Der VgT kritisierte diese Kastenstände (www.vgt.ch/vn/9801/sau_so.htm):

und so sieht es heute aus:

Und das meinten die Verantwortlichen:
Der verantwortliche Direktor der Landwirtschaftsschule, Robert Flückiger, in
einem Brief an den VgT zur Kritik in den VN98-1, Seite 1-3: «Die unanständigen,
beleidigenden und ehrverletzenden Äusserungen Ihres Präsidenten geben uns ein Bild
seines schlechten Charakters ab. Seine fehlende Fähigkeit zu einer zivilisierten und
sachlichen Diskussion veranlassen uns, nicht direkt mit ihm zu kommunizieren. Wir fragen
uns, wie Ihre Organisation mit einer derart zwielichtigen Person als Präsidenten die
wahren Anliegen des Tierschutzes vertreten kann.»
Untersuchungsrichteramt Solothurn in der Abweisung der Strafanzeige gegen die
Landwirtschaftsschule und das Veterinäramt: «Es ist kein hinreichender Verdacht dafür
vorhanden, dass die Beschuldigten... wie in der Anzeige behauptet, über Jahre hinweg
Tierschutzvorschriften... missachtet hätten oder gegen die Missachtung nicht
eingeschritten wären.»
Schweinefabrik in Höchstetten - ein Beispiel von vielen.
Überall die gleichen traurigen Zustände, als ob das Volk nie einem Tierschutzgesetz
zugestimmt hätte (mit 80 Prozent Ja-Stimmen!):

Schweine-KZ an der Wolfwilerstrasse in Niederbuchsiten. Eine
Anzeige beim Veterinäramt hatte keinerlei Wirkung; die Zustände sind noch schlimmer
geworden:


Zuchwil/SO:
Schweine-KZ des Schwesternheimes St Elisabeth des Klosters Ingenbohl:


Das klösterliche Tier-KZ von aussen - fast idyllisch in der
Landschaft, von der die Insassen zeitlebens nie etwas sehen.


