14. Januar 1999
Die jahrelangen negativen Erfahrungen mit Bundesrat Koller veranlassen uns, die Stimmbürger vor seinen verharmlosenden Versprechen zu warnen. Der Schutz der Landschaft ist diesem Magistraten offensichtlich ebensowenig ein Anliegen, wie der Schutz von Demokratie und Rechtsstaat, wie folgende Erfahrung zeigt:
Einige Kantone - insbesondere Bern, Fribourg, Aargau - erteilen laufend Bewilligungen für bodenunabhängie Intensivmastbetriebe in der Landwirtschaftszone. Das verletzt das Raumplanungsgesetz, wonach in der Landwirtschaftszone nur standortgebundene Bauten, die der Landbewirtschaftung dienen, errichtet werden dürfen. Nachdem in einem solchen Fall das Solothurner Obergericht die Verbandsklagelegitimation des VgT gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz bejahte, klagte der VgT gegen Dutzende solcher Tierfabrik-Neubauprojekte. Das Bundesgericht verneinte die Klagelegitimation des VgT, um sich nicht mit der Sache befassen zu müssen.
Eigentlich wäre das Bundesamt für Raumplanung (BRP) verpflichtet, die Oberaufsicht über die Kantone auszuüben und gegen illegale kantonale Bewilligungen einzuschreiten. Der VgT ersuchte deshalb das BRP gegen die Bewilligung einer bodenunabhängigen Schweinefabrik im Kanton Aargau Behördenbeschwerde einzulegen, doch das BRP tat nichts. Der VgT reichte deshalb beim zuständigen Departement Koller eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BRP ein. Nach vier (!) Jahren hat Kollers Departement die Beschwerde mit einem nichtssagenden bürokratischen Bla-Bla abgewiesen. Das ist nicht überraschend: Den Grund für diese Untätigkeit der Bundesverwaltung habe ich schon in meinem Buch «Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe» (Orell Füssli Verlag) auf Seite 136 aufgedeckt, im folgenden auszugsweise wiedergegeben:
"Eine Pouletfabrik mit tausenden von Hühner, die mit zugekauftem Futter gefüttert werden, ist ein Musterbeispiel einer bodenunabhängigen, nicht landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Pouletmäster daneben noch eine traditionelle Landwirtschaft mit Milchkühen betreibt. Aus rein wirtschaftlichen Gründen, nur um die Existenz eines sonst nicht überlebensfähigen Kleinbetriebes sicherzustellen, darf laut Bundesgericht nicht mit zonenfremden Bauten aufgestockt werden. Sonst wäre es bald vorbei mit der Trennung von Bau- und Nicht-Bauland. Jeder, der etwas Land in der Landwirtschaftszone hat, könnte für seine wirtschaftliche Existenz irgendwelche Bauten errichten, die nichts mit der Bodenbewirtschaftung zu tun haben. Warum nicht auch eine Werkstätte, ein Restaurant, eine Tankstelle etc? Auch so kann ein Kleinbauer sein Einkommen verbessern. Wo liegt der Unterschied zwischen einer bodenunabhängigen Pouletfabrik und einer Traktoren- und Landmaschinen-Werkstatt? Und wo liegt der Unterschied zwischen einer Traktorenwerkstatt und einer Autowerkstatt? Die konsequente und restriktive Interpretation der Standortgebundenheit im Landwirtschaftsgebiet durch das Bundesgericht ist offensichtlich eine Notwendigkeit. Das hat bisher auch das Bundesamt für Raumplanung in verschiedenen Stellungnahmen so gesehen. Das hindert aber den Direktor dieses Amtes nicht daran, die anhaltende Bewilligung solcher illegaler Bauten in verschiedenen Kantonen zu tolerieren. Dieser Widerspruch ist schnell erklärt: Bundesrat Koller hat ihm "empfohlen", von der Möglichkeite der Amtsbeschwerde gegen solche kantonalen Baubewilligungen "zurückhaltend" Gebrauch zu machen. Diese "Empfehlung" wurde ernst genommen: man lässt den Kantonsregierungen alles durch und verzichtet auf eine amtliche Einsprache mit der Begründung personeller Engpässe. In Tat und Wahrheit - das weiss ich aus direkter Quelle - hat der Chef des Bundesamtes für Raumplanung solche Einsprachen durch seine Mitarbeiter verhindert. Das unschuldige Lächeln von Bundesrat Koller in der Fichen-Affäre vergesse ich nicht mehr. "Von nichts gewusst, falsch informiert" - aber die angeblichen Falsch-Informierer in der Verwaltung werden auffällig geschont."
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes will Bundesrat Koller seine jahrelange illegale Praxis legalisieren. Darauf gibt es am 7. Februar nur eine Antwort: NEIN.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz, VgT
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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