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VN 07-3, 10.
September 2007, aktualisiert am 18. August 2008
WebCode: 200-024
Die Tierquälerei hinter dem
Bio-Mozzarella von Coop

Coop und Globus verkaufen Weichkäse der Züger Frischkäse AG. Mit der
Produktion dieser Käse verbunden ist eine üble Tierquälerei
Die Züger Frischkäse AG beliefert
die ganze Schweiz, insbesondere auch Coop, mit Bio-Mozzarella und
anderen Frischkäsesorten. Zur Verwertung der Nebenprodukte aus der
Käseherstellung betreibt Züger eine riesige Schweinefabrik, welche
staatliche Subventionen für angeblich besonders tierfreundliche Haltung
erhält. Anfangs August 2007 fotografierte der VgT heimlich die im folgenden
dargestellten Missstände. Nach der Veröffentlichung dieser Aufnahmen
behauptete Züger, seit anfangs Juli vermarkte er das Schweinefleisch
nicht mehr unter dem Label "AgriNatura", das den Konsumenten
Tierfreundlichkeit verspricht. Ein sehr seltsamer Zufall! Die Aufnahmen
zeigen indessen deutlich, dass nicht nur Labelvorschriften missachtet
werden,
sondern auch die minimalen gesetzlichen Tierschutzvorschriften für die
Schweinehaltung. So werden zum Beispiel Mutterschweine gesetzwidrig in
grausame Käfige, so genannte Kastenstände, eingesperrt, in denen sie sich
nicht einmal umdrehen, nur gerade knapp abliegen und aufstehen können.
Unter diesen qualvollen Umständen müssen sie ihre Ferkel gebären -
tierschutzgesetzwidrig auf dem nackten, einstreulosen Zementboden.
Die Schweinefabrik Thur-o-san" der Züger Frischkäse
AG in Niederbüren/SG die
Schweine: Über 3000 Schweine fristen darin auf engstem Raum auf
Zementböden ihr trauriges Leben unter dem Label "Agri-Natura" für
angeblich artgerechte Tierhaltung:

Tierquälerische Intensivhaltung der Mutterschweine
(Aufnahmen von Anfang August 2007):

Diese tierquälerische Käfighaltung von
Mutterschweinen ist verboten (Artikel 23 der Tierschutzverordnung). Der
Bundesrat gewährte den Schweinezüchtern grosszügige 10 Jahre
Übergangsfrist zur Anpassung der Ställe; diese Frist ist abgelaufen.
Auch die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt.
Es hat lediglich etwas Strohmehl (gemahlenes Stroh). Mutterschweine haben einen starken angeborenen Trieb, vor dem Abferkeln
ein Nest zu bauen. Dieser Antrieb ist hormonell gesteuert und kann bei
Unterdrückung zu Stress-Leiden und zu einem verzögerten Geburtsablauf
führen. Dies tritt ein, wenn im einstreulosen Stall kein Nestmaterial
verfügbar ist. Ich habe ein Mutterschwein gesehen, wie es in einer
solchen Situation, kurz vor der Geburt, auf dem nackten Zementboden
Nestbaubewegungen ausgeführt hat. Darum verlangt Artikel 23 Absatz 2 der
Tierschutzverordnung:
"Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend
Langstroh oder zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit
ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben."
Die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET)
zur Schweinehaltung umschreibt den Zweck der Einstreu entsprechend dem
heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung zutreffend wie folgt:
"Langstroh oder anderes Material ist dann zum Nestbau
geeignet, wenn es folgende Verhaltenselelemente des Nestbaus ermöglicht:
Ausmulden mit dem Rüssel, Einscharren mit den Vorderläufen, Sammeln und
Eintragen von Nestbaumaterial. Neben Langstroh ist zum Beispiel Altheu
oder Riedgras geeignet. Nicht geeignet sind Materialien wie Hobelspähne,
Sägemehl, Zeitungsschnitzel oder Strohhäcksel."
In der Enge und extremen Eintönigkeit der
Tierfabriken ist diese Vorschrift von grosser Bedeutung für das
Wohlbefinden der Muttertiere beim Gebären und beim Säugen der Jungen.
Ein Mutterschwein beim Nestbau in einem
vorschriftsgemäss mit Stroh eingestreuten Stall (nicht bei Züger):

nicht bei Züger aufgenommen
Dass Stroheinstreu besser ist für die Tiere als ein
nackter Zement- oder Hartgummiboden oder ein bisschen Sägemehl, ist auch
für Laien offensichtlich. Die Agrolobby zeigt deshalb in der Werbung
immer Tiere mit reichlich Stroh (hier an der Ostschweizer
Landwirtschaftsausstellung OLMA):

nicht bei Züger aufgenommen
In der Schweinefabrik der Züger Frischkäse AG ist
verbotene Käfighaltung und fehlende Einstreu keine Ausnahme, sondern die
Regel: reihenweise werden Mutterschweine so gehalten:


Der VgT hat beim Veterinäramt des Kantons St Gallen
eine Anzeige gegen die für die Schweinehaltung Verantwortlichen
der Züger Frischkäse AG eingereicht. Doch der St Galler Kantonstierarzt
Thomas Giger deckte diesen Betrieb sofort mit der Behauptung, alles sei gesetzeskonform.
Das St Galler Tagblatt und die
Wiler Zeitung
brachten einen dementsprechend einseitigen, schönfärberischen Bericht,
der die Kritik des VgT als haltlos darstellte. Die obigen Beweisfotos,
welche diesen Zeitungen zur Verfügung gestellt wurden, zeigten die
Zeitungen nicht, weil im Widerspruch zur Behauptung, bei Züger sei alles
in Ordnung!
Neue Aufnahmen vom September
2007 zeigen nur minimste Verbesserungen:

Mit dieser weissen Büchse links im Vordergrund wird
jetzt in diesem riesigen Schweinestall häppchenweise ein ganz wenig
Stroh in die Abferkelbuchten gegeben. Von einer vorschriftsgemässen
Einstreu, die sich zum Nestbau eignet, ist nach wie vor nichts zu sehen
und die Mutterschweine sind immer noch tierquälerisch und gesetzwidrig
in engen Käfigen (Kastenstand) fixiert. Der Hauptunterschied zum Zustand
vor der Anzeige des VgT ist, dass die Türen jetzt abgeschlossen sind -
kein Hindernis für die professionellen Enthüllungsjournalisten des VgT.


Das bisschen Stroh liegt in den Ecken der Buch - für das gesetzwidrig im
Käfig fixierte Tier unerreichbar.

Die Behauptung von Kantonstierarzt Giger, alles sei
in Ordnung, ist offensichtlich gelogen; Giger wollte dazu nicht Stellung
nehmen. Der VgT hat deshalb am 10. September 2007 beim
Untersuchungsrichteramt St Gallen
Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verdacht auf Korruption gegen Kantonstierarzt Giger
eingereicht. In seiner
Vernehmlassung versucht Giger, die Anklagekammer mit fachkompetent
scheinenden, für Laien nicht sofort als haltlos erkennbaren Behauptungen den
Betrieb Züger weiter zu decken.
3. Oktober 2007:
Stellungnahme des VgT an die Anklagekammer zu den irreführenden,
unwahren Behauptungen Gigers.
Die in dieser Stellungnahme erwähnte
Fachpublikation (Seite 10).
Entscheid der Anklagekammer
(verantwortliche
Richter:Niklaus Oberholzer, Markus Schulz, Christoph Egli):
Es werde keine Strafuntersuchung eröffnet, da keine Verdachtsmomente
bestünden, lediglich unterschiedliche Auffassungen zum Vollzug des
Tierschutzgesetzes.
Urteilen mit pauschalen Phrasen, ohne Eingehen auf die vorgebrachten
Argumente, war schon immer charakteristisch für politische
Willkürjustiz.
Das sind die üblichen Methoden, mit denen der
Politfilz dafür sorgt, dass das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt.
Das Tierschutzgesetz wurde nicht zum Schutz der Tiere geschaffen,
sondern zur Beruhigung der Konsumenten.
Eine offizielle
Besichtigung der Schweinefabrik der Züger Weichkäserei AG
Ich hatte
mich bei der Züger AG als Konsumentin gemeldet, welche über die vom VgT
aufgedeckten Zustände empört sei. Christoph Züger lud mich zu einer
Besichtigung ein, um mir zu zeigen, dass der VgT ein völlig verzerrtes
Bild von seinem Betrieb vermittle. Die Besichtigung fand am 27.2.2008
unter Führung von Christoph Züger statt.
Während der Besichtigung betonte Züger mehr als einmal, dass es sich bei
seiner Schweinefabrik um einen "tierfreundlichen Musterbetrieb" handle,
der weit aus über dem allgemeinen liege.
Im Abferkelstall, dort wo die gebärenden und säugenden Muttertiere
untergebracht sind, gibt es 8 Abteile (Räume), mit je 10 Muttersauen,
die entweder kürzlich geboren hatten, oder in den Wehen lagen oder
bereits schon am Gebären waren. Ich besuchte 4 diese Abteile. Überall
das gleiche Bild: nur sehr wenig Stroh, so dass die Muttersauen auf dem
harten, nur mit einer sehr dünnen Stroschicht bedeckte Boden gebären
mussten. Ein Nestbau, wie im Tierschutzgesetz vorgesehen, war nicht
möglich.