Eingesperrt in extremer Enge und Eintönigkeit vegetieren die
bedauernswerten Tiere lebenslänglich dahin. Die dauernde, massive Unterdrückung der
angeborenen Bedürfnisse und artgemässen Verhaltensweisen machen die Tiere psychisch
krank. Das Leiden der Tiere in solchen Intensivhaltungen ist wissenschaftlich gut
erforscht, vom Bundesrat trotzdem erlaubt, unter krasser Missachtung des
Tierschutzgesetzes. Sogar die gesetzlichen Minimalvorschriften werden verletzt:
Muttersauen in Kastenständen ohne den vorgeschriebenen täglichen Auslauf gemäss den
Übergangsbestimmungen der Tierschutzverordnung. In diesem kirchlichen Tier-KZ werden
sogar die kranken Tiere vorsätzlich in solche Folterkäfige gesperrt, anstatt in
Krankenbuchten mit genug Platz und Stroheinstreu.
Auch dieser Skandal wurde von den übrigen Medien wie üblich unterdrückt! Die Solothurner-Zeitung weigerte sich ausdrücklich, darüber zu
berichten.
Vor 6 Jahren kritisierten wir die üblen Zustände im Schweinestall St Elisabeth
in Zuchwil bei Solothurn. Die Verantwortlichen versprachen damals, neu zu bauen - und sie
haben neu gebaut, aber keinen tierfreundlichen Stall, sondern einfach eine Vergrösserung
des Tier-KZs.
Das Schwesternheim St Elisabeth dient als Alters- und Pflegeheim für die
Schwestern des Klosters Ingenbohl in Brunnen/SZ, das sich «Mutterhaus der Barmherzigen
Schwester vom heiligen Kreuz» nennt. Offenbar haben diese Menschen im Laufe ihres Gott
gewidmeten Klosterlebens wenig Mitleid mit den Geschöpfen Gottes gelernt, dass sie
unbesorgt neben einem solchen KZ ihren Lebensabend verbringen können.
Die scheinheiligen Christen des Klosters Ingenbohl nützen den Umstand schamlos
aus, dass der Bundesrat alle Tierquälereien erlaubt, die nach dem vom Volk mit grossem
Mehr beschlossenen Tierschutzgesetz eigentlich verboten sind. Unbarmherzig, nur um des
Profites Willen, machen die Klosterleute aus diesen Geschöpfen Gottes bedauernswerte
KZ-Seelenkrüppel.
Der jüdische Oberinquisitor Sigmund Feigel, der die 47 Prozent der Schweizer
Stimmbürger, welche zum Antirassismus-Maulkorbgesetz Nein gestimmt haben, öffentlich als
"politisches Lumpengesindel" beschimpft hat, hat seine Nichtigkeitsbeschwerde
gegen die Aberkennung der Parteistellung der Israelitischen Cultusgemeinde im
Schächtprozess zurückgezogen. Das Obergericht hatte seinen ablehnenden Entscheid im
Wesentlichen wie folgt begründet:
"Die Anklagesachverhalte kreisen sämtliche um das vom Angeklagten kritisierte
Schächten, das nur von einem Teil der Juden praktiziert bzw als Gebot eingehalten wird...
Damit kann nun aber nicht von einer Gruppe von gleichartig direkt und unmittelbar
Betroffenen ausgegangen werden, die überdies und insbesondere von der Israelitischen
Cultusgemeinde Zürich repräsentativ vertreten werden könnten."
Mit dieser Feststellung hat das Obergericht seine gegenteilige Feststellung in der
Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe widerlegt, die schächtkritischen Äusserungen von
Erwin Kessler würden den Juden insgesamt die Menschenwürde absprechen. Eine
widersprüchliche Rechtsprechung ist typisch für politische Willkürprozesse. Damit
müssen sich zur Zeit das Zürcher Kassationsgericht und anschliessend das Bundesgericht
befassen.
Die definitive Ausscheidung der Israelitischen Cultusgemeinde als Klägerin hat
unmittelbar zur Folge, dass die zahlreichen Freisprüche im Schächtprozess nun ebenfalls
definitiv und nicht mehr angefochten sind:
Sigmund Feigel zitierte in seiner Strafanzeige 43 Textstellen aus meinen Publikationen als
rassendiskriminierend. Bezüglich 37 der inkriminierten Äusserungen erfolgte ein nun
definitiver Freispruch, und nur bezüglich 6 eine Verurteilung. Dass überhaupt eine
Verurteilung erfolgte, hat rein politische Gründe: Der erstinstanzliche Einzelrichter ist
Parteigenosse von Bundesrätin Dreifuss und wäre wohl von seiner
antirassismusneurotischen Sozialdemokratischen Partei fallengelassen worden und hätte
seinen Richterposten verloren, wenn er nach Recht und Gesetz einen vollen Freispruch
erlassen hätte. So beurteilte er auffallenderweise auch die folgende Äusserung in einem
offenen Brief an Bundesrätin Dreifuss, mit welcher offensichtlich weder Frau Dreifuss
noch den Juden insgesamt die Menschenwürde abgesprochen wird, als rassendiskriminierend:
"... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme
Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies
als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn
sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederliessen, deren Glaube vorschreibt, jede
Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen
Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und
Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten
an, die gewissen Menschen wichtig sind.'"
In diesem verluderten Staat ist es bei Gefängnisstrafe verboten, treffende Fragen zu
stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss lässt sich nicht
treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis heute keine Antwort
weiss.
Dieser unglaubliche Umstand geht aus der Korrespondenz von deutschen
Tierschützern mit dem jüdischen Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland, Walter
Homolka, hervor.
Auch der 1. Vorsitzende der Grünen Deutschlands, Joschka Fischer, ist
Jude, was dazu geführt hat, dass die Grünen Deutschlands bei der letzten Novellierung
des Tierschutzgesetzes die Forderung nach einem Schächtverbot gestrichen haben (siehe
dazu VN96-4).
Politische
Zensur in der Stadtbibliothek Biel (siehe
Bericht in den VN 98-2) geht weiter, gutgeheissen von der Kantonsregierung und der
«Schul- und Kultur-Kommission». Die Stadtbibliothek Biel hat die VgT-Nachrichten, die
allen Bibliotheken gratis zugestellt werden, aus politischen Gründen zurückgewiesen.
Dass der Politfilz hinter der Bühne der öffentlichen,
theatralisch-folkloristischen Parlaments-Sitzungen Druck auf Verwaltung und Justiz ausübt
und als eigentlicher Herrschaftsträger gelegentlich den Vollzug von demokratischen
Gesetzen verhindert oder nach eigenem Gutdünken steurt, ist kein Geheimnis.
Erwin Kessler, in seinem Buch «Tierfabriken in der Schweiz»
Schächten
aus dem Buch «Tierschutz und Kultur» von Manfred Kyber, deutscher Schriftsteller,
1880-1933,
www.manfredkyber.de
"Der eigentliche Akt des Schächtens besteht in der Durchschneidung des Halses bis
an die Wirbelsäule, was unbedingt sehr schmerzhaft ist. Nicht durchschnitten werden in
der Wirbelsäule verlaufende, dem Gehirne ebensoviel Blut zuführende Gefässe. Solange
das Gehirn aber Blut erhält, bleibt das Bewusstsein bestehen. Das ist, auf Grund dieser
Feststellungen, bei den Schächttieren bis zum fast vollendeten Ausbluten der Fall. Ein
Beweis, dass die gefolterten Tiere bis zum Schluss bei vollem Bewusstsein sind, ist auch
dadurch erbracht worden, dass man sie nach erfolgter Schächtung von den Fesseln befreite.
Die unglücklichen Geschöpfe sind, trotz des furchtbaren Halsschnitts, aufgestanden, eine
ganze Strecke weit gegangen und haben in ihrer Todesangst versucht, die Ausgänge zu
gewinnen, bis man sie durch Kugelschuss erlöste. Der ganze Schächtvorgang dauert 4 bis
10 Minuten, eine furchtbare Zeit bei diesen Qualen, und wird noch dadurch verschärft,
dass mehrfach erneute Schnitte in die offene Wunde nötig sind, um die Verstopfung der
Adern durch Anschwellung der Aderwandung an den Schnittstellen zu verhindern. Dass diese
Schilderungen nicht übertrieben sind und dass alle Beschönigungsversuche von jüdischer
Seite den Tatsachen nicht entsprechen, ersieht man am deutlichsten daraus, dass 612
Schlachthoftierärzte und 41 tierärztliche Vereine diese Barbarei ablehnen. Ich lehne durchaus jede Gemeinschaft mit irgendwelchem Rassenhass ab, der
mit meiner geistigen Einstellung nicht vereinbar ist, aber ebenso lehne ich es ab, dass
wir uns den rituellen Gesetzen einer fremden Rasse fügen sollen, wenn sie in so
offenkundiger Weise mit dem Sittlichkeitsempfinden in Widerspruch steht, wie das
Schächten. Wenn die Juden ihrerseits den Gewissenszwang geltend machen, so können
wir wohl mit grösserem Recht verlangen, dass bei uns vor allem unser Gewissensgebot
geachtet werden muss. Wohin kämen wir, wenn wir jeder Sekte bei uns
Verrichtungen einräumen würden, unbekümmert darum, ob diese unserer Kultur entsprechen
oder nicht. Dann müssten wir folgerichtig den jeweils bei uns weilenden Kannibalen den
Kannibalismus gestatten. Verbeugungen vor jüdischem Kapital können wir an massgebenden
Stellen nicht dulden. Geschieht das weiter, so kann man sich über das Anwachsen
des Antisemitismus nicht wundern, den zu vermeiden doch schliesslich alle Teile Ursache
hätten. So ist auch den Juden zu raten, in dieser Frage
Entgegenkommen zu zeigen, durchaus auch in ihrem eigensten Interesse. Die Juden sollten
sich warnen lassen. Sympathien und Antipathien lassen sich amtlich nicht festlegen und das
Gesetz wird, sehr zum Schaden des Ganzen, die Juden einmal nicht schützen können, wenn
sie nicht einsichtig genug sind. Wenn die Juden bei uns gleichberechtigte Staatsbürger
sein wollen, so ist das gewiss eine Forderung, die man ihnen billigerweise zugestehen
wird. Mit dieser Gleichberechtigung aber ist es ganz unvereinbar, dass sie Sonderrechte
für sich in Anspruch nehmen. Damit reissen die Juden selbst, nicht der Antisemitismus,
eine Kluft auf zwischen sich und uns, und es ist doch wohl ganz fraglos, dass sich solch
eine von den Juden selbst verschuldete Trennung einmal zu ihrem eigenen Schaden auswirken
kann und wird. Das wird man selbstverständlich und unvermeidlich finden, ohne auch nur im
geringsten einen irgendwie antisemitischen Standpunkt einzunehmen. Im Gegenteil, gerade
wer es gut mit den Juden meint und keinen Hass gegen sie nährt, muss ihnen den
schleunigen freiwilligen Verzicht auf das Schächten dringend raten. Wenn die Juden auf
das Schächten nicht verzichten, müssen sie sich sagen lassen, dass gerade die Ethiker
unter uns, die den Rassenhass ablehnen, nicht mehr zu ihnen stehen können und wollen.
Zudem kann die ganze Schächtfrage, resp die Berechtigung des Schächtens einer
ernsthaften Prüfung auch des religiösen Menschen, der Riten zu achten bereit ist, gar
nicht standhalten. Gebildete und vorurteilslose Juden geben das ohne weiteres zu. Es liegt
kein Grund vor, sich an Gebräuche, die vor Jahrtausenden Bestimmung waren, noch heute zu
halten. Wir opfern ja auch keine Gefangenen mehr, wie wir das vor Jahrtausenden taten. Mit gleichem Recht müssten dann ja auch andere jüdische Gebräuche, zB
das Steinigen von Menschen, aus Achtung vor der Tradition aufrechterhalten werden. Der
Sinn des Schächtens liegt auch in einer möglichst vollendeten Blutentziehung. Es ist nun
aber von zahlreichen Tierärzten nachgewiesen, dass die Blutentziehung bei dem durch den
Schussapparat betäubten Tiere ungleich sicherer und restloser erfolgt, als beim
geschächteten, weil beim Schächten durch das Verstopfen der Halsadern eine Menge Blut
zurückbleibt. Ferner wird das neben der durchschnittenen Luftröhre ausströmende Blut
durch das heftige Röcheln des Tieres zum Teil in die Lunge eingesogen. Dasselbe geschieht
mit dem aus der gleichfalls durchschnittenen Speiseröhre hervorquellenden Mageninhalt.
Das alles bei einem noch lebenden Tier. Es bleibt also für das Schächten nicht ein
einziger Grund übrig, als der einer gewissen Hartnäckigkeit, eines
Nichtverstehenwollens, einer eigensinnigen Beharrung auf einer scheusslichen Unsitte, die
den Juden sehr viele Sympathien kostet. Allein die einfache Frage der schächtgegnerischen
Tierfreunde, wo die Stelle in der Bibel zu finden sei, welche das Schächten als
Religionsausübung vorschreibt, konnten die Gelehrten nicht beantworten, weil sich eben im
ganzen Alten Testament keine Stelle findet, wo das Schächten ausdrücklich gefordert
wird. Ich wies schon darauf hin, dass selbst wenn solch eine religiöse Begründung
aufzufinden wäre, sie uns grenzenlos gleichgültig sein könnte, denn es wäre geradezu
blödsinnig, rituelle Vorschriften, die vor Jahrtausenden Geltung hatten, auf die heutige
Entwicklung der Menschen und damit auch berechtigterweise der Tiere anzuwenden."
Die Idylle trügt: Sonniger Garten, Blumen, geschnittener
Rasen, Kinderspielzeug:

