Weitere staatliche Repressionen gegen den VgT:
Bundesgericht bestätigt Zensur eines VgT-Fernsewerbespots - Fall jetzt beim Europäischen Gerichtshof


Im Januar 1994 weigerte sich das Schweizer Fernsehen, einen Werbespot des VgT auszustrahlen, da dieser "politischen" Charakter habe. Der Spot zeigte Bilder von Schweinen in artgerechter Umgebung sowie in der üblichen tierquälerischen Intensivhaltung.

Der gesprochene Text lautete:
Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv ein Nest baut?
Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat einen ausgeprägten Familiensinn.
In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-ähnlichen Bedingungen in Intensivhaltung.
Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit Medikamenten und chemischen Futterzusätzen.

Gegen diese Zensur erhob der VgT beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) Beschwerde wegen diskriminierender Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit im konzessionierten, monopolartigen Schweizer Nationalfernsehen. Werbespots der Fleischwirtschaft, welche für den Konsum von "Schweizer Fleisch" werben, werden regelmässig ausgestrahlt.
Das EVED verschleppte den Fall ein Jahr lang. Erst auf eine Verschleppungsbeschwerde beim Bundesgericht hin fällte es seinen Entscheid: Bundesrat Leuenberger bestätigte die Zensur und wies die Beschwerde ab. Hiergegen erhob der VgT, vertreten durch den bekannten Anwalt und Menschenrechtsspezialisten Ludwig A Minelli beim Bundesgericht Beschwerde. In diesen Tagen hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, im wesentlichen mit der Begründung, der VgT hätte seine Botschaft anderswo als im Fernsehen verbreiten können. Mit diesem fadenscheinigen Argument, das dieser erneuten staatlichen Repression gegen den VgT den Schein des Rechts verleihen soll, wird sich nun die Europäische Menschenrechtskommission in Strassburg, wo der Fall bereits hängig ist, befassen, anschliessen dann noch der Europäische Gerichtshof.

Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde hinsichtlich des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches sich zu Unrecht geweigert hatte, über die Beschwerde des VgT zu entscheiden, so dass der VgT gezwungen war, den Fall mit Beschwerde wegen Rechtsverweigerung weiterzuziehen.


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Diese Seite wurde erstellt am 18.Dezember 1997, Mail an den
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