Abbildung oben:
Muttersau kurz vor dem Gebären - das gesetzlich vorgeschriebene
Langstroh zum Nestbau fehlt
Zu den VgT-Fotos meinte Züger, dass diese nachts gemacht worden seien,
und nachts hätte es natürlich kaum mehr Stroh, weil es nur morgens
frisches Stroh gäbe, das bis zum Abend "aufgebraucht" (gemeint ist:
aufgefressen) sei. Ich machte die Bemerkung, dass jetzt morgens aber
auch nicht viel mehr Stroh zu sehen wäre, als auf den VgT-Fotos.
Als ich dann in einem Abteil sah, wie eine Muttersau kurz vor dem
Gebären versuchte, mit ihrem Rüssel das wenige "Morgen-Stroh" auf dem
Boden zusammen zu tragen, und wie es mir schien, Bewegungen machte, um
ein Nest zu bauen, fragte ich Züger, wieso die Muttersauen nicht
genügend Stroh bekämen, um diesen natürlichen Trieb ausleben zu können.
Züger antwortete, dass dies hier nicht nötig sei, weil der einzige
Grund, wieso ein Schwein in der Natur ein Nest baue, der sei die frisch
geborenen Ferkel zu wärmen. Hier im Stall sei dies jedoch überflüssig,
weil es eine Bodenheizung habe, also sei auch kein richtiges Nest
nötig.
Da fragte ich: "Ja, wenn das wirklich so ist, dass im warmen Stall kein
Nest nötig ist, wieso versucht dann diese Muttersau ein Nest zu bauen?"
Züger meinte, genug Stroh zu geben wäre einfach zu viel Arbeit, es wäre
eben alles eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Ich fragte
noch, ob bei Züger die Ferkel immer noch ohne Betäubung kastriert
würden? (Infos und Bilder zur Kastration von Ferkeln). Ja, meinte Züger, dies sei
ja bis 2009 noch erlaubt. Ich fragte: "Wieso machen SIE denn das
noch? Wieso gehen sie als "Musterbetrieb" nicht mit gutem Beispiel voran
und ändern da Ihre Praxis vor der allerletzten gesetzlichen Frist? Kein
Hund und keine Katze werden hierzulande ohne Betäubung kastriert - das
muss ja grauenhaft sein, welche Schmerzen diesen kleinen Ferkeln bei
dieser Form von Kastration zugefügt werden!"
Züger: "Wir wissen ja nicht, ob das die Ferkel wirklich so schmerzt -
die quietschen ja sowieso sehr schnell, da ist es schwierig
festzustellen, ob sie wirklich wegen den Schmerzen quietschen..."
Da sagte der Betriebsleiter noch dazu: "Das ist ja nur ein kleiner
Schnitt, da bezweifle ich, dass dies wirklich derart weh tut..."
Darauf antwortet ich: "Solange man selbst nicht für eine betäubungslose
Kastration herhalten muss, kann man das ja leicht sagen..." Diese
Bemerkung löst ein betretenes Grinsen bei Züger und dem Betriebsleiter
aus.
Nun packte Züger demonstrativ ein drei Tage altes Ferkel, nahm es auf
den Arm und sagt: "Sehen Sie, jetzt ist das Ferkel ruhig auf meinem
Arm", dann packte er das kleine Ferkel an allen vier Beinchen, presste
sie zusammen und hielt sie fest, das Ferkel fing sofort an zu
quietschen, "und sehen sie, es wird ja jetzt nicht kastriert und
quietscht trotzdem, so ist es schwer zu unterscheiden, ob die Ferkel bei
der betäubungslosen Kastration einfach nur quietschen, weil sie in einer
unangenehmen Haltung fixiert sind oder ob sie wirklich Schmerzen
erleiden."
Was für eine hirnwütige, dumme "Logik!
Claudia Z.
Neue Anzeige gegen Züger
Aufgrund
dieser neuen Beweise für die Missachtung der Einstreuvorschrift hat der
VgT am 3. März 2008 eine neue Strafanzeige eingereicht, diesmal
namentlich gegen den Firmeninhaber Christoph Züger.
* * *
Konsumenten, welche gutgläubig Zügers
Frischkäse kaufen, unterstützen diese Massentierquälerei. Der VgT
empfiehlt deshalb einmal mehr gesunde vegetarische, dh pflanzliche
Ernährung auf Gemüse, Getreide- und Früchtebasis, ohne Fleisch, Eier
und Milchprodukte.