Seinen Masttieren gönnt der Munimäster keine Sonne, keine Wiese. Sie verbringen ihr
trauriges Leben dicht gedrängt in mehreren düsteren Löchern, knietief im Mist. Sie
sehen nie die Sonne oder eine Weide. Die Gemeinde, von welcher der Mäster Stallungen und
Land zugepachtet hat, kümmert sich nicht um die Missstände.


Empfehlungen
des Schweizerischen Samariterbundes:
- Fleischportionen kleiner wählen
- fleischlose Tage einschalten
(aus dem «Ratgeber des Schweizerischen Samariterbundes: Ausgewogen essen -
gesünder leben»)
Bauernregel:
Fällt der Bauer in den Dünger, wird er deshalb auch nicht jünger.
Nicht nur den Schweinen geht es dreckig im Kanton Solothurn - auch den Kühen:
Eine Beschwerde des VgT, weil das Veterinäramt untätig zuschaute, wenn Kühe
gesetzwidrig und tierquälerisch lebenslänglich an der Kette gehalten werden, hat die
Solothurner Regierung abgewiesen. Auch eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch verlief im
Sand. So gedeckt und ermutigt, treiben die gewerbsmässigen, aus Steuergeldern
subventionierten Tierquäler ihr übles Handwerk weiter zur Vergrösserung des
Milchüberschusses, der dann mit Milliarden Steuergeldern verschleudert werden muss. So
kommt es dann, dass die Amerikaner Schweizer Käse billiger konsumieren können, als wir
Schweizer - verbilligt mit unserem Geld, damit die mit tierquälerisch zuviel produziertem
Käse übervollen Lager erneuert werden können. Immer wieder entdecken wir im Kanton
Solothurn neue Fälle lebenslänglicher Kettenhäftlinge.
Zwei Beispiele von vielen:
Der Fall des Landwirts Hans Amgarten, Kienberg, und seiner
dauernd angeketteten Kühen ist dem Solothurner Veterinäramt seit langem bekannt. Eine
Anzeige des VgT bewirkte nichts. Rund um seinen Hof hat er Alibi-Weiden eingezäunt, auf
denen hie und da Jungrinder zu sehen sind, Kühe auch heute noch nur ganz selten. Über
Monate hat ein VgT-Mitglied im Dorf Tagebuch geführt. Die Auslaufvorschrift wird
eindeutig und auch ohne Dauerbeogachtung offensichtlich verletzt. Das hohe Gras im
Alibi-Auslauf müsste auch träge Staatsbeamte stutzig machen. Aber die erteilen im Kanton
Solothurn Tierquälern, die ihre Kühe lebenlänglich an der Kette halten, sogar noch
Ausnahmebewilligungen.

