Wie
unter dem Nazi-Regime:
Dieser Unrechtsstaat
bedient sich willfähriger Gerichte, um die Opposition gegen
(Tier-)KZs mit politischen Willkürurteilen fertig zu machen
von Sam Urei
Unter Missachtung elementarer Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungsäusserungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Recht auf den Beweis, Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren) bedient sich das herrschende Regime der Gerichte als staatliches Repressionsmittel gegen die politische Opposition in Gestalt von Erwin Kessler. Da der Holocaust der Tiere unvermindert weitergeht, seit das Volk vor 20 Jahren mit grossem Mehr einem Tierschutzgesetz zugestimmt hat, zeigt sich immer deutlicher das Versagen der gesamten politischen und rechtlichen Ordnung in diesem Land, wenn es darum geht, ein Gesetz, das Tierschutzgesetz, durchzusetzen, das dem herrschenden Filz nicht passt. Regierung, Verwaltung und Justiz stellen sich in den Dienst eines demokratie- und rechtsstaatwidrigen Nichtvollzuges des Tierschutzgesetzes, das offenbar einzig und allein dafür geschaffen wurde, die Konsumenten zu beruhigen. Durch seine schonungslose Aufklärungsarbeit hat Erwin Kessler einen Strich durch diese Rechnung gemacht und sich damit die erbitterte Feindschaft des herrschenden Regimes eingehandelt, das nun mit massiven staatlichen Repressionen zurückschlägt und sich dazu der vom Parteifilz (welcher die Richterwahlen im Griff hat) abhängigen Gerichte bedient. Schlag auf Schlag hagelt es kostspielige Willkürurteile auf den VgT und seinen Präsidenten mit dem offensichtlichen Ziel, ihn moralisch und finanziell fertig zu machen. Diese Rechnung geht indessen nicht auf: Seit der Verurteilung zu zwei Monaten Gefängnis unbedingt wegen seiner Schächtkritik, ist Erwin Kessler entschlossener denn je, nicht aufzugeben, und dieses himmelschreiende Unrechtsurteil hat dem VgT gewaltige Spenden- und Neumitgliederwellen gebracht, welche das Durchhalten für die nächste Zeit auch finanziell ermöglicht.