Zügers heuchlerische Mozzarella-Werbung:

Die meisten Schweine in der Schweiz merken nichts
davon, dass seit einem Vierteljahrhundert ein Tierschutzgesetz besteht,
welches das Wohlbefinden der Tiere schützen sollte:
Artikel 1:
"Dieses Gesetz ordnet das Verhalten gegenüber dem Tier; es dient dessen
Schutz und Wohlbefinden."
Artikel 2:
"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher
Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der
Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
Die Kunden des Bio-Mozzarella werden betrogen.
Diese Tierquälerei ist unmittelbar mit der Produktion des
Bio-Mozzarellas verbunden. Es hilft den betrogenen Kunden und den
gequälten Tieren nichts, dass nur der Käserei-Betrieb bio-zertifiziert
ist, die angeschlossene Schweinefabrik aber nicht.
Auch die Konsumenten, welche das Schweinfleisch
kaufen, werden betrogen, denn diese tierquälerische
Schweinefabrik ist zwar kein Biobetrieb, aber ein AgriNatura-Label-Betrieb.
Das Schweinefleisch wird als Label-Fleisch aus angeblich
tierfreundlicher Haltung verkauft. So werden Konsumenten, die bereit
sind, zum Wohl der Tiere einen höheren Preis zu bezahlen, betrogen.
Der vorliegende Bericht wurde als Medienmitteilung
an den "Kassensturz" des Schweizer Fernsehena und die
Konsumenten-Zeitschriften K-Tipp und Saldo geschickt. Diese zeigten wie
üblich keinerlei Interessa an solchen Konsumententäuschung. Was wirklich
in der Schweiz abläuft, erfahren nur die Leser der VgT-Medien.
Der VgT kann gegen solche Konsumententäuschung nichts
unternehmen, weil das Bundesgericht dem VgT willkürlich das Klagerecht
für Konsumentenschutzorganisationen verweigert hat, obwohl der VgT die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (www.vgt.ch/id/200-018).
Und auch der Steuerzahler wird betrogen, indem diese
Tierfabrik sogar noch Bundessubventionen für angeblich besonders
tierfreundliche Haltung (BTS) erhält.
Neben Coop beliefert Züger auch andere Grosskunden in
der ganzen Schweiz.
Die Produktion der folgenden Bio-Produkte steht in
Verbindung mit der tierquälerischen Schweinefabrik:
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Bio-Mozzarella |

Bio-Büffelmozzarella |

Bio-Mascarpone |

Bio-Ricotta |

Bio-Quark |
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Bio-Frischkäse |