In diesem dunklen Stall von Hans Amgarten, Kienberg, Kanton
Solothurn, verbringen die Kühe fast das ganze Leben an der Kette - mit Duldung des
kantonalen Veterinäramtes.
In Nunningen hat der senile Othmar Hänggi drei
Kühe im dunklen Stall, die mit Wissen des Veterinäramtes immer angebunden sind.
Schweizer Landwirte, welche das Tierschutzgesetz nicht einhalten, kassieren
Subventionen, obwohl die Rechtslage glasklar ist: Direktzahlungen darf nur einstecken, wer
auch die Tierschutzvorschriften einhält. Über 20 Prozent der Rindvieh- und
Schweinebetriebe weisen nach Erhebungen des Bundesamtes für Veterinärwesen
Tierschutzmängel auf, erhalten aber trotzdem Subventionen, weil die Kantone untätig
sind.
Stolz - worauf?
Vermerk auf Einzahlungsschein im Betrag von Fr 1000.-: An die
Prozesskosten. B Gloor, Suhr
Auf Einzahlungsschein: Spende statt Kirchensteuer. A+I K, Wängi
Sehr geehrter Herr Kessler, das Ihnen in Leserbriefen vorgeworfene zu harte
Vorgehen zeigt den in Tierschutzkreisen immer noch grassierenden "Humanismus"
(sprich: menschlicher Egoismus). Es geht bei Ihrer Arbeit nicht um menschliche
Befindlichkeiten, sondern um die Rechte der Tiere und damit in meinen Augen auch um die
Ehrfurcht vor dem Leben im Allgemeinen - auch das haben grosse Kreise immer noch nicht
begriffen. Natürlich gibt es Grenzen, wenn zum Beispiel Ihr Vorgehen nicht mehr im
direkten Zusammenhang mit dem Tierschutz steht.
In Ihrer neusten Ausgabe der VgT-Nachrichten erwähnen Sie, dass die von Ihnen aus dem
babylonischen Talmud zitierten Sprüche zu den Grundlagen gehören für das heutige
Judentum. Das ist nur zum Teil richtig. Es gibt die jüdische Glaubensrichtung der
Karäer, die nur das Alte Testament als Grundlage ihres Glaubens erachten. Dass sich ihre
Zentren heute in Israel befinden, beweist, dass die Karäer Juden sind und nicht bloss
eine spezielle Sekte.
Ab dem zweiten Jahrhundert (n. Chr.) begann sich der Talmud in mündlicher Form zu
entwickeln, als direkte Folge des Völkermordes der Römer an den Juden und um die
hunderttausende wiederum von Römern versklavten Juden vor dem kulturellen und ethnischen
Verschwinden zu retten, in teils sehr aggressiver Form zu entwickeln. Mohammed seinerseits
liess die meisten Juden in Medina ermorden, den Rest hatte er vertrieben.
David Rietmann, Weinfelden
Anmerkung der Redaktion:
Die historischen Hinweise von David Rietmann mögen Verständnis wecken für den extremen
Rassismus im Talmud. Ich kritisiere jedoch weder die damalige Entstehung des Talmuds noch
das frühere Schächten, das in Urzeiten einen Sinn gehabt haben mag. Was ich einzig
kritisiere ist die sinnlose, grausame Tierquälerei des heutigen Schächtens. Die Stellen
aus dem Talmud habe ich nur zitiert, weil der Ehrenpräsident der Israelitischen
Cultusgemeinde vor dem Gericht im Schächtprozess gegen mich behauptet hat, die Juden
würden sich nicht als auserwähltes Volk betrachten, das sei eine antisemitische Lüge.
Wenn man mich schon zu Gefängnis verurteilt, dann muss ich zu meiner Verteidigung halt
etwas weiter ausholen und kann mich nicht mehr nur an Tierschutzthemen orientieren! Die Talmud-Zitate habe ich ferner auch deshalb erwähnt, um zu zeigen,
wohin es führen würde, wenn jeder religiöse Glaube - nicht nur das Schächten -
toleriert würde: Ausrauben und Steinigen von Nichtjuden etc, wie im Talmud gelehrt. Und
diese Lehre ist meines Wissens bis heute nicht revidiert worden. Das zeigt doch deutlich,
dass die Religionsfreiheit wie jede Freiheit Grenzen haben muss und öffentliche Kritik an
religiösen Entartungen erlaubt sein muss. Im übrigen wäre interessant zu wissen,
ob die Karäer-Juden auch die Schächt-Tradition pflegen, denn diese ist nicht im Talmud
vorgeschrieben.
Erwin Kessler
Warum werden in den VN nicht öfter Bilder
von schönen Tierhaltungen gezeigt?», werden wir oft gefragt.
Die Antwort ist ganz einfach: Es sind leider Ausnahmen, wenn die Tiere so gehalten
werden. Der Konsument aber soll wissen, wie der übliche, tragische Alltag der meisten
Nutztiere, insbesondere der Schweine, aussieht. Der Bauernverband, Migros, Coop und die
regimetreuen Medien zeigen mehr als genug schöneVorzeigebetriebe, auf dass die
Öffentlichkeit glaube, der Tierschutz sei nun durchgesetzt worden.Wir sehen es nicht als
unsere Aufgabe an, auch noch dieses Illusion zu schüren. Erwin Kessler
Das Bild auf der Packung zeigt Früchte, darüber steht "Tafelgetränk mit
Fruchtsäften". Beginnt man das Kleingedruckte zu lesen, erfährt man, dass man einen
"erfrischenden, vitaminhaltigen Fruchtdrink" zu kaufen im Begriff ist. In der
Einkaufshetze dürfte das wohl genügen für jemanden, der nach einem Fruchtsaft Ausschau
hält. Nur ganz Geduldige und Wissbegierige, die ihre Lesebrille oder das
Vergrösserungsglas nicht zuhause vergessen haben, erfahren beim vollständigen Studium
des Kleingedruckten, dass es auch noch Fischöl in diesem "Fruchtdrink" hat.
Seit wann wachsen Fische auf den Bäumen?
Das ganze Gemisch heisst "Actilife Soleil" und wird von der
migros-eigenen Konservenfabarik Bischofszell fabriziert.

