2. November 2001
Kaninchen der Strafanstalt Lenzburg:
Verfahren gegen Erwin Kessler eingestellt - sehr schade!
In den VgT-Nachrichten VN2001-2 wurde ein Bericht über die tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Lenzburg veröffentlicht. Gleichzeitig wurde Strafanzeige wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften eingereicht. Die Aargauer Tierschutzbehörden erteilten dieser Kaninchenhaltung wie üblich sofort einen Persilschein, alles sei gesetzeskonform. Dies benützte der landwirtschaftliche Betriebsleiter, gegen mich eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung einzureichen. Heute ist nun die Einstellungsverfügung eingetroffen - leider. Bei der Polizeieinvernahme habe ich die Aussage verweigert in der Hoffnung, es werde Anklage erhoben. Damit hätte ich den Beweis erbringen können, dass diese Kaninchenhaltung die geltenden Tierschutzvorschriften verletzt. Dies wäre deshalb wichtig gewesen, weil damit auch entlarvt worden wäre, wie die Aargauer Tierschutzbehörden Tierschutzmisstände decken.
Hiermit werfe ich dem landwirtschaftlichen Betriebsleiter der Strafanstalt Lenzburg öffentlich vor, bis zur Intervention des VgT ein gesetzwidrige, tierquälerische Kaninchenhaltung betrieben zu haben, und fordere ihn auf, mich wegen Ehrverletzung einzuklagen, damit die Frage gerichtlich beurteilt werden kann. Weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, bleibt mir leider nichts anderes übrig, als auf solche Weise zu erreichen, dass hie und da ein Tierquälerfall vor Gericht kommt.
Erwin Kessler, Präsiden VgT
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/news/011102.htm