28.Dezember'97
Hühnerfabrik Kohler in Reitnau:
BUWAL: Private Kadaververbrennung illegal!


In der AZ vom 19.12.97 wurde die Auffassung der Sektion Luftreinhaltung der Aargauer Staatsbürokratie zu dieser privaten Kadaververbrennung bekanntgegeben: die Gemeinde Reitnau könne eine solche "durchaus bewilligen". Das beiliegende Schreiben des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hält dagegen in einem am 22.12.97 eingetroffenen Schreiben vom 9.12.1997 ganz klar fest: private Kadaververbrennung ist rechtswidrig. Damit ist der Vollzugsschlendrian des Kantons Aargau nicht nur im Tierschutz, sondern auch im Umweltschutz enthüllt.

Ähnliches gilt beim Tierschutzvollzug: Der VgT hat schon im Januar 1995 wegen den vorschriftswidrig abgedunkelten Fenster der Hühnerfabrik Kohler beim Aargauer Landwirtschaftsamt Anzeige erstattet. Wie üblich, wenn der VgT tierschutzwidrige Missstände anzeigt, wurden die Missstände auch in diesem Fall nicht beseitigt; der kantonale Tierschutzbeauftragte begnügt sich mit Alibimassnahmen: einbau beweglicher Fensterklappen, die jedoch weiterhin ständig geschlossen blieben. Seit Jahren beobachtet der VgT diesen trotz Anzeige weiter andauernden, gesetzwidrigen Zustand. Nachdem nun die Öffentlichkeit informierte wurde, rechtfertigt sich Junker einmal mehr mit unglaublich fadenscheinigen und unwahren Behauptungen: die Klappen seien nur in letzter Zeit geschlossen geblieben, da im September versehentlich mangelhaftes Futter geliefert worden sei, das bei den Hühnern Kannibalismus ausgelöst habe. Fadenscheiniger geht es wirklich nicht mehr! Erstens sind die Klappen nicht erst seit September zu und zweitens wäre solches Futter zurückzuweisen und zu ersetzen, anstatt die Tiere gesetzwidrig im Dunkeln zu halten, damit sie sich nicht gegenseitig blutig picken! Kannibalismus ist nicht eine Folge des Futters, sondern der tierquälerischen Intensivhaltung! Darum hat Kohler seine Fenster permanent geschlossen. Das ist im Kanton Aargau gut möglich, denn da kontrolliert sowieso niemand bzw angetroffene Missstände werden vom Landwirtschaftsamt einfach mit Rechtsbeugungen gedeckt und als "gesetzeskonform" erklärt. Da die Tierschutzorganisationen in diesem sonderbaren Rechtsstaat kein Klagerecht, kann die Agromafia mittels ihren Marionetten in den Landwirtschaftsämtern tun und lassen, was sie will. Darum bleibt das vom Volk mit überwältigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz nun schon seit 15 Jahren toter Buchstabe.

Auch die Kadaverbrennung kann Junker nicht entgangen sein, als er diesen Betrieb "kontrollierte". Man muss wirklich langsam die Frage stellen, was es eigentlich braucht, bis dieser unfähige Beamte gegen Missstände ernsthaft einschreitet. Der Kanton Aargau würde sich das Salär für Junker besser sparen; er ist nicht nur überflüssig, sondern für den Tierschutzvollzug ein Hindernis, da er den gewerbsmässigen Tierquälern den Eindruck vermittelt, ihre Tierquälerei sei gesetzeskonform.


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