13. Juli 1998
Tuttwil, den 14. Juli 1998
An das Kassationsgericht des Kantons Zürich
Grossmünsterplatz
8001 Zürich
Kass-Nr 98/238 S
Sehr geehrter Herr Präsident,
in Ergänzung zu meiner Kassationsbeschwerde im sogenannten
Schächt-Prozess folgendes:
I.
Das Zürcher Obergericht hat einen Porschefahrer, der innerhalb von zweieinhalb Jahren dreimal bei massiven Tempoexzessen - bis 54 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit - geschnappt wurde, zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hat einen Tierschützer, der jüdische Tierquäler mit den passenden Worten undiplomatisch kritisiert hat, zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt.
Kommentar: überflüssig
II.
Kommentar: folgt nach Zustellung des Kassationsentscheides.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT
Post-Skriptum:
Ich habe mir lange überlegt, ob ich diese Eingabe an das Kassationsgericht oder an den Nebelspalter richten soll. Schliesslich habe ich mich für den Dienstweg entschieden, mit einer Kopie an den Nebelspalter.
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