Bio-Salatwürfel |

Bio-Mozzarella-Herzli |

Bio-Mozzarella light |

Bio-Ricotta |
- - -
Stellungnahme der Züger Frischkäse AG
Aufgrund von
Kundenreklamationen hat die Firma Züger gegenüber dem Reformhaus Müller
wie folgt Stellung genommen - Kommentar des VgT kursiv eingefügt.
Auch Sie sind
vermutlich ein privates KMU, dass sich persönlich einsetzt für Kunden
und Mitarbeiter. Das Gleiche gilt für uns, nur liegt uns das Tierwohl
unserer Tiere ebenfalls zusätzlich sehr am Herzen.
Heuchler! Die
Foto-Dokumentation beweist das Gegenteil - zu faul, den armen
Mutterschweinen die vorgeschriebene Stroheinstreu zu geben!
Was Herr Kessler mit
seinem VgT (Verein gegen Tierfabriken) macht ist Willkür,
Falschaussage. Wir haben vor sieben Jahren den ganzen Betrieb in die
staatlich anerkannte Haltungsform "besonders tierfreundlich" umgebaut,
mit für den Winter beheizbaren eingestreuter Liegefläche,
Aktivitätsbereich mit Fressplatz und Auslauf ins Freie. Unsere
Haltungsform für die Tiere ist weit über den gesetzlichen
Anforderungen! Er ist gar nicht für die Tiere, sondern gegen grössere
Landwirtschaftsbetriebe (siehe Vereinsnamen, sonst müsste er unseren
Betrieb loben wegen dem Tierwohl, das ggü dem Tierschutzgesetz viel
besser ist.
Nein. Wie die
Fotos beweisen, werden nicht einmal die gesetzlichen
Mindesvorschriften eingehalten. Dass ein solcher Betrieb auch nicht
bestraft, sondern noch staatliche Subventionen für eine angeblich
"besonders tierfreundliche" Haltung erhält, zeigt wieder einmal den
üblichen Tierschutz-Nichtvollzug und den ebenfalls üblichen
Subventionsbetrug mit Hilfe der von der Agro-Mafia beherrschten
Landwirtschafsämter von Bund und Kantonen.
Es stimmt, dass die
Photos von uns sind.
Das ist das
einzig Ehrliche an dieser Stellungnahme.
Diese Muttersauen
hatten wenige Tage zuvor geferkelt und waren zur Aufnahmezeit im
"Wochenbett". Sie mussten ein Medikament einnehmen, dass über den
Futtertrog verabreicht wurde und sehr bitter war. Damit sie es
fressen, mussten sie gezwungen werden und mussten darum für die Zeit
der Medizinierung eingesperrt werden.
Lächerliche Lüge.
Warum sollten Mutterschweine, die in einem nur gerade körpergrossen
Käfig (sogenannter Kastenstand) eingesperrt sein, bittere Medizin
eher fressen?
Ebenfalls ist es
gemäss Tierschutzgesetz erlaubt, dass während derGeburtsphase die
Muttertiere zur Ruhe eingesperrt werden dürfen, was wir ebenfalls auch
machen, damit weniger frischgeborene Kleinstferkel von ihrer Mutter
erdrückt werden. Für uns ist in dem Fall das Einsperren ebenfalls fürs
Tierwohl, weil es nicht schön ist, tote erdrückte Ferkel von der
Mutter zu nehmen und wir spüren das die Mutterschweine die toten
Ferkel vermissen.
Diese
Behauptungen sind der Gipfel der Verlogenheit: Erstens ist dieses
Einsperren nicht erlaubt, sondern gesetzlich verboten. Und zweitens
ist wissenschaftlich erwiesen, dass deartiges Einsperren der
Mutterschweine nicht vor dem Erdrücken von einzelnen, schwachen
Neugeborenen schützt (diese Selektion entspricht dem natürlichen
Verhalten von Schweinen; dementsprechend viele Junge wirft ein
Mutterschwein; es wäre völlig unmöglich, dass in der Natur soviele
überleben könnten). Die Kastenstandhaltung während der Geburt ist in
der Tierschutzverordnung verboten, weil dies eine grobe Tierquälerei
ist und nicht besser vor Ferkelverlusten schützt als eine
tiergerechte Haltung ohne Fixierung. (Siehe dazu die
Literaturhinweise unter Ziffer 4 in der
Stellungnahme des VgT an die Anklagekammer.)
Wir haben auf unserem
Betrieb ca. 3500 Tiere (Mutterschweine, Ferkel und Mastschweine) und
von diesen sind ca. 5 bis max. 10 Muttertiere während 2 Tagen
alternierend gesetzlich erlaubt eingesperrt.
Ein solches
systematisches Fiexieren von Muttersauen ist gemäss den geltenden
Tierschutzvorschriften nicht erlaubt, sondern ganz klar verboten;
Fixieren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt (Artikel 23 der
Tierschutzverordnung).
Mit diesen 2 Promille
der Tiere, welche vorübergehend eingesperrt sind, kann nicht über
unsere Anstrengungen (vor allem das meiner motivierten Mitarbeiter)
für ein gutes Tierwohl geurteilt werden.
Mitarbeiter, die
zu faul sind, den Muttertieren die gesetzlich vorgeschriebene
Stroheinstreu zu geben, bloss weil das ein bischen Arbeit gibt,
können wohl nicht im Ernst als "motiviert" bezeichnet werden.
Unsere Mitarbeiter
fühlen sich zu unrecht verurteilt und verletzt. Herr Kessler will,
dass sich eine zukunftsgerichtete, leistungsfähige Landwirtschaft und
vor allem die Menschen, die mit der täglichen Arbeit dahinter stehen,
vernichten (siehe Vereinsname). So kann es doch unmöglich sein, dass
Kessler sich mit seiner die Tatsachen verzerrenden Art für das Wohl
