin heisst Shila. Miguel
Mareno ist ein sehr tierliebender Mensch; er und seine Shila sind mit Innigkeit verbunden.
Er hat sie aus einem Plasticsack befreit als sie noch ein winziger Welpe war. Das habe ich
im Gespräch mit ihm - er spielt ab und zu in Baden an der Badstrasse - erfahren. Ich lege
Ihnen eine Kopie des CD-Covers bei: «La guitarra Española Shila y yo» - vielleicht
begegnen Sie ihm auch einmal. Es ist schön zu sehen, wie diese beiden Wesen
zusammengehören, und es spricht für sich, dass der Titel seiner CD seiner Hündin
gewidmet ist: «Shila y yo».
Emma Nichols-Dillier, Freienwil
Sehr geehrter Herr Dr Kessler. Ihren Einsatz für die geschundene Kreatur möge
Gott vergelten... Ich bin seit 50 Jahren Vegetarierin und lebe immer noch!
Siegfried Homburger, Goldach
Alle Achtung und Bewunderung für Ihren Einsatz, Ihre mutige Haltung.
Eduard Hegnauer, Bern

Den VgT gibt es nicht «zum Glück», sondern weil SIE den Verein aus Liebe zu den
Tieren auf die Beine gestellt haben.
Matthias Hotz(14), Embrach
Neue vegetarische Vollwert-Katzen-Nahrung:
«Vegusto Cat»
Gemälde: Dèdè
Vegusto Cat ist ein vollwertiges, rein pflanzliches Katzenfutter, das alle
wichtigen Stoffe enthält, die Ihre Katze braucht, um gesund und vital zu bleiben. Vegusto
Cat basiert auf dem Futterergänzungspulver Vegecat, welches in den USA seit 1986 mit
Erfolg verwendet und von Tierärzten kontrolliert wird. Wer sich im Detail über die
vegetarische Ernährung von Katzen und Hunden informieren will, liest das
englischsprachige Buch «Vegetarian Cats & Dogs» (für Fr 29.- nur beim Vegi-Service
erhältlich) oder den Beitrag «Vegetarische Katzen» in den VgT-Nachrichten VN96-1 oder für Fr 5.- beim VgT erhältlich.
Vegusto-Cat für ausgewachsene Katzen: im Stehbeutel zu 200 g Fr 2.70, in
Wurstform zu 500 g Fr 5.10.
Bestellungen an: Vegi-Service, Sägengasse, 9466 Sennwald, Tel 081 740 41 61, Fax 081 740
41 62

Das Buch "100 Notfallsituationen", das für das Blutspenden wirbt, ist
jetzt in 17. Auflage erschienen. Um zu illustrieren, wie wichtig Blutspenden sind, gibt
der Autor, Dr med Hanspeter Dreifuss, folgendes Beispiel:
"Der berühmte Stierkämpfer Paquirri verblutete nach einem Hornstoss in die
Leistengegend, weil während des Ambulanztransports zu wenig Blut vorhanden war."
Bravo! Ein Grund, kein Blut zu spenden!
Kürzlich zeigte das deutsche Fernsehen, wie in Spanien, verbunden mit einer
religiösen katholischen Feier ein Stier lebendigen Leibes angezündet und unter dem Jubel
einer vollen Arena von geilen Schaulustigen (auch Frauen) schliesslich verreckte.
Dr med Dreifuss findet das möglicherweise eine Frage religiöser Toleranz - wie
seine Namensvetterin im Bundesrat das grausame jüdische Schächten.
Tierisches in Biotta-Fruchtsäften?
Migros
mischt Fischöl in Fruchtsäfte (siehe VN98-6 Seite 18), Biotta Eier und Molke (im sog
"Frühstücksgetränk).
Ist das nötig? Sicher nicht, auch nicht erwünscht. Immer mehr Menschen meiden tierische
Lebensmittel - aus gesundheitlichen und ethischen Gründen.
Nicht tierischer Herkunft ist hingegen die "Milchsäure" im
Karottensaft. Diese wird durch Milchsäuregärung aus Dextrose gewonnen. Darum ist
Biotta-Karottensaft leicht sauer, hingegen unpasteurisiert, da die Milchsäure die
Haltbarkeit bewirkt. Der süsse, wie frisch gepresst schmeckende EDEN-Karottensaft ist
pasteurisiert - aber köstlich. Das wertvolle, krebshemmende Karotin bleibt beim
Pasteurisieren erhalten.
