17. Dezember 1998

An die Redaktion der Thurgauer Volkszeitung: 
Pelzhändler - "gefährdete Personen"

In Ihrem Bericht über das neue Waffengesetz schreiben Sie:

"Eine Waffe tragen können Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einer tatsächlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Das sind etwa Personen, die bei Sicherheitsdiensten tätig sind, Bankangestellte, die für Geld- oder Wertsachentransporte verantwortlich sind - oder Pelzhändler..."

Wenn Sie Pelzhändler als waffenberechtigt beurteilen, dann müssten auch Berufseinbrecher ein Anrecht auf einen Waffenschein haben. Beide - Pelzhändler wie Berufseinbrecher - sind gefährdet, weil sie eine verwerfliche Tätigkeit ausüben und deshalb mit Widerstand rechnen müssen.

 Erwin Kessler, Präsident


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