[VN 94-10] [VN 94-12]

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TBF-Aktion gegen die transkontinentalen Schlachttiertransporte:

Italienischer Salami im Visier


(EK) Die Tierbefreiungsfront (TBF) hat am Nachmittag des 20.9.94 ihre im August angekündigte Drohung verwirklicht und um ca. 15.30 Uhr im Migros im Glattzentrum bei Zürich eine penetrante Stinkflüssigkeit über das Gestell mit italienischem Salami und Mortadella geleert.

Die TBF hatte angekündigt, dass sie gegen Geschäfte vorgehen werde, welche weiterhin italienischen Salami verkaufen, weil dessen Produktion mit grausamster Tierquälerei verbunden ist:

Deutsche und niederländische Schlachttiere werden von Deutschland und Holland quer durch Europa nach Italien gekarrt, dort geschlachtet und zu Salami und Mortadella verarbeitet. Diese Produkte werden dann wieder in die nördlichen Länder hinauf verfrachtet – auch in die Schweiz. Mit welcher unfassbaren Grausamkeiten diese internationalen Schlachttiertransporte ablaufen, ist seit Jahren aus zahlreichen Reportagen im Deutschen Fernsehen bekannt.

Mit den Aktionen gegen italienischen Salami und Mortadella will die TBF ein Zeichen setzen gegen dieses wahnsinnige kontinentale Herumfahren von lebenden Schlachtieren mit EU-Subventionen. Seit Jahren spielt sich diese Tiertragödie vor den Augen der Öffentlichkeit ab, und die EU-Bürokratie zeigt sich ausserstande, diesem tragischen Unsinn ein Ende zu bereiten.
Persönliche Anmerkung: Und da gibt es immer noch Schweizer, ja ganze Parteien, die einen Beitritt zu diesem EU-Monster anstreben!


Die Sprache ist durch das ganze Reich der Animalität weit verbreitet und verfügt oftmals über so unbegreiflich sichere Mittel, dass nicht allein die Anthropologen, sondern auch die Philologen die Warnungen nicht für überflüssig erachten, man dürfe nicht einzig das Erzittern menschlicher Stimmbänder, überhaupt nicht bloss den Laut für Sprache halten.
Steward Houston Chamberlain

Mir kommt vor, als ob das Tier erst durch den Menschen würde, was es werden kann, aber freilich nicht dadurch, dass er es zu willkürlichen Zwecken dressiert, sondern dadurch, dass er ihm seine uneigennützige Liebe und Teilnahme zuwendet.
Friedrich Hebbel


Beschwerde gegen die Republik Österreich:
Das fürstliche Schweine-KZ verletzt die europäische Tierschutz-Konvention

von Erwin Kessler

Fürst Hans Adam II., von Gertrud Koller, VgT-Mitglied aus Innsbruck, an einer Konferenz in Amstetten auf sein Schweine-KZ angesprochen: "Ich muss mich nach den österreichischen Vorschriften halten." Worauf
er sich abwandte und davonging.

Fast alle Vorschriften der europäischen Konvention werden im Hof Liechtenstein von Fürst Hans Adam II verletzt!

Hitzestress, liegen im Kot, keine Bewegungsmöglichkeit, Dunkelhaltung, Abschneiden des Ringelschwanzes, kein Stroh keine Beschäftigungen und Kastration der Ferkel ohne Narkose.

Haufenweise Psychopharmaka und Antibiotika.

Europäische Konvention zum Schutz der Nutztiere: Ein wertloser Fetzen Papier.

Am 10. August 1994 habe ich dem Europarat in Strassburg folgende Beschwerde eingereicht:

Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und des "VgT Verein gegen Tierfabriken Österreich" Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen fortgesetzter, vorsätzlicher Missachtung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und beantragen eine Rüge an die österreichische Regierung, verbunden mit der Aufforderung, die europäischen Tierschutzbestimmungen gemäss dieser Konvention einzuhalten.

Begründung:

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist von allen westeuropäischen Ländern, einschliesslich Österreichs, ratifiziert worden. Die EU ist als ganzes Vertragspartner der Konvention.

Österreich verletzt diese Konvention durch:

  1. konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes und
  2. Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.

Zu 1: konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes

Gemäss Artikel 9 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein Ständiger Ausschuss, in dem alle Mitgliedländer vertreten sind, in sogenannten Empfehlungen an die Vertragspartner die ins einzelne gehenden Bestimmungen für die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grundsätze fest. Jedes Mitgliedland ist gemäss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erklärung abgibt, aus welchen Gründen die Anwendung nicht möglich ist. Seitens Österreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.

Im folgenden wird anhand eines ausgewählten typischen Beispieles detailliert aufgezeigt, wie die österreichischen Behörden die Konvention missachten:

Beispiel: die Schweinefabrik Hof Liechtenstein

Für das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt (angenommen vom Ständigen Ausschuss am 21. November 1986) :

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... in dem Bewusstsein, dass Gesundheit und Wohlbefinden bei Schweinen zum grossen Teil von einer guten Betreuung, aber auch von anderen Umweltfaktoren abhängen, so dass die Bedingungen, unter denen Schweine gehalten werden, der Notwendigkeit ... – von Bewegungsfreiheit – der Befriedigung des Komfortbedürfnisses und ihres Erkundungsdrangs – getrennter Liege- und Kotbereiche, – sozialer Kontakte mit anderen Schweinen – eines Schutzes vor ... Verhaltensstörungen ... sowie der Erfüllung anderer lebenswichtiger Bedürfnisse gerecht werden, hat folgende Empfehlungen für das Halten von Schweinen verabschiedet: ...