Antibiotika im Fleisch führen zu
tödlicher Wirkungslosigkeit von Medikamenten
In Dänemark ist eine Frau an einer Salmonellenvergiftung gestorben, obwohl sie
medikamentös behandelt wurde. Damit starb in diesem Land zum ersten Mal ein Mensch
infolge einer Antibiotika-Resistenz. Die 62jährige hatte Schweinefleisch
gegessen und sich dabei mit Salmonellen infiziert. Die Salmonellen waren wegen der
Antibiotika-Behandlung des Tieres resistent gegen die Medikamente. Daher erlag die Frau,
die mit Fieber und Durchfall in ein Spital gebracht worden war, trotz Behandlung der
Bakterienvergiftung. (Zürcher Unterländer, 10.9.98)
Kommentar:
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass gesundheitliche Lebensmittelprobleme in unserer
zivilisierten Gesellschaft fast immer nur bei tierischen Lebensmitteln auftreten? ESSEN
SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
von Ulrich Dittmann
Arbeitstreffen der Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten am
20.6.1998 in Frankfurt. «Keine Sonderrechte für Tierquäler» brachte ein Teilnehmer
seine Empörung über anachronistische Schlachtmethoden auf den Punkt. Ob in Deutschland
oder anderen Ländern, ob von Muslimen, Juden oder anderen Personengruppen betäubungslos
abgemetzelt - die Tiere leiden immer gleichermassen schrecklich. «Nicht umsonst haben
sich bereits 1906 über 580 leitende Schlachthof-Veterinäre gegen das Schächten
ausgesprochen - enbenso wie die Bundestierärztekammer, die mit Beschluss von 1995 erneut
kategorisch jegliches Schlachten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen ablehnt», führte
Dr Werner Hartinger, einer der Referenten, aus. Nach der Videovorführung eines vom
Deutschen Fernsehen gezeigten Filmes mit furchtbaren Schlachtszenen stellte Heinz E Wolf
seine neueste Dokumentation «Aber einige sind gleicher» vor, und Dr Edmund Haferbeck vom
«Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch» referierte über die juristische
Einschätzung dieser Variante der Tierquälerei. Tierfreunde, die nach Recherchen mit
Strafanzeigen gegen Schächtungen vorgingen, schilderten abschliessend noch einige
Alltagserlebnisse, mit denen sich engagierte Tierfreunde konfrontiert sehen können:
Anonyme Anrufe, zerstochene Autoreifen bis hin zu Schusslöchern im Rollladen. Aber durch
kriminelle Anschläge auf Tierschützer wird die «Argumentation» der
Schächtbefürworter gewiss auch nicht glaubwürdiger.
Grausame Tierversuche für die Schlankheitspille XENICAL
werden geheimgehalten
Im sensiblen Bereich des Tierschutzes hat die Öffentlichkeit kein Recht zu
wissen, wieviele grausame Tierversuche zur Entwicklung der Schlankheitspille XENICAL
durchgeführt worden sind. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat eine entsprechende
Auskunft verweigert.
Der PulsTip schrieb im August 1998 zu Xenical: "Nicht die Malaria, an der
jährlich drei Millionen Menschen sterben, will die Pharmaforschung bekämpfen, sondern
Übergewicht, Haarausfall und schlechte Laune... Für die Entwicklung von Xenical hat
Roche 700 Millionen Franken ausgegeben. Und dabei scharf kalkuliert, dass in den reichen
Industrieländern mit einer Schlankheitspille sehr viel Geld zu verdienen ist."
Tierversuche für solche Geldscheffeleien der Pharma-Konzerne werden dann vom
Bundesamt für Veterinärwesen regelmässig als "unerlässlich" im Sinne des
Tierschutzgesetzes bewilligt. Kein Wunder, dass dann "Datenschutz" betrieben
wird, damit die Öffentlichkeit einmal mehr nicht erfährt, wie das vom Volk mit
überwältigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz und damit auch Demokratie und
Rechtsstaat von Beamten mit den Füssen getreten werden, die von Steuergeldern des
betrogenen Volkes leben.
