| VN05-1
/ Februar 2005 Tierquälerische Kastenkaninchenhaltung im Altersheim Bleichematt in Biberist
Ein empörter Besucher des Altersheims Bleichematt in Biberist schickte dem VgT obige Aufnahme des Kaninchenkastens. Da nicht einmal die (völlig ungenügenden) Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung erfüllt waren und eine klare Tierquälerei vorlag, erstattete der VgT beim Veterinäramt Anzeige und verlangte die Weiterleitung an die Strafbehörde. Obwohl das Veterinäramt die Verletzung von Tierschutzvorschriften bestätigt fand, hielt es die tierverachtende Solothurner Kantonstierärztin nicht für nötig, den verantwortlichen Leiter des Altersheimes strafrechtlich zu verzeigen; sie beurteilt Tierquälereien immer wieder als unbedeutende Bagatelldelikte.
Im April 2002 inspizierte VgT-Präsident Dr Erwin Kessler den Kaninchenstall und kündigte die Veröffentlichung der weiter andauernden tierquälerischen Zustände an. Hierauf teilte Heimleiter Heinz Fischer dem VgT mit, an einer Kadersitzung habe das Heim beschlossen, künftig auf Kaninchenhaltung zu verzichten; die Bestellung eines neuen Kastens werde annulliert. Dies beantwortete der VgT wie folgt: «Mit dem Verzicht auf die Kaninchenhaltung anstelle einer tierquälerischen Kastenhaltung (jede Kastenhaltung ist tierquälerisch), haben Sie eine gute Entscheidung getroffen. Die bedauernswerten Tiere haben nichts davon, wenn sie von Ihren Pensionären ‘geliebt’ werden. Im übrigen hätten Sie gut Platz für ein paar artgerecht gehaltene Freilandkaninchen. Kaninchen eignen sich nicht als Schoss- und Streicheltierchen. Das entspricht nicht dem Wesen von Kaninchen. Ihre Pensionäre hätten sicher Freude, in natürlicher Umgebung herumhoppelnden Kaninchen zuzuschauen.» Hierauf stellte das Heim wortbrüchig einen neuen Kaninchenkasten auf, in dem bis heute Kaninchen ohne Auslauf gehalten werden. Eine solche kaltherzige Einstellung gegenüber Wehrlosen in einem Alters- und Pflegeheim halten wir für sehr bedenklich. Der neue tierquälerische Kastenstall:
|