Generika sind chemisch identisch nachgemachte Medikamente, die dasselbe
leisten wie die teureren Originalpräparate, aber in der Regel mindestens 25 % billiger
sind, weil keine Tierversuche amortisiert werden müssen. Generika sind mit
dem Originalpräparat austauschbar, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherung.
Damit ist es offiziell: Generika sind nicht irgendwelche zweitklassige Billigmedikamente.
Sie sind genauso von der Internationalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) zugelassen
und werden dort vor der Zulassung genauso streng kontrolliert wie Originalpräparate.
Wer beim Arzt und in der Apotheke wenn immer möglich Generika-Medikamente verlangt, spart
Geld, das sonst der Tierversuchsindustrie zukommt!
Eine der friedlichen VgT-Kundgebungen vor dem Kloster Einsiedeln gegen die
Tierhaltung im Kloster Fahr. (Das Kloster Fahr untersteht Einsiedeln.):

Am 26. August 1998 hat das Bundesgericht das von den Schwyzer Behörden gegen den
VgT verhängte radikale Kundgebungsverbot auf öffentlichem Grund in der Umgebung
des Klosters Einsiedeln, in der üblichen politisch-willkürlichen Weise bestätigt
(BGE 124 I 267). Das Bundesgericht
hat die Willkür dieses Urteils dadurch zu verschleiern versucht, dass es im
veröffentlichten Urteil den Sachverhalt völlig einseitig-verzerrt darstellt
- ein übliches Vorgehen des Bundesgerichtes bei politischen Willkürurteilen.
Ein Verbot friedlicher Kundgebungen, die den Verkehr nicht stören
und auch sonst nicht gegen wichtige öffentliche Interessen verstossen, ist krass
menschenrechtswidrig.
Die für diese Staatswillkür Verantwortlichen:
- Meinrad Bisig, Bezirksammann Einsiedeln
- M. Gisler, Rechtsdienst des Justizdepartementes
- Regierungsrat Oskar Kälin
- Werner Bruhin, Marcel Birchler, Beat Steiner, Richter am Verwaltungsgericht
des Kantons SZ
- Bundesrichter Aemisegger, Nay, Féraud, Catenazzi
von Carl Sommer, Zürich
Der aktuelle Streit um die Olivenöl-Subventionen zeigt sehr gut, wie es in der EU
zugeht. Da ist einerseits Deutschland - ein Land mit hoher wirtschaftlicher Leistung, aber
einem relativ kleinen Anteil an Landwirtschaft. Das grandiose Subventions-System der EU
macht Deutsch-land damit zum "Netto-Zahler". Wir wären in der gleichen
Situation, wenn die Schweiz in der EU wäre. Deutschland, das mit seinen Ost-Gebieten und
mit der hohen Arbeitslosigkeit schon genug Lasten zu tragen hat, muss jährlich 20
Milliarden Mark in die EU einzahlen.
Auf der anderen Seite stehen die Empfänger der Subventionen. Ein wesentlicher
Teil davon geht an Bauern, die in Spanien und Portugal Olivenöl produzieren. Worauf
beruht nun die Zuteilung der Gelder? Die Produzenten produzieren nicht nur Olivenöl, sie
produzieren auch Statistiken. Je höher die darin ausgewiesenen Produktionsmengen, desto
reichlicher fliessen die Subventionen. Über den Wahrheitsgehalt dieser Statistiken darf
man sich also Gedanken machen. Und so hat man mit Flugbildern nachgezählt, wieviele
Olivenbäume in einigen Gebieten tatsächlich stehen. Und nachgerechnet, dass die in den
Statistiken aufgeführte Menge unmöglich von dieser Zahl Bäume produziert werden konnte.
Was wollen nun die Deutschen? Ganz einfach, dass die Subventionen inskünftig für konkret
vorhandene Olivenbäume bezahlt werden, und nicht aufgrund von teilweise gepanschten
Statistiken. Eine vernünftige und gerechte Forderung, möchte man meinen. Und wie
reagieren die Politiker in Spanien und Portugal? Ein klarer Fall: die wollen zuhause
wieder gewählt werden. Also stellen sie sich in Heldenpose vor das Mikrofon und
versprechen, in der EU bis zum letzten Atemzug dafür zu kämpfen, dass kein Systemwechsel
erfolgt.
Für uns ist das sehr guter Anschauungsunterricht: Die Deutschen sollen einfach
zahlen, ob das gerecht ist oder nicht. Es geht in einer solchen Auseinandersetzung nicht
um die Förderung gemeinsamer Interessen. Es ist der alte primitive nationale Egoismus,
der sich durchsetzt. In einem NZZ-Artikel über die undemokratischen Entscheidungswege in
der EU wurde kürzlich die Aussage zitiert, 'beim europäischen Integrationsprozess handle
es sich um den endgültigen Triumph des Nationalstaates' (Neue Zürcher Zeitung vom 4.
März 1998, S. 21: "Lähmende Entscheidungsstrukturen in der EU"). Das trifft
den Nagel auf den Kopf.
Ausser den Nationalstaaten können nur noch die grossen, gut organisierten
Wirtschaftslobbies Einfluss nehmen, etwa das Transportgewerbe. Eine Einflussnahme hinter
den Kulissen, nicht im Rahmen demokratischer Strukturen. Und wir müssen uns wirklich
fragen, was denn die Schweizer Stimme in diesem rüpelhaften Chor noch wert wäre. Wollen
wir demokratische Rechte abtreten, um dafür in der EU angeblich mitreden zu können? Wer
würde zum Beispiel in diesem Olivenöl-Streit auf die Schweiz hören? Niemand. Zahlen
dürften wir natürlich.
Alle Anliegen, die nicht direkt im Interesse der Nationalstaaten und der grossen
Wirtschaftsmächte liegen, geraten buchstäblich unter die Räder. Dies zeigt sich beim
Tierschutz an den qualvollen Tiertransporten, die sogar noch subventioniert werden. Dies
zeigt sich beim Schutz des Alpenraumes.
Wer demokratische Rechte abtreten will, um sie gegen eine Mitsprache in Brüssel
einzutauschen, der will, dass wir auf die Möglichkeit verzichten, unser Leben, unsere
Umwelt in konkreten Beschlüssen persönlich mitzugestalten, nur damit irgendwelche
Volksvertreter in Brüssel eine ganz wertlose Meinung abgeben können.
Dazu stellt sich noch die Frage, wer dann unsere angeblichen Interessen in
Brüssel vertreten sollte. Würden das Menschen sein wie unsere Bundesräte? Personen, die
in den letzten Jahren zum Teil ganz unverhohlen gezeigt haben, dass sie nicht den
Volkswillen ausführen, sondern das Volk führen wollen? Genauso wie der Bundesrat heute
vom Volk entfernt ist, wäre das Agieren unserer Vertreter in Brüssel der Kontrolle durch
das Volk weitgehend entzogen. Statt direkter Demokratie hätten wir indirekte Vertretung,
an der ganz langen Leine.
Beim EU-Beitritt geht es nicht bloss um den Anschluss an eine Gemeinschaft,
sondern es geht eindeutig darum, unser politisches System den Nachbarländern
anzugleichen. Offenbar gibt es Kräfte in der Schweiz, denen eine Reduktion der
Volksrechte sehr willkommen wäre.
Betrachten wir einmal die Situation in Frankreich: Alle vier Jahre darf das Volk
darüber abstimmen, welche Partei die Regierung stellen soll. Wenn nun zum Beispiel eine
bürgerliche Regierung gewählt wird, hat sie für vier Jahre freie Hand. Der Stimmbürger
hat kein Mittel, die Einlösung der Wahlversprechen durchzusetzen. Wenn er nach vier
Jahren enttäuscht ist, wählt er die Bürgerlichen ab und die Sozialisten kommen an die
Macht. Auch sie schalten und walten vier Jahre lang nach Gutdünken. Jetzt sind viele
Bürger ganz frustriert und geben in den nächsten Wahlen ihre Stimme an Randgruppen, weit
links oder weit rechts. Am Tag nach der Wahl steht dann in der Zeitung, dies seien
Proteststimmen gewesen. Alle nicken mit dem Kopf und schlafen wieder ein. Die Radikalen
erstarken. Auch Proteststimmen sind gültige Stimmen.
Es ist an der Zeit, dass man in Europa die zwei Dinge im Zusammenhang sieht: Das
Erstarken extremer Gruppierungen, wie zum Beispiel die Rechtsradikalen in Frankreich und