Artikel 6:
... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen müssen so erstellt und gewartet werden, dass die Gefahr für die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Berührung zu kommen, soweit wie möglich ausgeschaltet wird...

Artikel 8:
... wo immer dies möglich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder Überbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen Störungen führt, muss vermieden werden.

Artikel 9:
Wo immer dies durchführbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh – auch nur in kleinen Mengen – oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu, Maishäcksel, Gras, Torf, Erde oder Rinde haben ... Die Schweineställe sollen so gewartet werden, dass die Innentemperatur ... keine nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden haben ...

Artikel 16:
... die folgenden Eingriffe, die nicht generell ... vorgenommen werden dürfen: i. das Abkneifen der Zähne bei Ferkeln... ii. das Kürzen des Schwanzes ...

Die Ställe, in denen trockenstehende Sauen gehalten werden, sollten den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale Kontakte ermöglichen. Wo immer dies möglich ist, sollte angestrebt werden, trockenstehende Sauen in Gruppen unterzubringen . Den in Gruppen gehaltenen trockenstehenden Sauen sollten Fress-, Kot- und Liegebreiche zur Verfügung stehen ... Sauen, die in der Regel angebunden sind oder in Kastenständen gehalten werden, sollten sich nach Möglichkeit zweitweise ausserhalb ihres Standes oder ihrer Bucht bewegen können ... Es wird empfohlen, der trockenstehenden Sau Stroh oder anderes geeignetes Material – auch nur in kleinen Mengen – zur Benutzung zur Verfügung zu stellen ... In der Abferkelbucht muss der Liegebreich der Ferkel so beschaffen sein, dass sie sich alle gemeinsam hinlegen können. Der Boden die ses Liegebereiches sollte weder aus Spaltenboden noch aus perforiertem Boden bestehen, es sei denn, er sei in geeigneter Weise abged eckt ... Stroh oder sonstige geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und für ihren Komfort zur Verfügung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten – wo möglich – vermieden werden: das Kastrieren männlicher Schweine ...

Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein Bernhardstal/Wilfersdorf in Niederösterreich, der sich im Besitz der von Fürst Hans-Adam II. präsidierten Stiftung Fürst Liechtenstein befindet, grob missachtet: Die Tiere werden in einer Art und Weise gehalten, die für die Tiere naturwidrig, äusserst unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitsschädlich ist.

Der VgT Verein gegen Tierfabriken Österreich hat deshalb wie folgt Anzeigen erstattet:

  • Am 19. Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von § 222 StGB
  • Am 23. Juli 1992 eine analoge Anzeige wegen Verletzung von § 2 und 13 des Niederösterreichischen Tierschutzgesetzes.

In diesen Anzeigen wurden die folgenden (konventionsverletzenden) Sachverhalte aufgeführt:

a) gleichbleibende zu hohe Temperatur von 28 Grad Celsius im Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben Schweine das Bedürfnis, sich abzukühlen, was sie hier nicht können -> permanenter Hitzestress);

b) Beton-Vollspaltenböden und gelochte Blechböden, welche keine Trennung von Kot- und Liegeplatz ermöglichen;

c) keine Einstreu; alle Tiere – auch die frischgeborenen Ferkel – liegen auf dem harten Boden; keine Möglichkeit, den angeborenen Nestbautrieb auszuleben;

d) keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit;

e) lebenslänglich keine Bewegungsmöglichkeit für die Mutterschweine in den Kastenständen, extrem eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit auch bei den Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro Quadratmeter);

f) Dunkelhaltung;

g) Unterdrückung des Sexualverhaltens durch künstliches Absamen der Eber von Hand und künstliche Besamung der Mutterschweine;

h) Kastration sämtlicher männlicher Ferkel, ohne Narkose;

i) Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei sämtlichen Ferkeln, ohne Narkose.

Für eine ausführlichere Beschreibung und Bewertung der Haltungsbedingungen der Schweine auf dem Hof Liechtenstein wird auf das den Anzeigen beigelegte Gutachten verwiesen.

Das Fleisch aus diesem Tier-KZ wird übrigens unter der Markenbezeichnung "Landbaron" vermarktet. Mit folgendem Werbetext werden die Konsumenten getäuscht:

Die Geschichte vom Landbaron Seine Heimat:
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren. Er hat genug Platz, sich zu bewegen und seine Persönlichkeit auszuleben ... Sein Leben: Er kennt keinen Stress und braucht daher auch keine lästigen Beruhigungsspritzen...

Bei einem Augenschein haben wir haufenweise Antibiotika- und Psychopharmaka-Flaschen gefunden. Der ganze Werbetext ist eine grosse Lüge. Die Wörter "Heimat", "Stall", "genug Platz", "Persönlichkeit ausleben", "kein Stress", "keine Beruhigungsspritzen" sind angesichts der Realität hochgradig zynisch.

Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den natürlichen Bedürfnissen von Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die völlige Unterdrückung der angeborener Verhaltensweisen als Tierquälerei zu bezeichnen ist. Damit die Tiere diese Qualen überhaupt überleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unnötige Tierquälerei, da es Praxis erprobte Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch wirtschaftlich sind. Dies wird durch die in den Anzeigen aufgeführte Fachliteratur belegt.

Beide Anzeigen wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt bzw. nichtbehandelt; die extrem tierquälerischen Zustände in der fürstlichen Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erklärt, weil sie europaweit üblich seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht angehört; die zitierte Fachliteratur wurde nicht gewürdigt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die Strafanzeige mit der folgenden willkürlichen und sachlich völlig unhaltbaren Begründung ab: ... hat das Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren körperliche Qualen überhaupt nicht zugefügt werden und ihr Wohlbefinden nur so weit eingeschränkt wird, als dies für die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung unbedingt erforderlich ist, sodass der Tatbestand des §222 StGB nicht erfüllt ist.

An dieser Begründung ist kein Wort wahr:

  • Die oben dargelegten Sachverhalte a, h und i verursachen sehr wohl körperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch die in solchen Haltungssystemen häufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein fotografierte Verhaltensstörung des "Kannibalismus", wobei Schwänze und Ohren der Artgenossen angefressen werden, führt zweifellos zu körperlichen Schmerzen. Ferner treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschwüre und andere mit Schmerzen verbundene körperliche Krankheiten auf.
  • Diese Form der Tierhaltung ist nicht in ganz Europa "anerkannt": Zumindest die Tierschutzgesetze der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands, Schwedens und Grossbritanniens verbieten eine solche Form der Schweinehaltung ganz klar. Aber auch im übrigen Europa ist diese durch die Europäische Konvention verpönt.
  • Das Wohlbefinden ist nicht nur "soweit nötig" eingeschränkt. Für eine derart tierquälerische Haltungsform fehlt jede glaubwürdige Begründung. Es gibt in der Praxis Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt sich vornehmlich um einfache,
  • eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltställe, in denen Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr Mikroklima durch den Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn sie es gewohnt sind, Temperaturen weit unter Null sehr gut, weit besser als die viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ des Hofes Liechtenstein. Tierfreundliche Kaltställe erfordern nur geringe Bauinvestitionen und gelten deshalb zunehmend als die künftige bäuerliche Antwort auf die EU-Herausforderung.

Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister für Justiz gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende bürokratische Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische Möglichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen in Österreich nicht zur Verfügung bzw, sind erfolglos ausgeschöpft (Anzeigen, Bürgerinitiative für ein Bundes-Tierschutzgesetz).

Andere Fälle

Die oben am Beispiel "Hof Liechtenstein" exemplarisch dargelegte Missachtung von Tierschutzanzeigen durch die österreichischen Behörden erfolgt planmässig. In analoger Weise abgewiesen wurden die folgenden Anzeigen des VgT:

  • Anzeige vom 19.6.92 gegen Maximilian Hardegg'sche Gutsverwaltung in 2062 Seefeld-Kadolz: Schweine-KZ mit 10000 Mastschweinen und 1200 Mutterschweinen mit Jungen. Das Fleisch aus diesem KZ wird unter der Markenbezeichnung "Goldring-Markenfleisch" vermarktet.
  • Anzeigen vom 21.10.92 gegen "Gutshof-Ei Gansinger GmbH, 4910 Ried: Hühner-KZ mit 200 000 Tieren
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen "Inviertlerlandei Johann Poringer GmbH", 4910 Ried: Hühner-KZ mit 160 000 Tieren,
  • Anzeige vom 24.2.93 gegen Ing Georg Stelzhammer, 4943 Gainberg: Hühner-KZ
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen Wiener Neustädter Frischei GmbH, 2700 Wiener Neutstadt: Hühner-KZ mit 100 000 Tieren
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen "Geflügelhof A. Hütter", 8342 Gnas/Steiermark: Hühner-KZ mit 250 000 Tieren.
  • Anzeige vom 12. und 21.10.92 gegen K. Latschenberger, Biberbach: Hühner-KZ mit 250 000 Tieren. Dies ist der einzige Fall, der vor erster Instanz (Landesgericht) zu einer Verurteilung führte, welche aber vom Oberlandesgericht sogleich wieder aufgehoben wurde. (In Käfigen für 3 Hühner hatte Latschenberger bis zu 6 und 7 Tiere hineingepfercht. Kranke Tiere wurden weder behandelt noch getötet, sondern verendeten qualvoll.)

Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von Österreich ratifizierten Europäischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt.

Zu 2: Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.

