VN2001-2

Hühnerfabrik Kohler in Reitnau

Mit Brettern vernagelte Fenster führten schon 1995 zu einer Anzeige wegen Verletzung der Tageslichtvorschrift. Hierauf wurden verstellbare Klappen montiert, die aber meistens geschlossen sind. Diese Missachtung des Tierschutzgesetzes wird von den Aargauer Behörden wie üblich geduldet.

reitnau-0.jpg (40523 Byte)

reitnau-2.jpg (31140 Byte)

Für das illegale, karettenweise Verbrennen von toten Hühnern - Tierfabrik-Ausschuss (siehe Abbildungen) - erhielt Kohler von der Gemeinde Reitnau in gesetzwidriger Weise sogar noch eine Bewilligung, und auch die Sektion Luftreinhaltung des kantonalen Amtes für Umweltschutz deckte diese illegale, private Kadaververbrennung, welche klar die eidgenössische Luftreinhalteverordnung verletzte. Auf eine Beschwerde des VgT hin verlangte das Bundesamt für Umweltschutz (BUWAL) vom Kanton Aargau Massnahmen gegen diese private Kadaververbrennung. Jetzt verbrennt Kohler nur noch andere Abfälle, was auch nicht erlaubt ist.


Inhaltsverzeichnis VN 01-2

Archiv VgT-Nachrichten

Startseite VgT


Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/vn/0102/reitnau.htm