in Deutschland, mit der Hilflosigkeit des Stimmbürgers, der nie das Heft selber in die
Hand nehmen kann, sondern ganz auf "Volksvertreter" und ihre Wahlversprechen
bauen muss. Wer dagegen wie bei uns direkt selber über Tunnelbauten, Krankenkassen und
Ausländerpolitik abstimmt, hat in der Regel kein Interesse an radikalen Versprechungen.
Der Weg der Autonomie, der bilateralen Verhandlungen, ist ein steiniger und langer
Weg. Aber wir müssen ihn eben gehen. Vielleicht werden wir in einigen Jahren froh sein,
nicht zum Euro-Raum zu gehören. Die Analytiker sind sich einig, dass die Wirtschaft im
Euro-Gebiet nur gedeihen kann, wenn die Arbeitsmärkte viel flexibler werden. Aber ist der
politische Wille dazu vorhanden? Wir sehen landauf, landab das Gegenteil: Flächendeckende
Tarifverhandlungen in Deutschland, staatlich befohlene Arbeitszeitverkürzung in
Frankreich.
Zum Nachdenken:
Auszug aus dem Büchlein
Die Tierbrüder
von Edgar Kupfer-Koberwitz
Dieses Büchlein, aus dem wir hier einen Auszug abdrucken, wurde - fast
unglaublich - in den Jahren 1940 bis 1945 in der Hölle des Konzentrationslagers Dachau
heimlich geschrieben. Als ich erstmals auf dieses Büchlein stiess, nahm ich als fast
selbstverständlich an, Edgar Kupfer-Koberwitz seit Jude gewesen, und freute mich doppelt:
endlich einmal ein Jude, der ob dem menschlichen Leiden in den KZs nicht blind geworden
ist für das Leiden anderer Lebewesen. Nur allzugerne hätte ich in der Diskussion um das
Schächten Edgar Kupfer-Koberwitz zitiert in der Hoffnung, die Schächtjuden mit den
Worten eines Glaubensbrüders eher ansprechen zu können. Zu meinem Bedauern erfuhr ich
dann aber, dass der Autor dieses ergreifenden Büchleins nicht Jude war, sondern von den
Nazis wegen seiner Lebensanschauung verfolgt wurde. Koberwitz war Vegetarier und als
starke, autonom denkende Persönlichkeit für die damalige Zeit wohl auch sonst zu
exzentrisch. Erwin Kessler
Ich esse keine Tiere, weil ich mich nicht von dem Leiden und Tode anderer
Geschöpfe ernähren will - denn ich habe selbst so viel gelitten, daß ich fremdes Leid
empfinden kann, eben vermöge meines eigenen Leides.
Ist es nicht nur natürlich, daß ich das, was ich wünsche, daß es mir nicht
geschehe, auch anderen Geschöpfen nicht geschehen lasse? Wäre es nicht sehr unedel von
mir, wollte ich es doch tun, nur um mir einen kleinen Genuß zu verschaffen, auf Kosten
fremden Leides und fremden Todes? Daß diese Geschöpfe kleiner und schwächer sind als
ich, welcher vernünftig und edel denkende Mensch könnte daraus ein Recht ableiten, ihre
Schwäche und Kleinheit zu missbrauchen? Ist es nicht in Wirklichkeit so, daß der
Größere, Stärkere, Überlegenere stets das schwächere Geschöpf beschützen sollte,
nicht aber töten und verfolgen?
Ich höre Dich, wie Du mir entgegnest: ,,Aber in der Natur, geschieht da nicht
auch das, was wir tun? Verschlingt da nicht auch der Stärkere den Schwächeren? Also
handeln wir naturgemäß!"
Ich antworte Dir, daß Du recht hast. In der Natur ist es so - bei den Tieren, selbst bei
den Pflanzen. Aber zählst Du Dich noch Tier und Pflanze zu? Glaubst Du nicht vielmehr,
schon auf einer höheren Stufe zu stehen - und nennst Du Dich nicht stolz: Mensch ?
Ja, ich gebe Dir auch darin recht. Die meisten Menschen sind noch ein Ding
zwischen bewußtem Tier und unbewußtem Menschen, so daß wir große Enttäuschungen
erleiden, wenn wir sie, ihrem Aussehen entsprechend, schon als wirkliche Menschen werten.
Selbst diejenigen unter uns, welche höhere Plätze einnehmen, sind in ihrem stärksten
Drange meist noch mehr Tier als Mensch.
Zum Beispiel: man angelt. Viele sagen. ,,Ein schöner Sport, beruhigend für die
Nerven." Man sitzt in der Natur, am Wasser, hält die Rute, betrachtet den Schwimmer
und muß es lernen, mit kunstvollem Griff im rechten Augenblick den Fisch herauszuziehen.
Ist das gelungen, so ist die Freude groß, für den Angler wie für die Umstehenden. Alle
weiden sich an dem schönen beschuppten, zappelnden Fischleibe - und der Angler legt ihn
voll Stolz zu seiner anderen Beute, tötet ihn vorher, oder gibt ihn in ein Gefäß mit
Wasser.
Das sieht alles fast harmlos aus - vor allem ... mit halb ge-schlossenen Augen -
mit dem Fernblick auf ein duftendes Fischgericht. Aber ich sehe es näher, mit offenen
Augen, klarer. Ich sehe einen sich krümmenden Regenwurm, den die Hand des Anglers, ohne
jedes Mitgefühl erfaßt. Ich sehe einen eisernen Haken mit Widerhaken. - Die Hand des
Anglers nimmt den Wurm, spießt ihn auf, zieht diese stählerne Qual durch zwei Drittel
des Wurmleibes.
Der Wurm krümmt sich, ringelt sich, bäumt sich auf in seinem Schmerz. Der Angler
lächelt zufrieden und stolz, denn er hat den Wurm ,,fachmännisch" gespießt. Der
Haken ist verdeckt, man sieht nur das kleine Tier, das sich äußerst lebendig und
verzweifelt in seiner Qual krümmt. So ist es richtig, das ist der rechte Blickfang für
die Fische Und der Angler wirft, hochzufrieden mit sich und der Angelkunst, die Schnur ins
Wasser, raucht seine Pfeife, wartet und stiert auf die Schnur, das heißt auf den
Schwimmer.
Minuten, viele, viele Minuten vergehen so - jede Minute hat sechzig Sekunden. Welche
Ewigkeit mag jede Sekunde für den Märtyrer auf dem Haken sein? Ich selbst habe schon
große körperliche Schmerzen ausgehalten, Schmerzen, die zu Qualen wurden - und ich
weiß, was da eine Sekunde für mich großen starken Menschen bedeutete, welche weite,
gräßliche Wüste von Zeit -, alle, die Qualen litten, werden das wissen. Denke einmal,
wie ein Mensch leiden würde mit einem solchen Haken durch den Leib. Kannst Du Dir das
vorstellen?
Der Angler starrt noch immer auf seinen Schwimmkork, Hat er sich nicht eben
bewegt? Er zieht die Schnur heraus. Richtig, ein Fisch hat angebissen, aber es war ein
ganz geriebener Bursche, er hat nur den sich windenden Wurm verzehrt, ohne den Haken zu
berühren. Ärgerlich entfernt der Angler den Rest des noch schwach sich Krümmenden. Er
sieht auf die Uhr. Zehn Minuten hat dieser Köder vorgehalten, Nun öffnet er seine
Wurmbüchse, sucht ein neues Opfer, spießt es fachmännisch und mit ebenso fühllosen
Händen, wie alle die hundert oder tausend Würmer, die er früher in seiner langen
Anglerzeit schon spießte.
Der Wurm in seiner Qual windet sich auf dem Haken. Unvorstellbarer Schmerz -
gräßlicher, langsamer Tod! Wäre er ein Mensch, würde er sicherlich verzweifelt fragen,
ob es möglich sei, daß die Gottheit solches geschehen lasse. Und kein Erbarmen ist zu
finden, keine Hilfe, nur Erlösung durch die Natur selbst, durch den gierigen Biß und das
Verschlingen durch einen Fisch oder durch den Tod des langsamen Verlöschens.
Der Angler aber sitzt am Wasser, blickt auf den Schwimmer, denkt und fühlt den
köstlichen Sonntagsfrieden rings um sich her. Er ist ganz in diesem Gefühl der
Naturbewunderung aufgelöst, lauscht dem Gesang der Vögel und freut sich, daß diese
kleinen Sänger heute in unseren Gegenden ein sicheres, geschütztes Leben haben, frei von
Nachstellungen durch den Menschen, dank einer Gesellschaft, zu der auch er als anerkannt
wertvolles Mitglied gehört: dem Tierschutzverein.
In der Nacht vom 7. auf den 8. August 1998 ist unser Vereinsfahrzeug an der Ecke
Bahnhofstr/Wilerstr in Oberuzwil mit schwarzer Farbe verschmiert worden. Es entstand ein
Sachschaden rund tausend Franken.