Österreich besitzt – soweit bekannt als einziges Mitglied des Europarates – kein nationales Tierschutzgesetz für die landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern lediglich einen Tierschutzparagraphen im Strafgesetzbuch. Soweit die einzelnen Bundesländer eigene Nutztierschutzgesetze haben, missachten diese die europäische Konvention in krasser Weise und dienen der Legalisierung anstatt dem Verbot tierquälerischer Intensivhaltungsformen, insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Insgesamt sind die Konventionsbestimmungen bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt worden, auch nicht in einzelnen Bundesländern. Der kürzlich unternommene, am Widerstand eines einzigen Bundeslandes (Salzburg) gescheiterte Versuch einer "Ländervereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft", missachtete die Konvention ebenfalls in grober Art und Weise: – Anbinde- und Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erlaubt – getrennter Kot- und Liegeplatz nicht vorgeschrieben – Stroheinstreu im Liegebereich nicht vorgeschrieben – keine Beschäftigungsmöglichkeit vorgeschrieben – routinemässiges Kastrieren ohne Narkose erlaubt – routinemässiges Abschneiden der Schwänze, ohne Narkose, erlaubt – Batteriehaltung von Hühnern weiter erlaubt – Ställe ohne Tageslicht erlaubt – Dauerbeleuchtung mit Kunstlicht erlaubt (keine Nacht, zur Mastbeschleunigung) – Weissfleischmast der Kälber (künstliche Blutarmut) erlaubt.

Nach wie vor ist Österreich weit von einer Erfüllung der Konvention entfernt und die Regierung zeigt keinen ernsthaften politischen Willen, etwas Entscheidendes zu ändern. Trotzdem hatte die österreichische Regierung die Frechheit, diese Konvention im Juni 1993 zu ratifizieren. Ging sie etwa davon aus, dass die Verletzung der Konvention ohne Folgen bleiben würde?
Die österreichische Bevölkerung hat schon mehrfach den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Nutztierschutzgesetz bekundet: Im Dezember 1992 wurde dem Nationalratspräsidenten eine Bürgerinitiative mit mehr als 300 000 Unterschriften überreicht. Darin wurde ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert, welches unter anderen die folgenden Verbote enthalten soll: – Kastration ohne örtliche Betäubung – einstreulose Vieh- und Schweinehaltung – Vollspaltenböden – Stutzen der Schnäbel und Schwänze – Kälber und Schweine in Einzelboxen – Anbindehaltung für Kühe, Kälber und Mastrinder ohne Auslauf – Käfighaltung von Hühnern und Kaninchen.
Ein Jahr später reichte der Verein gegen Tierfabriken weitere 35 000 Unterschriften mit ähnlichen Forderungen ein.

Diese Bürgerinitiativen sind bisher ohne Folgen geblieben. Ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz wird vom österreichischen Bauernbund sowie von der ÖVP scharf bekämpft. Diese Kreise interessieren sich offensichtlich weder für das Wohl der Tiere noch für die von Österreich ratifizierte europäische Tierschutz-Konvention. Die österreichische Regierung fügt sich offensichtlich dem Druck dieser Kreise und lässt keinen politischen Willen erkennen, dem Tierschutzanliegen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen. Damit verletzt Österreich die Europäische Konvention durch Nichtumsetzung in nationales Recht.

Die Konvention regelt die Folgen einer Nichtbefolgung der Konvention durch einzelne Mitgliedländer nicht. Sofern aber die Konvention überhaupt einen Sinn haben soll, müssten die Organe des Europarates eine Aufsicht ausüben und fehlbare Mitgliedländer zumindest ermahnen oder verwarnen. Sollten solche Aufsichtskompetenzen vollständig fehlen und sollte deshalb auf die vorliegende Beschwerde aus formellen Gründen überhaupt nicht eingegangen werden, dann wäre damit wenigstens klargestellt, dass diese Konvention lediglich ein tierschützerischnutzloser Fetzen Papier ist, mit dem nur die aufgebrachte Öffentlichkeit beruhigt werden soll, damit der zunehmende Fleisch-Boykott gebremst wird.

Ein materielles Nichteintreten auf vorliegende durch die Organe des Europarates aus formaljuristischen Gründen (wie fehlende Beschwerdelegitimation) wäre dem Ansehen des Europarates und auch der europäischen Landwirtschaft nicht förderlich, würde dies doch einmal mehr klarlegen wie rücksichtslos die politische Führung Europas, insbesondere der EU, die Nutztiere schutzlos einem skrupellosen Freihandel ausliefert, nicht nur bei den unfassbar grausamen transkontinentalen Tiertransporten der EU sondern auch bei der nicht weniger schrecklichen Mast- und Aufzucht der Tiere in den Tier-KZ, welche so betrieben werden, als gäbe es keinerlei Tierschutzbestimmungen. Auf dem Hof Liechtenstein sowie in den anderen angezeigten Betrieben gemäss Abschnitt 1.2 werden die Tiere an der Grenze der technisch machbaren Intensivierung gehalten: eine noch weitergehende Vergewaltigung würde trotz hohem Medikamenteneinsatz zu wirtschaftlich nicht mehr verkraftbaren Ausmass an Todesfällen. In diesen Betrieben sind keinerlei Massnahmen erkennbar, welche auf Tierschutzbestimmungen zurückzuführen wären. Die Praxis sieht so aus, als habe jeder Tierhalter das Recht, mit der Ware "Tier" absolut frei nach Belieben verfahren zu können – eine bis zum teuflischen Exzess betriebene freie Marktwirtschaft, welche nicht nur unendlich viel Leid über die Tiere bringt, sondern auch die Menschen nicht glücklich macht, weder die Produzenten noch die Konsumenten. Diesem ausgearteten Treiben müssen endlich Schranken gesetzt werden, und zwar nicht nur auf dem Papier. Andernfalls zeichnet sich der – im Schatten der auf Hochtouren laufenden Konsum- und Verschleisswirtschaft nicht so augenfällige – kulturelle Niedergang Europas immer deutlicher ab.