Zynisch an der ganzen Angelegenheit ist, dass Tiere (Nutztiere) in grausamer
Intensivhaltung leiden müssen, damit sich die Menschen an ihrem Fleisch dick und krank
fressen können. Dann müssen wieder Tiere (Versuchstiere) herhalten, um die
Krankheitssymptome zu bekämpfen.
Einmal mehr zeigt sich, dass den Millionen missbrauchten, leidenden Tieren nur der
weitere Rückgang des Fleischkonsums noch helfen kann, nachdem der Rechtsstaat kläglich
versagt. Darum: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Essen Sie an Weihnachten vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren
zuliebe!
Herzliche Grüsse
Erwin Kessler, Präsident VgT
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Ist es erlaubt, chinesische Tierquäler zu kritisieren? Komme ich nur ins
Gefängnis, wenn ich jüdische Tierquäler als Unmenschen bezeichne?
Ob tierschützerische Äusserungen den Tatbestand des Antirassismus-Gummiartikels
erfüllen, vermag in diesem Land niemand im voraus zu sagen. Der Bundesrat hat zwar vor
der Abstimmung über dieses Maulkorbgesetz beschwörend verkündet, der Normalbürger sei
von diesem Gesetz gar nicht betroffen, es richte sich nur gegen notorische Rassisten und
Neonazis. Wie so oft, hat der Bundesrat auch diesmal wieder das Volk belogen: Der Erste,
der aufgrund dieses neuen Maulkorbgesetzes zu einer unbedingten Gefängnisstrafe
verurteilt wurde, war kein Rassist, kein Neonazi und kein Holocaustleugner, sondern ein
Tierschützer, welcher Juden in keiner anderer Hinsicht kritisierte, als hinsichtlich der
grausamen jüdischen Schächt-Tradition.
Es ist sinnlos, bei Rechtsanwälten Rat zu suchen, was für Meinungsäusserungen
noch erlaubt sind. Niemand kann das voraussagen. Die einzige Behörde, die in meinem Fall
- Wohn- und Arbeitsort im Thurgau - verbindlich beurteilen könnte, ob gegen geplante
Veröffentlichungen allenfalls Anklage erhoben würde, ist die Staatsanwaltschaft des
Kantons Thurgau. Diese weigert sich, solche Beurteilungen abzugeben. Als Tierschützer
werde ich zuerst aufs Glatteis geführt, dann schlägt der Staat zu, denn ich bin ein
unbequemer Kritiker des Tierschutznichtvollzuges und korrupter Vorgänge in diesem Staat,
der Volksentscheide offen missachtet. Und der Antirassismus-Gummiartikel ist ein
praktisches Mittel, nach Lust und Laune des herrschenden Regimes, gegen unbequeme Kritiker
vorzugehen. Mit welcher unglaublichen Nazi-Willkür gegen den angeblichen Holocaustleugner
Jürgen Graf und den Verleger des keineswegs rassistischen, aber kritischen Blattes
"Recht+Freiheit" vorgegangen wurde, kann im Internet nachgelesen werden unter
http:/www.vgt.ch, wo auch der politische Schächtprozess gegen mich ausführlich
dokumentiert ist.
Ich bin verurteilt worden, weil ich die Schächtjuden als Unmenschen bezeichnet habe. Es
sei erlaubt, heisst es im Urteil, das Schächten als Tierquälerei zu bezeichnen. Nicht
erlaubt sei es aber, die Schächtjuden als Tierquäler und Unmenschen zu bezeichnen. Gilt
das nun nur für Juden, dass wer Tiere quält, nicht als Tierquäler bezeichnet werden
darf? Die jüdischen Sonderrechte in diesem Land und die Kniefälligkeit unserer Regierung
gegenüber jüdischen Erpressungen, könnten dies vermuten lassen. Sicher ist das aber
nicht, denn im Umgang mit dem Antirassismus-Gummiartikel ist gar nichts sicher.
So weiss ich denn nicht, ob ich den Chinesen in Peking, die in Gourmet-Restaurants
vor ihren Augen lebend gegrillte Katzenbabys verspeisen, Unmenschlichkeit vorwerfen darf
oder nicht. Laut Gerichtsurteil im Schächtprozess ist es verboten, irgend einem Menschen,
die Menschenwürde abzusprechen - oder gilt dies wieder nur für Juden? Fragen, welche
sich die zuständige Thurgauer Staatsanwaltschaft weigert, zu beantworten, und die mir
sonst niemand verbindlich beantworten kann.