der Tiere interessiert.
Wenn sachliche
Argumente fehlen, wird der Gegner persönlich verunglimpft, um vom
Thema abzulenken.
Christof Züger, Züger
Frischkäse AG, Industrie Haslen 9a, CH-9245 Oberbüren
Tel. ++41 71 955 98 77, Fax ++41 71 955 98 74, mobile ++41 79 431 85
94
c.zueger@frischkaese.ch
Das Reformhaus Müller
(Krzeszowski@reformhaus.ch)
glaubt, aufgrund dieser Stellungnahme Zügers, keinen Anlass zu haben,
diese Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Die verlogenen
Rechtfertigungen werden bereitwilligst unkritisch geglaubt, um nicht
Denken und Handeln zu müssen. Können die Kunden noch Vertrauen
haben in das, was ein solches Reformhaus anbietet?
Mit
diesem Schreiben an das Reformhaus hat Züger den in der Anzeige des VgT
durch Fotoaufnahmen dokumentierten Straftatbestand effektiv zugegeben.
Der VgT hat deshalb am 29. Januar 2008 die Anklagekammer des Kantons St
Gallen aufgefordert,
ihren Entscheid zu revidieren und eine Strafuntersuchung zu ermöglichen:
Revisionsgesuch an die Anklagekammer
Die Anklagekammer lehnte dies ab, erneut mit der
mafiosen Begründung, es gehe nur um unterschiedliche Auffassungen in der
Auslegung und im Vollzug von Tierschutzbestimmungen.
In einem analogen Fall
hat das Bundesgericht in einem neueren Urteil (BGE 131 I 455) die
Verhinderung einer Strafuntersuchung mit oberflächlicher Begründung,
"obwohl die (schwerwiegenden) Vorwürfe des Opfers sich nicht von
vornherein als haltlos bezeichnen liessen." gerügt und einen
entsprechenden Entscheid der Anklagekammer aufgehoben. Im vorliegenden
Fall sind die Tiere die Opfer, und diese haben kein Beschwerderecht,
auch nicht die Tierschutzorganisationen. Es bestehen in diesem
Schein-Rechtsstaat keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die
willkürliche, bundesrechtswidrige Verhinderung einer Strafuntersuchung
wegen Amtsmissbrauch durch den Kantonstierarzt. Es ist dem Belieben der
Anklagekammer überlassen, ob sie ihren haltlosen Entscheid revidieren
will oder nicht.
Der
Leiter der Bio-Grosshandelsfirma Biopartner AG, Stefan
Jost
(Stefan.Jost@biopartner.ch), welcher die Bioläden mit dem Züger-Weichkäse beliefert und das
auch in Kenntnis der Missstände bei Züger weiterhin tut, ist der
Auffassung, solche Missstände wie bei Züger dürften einfach nicht
bekannt gemacht werden, sonst würden die Konsumenten einfach wieder
konventionelle Produkte kaufen.
Das ist eine gar einfache Sichtweise. Wenn gewisse Bios glauben,
ein wenig weniger schlecht genüge für Bio, dann sollen sie das in der
Werbung auch so darstellen. Tatsächlich ist die Bio-Werbung für
tierische Produkte so aufgezogen, als würden die Tiere tiergerecht
gehalten und Knospen-Produkte könnten generell mit gutem Gewissen
konsumiert werden.
Wenn Konsumenten mit tierischen Bio-Produkten getäuscht werden, heisst
die Alternative nicht "zurück zu konventionellen Produkten" - und
wenn das einige enttäuschte Konsumenten dennoch tun, tragen diejenigen
die Verantwortung, welche auch für die Täuschungen verantwotlich sind,
nicht diejenigen, welche die Missstände aufdecken. Der Verzicht auf
gewissen tierische Knospen-Produkte zwingt nicht zur Rückkehr zu
konventionellen Produkten. Erstens kann man sich gesund und gut rein
pflanzlich ernähren und zweitens ist jedem klar, der auf Tierisches
nicht verzichten will, dass Bio wenigstens weniger schlecht ist.
Ferner gibt es die Möglichkeit, was der VgT empfiehlt, im Bio-Markt zu
differenzieren und sich nicht einfach mit der Knospe zufrieden zu geben.
Es gibt, wenn man nicht ganz vegan essen will, die Möglichkeit,
Tierisches wenigstens einzuschränken und sich um Produkte zu bemühen,
die mehr garantieren als die Knospe.
Die Gesinnung hinter der Knospe hat die
Befürwortung des betäubungslosen
Schächt-Schlachtens klar gezeigt und zeigt das tierverachtende
Enthornen der Kühe weiter Tag für
Tag, und zeigt auch Ihre Einstellung. Ich werde mich nicht scheuen, dies
bekannt zu machen. Der Konsument hat ein Recht darauf, solche Vorgänge
hinter der Bilderbuchwerbung für die Knospe zu erfahren.
Die meisten Konsumenten erwarten von Bio-Läden mehr als einfach nur
Knospe, die auch bei Coop bequemer und günstiger zu haben ist, ganz
speziell auch der Züger Weichkäse.
Mit dem Festhalten an Züger-Weichkäse im Kenntnis der dokumentierten
Misständen in der Schweinehaltung ziehen Sie die Bio-Läden auf das
Coop-Migros-Niveau und verlieren damit ihre Existenzberechtigung.
Am 18. Februar 2008 haben die Egli-Reformhäuser
aufgrund der Enthüllungen des VgT alle Züger-Weichkäseprodukte aus
dem Angebot genommen. Bravo!
Im
Gegensatz dazu förderte Coop den Absatz dieses
Tierquäler-Bio-Mozzarellas mit einer Verbilligungsaktion
(Coop-Zeitung vom 15. April 2008):