 

Die Antwort des Europarates war kurz, bürokratisch und nichtssagend:


Mein Name ist Haase

von Erwin Kessler

Am 25. Mai 94 schrieb ich Bischof Haas folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Bischof Haas, ist es mit dem christlichen bzw. katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierquälerisch zu halten aus dem einzigen Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte Tierhaltung? Speziell: ist ein solches Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn es durch einen sehr, sehr reichen Mann (Vermögen rund 4 Milliarden Franken) ausgeübt wird?

Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht gequält und ausgebeutet werden dürfen, nur damit es besser rentiert bzw. damit der ungesunde Fleisch-Überkonsum der westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird, dann bitten wir Sie, einmal dem Ihnen nahestehenden Fürsten von Liechtenstein, Durchlaucht Hans-Adam II., ins Gewissen zu reden.

In Erwartung Ihrer Antwort grüssen wir Sie mit der Ihnen gebührenden Hochachtung.

Eine Antwort haben wir nie erhalten: Mein Name ist HAASE, ich weiss von nichts, und der Fürst hat kein Herz für Tiere, nur für solche bischöflichen HAASEN.


                                                                                                                                                                               web-code  200-017  

Solothurner Kantonstierarzt verurteilt

Am 7. September 1994 ist der tierschutzfeindliche Solothurner Kantonstierarzt Dr. Wäffler zu einer Busse von 500 Fr, einer Parteientschädigung von 1500 Franken, einer Genugtuung von 500 Fr. sowie zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt worden, weil er mich einen Psychopathen genannt hat.

Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler:

Im vorliegenden Fall geht es um mehr als eine simple Beschimpfung, es geht um eine Verleumdung, mit welcher von den Tierschutzvollzugsmissständen abgelenkt werden soll. Anstatt seiner Pflicht nachzugehen und dem Tierschutzgesetz Nachachtung zu verschaffen, fällt Kantonstierarzt Wäffler mit Ehrverletzungen über mich her. Nachdem ich als Präsident des VgT dem Solothurner Veterinäramt ab Sommer 1991 mehrere Anzeigen gegen fehlbare Tierhalter eingereicht hatte, bezichtigte mich Kantonstierarzt Wäffler in einem gehässigen, keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigenden Schreiben vom 6. Oktober 1991 unter anderem des "anonymen Denunziantentums" und der "mangelnden Fachkenntnis".

Ferner nahm er die von uns angezeigten Landwirte in Schutz, welche ihr Vieh jahrein jahraus dauernd in tierquälerischer und gesetzwidriger Weise an der Kette halten.

Am 16. April 1993 behauptet KT Wäffler in einem Interview in Radio 32, wer die tierschutz-gesetzlichen Mindestanforderungen einhalte, habe eine artgerechte Tierhaltung. Dagegen sind sich sämtliche Tierschutzorganisationen der Schweiz und alle namhaften Verhaltensforscher weltweit einig, dass die heute in der Schweiz (nicht nur hier, aber hier auch) praktizierte Nutztierhaltung in mancher Hinsicht als "legale Tierquälerei" bezeichnet werden muss. Vor wenigen Tagen, am vergangenen Montag, den 5. September 94, gaben die schweizerischen Tierschutzverbände in Bern eine Pressekonferenz unter dem Titel "Schluss mit der legalen Tierquälerei". Deutlich anderer Meinung als KT Wäffler ist auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, welche im April 1993 zu einer Aufsichtseingabe, die ich namens des VgT eingereicht hatte, Stellung genommen und festgestellt hat (93.033): "Sie (die Kommission) kommt zum Schluss, dass die in der Eingabe vom 24. Januar 1992 geäusserten Anliegen teilweise berechtigt sind." Ich frage Sie nun, sehr verehrte Damen und Herren: Ist es normal, dass die konservative GPK die Eingabe eines "Psychopathen" als "teilweise berechtigt" anerkennt? Ist es ferner für einen "Psychopathen" charakteristisch, dass er – hier als Präsident des VgT – spektakuläre tierschützerische Erfolge verbuchen kann wie keine zweite Tierschutzorganisation.

Es liegt insgesamt folgende Situation vor: Wie wir belegen können, duldet und deckt das Solothurner Veterinäramt unter der Leitung von KT Wäffler vorschriftswidrige, grausame Tierhaltungen. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit amtlich irregeführt und falsch informiert, durch die Behauptung, die bestehenden Vorschriften seien ausreichend und würden eine artgerechte Tierhaltung garantieren. Da der Tierschutz, nicht aber die Desinformation der Bevölkerung zur Pflicht eines Kantonstierarztes gehört, liegt logischerweise eine Amtspflichtverletzung vor. Diese Pflichtverletzung kann offensichtlich nicht mit Personalmangel entschuldigt werden, wie dies KT Wäffler immer wieder versucht. Der Vollzugsmissstand ist ein qualitativer, nicht nur ein quantitativer. Wenn fehlbare Tierhalter gedeckt werden, hat das rein gar nichts mit Personalmangel zu tun, sondern mit einer Geringschätzung des Tieres durch Beamte, denen der Schutz der Tiere voll und ganz und ausschliesslich anvertraut ist.

