2. November 1999
Zur gestrigen TV3-Sendung über den Wirbel um den Fischbehälter
im Restaurant Central in Affoltern:
Gegendarstellung zu TV3-Rufmord: Erwin Kessler ist nicht "mehrfach
verurteilt"!
An die TV3 AG
Gegendarstellungs-Begehren
In den 19-Uhr-Nachrichten vom 1.11.99 haben Sie mich freundlicherweise als "schillernde Figur" bezeichnet, "von Gerichten mehrfach verurteilt".
Ich ersuche Sie hiermit, gestützt auf das gesetzliche Gegendarstellungsrecht, in der nächsten 19-Uhr-Nachrichtensendung folgende Gegendarstellung zu bringen:
In der Nachrichtensendung vom 1. November 1999 wurde in unwahrer Weise behauptet, ich sei mehrfach von Gerichten verurteilt worden.
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
Erwin Kessler
Nachtrag:
TV3 hat sich korrekt verhalten und in den Nachrichten vom 3. November folgende Berichtigung gesendet:
Am Montag wurde in einem Beitrag über Erwin Kessler behauptet, der engagierte Tierschützer sei mehrfach von Gerichten verurteilt. Das stimmt nicht: Erwin Kessler wurde in der Schweiz letztinstanzlich einmal wegen
Ehrverletzung verurteilt. Der Fall liegt unterdessen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Mail an den Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/991102.htm