21. Januar 1999
An das Untersuchungsrichteramt Bern
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige gegen unbekannte Beamte der Bundespolizei
wegen
Amtsgeheimnis-Verletzung.
1. Sachverhalt
Gegen Ende des letzten Jahres wurde der Polizeibeamte Fuchs der Kantonspolizei Thurgau, Posten Wängi, von einem Unbekannten angerufen und aufgefordert, gegen nicht konkret bezeichnete angeblich rassendiskriminierende Inhalte in den Internet-Seiten des VgT vorzugehen. Der Polizeibeamte erklärte sich für nicht zuständig, bzw forderte den Unbekannten auf, schriftlich Anzeige zu erstatten. Dieser erklärte, er habe Beziehungen zur Bundespolizei (Bupo) und werde dort eine Anzeige machen.
Tatsächlich erhielt die Bupo hierauf eine anonyme "Anzeige", die allerdings aus nichts anderem als ca 100 Seiten Ausdrucken von VgT-Internet-Seiten bestand - ohne Erläuterung, was wo und weshalb strafbare Inhalte darstelle.
Die Bupo überwies diese "Anzeige" dem zuständigen Thurgauer Untersuchungsrichteramt Münchwilen. Der Vizestatthalter konnte bei einer ersten Durchsicht nichts Strafbares erkennen und war offenbar verärgert darüber, dass die Bupo eine derart unqualifizierte Anzeige ohne Bezeichnung des angeblich deliktischen Verhaltens überhaupt weiterleitete, retournierte die Fotokopien - etwas anderes enthielt die Anzeige nicht - an die Bupo.
Hier schaltete sich nun der Sonntags-Blick (aus dem jüdischen Ringierverlag!) ein, der offensichtlich direkt von unbekannten Beamten der Bupo informiert wurde. Am 6.12.98 erschien der Hetzartikel in Revolverblatt-Manier gemäss Beilage 1, worin Aussagen der Thurgauer Staatsanwaltschaft sinnenstellend wiedergegeben werden. Was der Leser ausser unqualifizierten Anfeindungen konkret über die angebliche "Judenhetze" erfährt, erschöpft sich im Satz "Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker.", der in den Internetseiten des VgT lediglich im Rahmen einer erlaubten, wahrheitsgemässen Berichterstattung über eine öffentliche Gerichtsverhandlung im sog Schächt-Prozess gegen den Präsidenten des VgT wiedergegeben ist. Offensichtlicher Zweck dieses Hetzartikels war es, die Thurgauer Strafuntersuchungsbehörden durch öffentliche Vorverurteilung des Angeschuldigten und Indiskretion über den Lauf des Verfahrens unter Druck zu setzen. Offensichtlich können sich gewisse jüdische Kreise und ihre Medien nicht mit einer korrekten Anwendung des Diskriminierungsverbotes abfinden. Mit Druck, Drohungen und öffentlichem Aufhetzen versuchen sie, Inquisitionsprozesse zu inszenieren, bei denen es nur noch um die Befriedigung lautstarker jüdischer Kreise geht.
2. Tatbestand
Wie sich aus den Umständen zwingend ergibt, wurden Journalisten des Boulevard-Blattes SONNTAGS-BLICK von unbekannten Beamten der Bupo mit Informationen über das hängige Verfahren gegen mich versorgt, noch bevor ich als Betroffener über diese Anzeige in Kenntnis gesetzt war. Das stellt eine Amtsgeheimnis-Verletzung im Sinne von Artikel 320 des Strafgesetzbuches dar und ist mit Gefängnis oder Busse zu bestrafen
Weil mit der Amtsgeheimnisverletzung eine Einflussnahme der Presse auf ein hängiges Verfahren durch öffentliche Vorverurteilung des Angeschuldigten und Druck auf die Justiz ermöglicht wurde, wiegt die Tat besonders schwer.
3. Hinweise auf die Täter
Der erwähnte, beim Polizeiposten Wängi eingegangene Telefonanruf zeigt, dass ein unbekannter Fanatiker offensichtlich in Verbindung mit einem oder mehreren Beamten der Bupo steht. Der fragliche Beamte hat die Anzeige "anonym" entgegengenommen, obwohl ihm der Absender offensichtlich bekannt ist. Ferner hat er Aussenstehende, vermutlich wieder über den unbekannten Anzeigeerstatter, der offenbar mit dem Sonntags-Blick in Kontakt steht, über amtsinterne Vorgänge des hängigen Verfahrens, insbesondere über die Korrespondenz mit dem Thurgauer Untersuchungsrichter, informiert.
Als möglicher Verbindungsmann zur Bupo hat sich folgender Journalist verdächtig gemacht: Fredy Rom, Nachrichtenagentur JTA, Tel 076 394 94 22. Er versucht in den letzten Wochen und Monaten an verschiedenen Orten, Personen und Institutionen, die mit dem VgT in Verbindung stehen, unter Druck zu setzen. So hat er Hans Palmers, Bruder des Calida-Direktors Walter Palmers, unter dem Vorwand eines Interviews unter Druck zu setzen versucht mit der versteckten Drohung, die Calida Untersützung "rechtsextremer Kreise" anzuprangern, da Hans Palmers Präsident des VgT Österreich ist und auch mit dem VgT Schweiz zusammenarbeitet und der Unterzeichnende als Präsident des VgT Schweiz für seine Tierschutzarbeit den mit 10 000 Fr dotierten Calida-Preis erhalten hat. Am 19.1.99 hat Fredy Rom auch versucht, den neuen Schweizer Internet-Provider des VgT, die Equipe Software AG in Winterthur, zu einer Kündigung zu bewegen. Auffällig ist, dass Fredy Rom nirgends im Schweizer Telefonverzeichnis aufgeführt ist und die von ihm benutzte Telefonnummer nicht identifizierbar ist. Auch die Nachrichtenagentur JTA (Jewish Telegraphic Association) ist in der Schweiz nirgends verzeichnet.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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