Tierschutzorganisationen sind ja wegen des fehlenden Klagerechts weitgehend die Hände gebunden; sie müssen sich darauf beschränken, den nichtfunktionierenden Tierschutzvollzug öffentlich anzuprangern; die Mittel, um direkt einzugreifen, fehlen. Auf diese unhaltbaren Zustände generell und im Kanton Solothurn im besonderen haben wir wiederholt deutlich hingewiesen; damit üben wir eine Aufgabe von öffentlichem Interesse aus, denn es ist in einer Demokratie von öffentlichem Interesse, dass Missstände in der Verwaltung aufgedeckt werden.

Am 29. April 1992 haben wir dem Regierungsrat eine Disziplinarbeschwerde gegen KT Wäffler eingereicht. Obwohl es eine verbreitete obrigkeitliche Haltung ist, Missstände in der Verwaltung zu dementieren, anerkannte der Regierungsrat in seiner Antwort vom 15. Juli 1993 doch einige wesentliche Punkte unserer Beschwerde als berechtigt, so insbesondere der unnötig verletzende Ton von KT Wäffler im Umgang mit uns Tierschützern sowie die ungenügende Respektierung von Artikel 18 der Tierschutzverordnung; dieser schreibt einen zeitweiligen Auslauf für angebundene Kühe zwingend vor.

Nach eigenen Angaben des Kantonstierarztes (Seite 3 im RR Entscheid) halten sich im Kanton Solothurn 200 Betriebe nicht an die Auslaufvorschrift! Dies ist erschreckend und absolut unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits absolut minimalistisch und an sich schon völlig unakzeptabel (Kühe müssen nur an 60 von 365 Tagen etwas Bewegungsmöglichkeit erhalten). Ferner ist diese Vorschrift schon seit 1981 in Kraft. Dass zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser minimalistischen Vorschrift auf 200 Solothurner Betrieben (die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein) mit Wissen des Veterinäramtes immer noch verletzt wurde bzw. wird, ist geradezu unfassbar. Ein solcher Kantonstierarzt hat doch wirklich weder ein formalrechtliches noch ein moralisches Recht, einem Tierschützer, der gegen diese Missstände Sturm läuft, vorzuwerfen, er sei ein Psychopath! Es handelt sich um ein Skandal, der gar nicht scharf genug kritisiert werden kannIn der Folge verhärteten sich die Fronten weiter: wir kritisierten den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes weiterhin und KT Wäffler befleissigte sich zunehmend, uns zu schikanieren und herablassend zu behandeln.

So behauptete er am 13. August 1993, eine unserer Anzeigen sei unberechtigt gewesen, und auferlegte uns in rechtlich unhaltbarer Weise Verfahrenskosten von Fr. 150.–, die er mittels Zahlungsbefehl einzutreiben versuchte. Auf unseren Rechtsvorschlag reagierte er nicht mehr: So versucht uns KT Wäffler mit nicht rechtmässigen Verfügungen einzuschüchtern.

Nun komme ich zur Angelegenheit, in deren Zusammenhang der Beschuldigte die eingeklagte Ehrverletzung begangen hat:

Eine Reitschülerin beklagte sich beim Tierschutzbund Basel über regelmässige Misshandlungen der Pferde im Reitstall St. Jakob in Bättwil durch den Reitstallbesitzer Francis Racine. Die Wochenzeitung "doppelstab" beschrieb den Fall am 2. Juni 1994 auf der Frontseite wie folgt:

Schock vor der Reitstunde für Gymnasiallehrerin Sibylle Herkert aus Basel: Laut ihrem schriftlichen Augenzeugenbericht sah sie an ihrem Pferd eine klaffende Fleischwunde. Dann entdeckte sie im Halbdunkel weitere blutende Wunden, Schürfungen und eine faustdicke, teigige Anschwellung von der Grösse einer Hand. Entsetzt rannte die Reitschülerin ins Büro des Reitstallbetreibers und wollte wissen, was passiert sei. Dort sagte man der fassungslosen Baslerin, das Pferd sei am Vortag "vom Chef drangenommen worden", das sei "manchmal nötig".