Zu dieser
verfehlten Verbilligungs-Aktion hat die Coop-Zeitung mehrere
kritische Leserbriefe von Konsumenten erhalten. Einige haben dem dem
VgT ein Kopie geschickt: Die Coop-Zeitung hat keinen einzigen
veröffentlicht. Kritische Leserbriefe sind in dieser heilen Konsumwelt
unerwünscht. Gut gibt es den VgT. Diese Leserbriefe - und vermutlich
noch viel mehr - hat die Coop-Zeitung unterdrückt.:
Der Mozzarella-Käse mit der
Bio-Suisse Knospe, der z.Zt. in der Coop-Zeitung in der Aktion
angepriesen wird, täuscht den ahnungslosen Konsumenten vor, dass sie
ein gesundes Produkt aus tierfreundlicher Haltung kaufen, wofür sie
auch gerne bereit sind, mehr zu bezahlen. Die Wahrheit sieht aber
leider ganz anders aus! Gibt man im Internet "bio mozzarella" ein,
kann man nachlesen, unter was für entsetzlichen Umständen die Firma
Züger, welche die ganze Schweiz mit Bio-Mozzarella beliefert, ihre
Schweine hält. Diese armen, unter den widrigsten und erbärmlichsten
Bedingungen dahinvegetierenden Tiere "verwerten" für Züger die
Nebenprodukte aus der Käseherstellung. Ich bin froh, dass ich ganz
auf tierische Produkte verzichte - diese Verlogenheit und diese
Tierquälerei mache ich nicht mit!
Manuela Pinza
Wenn dieser Mozzarella wirklich Bio
und damit tierfreundlich wäre, würde ich noch so gerne den vollen
Preis zahlen. Jedoch mit einem vermeintlichen Bio-Kauf, zu welchem
Preis auch immer, einen tierquälerische Schweinemasthaltung der
Züger Frischkäse AG im Hintergrund mit zu unterstützten, wäre genau
das Gegenteil dessen, was man als Käufer solcher Produkte eigentlich
will. Ich bitte Sie die Lieferanten ihrer Bio Produkte genauer zu
durchleuchten, denn einen solchen Käse als Bio Produkt zu verkaufen,
erachte ich klar als Täuschung der Konsumenten.
Marino E. Wagner
Schade, dass Ihr beworbener
Bio-Mozzarella in Heft Nr. 16 aus einem Käserei-Betrieb stammt,
welcher an eine Schweinefabrik angeschlossen ist, in der
tierquälerische Missstände herrschen! Ich erachte es als
irreführend, dass nur der Käserei-Betrieb bio-zertifiziert ist, die
angeschlossene Schweinefabrik
jedoch nicht.
V. Buschor
lieber coop,
wir coop-kunden schätzen den coop sehr, denn da finden wir gut
deklarierte lebensmittel, und viel bio-ware, die man mit besserem
gewissen konsumieren kann! jetzt habe ich jedoch schon mehrmals vom
hof des herrn zügers gehört und auch schon bilder gesehen von der
schweinemast, grausam!!! und das soll ein bio-betrieb sein??
ich frage euch einfach gerade heraus: "kann man euch noch vertrauen
bezüglich bio-produkte?? warum habt ihr da nicht eingegriffen?? ist
das für euch in ordnung?? wenn dieser betrieb ungeschoren davon
kommt, dann können das ja alle betriebe machen, die den coop
beliefern!"
samantha hofer
Als langjährige Kundin von Coop und
überzeugte Vegetarierin und Bio-Liebhaberin, für welche Tier- und
Naturschutz von grösster Bedeutung ist, bin ich sehr schockiert, als
ich lass, dass Ihr Bio-Mozzarella von diesem
Tierquälerbetrieb/Frischekäsebetrieb Züger
stammt. Können Sie mir sagen, was ich morgen nun kaufen soll, wenn
man nicht
mal den Bioprodukten mehr trauen kann? Ich fühle mich hintergangen
und schäme mich für einen Detailwarenhändler wie Coop, dass diese
Vorschriften, die Bio garantieren sollten, nicht strenger überprüft