Folgender Bericht über diese chinesische Scheusslichkeit ist mir zugegangen:
Die neue Spezialität für chinesische Gourmets heisst
"Choi Dong Tsai", auf Deutsch "Hüpfende Braten", und das Pekinger
Nobelrestaurant nennt sich "Taa Koi" (miauendes Kätzchen):
Zunächst werden die Käfige mit den gefesselten Katzenbabys mit dem Servierwagen von
Tisch zu Tisch gefahren, damit sich jeder seinen Braten vorher aussuchen kann. Die
gewünschten Tierchen nimmt der Koch, rasiert sie und hackt ihnen mit dem Beil Pfötchen
und Schwanz ab. Dann werden sie mit Öl übergossen und lebendig gegrillt. Dies alles
geschieht vor den Augen der Gäste und ruft nur Heiterkeit hervor. Man ahmt lachend die
verzweifelten Bewegungen der armen Kätzchen nach, und ihr jammervolles Schreien stört
keinen einzigen Menschen.
Abertausende von Kätzchen müssen dieses grauenvolle Martyrium für perverse
Gaumenfreuden unmenschlicher Feinschmecker erdulden, die nach immer ausgefalleneren und
grausameren Genüssen verlangen.
Den deutschen Reportern erklärte man, dass man auch in Deutschland, wo es zahlreiche
chinesische Restaurants gibt, diese Spezialität Cho Dong Tsai mit allen
Horror-Begleiterscheinungen anbieten will. Schon jetzt gäbe es hier viele Chinesen, die
sich zu Hause Kätzchen zubereiten.
Dieser Bericht klingt keineswegs unglaubwürdig, wenn man weiss, was Chinesen
sonst noch alles aus dem Gruselkabinett verspeisen: Gefesselten Affen wird bei vollem
Bewusstsein der Schädel geöffnet, um so das Hirn wie aus einem Suppenteller zu löffeln.
Haifischen werden bei lebendigem Leibe die Flossen abgeschnitten und auch hierzulande in
chinesischen Restaurants als "Haifisch-Suppe" serviert, unbehelligt von der
Justiz, die lieber kritische Tierschützer ins Gefängnis wirft. Das sind Tatsachen. Warum
soll also der Bericht über die lebend gegrillten Katzenbabys nicht glaubhaft sein?
Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall eine Recherche-Expedition nach
Peking starten. Ich habe schon andere Auslandexpeditionen durchgeführt, zB um
Migros-Lügen über die Parma-Schinken-Produktion aufzudecken. Die zurückgebrachten
schlimmen Aufnahmen wurden von den Medien unterdrückt. Warum also in einem aufwendigen
Unterfangen Beweise aus Peking zu holen, welche dann unser konformistischen Einheitsmedien
unterdrücken? Um dann, wenn ich es in den VgT-Nachrichten veröffentliche - so wie die
Grausamkeit des Schächtens - wieder zu Gefängnis verurteilt zu werden?
Die Angst vor weiteren Gefängnisstrafen ist nicht der Grund, warum ich keine
Expedition nach Peking mache. Das Risiko eines Strafverfahrens ist klein, wenn ich Spanier
wegen ihren Stierkämpfen, Chinesen wegen gegrillten Katzen-Babys, Franzosen wegen dem
Gänsestopfen, Isländer wegen dem Wal-Abschlachten und Moslems wegen dem Schächten
kritisiere. Juden haben eine Sonderstellung: sie dürfen ungestraft die ganze
nichtjüdische Menschheit als Vieh bezeichnen, das nur auf der Welt ist, um von dem von
Gott ausgewählten jüdischen Volk ausgebeutet zu werden (so steht es im Talmud).
Umgekehrt muss ins Gefängnis, wer jüdischen Tierquälern Unmenschlichkeit vorwirft.
Warum also gehe ich nicht nach Peking? Es gibt in der Schweiz noch soviel unglaubliches,
von den Medien systematisch unterdrücktes Tierelend, dass es zu billig ist, fernen
Völkern moralisierend Tierquälerei vorzuwerfen.