Der Tierschutzbund Basel erstattete deswegen beim Solothurner Veterinäramt Anzeige. Dieses führte eine "Untersuchung" durch, welche ein Musterbeispiel für die sattsam bekannte Voreingenommenheit und Feindseligkeit dieser Veterinärbeamten gegenüber Tierschützern darstellt: Die belastenden Zeugen wurden kurzerhand übergangen. Deren schriftliche Stellungnahmen wurde – willkürlich – nicht als schlüssig erachtet, die angerufenen Zeugen aber auch nicht zu ergänzenden, formellen Einvernahmen vorgeladen. Das Veterinäramt beschränkte sich darauf, einseitig nur entlastendes Material zu sammeln. Gefälligkeitsschreiben zugunsten des Beschuldigten, welche zur Sache überhaupt nichts beitragen konnten, sondern nur der Stimmungsmache dienten, mass das Veterinäramt etwa gleichviel Gewicht bei, wie den präzisen Zeugenaussagen über die Tiermisshandlung. Unter Missachtung des Amtsgeheimnisses wurde dem Beschuldigten Name und Adresse der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, so dass sich der Anwalt des Tierschutzbundes veranlasst sah, Klage wegen Begünstigung, Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen KT Wäffler einzureichen. Das Verfahren gegen den einflussreichen Reitstallbesitzer Racine stellte das Veterinäramt sang und klanglos ein, so dass man sich fragen muss, was es denn eigentlich braucht, bis gegen Tiermisshandlungen endlich etwas unternommen wird im Kanton Solothurn. Racine seinerseits klagte hierauf die Vertreterin des Tierschutzbundes Basel wegen Ehrverletzung ein, drang damit aber nicht durch. Dies alles ist aktenkundig und ich offeriere hiefür wie für alles andere den rechtsgenügenden Beweis. Die auch in diesem Fall einseitige Haltung des Veterinäramtes zugunsten fehlbarer Tierhalter haben wir öffentlich kritisiert. Da Kantonstierarzt Wäffler unserer Kritik wenig Konkretes entgegenzusetzen hatte, bezeichnete er mich in einem Interview mit den Solothurner Nachrichten kurzerhand als nicht ernst zu nehmenden Psychopathen und autorisierte den Journalisten ausdrücklich, dies so zu veröffentlichen (veröffentlicht in den SN vom 26.10.1993).

Die Planmässigkeit der Ehrverletzung ergibt sich aus dem Umstand, dass sich der Angeschuldigte, wie erwähnt, bereits früher in herabwürdigender Art und Weise über mich geäussert hat und es ihm offensichtlich darum geht, mich schlecht zu machen, um von den Tierschutzproblemen abzulenken. Damit erhofft er sich vermutlich, dass die Tierschutzmissstände im Kanton Solothurn, die er aufgrund seines pflichtwidrigen Verhaltens mitzuverantworten hat, von der Öffentlichkeit nicht geglaubt würden, denn was ein "Psychopath" erzählt, hat gegenüber den amtlichen Verlautbarungen eines Kantonstierarztes in den Augen vieler Bürger wenig zu bedeuten, besonders wenn das ganze dann noch durch die Solothurner Zeitung, welche praktisch das Medienmonopol innehat, sehr zugunsten von Kollega Kantonstierarzt verdreht und verzerrt dargestellt oder überhaupt unterdrückt wird.
Die Planmässigkeit der Verleumdung zeigt sich auch daran, dass KT Wäffler im Rahmen der Strafuntersuchung den an mich gerichteten Vorwurf, ich sei ein Psychopath, wiederholt und bestärkt hat. Er hält diese Disqualifikation sogar ausdrücklich für richtig, was den Tatbestand der qualifizierten (planmässigen) Verleumdung erfüllt. Ich beantrage zu dieser Frage ein psychiatrisches Gutachten durch einen neutralen Experten.

Von einem Akademiker und Tierarzt darf erwartet werden, dass er fähig ist, mit der Verteilung diskriminierender psychiatrischer Disqualifikationen sorgfältig umzugehen. Als Chefbeamter muss ihm auch bewusst sein, dass solche Äusserungen in der Öffentlichkeit Gewicht haben. Er muss auch wissen, dass es für eine Diagnose nicht ausreicht, irgendwo in einem Buch laienhaft irgend etwas nachzuschlagen und dann, mir nichts dir nichts, ein apodiktisches Urteil zu fällen. Dieser Kantons-Viehdoktor, der offensichtlich nicht in der Lage ist, bei den ihm anvertrauten Tieren neurotische Verhaltensstörungen zu erkennen, masst sich an, human-psychiatrische Diagnosen zu erstellen!

Da der Angeschuldigte seine Verleumdung in eklatant unsorgfältiger Weise erhoben und später wiederholt hat, da er ferner – dies ergibt sich aus der Vorgeschichte – damit offensichtlich anstrebte, einen Gegner durch Schläge unter die Gürtellinie fertig zu machen, muss die Gutgläubigkeit im vornherein verneint werden. Bei der Qualifikation (Tierarzt und Chefbeamter) des Angeschuldigten sind diesbezüglich die strengsten Anforderungen zu stellen.

Der Versuch, meine Glaubwürdigkeit durch Verleumdungen und üble Nachrede zu untergraben, ist eine oft angewendete Strategie meiner Gegner aus der Agrar- und Fleischlobby und den ihr nahestehenden Beamten. Es ist überhaupt eine uralte Strategie, beim Fehlen sachlicher Argumente auf die persönliche Verunglimpfung des Gegners auszuweichen und diesen mit unsubstanziierten Anwürfen in den Dreck zu ziehen. Nur entlastet oder berechtigt es den hier angeschuldigten Kantonstierarzt Wäffler in keiner Art und Weise, dass dies andere auch tun.

Ich beantrage die Verurteilung des Angeschuldigten, damit ein Signal gesetzt wird, dass ich – nur weil ich ein unbequemer Tierschützer bin, der pflichtvergessene Beamte in Trab setzt – kein Freiwild bin und nicht nach Belieben verleumdet und verletzt werden darf.

Meine Arbeit verrichte ich nicht aus psychopathischer Veranlagung, sondern aus Verantwortungsgefühl, als Präsident der grössten schweizerischen Nutztierschutzorganisation und im Interesse der Allgemeinheit und der Tiere, die nicht länger als Sache betrachtet werden dürfen, wie wenn sie keine Gefühle und keine Leidensfähigkeit hätten. Ich habe bei der Erfüllung meiner wichtigen Aufgabe einen legitimen Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Verleumdungen.


