Zensur in der Stadtbibliothek Biel


Am 2. Dezember 1997 habe ich dem Bieler Stadtpräsidenten folgenden Brief geschrieben:

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Stöckli! Seit zwei Jahren senden wir der Stadtbibliothek Biel kostenlos unser Tierschutz-Journal "VgT-Nachrichten". Neuerdings wird dieses Journal nun von der Stadtbibliothek zensuriert; die Annahme der letzten Ausgabe (siehe Beilage) wurde verweigert, das Journal kommentarlos refüsiert. Auf eine schriftliche Anfrage hin, wer für diesen Entscheid verantwortlich und zuständig sei, wurde uns die Auskunft verweigert.
Wir halten eine derartige Bevormundung der Bibliotheksbenützer durch verdeckte Zensur einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung für unwürdig und ersuchen Sie, in dieser Sache ein Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen der Bibliothek einzuleiten.
Mit freundlichen Grüssen. Erwin Kessler, Präsident VgT.

Stadtpräsident Stöckli erklärte sich für unzuständig (Politiker sind immer unzuständig, wenn es brenzlig wird) und hat die Beschwerde an die Schuld- und Kulturdirektion weitergeleitet. Eine Antwort haben wir von da bis Redaktionsschluss nicht erhalten. Dem Bieler Tagblatt konnten wir indessen entnehmen, dass die VN aus der Bibliothek entfernt wurde, weil ich wegen angeblich rassistischen Äusserungen im Zusammenhang mit dem Schächten verurteilt worden sei. Da ich gegen diese erstinstanzliche Verurteilung Berufung eingelegt habe und das Urteil deshalb noch gar nicht rechtskräftig ist, hat die Stadtbibliothek gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Diese verpflichtet alle staatlichen Organe, von der Unschuld auszugehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (sog Unschuldsvermutung).

 

"Zensur gibt es in der Schweiz nicht - aber sie funktioniert."
Kurt Tucholsky


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