Hinweis:
Die Zubereitung von Katzen in einem chinesischen Restaurant (kurzes Brühen in kochendem
Wasser, dann Enthäuten - und die Katze lebt immer noch!) ist auf folgender
VHS-Video-Cassette dokumentiert: "Das Gemetzel der Unschuldigen", erhältlich
für Fr 35. - bei ATRA-OIPA, Casa Orizzonti, CH6517 Arbedo, Fax +41 91 829 41 13. Auch im VgT Video-Verleih erhältlich.
von Carl Sommer, Zürich
Wir müssen doch unserer Jugend Perspektiven aufzeigen!
Der ältere Herr, der den EU-Beitritt befürwortet hatte, sagte das sehr entschieden zum
Abschluss der Diskussion. Er stand vom Kaffeetisch auf, über dem wir in Streit geraten
waren.
Einen Moment noch. Ich nahm vom Tisch ein Blatt, einen Geschäftsbrief im
Format A4. Von der unteren Hälfte faltete ich einen Teil um. Jetzt bildete es ein
Quadrat. Alle vier Seiten so lang wie die beiden kürzeren Seiten des A4-Formats.
Wissen Sie, was das ist?
Das ist eine Grundfläche von 450 Quadratzentimetern. Das ist die Fläche, auf der
man heute nach EU-Norm ein Huhn einsperren darf. Ein Huhn in einer Käfigbatterie.
Lebenslänglich - hier auf diesem Quadrat.
Den Umstehenden fiel es offensichtlich schwer, sich ein lebendiges Huhn auf dem kleinen
Blatt vorzustellen. Weniger als eine A4-Seite.
Sie haben doch schon Hühner beobachtet. Wie sie herumgehen, scharren, picken,
flattern. Und da wägt man in der EU die Interessen ab - und kommt auf dieses Resultat.
Leute, die so etwas ausdenken und befürworten - sind das die Menschen, die unserer Jugend
Perspektiven aufzeigen können? Kann man denn noch klarer zeigen, dass die EU nichts
anderes ist als eine ziemlich brutale Organisation, die einfach politische und
wirtschaftliche Interessen vertritt?
Es ist gelungen, in den Köpfen vieler Schweizer eine einfache Gleichung herzustellen. EU
= Fortschritt und Weltoffenheit. Und wer nicht allzu genau nachdenkt, möchte eben auch
fortschrittlich und weltoffen sein. Offen für die EU. Aber warum nicht einmal selber
nachdenken?
Die Argumente, die für die EU vorgebracht werden, gliedern sich in zwei klare
Gruppen.
Das eine, siehe oben, sind die diffusen weltanschaulichen Argumente. Natürlich ist jeder
für Weltoffenheit. Aber was hat das mit der Realität der EU zu tun? Ich habe
als junger Mensch auch auf viele Fragen neue Antworten gesucht - und teilweise auch
gefunden. Soll die heutige Jugend ihre Antworten in Brüssel abholen?
Die zweite Gruppe sind die Angstvorstellungen. Die Schweiz ist jetzt ein weisser
Fleck auf der Landkarte - umgeben von den Schengener Staaten. Das sagte am Radio der
Chef des Integrationsbüros. Nur noch ein weisser Fleck - die Angst wird bewusst
geschürt.
Was man zugunsten der EU hört, läuft fast immer auf eine dieser beiden
Argumentationen hinaus - Weltanschauung und Ängste. Beiden ist gemeinsam, dass sie der
konkreten EU-Realität ausweichen. Wie schön wird es sein, wenn unsere Jungen im
Ausland arbeiten können (Bundesrat Cotti). Sehr schön - die jungen Frauen und
Männer unter 25 Jahren sind im EU-Raum zu 21 Prozent arbeitslos (Oktober 1997).
Modern und fortschrittlich ist ein Land, wenn seine Bürgerinnen und Bürger das
Geschehen direkt mitbestimmen. Mit-Verantwortung tragen ist die Anforderung der Zeit. In
der Schweiz, wo jede Einzelperson direkt über konkrete Vorhaben abstimmt, haben wir ein
zeitgemässes, ein modernes System. Mir sind zum Beispiel viele Deutsche sehr sympathisch.