Krebsliga-Kochbuch mit Gänsestopflebern, Wachteln, Hummern, Froschschenkeln

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Die Krebsligen Zürich, Genf und Wallis haben im Rahmen einer Spendenaktion ihren Gönnern ein Kochbuch zum Kauf angeboten. Dem Buch liegt eine Begleit-Broschüre bei 'Der Standpunkt des Arztes'. Darin weist Professor Gutzwiller vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin darauf hin, dass rund ein Drittel aller Krebserkrankungen mit Fehlernährung zusammenhängen und dass Krebs nach den Herzkreislauferkrankungen die zweithäufigste Krankheits- und Todesursache ist. Krebshemmend wirken pflanzliche Nahrungsmittel, welche aber parallel zum vermehrten Konsum tierischer Produkte stark zurückgegangen sind – eine wesentliche Ursache für die Zunahme der Krebserkrankungen. Diese Feststellungen Gutzwillers finden sich auch in den Schriften über eine gesunde Ernährung, wie sie sowohl von der Krebsliga wie auch von der Rheumaliga und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herausgegeben werden. Soweit so gut – ein Kochbuch also mit gesunden, schmackhaften Rezepten? Keineswegs: Kaum ein Menü ohne tierische Nahrungsmittel und – man glaubt es kaum – fünf Menüs mit Gänse- und Entenstopflebern sowie je zwei Menüs mit Hummern und Froschschenkeln.

Über das grauenhafte Gänse- und Entenstopfen braucht wohl nicht mehr viel gesagt zu werden. Auch von den Froschschenkeln ist bekannt, dass sie den Fröschen bei lebendigem Leibe ausgerissen oder abgeschnitten werden, wonach die Frösche stundenlang qualvoll verenden. Auch den Hummern geht es nicht besser, bevor sie ins kochende Wasser geworfen werden: Die Scheren werden ihnen mit Klebbändern zusammengebunden. Dann kommen sie – lebend – in Kühlhäuser, wo sie in kleine Schubladen hineingedrückt und bewässert werden. Monatelang, bis zu einem halben Jahr, werden sie so bewegungslos aufbewahrt. Hummern fühlen, schmecken, erkennen die Meeresströmung, flirten und sind sehr verletzliche Tiere. Sie haben neben vielem andern ein Herz, einen Mund, Augen und Antennen. – Wachteln sind zierliche, scheue Wildtiere, Zugvögel. Sie werden in Käfigbatterien gehalten, pro Tier gerade das Volumen einer Ovomaltinenbüchse – lebenslänglich.
Was sich da die Krebsliga mit diesem Kochbuch hat einfallen lassen, ist nicht nur geschmacklos, sondern unfassbar dumm und ignorant.

Ob so dumme Leute wohl eine Garantie dafür darstellen, dass die Spendengeldern zweckdienlich eingesetzt werden?


Kitaro - die Wanderratte
von Karin Vögeli

Vor ein paar Wochen kam eine Frau mit zwei kleinen Mädchen, von denen ich eines vom Spielplatz her kannte, bei uns vorbei und wollte unsere Ratten besichtigen. Ihre kleine Tochter habe ihr erzählt, dass wir ganz viele Ratten (8 Stück) hätten und sie sie jeweils streicheln dürfe. Nach 15 Minuten fragte die Frau mich zaghaft, ob ich evtl. Interesse an einer weiteren Ratte hätte. Sie hatte am Tag zuvor in einer Wiese so ein kleines Wesen gefunden, und gemäss Tierarzt handle es sich dabei um eine ungefähr zwei Wochen alte, wilde Wanderratte. Leider habe sie jedoch zwei Katzen zuhause und könne das kleine Wesen nicht behalten. Natürlich habe ich gerne ja gesagt, denn welcher Rattenhalter träumt nicht davon, einmal eine wilde Ratte zum einkreuzen zu finden. Wir haben das kleine Wesen eineinhalb Wochen lang alle zwei bis drei Stunden mit Katzenaufbaumilch aus einer Spritze gefüttert, bis es fähig war, selber zu fressen. Lange waren wir uns unschlüssig, ob es sich bei diesem niedlichen Wesen um eine Kleopatra oder um einen Kitaro handle. In der Zwischenzeit hat er sich zu einem stattlichen Kitaro entwickelt. Er ist nun etwa vier Monate alt und ist ganz zahm geworden. Er liebt es, abends beim Ausgang in unserem Wohnzimmer herumzurennen und möglichst überall hinaufzuklettern. Dabei hat er sich natürlich mit unseren zwei jüngsten Weibchen (llona und Jaffa) befreundet und der Erfolg liess nicht lange auf sich warten. Ende August und anfangs September ist er Vater geworden. Die Jungen sehen ihrem Vater alle sehr ähnlich und wir hoffen natürlich, dass er seinen Söhnen und Töchtern möglichst viele gesunde Gene mitgegeben hat und sie somit nicht so schnell an Krebs erkranken werden. Er bekommt jetzt jedenfalls einen seiner Söhne zu sich in sein Revier, damit er, wenn er von den Weibchen getrennt ist, einen Partner hat.


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