Der Farbanschlag richtet sich offensichtlich - wie vorgängige Sachbeschädigungen
an einem Spruchband - gegen den Satz "ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT
UND DEN TIEREN ZULIEBE". Eine Werbetafel auf dem Vereinsfahrzeug trägt diese
Aufschrift.
In den vergangenen Monaten ist es im Raum Rickenbach(TG) bis Flawil(SG) immer
wieder zu Beschädigungen von entsprechenden VgT-Plakaten gekommen. Vor wenigen Tagen
erhielten die Bewohner des Hauses an der Ecke Bahnhofstr /Wilerstr in Oberuzwil, wo ein
solches Spruchband am Gartenzaun befestigt war und wo jetzt auch das Vereinsfahrzeug
steht, eine anonyme Bombendrohung. Die für Sprengstoffdelikte zuständige
Bundesanwaltschaft teilte uns mit, dass sie sich erst einschalte, wenn etwas passiert sei
oder zumindest Sprengstoff gefunden worden sei.
Friedlicher als mit der Aufforderung, vermehrt vegetarisch zu essen, können wir
gegen das Elend der Nutztiere nicht mehr an die Öffentlichkeit appellieren. Friedlich ein
solches Spruchband aufhaltende VgT-Aktivistinnen sind von einer Bande von Metzgern und
Mästern brutal überfallen worden; gemäss Strafgesetzbuch wird ein solcher Angriff mit
Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft; vor wenigen Tagen ist ein Strafbefehl gegen die
Täter ergangen mit empörend geringen Strafen im Vergleich zu den 45 Tagen Gefängnis
unbedingt, zu denen der VgT-Präsident verurteilt worden ist, weil er das grausame
jüdische Schächten mit angeblich unpassenden Worten kritisiert hat.
Der Staat schützt die Fleisch-Mafia nicht nur, indem Verletzungen des
Tierschutzgesetzes regelmässig nicht verfolgt werden, Gewalt gegen Tierschützer (auch
schon früher) als Kavaliersdelikt behandelt und die gewerbsmässigen Tierquäler sogar
noch mit Steuergeldern subventioniert werden, sondern dieser Staat übt auch noch Zensur
und Repressionen gegen friedliche Tierschutzarbeit aus: Das staatliche Schweizer Fernsehen
hat einen Werbespot des VgT, in dem zum weniger Fleisch-Essen aufgerufen wird,
unterbunden, während Werbung für den vermehrten Konsum von Fleisch regelmässig
ausgestrahlt wird (von Bundesrat Leuenberger und vom Bundesgericht gedeckt, zur Zeit beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig). Die SBB haben ein vertraglich
vereinbartes und bereits bezahltes Hängeplakat in Personenzügen mit dem Aufruf
"ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH ..." auf Druck der Agro- und Fleischmafia
eingezogen und die bereits bezahlten 30 000 Fr nicht zurückerstattet. Weiter machen die
SBB Jagd auf Vegetarismus-Plakate des VgT, die in der Nähe von Bahnlinien hängen; die
Lokführer wurden angewiesen, sofort Meldung zu erstatten, wenn solche gesichtet werden.
Durch staatliche Konzessionen mit einer Monopolstellung ausgerüstete Lokalradios im Raume
Zürich haben unter der Anführung des jüdischen Radiomachers Schawinski (Radio 24) einen
Radiospot zensuriert, der zum weniger Fleisch-essen aufrief. Dazu kommen ständige Verbote
gegen das friedliche Verteilen von Flugblättern und totale Redeverbote bezüglich
tierquälerischer Klöster.
Und da gibt es immer noch Leute, die sich wundern, wenn Tierschützer militanter
werden, und allen Ernstes verlangen, dass wir unsere Tierschutzanliegen im Rahmen der
demokratischen Ordnung verfechten und zum Beispiel schön brav - wie das Schweizer
Fernsehen - nur in denjenigen Tierfabriken überprüfen, wo uns der Besitzer die
Genehmigung zum Filmen und Fotografieren gibt, also praktisch nur auf den paar
Schaubauernhöfen, welche die Agrolobby für ihre "Buure-Zmorge"-Werbekampagnen
benutzt.