Aber was die wesentliche Frage der Mitbestimmung betrifft - da ist Deutschland im
Vergleich zur Schweiz eine rückständige Bananenrepublik. Entschuldigung, aber das muss
einmal gesagt sein. Nicht wir sind rückständig - die undemokratischen Strukturen der EU
sind veraltet.
Soll man lachen oder weinen, wenn die deutschen Politiker laut darüber
nachdenken, ob man zur Abschaffung der D-Mark eigentlich eine Volksabstimmung abhalten
müsste? Und dann doch lieber drauf verzichten?
In der Schweiz, im Gegensatz zum EU-Raum, sind Hühnerbatterien verboten. Nehmen wir
einmal an, es gäbe zu diesem Punkt eine Volksabstimmung: Gute Tierhaltung gegen billige
Eier. Würden sich die Schweizer - eher unwahrscheinlich - für Hühnerbatterien
entscheiden, wäre das eine grosse Enttäuschung. Doch wir müssten das akzeptieren als
Volksentscheid, den man vielleicht später auch wieder umstossen kann.
Aber ganz unerträglich wäre es, eines Tages einfach zu hören das ist
EU-Norm, dazu haben wir nichts mehr zu sagen. Und zu wissen, dass diese Batterien
nicht abgeschafft werden, solange noch irgendeine Wirtschaftsgruppe in Europa ein
Interesse daran hat. Es geht um den Tierschutz. Es geht darüber hinaus um unsere
persönliche Mitverantwortung.
Anmerkung der Redaktion:
Der VgT sagt JA zu Europa und NEIN zur EU.
EU = Europäischer Unsinn,
wie allein schon die endlose Subventionierung barbarischer Tierquälerei zeigt.
Dank dem rückläufigen Fleischkonsum stossen wir bei unseren Recherchen immer
häufiger auf stillgelegte Schweinefabriken. Laufend werden auch Schlachthöfe
geschlossen. Auf Ende November wird nun auch ein Schlachthof in Madiswil BE mit 58
Angestellten geschlossen.
Infolge des rückläufigen Fleischkonsums werden jedes Jahr allein in der Schweiz
zehntausende (!) von Schweinen weniger tierquälerisch gehalten.
Den Vegetariern sei Dank!
Bauernregel:
Muht die Kuh laut im Getreide,
war ein Loch im Zaun der Weide.
Foto: Jivana Heidi Kessler
Davon können die meisten Nutztiere nur
träumen.
Foto: Marcela Frei
Der vegetarische Menü-Tip:
von Erwin und Jivana Heidi Kessler

Blätterteig-Pastetli von Migros, Coop und manchen Bäckereien
enthalten überflüssigerweise Eier. Dabei wird praktisch immer Eimasse aus importierten
KZ-Eiern verwendet. Da der Durchschnittskonsument in der Schweiz ohnehin zuviel Eiweiss
konsumiert, empfehlen wir der Gesundheit und den Tieren zuliebe Pastetli ohne Eier,
erhältlich in Reformhäusern und manchen Bäckereien (nachfragen!), zB bei der Bäckerei
Nafzger, 9545 Wängi, Tel 052 378 11 52, Fax ..12 33.
Die Pastetli im Backofen während 5 bis 10 Minuten
bei 200 Grad aufbacken.
Zwei bis drei Gemüse, je nach Saison zB Kartoffeln,
Karotten, Blumenkohl, Broccoli, Rosenkohl, Kohlrabi, Erbsen, Schwarzwurzeln,
Spargeln,Spinat, Kürbis, Zucchetti in Würfel oder Stäbchen schneiden und in vegetabiler
Gemüse-Bouillon (Reformhaus) knapp weich dämpfen (Gemüse mit kürzerer Garzeit später
beifügen).
Kochflüssigkeit abgiessen und auffangen. Gemüse
zugedeckt warm stellen.
Vegane Weisse Sauce:
Pflanzenöl in kleinem Pfännchen erwärmen, Mehl beigeben und dünsten. Dann unter
Rühren Kochflüssigkeit zugeben bis eine sämige Sauce entsteht. Ca 5 Minuten köcheln
lassen.
Gemüse und Weisse Sauce in die heissen Pastetli füllen und sofort servieren.
Die Weisse Sauce kann auch sonst verwendet werden, zB für gekochte
Karotten
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