werden. Wie soll ich in Zukunft noch mit einem guten Gewissen
einkaufen?
Martina Hassler
Wie ich in der Coop Zeitung vom 15.
April 2008 lesen konnte, ist der "Naturaplan
Bio-Mozzarella" diese Woche 40% günstiger. Über die Website vom
Verein gegen Tierfabriken (VgT) bin ich auf eine Dokumentation
betreffend der Züger AG, der Bio-Mozzarella Lieferant von Coop,
gestossen. Hier erfuhr ich, dass diese Firma, im Zusammenhang mit
der
Käseproduktion, eine üble und tierquälerische Schweinehaltung
(Verwertung der
Käserei-Nebenprodukte) betreibt. Als Konsumentin, die unter dem
Begriff "Naturaplan Bio" auch eine tierfreundliche Haltung
einschliesst, konnte ich das nicht so einfach hinnehmen.
Deshalb habe ich Ende Feb. 2008 die Schweinehaltung bei der Züger AG
besichtigt und mit eigenen Augen gesehen wie die Mutterschweine mit
viel zu wenig Stroh (niemals ausreichend um ein Nest bauen zu
können, was klar gegen das Tierschutzgesetz verstösst), zum Teil
auch auf beinahe blankem Betonboden ihre Ferkel gebären müssen. Und
das nennen Sie "Naturaplan Bio"? Wenn Sie von solchen Betrieben
Ihren Bio-Käse beziehen, dann missbrauchen Sie das Vertrauen, das
Ihnen die Konsumenten entgegen bringen. Gedenken Sie hier eine
Änderung vorzunehmen oder wollen Sie Ihre Kundschaft weiterhin
täuschen?
Claudia Zeier
Auf die nichtssagende,
abwiegelnde Antwort des Konsumentendienstes von Coop reagierte ein
Leserbriefschreiber so:
Sie bedauern zwar dass von Ihrem
Lieferanten Züger negative Schlagzeilen bezüglich Tierhaltung publiziert wurden, ziehen aber keine
Konsequenzen daraus. Züger betreibt eine üble Schweinehaltung. Züger verkauft seinen
Bio-Mozzarella an Coop. Sie treiben Handel mit Züger. Was ist da so schwer zu
verstehen an unserer Kritik? Wir denken, dass coop, wenn Sie einigermassen glaubwürdig in
Sachen Naturaplan bleiben wollen, Züger boykottieren muss, oder sich
einmischt und Forderungen aufstellt. Uns geht es um die Tiere und deren Wohl,
nicht um coop- Züger-Organisations-Vertragsverpflichtungen, die interessieren uns
nicht. Aber uns interessiert das Leiden der Tiere. Dass für die Produktion eines
Bio-Mozzarella, Schweine leiden müssen ist doch "bireweich" und nicht mehr normal.
Dass überhaupt Schweine leiden müssen in unserem Land für Coop, für Herr und Frau
Schweizer, das dürfte gar nicht sein. Es ist ja gut, dass es den VgT gibt der die
Konsumenten immer wieder auf- und wachrüttelt. Sie können jederzeit einen Lieferanten in die Verantwortung ziehen
so wie auch wir jetzt Coop in die Verantwortung ziehen. Auch wenn coop gutes
Brot bäckt, ist der Vertrieb von Tierquälerprodukt Züger-Mozzarella nicht zu
akzeptieren. Laufendes Verahren mit tur-o-san? Das hindert doch nicht sich
ehrlich zu äussern zu einem Missstand, Wege zu überdenken, Firmenkontakte zu ändern. Eine komische Einstellung legen Sie an den Tag. Sind Sie wirklich
für die Konsumenten da? Sind Sie die Alibifrau für Coop? Das kann doch nicht sein, dass uns Coop für so dumm anschaut - oder
doch? Wir sind sehr enttäuscht und überhaupt nicht zufrieden. Weber family
Auch Globus
verkauft Züger Tierquäler-Produkte.
Konsumenten, die sich darüber beschweren, werden von der
Globus-Geschäftsleitung mit ausweichend-täuschenden Antworten
abgespiesen.
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