Nachdem eine Strafanzeige beim Veterinäramt nur wenige Alibi-Verbesserungen
bewirkt hat (wie üblich beim herrschenden Vollzugsschlendrian), hat nun der Appell an die
Gäste Wirkung gezeigt: Zahlreiche Reklamationen aufgrund der von uns ausgelösten
Bewusstseinsbildung haben das Restaurant veranlasst, keine lebende Forellen mehr zu
halten. Wie die stellvertretende Chefin gestern bekannt gab, ist die Forellenhaltung schon
seit sechs Wochen abgeschafft.

In den EU-Staaten leiden und sterben Jahr für Jahr mehr als 10 000 Affen - unsere
nächsten Verwandten - in den Versuchslabors der Europäischen Union. Diese Tierversuche
sind nicht nur aus ethischen Gründen nicht zu rechtfertigen. Dies zeigt eine umfangreiche
wissenschaftliche Dokumentation, die der Deutsche Tierschutzbund in Zusammenarbeit mit der
Akademie für Tierschutz herausgegeben hat.
Affen sind unsere nächsten Verwandten. So ist das zentrale Nervensystem von
Primaten und Menschen annähernd gleich organisiert. Es gibt zwischen beiden verblüffende
Ähnlichkeiten im Sozialverhalten, in den emotionalen Bedürfnissen und geistigen
Fähigkeiten. Viele Affen leben in Familienverbänden und entwickeln enge familiäre
Bindungen. Sie sind in der Lage, Werkzeuge herzustellen und zielgerecht einzusetzen.
Schimpansen stehen uns noch näher als andere Primaten. Sie unterscheiden sich genetisch
nur um knapp 2 Prozent von uns. Sie können auch für Menschen schwierige Probleme lösen.
Menschenaffen erkennen, dass sie sich in einem Spiegel selber sehen und sind damit sogar
dem menschlichen Baby voraus. Sie können abstrakte Symbole erkennen und in die Zukunft
planen.
Eindeutig unterscheiden sich Menschaffen vor allem dadurch, dass sie nicht sprechen
können. Das ist jedoch mehr ein technisches Problem; den Affen fehlen einfach die
Voraussetzungen, mit ihren Stimmorganen Worte zu formulieren. Es ist aber bewiesen, dass
Schimpansen die Taubstummensprache lernen und sich mit ihrer Hilfe mit Menschen
verständigen können. Mehr darüber im Buch Unsere nächsten Verwandten,
erhältlich im VgT-Buchversand.
Nach wie vor wird ein Grossteil der in der EU verwendeten Primaten in den
Herkunftsländern wild gefangen oder angeblich dort gezüchtet. Acht von zehn dieser Tiere
sterben beim Fang oder auf dem Transport noch bevor sie überhaupt in die Labors gelangen.

Positive Pionierleistung von Migros:
LIDO VegiLine: Vegetabiles Käse-Imitat auf Pflanzenöl-Basis

Zur Abwechslung wieder einmal eine positive Pionierleistung von Migros:
"LIDO VegiLine" ist ein vegetabiles Nachahmer-Produkt des GALA-Doppelrahmkäses
- im Geschmack zum verwechseln ähnlich. Ein köstlicher Brotaufstrich. Leider nicht ganz
vegan, da es unter den Zutaten auch Milchpulver hat. Der Hauptbestandteil ist jedoch
pflanzlich - also ohne Tierquälerei, ohne Cholesterin und erst noch preisgünstiger:
GALA-Doppelrahmkäse bei Coop Fr 1.95, LIDO-Doppelrahmkäse bei Migros Fr 1.70, LIDO
VegiLine bei Migros nur Fr 1.40.
Anmerkung:
Migros hat LIDO VegiLine aus dem Sortiment zurückgezogen noch bevor diese VN in den
Versand kam - wegen mangelnder Nachfrage, wie es hiess. Mit Milchbestandteilen war es für
konsequente Vegetarier nicht akzeptabel und für Normalverbraucher zu fremdartig. LIDO
VegiLine ist vermutlich an der Halbbatzigkeit der Sache gescheitert: eine Pionierleistung
- aber dann eben doch nur halb. Migros hat auch kaum Werbung und Konsumenteninformationen
für dieses neue Produkte gemacht. Schade

Der vegetarische Menü-Tip: Apfelküchlein
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