| 6. Oktober 2001,
aktualisiert am 16. Dezember 2003 Die Neue
Luzerner Zeitung muss die Richtigstellung veröffentlichen, dass die Zitate aus dem Talmud
von Erwin Kessler
NICHT GEFÄLSCHT sind
Unter dem Titel
"Zwischen Tierschutz und Antisemitismus"
veröffentlichte die Neue Luzerner Zeitung am 5. Oktober 2001 eine Besprechung des Buches "Das
Schächtverbot in der Schweiz" von Pascal Krauthammer
und hat daraus die Verleumdung übernommen, VgT-Präsident Erwin Kessler habe
aus antisemtischen Motiven gefälschte Zitate aus dem Talmud verbreitet,
die schon lange als Fälschung entlarvt worden seien. In dem am
17.10.2002 eingegangen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird die Neue
Luzerner Zeitung verpflichtet zu veröffentlichen, dass sie diese Behauptung als
unwahr zurücknimmt. Dieses Urteil wurde vom Thurgauer Obergericht mit Entscheid
vom 17. April 2003, eingegangen am 9.12.2003, bestätigt.
Die Neue Luzerner Zeitung hat im
Laufe des Verfahrens - nach Rücksprache mit Krauthammer - die Verleumdung der
angeblich gefälschten Talmud-Zitate als unwahr zurückgenommen und durch die
ebenfalls unwahre Anschuldigung ersetzt, Erwin Kessler würde mit diesen (wahren)
Zitaten aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmud
verbreiten. In Tat und Wahrheit hat Erwin Kessler diese Zitate zur seiner
Verteidigung im Schächtprozess verwendet, um eine Lüge des jüdischen Antwaltes
und Vizepräsident der Isralitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, zu
widerlegen. Doch die Justizwillkür als politisches Mittel gegen den unbequemen
Präsidenten des VgT, der immer wieder die staatlichen Missstände beim
Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes aufdeckt, treibt immer wieder neue Blüten.
So behauptet das Obergericht in der Urteilsbegründung kurzerhand, diese
Anschuldigung sei nicht ehrverletzend, mit folgender Begründung: "Wer aus einem
so umfangreichen Werk wie dem Talmud, welcher über Jahrhunderte entstanden ist,
mit 13 Zitaten arbeitet, dem darf die Vermittlung eines Zerrbildes vorgeworfen."
Von nun an ist also jedes Zitieren aus einem umfangreichen Werk im vornherein
ein bösartiges Verzerren des Werkes. Hätte die Luzerner Zeitung die Behauptung
der gefälschten Zitate nicht selber als unwahr zurückgenommen, hätte dieses
Gericht sicher eine Verdrehung erfunden, um auch diese Verleumdung zu schützen.
Ein solches Verhalten staatlicher Institutionen, mit dem Ziel einen unbequemen
Kritiker zu zermürben, nennt man Staatsterror.
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler
vom 1. Oktober 2002 vor Bezirksgericht Münchwilen:
Die beklagte Neue
Luzerner Zeitung hat die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen Motiven
gefälschte Talmud-Zitate verbreitet, fünf Tag nach meiner schriftlichen
Warnung an die Chefredaktion, dass dies unwahr sei, wider besseres Wissen
gross aufgemacht veröffentlicht. Die Beklagte glaubte, sich dies leisten zu
können mit einem billigen Trick: In der darauffolgenden Ausgabe
veröffentlichte sie eine kleine
Mitteilung mit dem Titel "Eine
Präzisierung", worin sie die gegen besseres Wissen veröffentlichte
Behauptung gefälschter Talmudzitate als kleine Ungenauigkeit hinstellte und
durch die neue Verleumdung ersetzte, ich würde mit diesen Zitaten ein Zerrbild des
Talmud vermitteln.
Nun behauptet die Beklagte kaltblütig, sie habe weder meinen Fax noch den
eingeschriebenen Brief mit der Warnung erhalten. Ich habe bei der Post Nachforschungen
veranlasst. Das Ergebnis beweist, dass die Beklagte lügt und dass
der Brief vom 30. September 2001 - an diesem Tag wurde er geschrieben und
gefaxt - am 1. Oktober aufgegeben und am 2. Oktober der Beklagten zugestellt
worden ist.
Indem die Beklagte trotz meiner schriftliche Warnung diese schwerwiegende
Verleumdung veröffentlicht hat, hat sie boshaft oder zumindest
grobfahrlässig gehandelt. Selbst wenn mein Fax und der eingeschriebene
Briefe die Chefredaktion tatsächlich nicht erreicht hätten, hätte die
Beklagte diese Grobfahrlässigkeit selber zu vertreten. Sehr wahrscheinlich
handelt es sich aber um eine Schutzbehauptung, die nun mit der gleichen
Kaltblütigkeit vertreten wird wie vorher die Behauptung, ich hätte aus
antisemtischen Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet.
Unter grober Missachtung der vom Schweizerischen Presserat aufgestellten
journalistischen Sorgfaltsregeln hat mir die Beklagte keine Gelegenheit
gegeben, zu den massiv ehrverletzenden Vorwürfen vor der Veröffentlichung
Stellung zu nehmen. Die gesamten Umstände zeigen klar, dass die Beklagte
diese Verleumdung um jeden Preis veröffentlichen wollte und deren Unwahrheit
zumindest bewusst inkauf nahm. Dies rechtfertigt die verlangte Genugtuung.
Für das Recht auf Richtigstellung kommt es hingegen überhaupt nicht auf ein
Verschulden an.
Der Widerstand der Beklagten, die Verleumdung klar und eindeutig
zurückzunehmen, den angerichteten Schaden zu beseitigen und evtl sogar noch
ein Wort der Entschuldigung von sich zu geben, ist ebenfalls ein Indiz, dass
die Beklagte boshaft handelte, mit dem politisch oder persönlich motivierten
Wille, meinen Ruf zu schädigen. Ein derart feindseliges Verhalten legt die
Beklagte seit Jahren gegen mich an den Tag. Sie hat zwar das Recht, ihr
Blatt in den Dienst politischer Meinungsmanipulationen zu stellen, aber nur
in den Schranken des Persönlichkeitsschutzes. Hier ist sie ganz klar zu weit
gegangen und hat hiefür die rechtlichen Folgen zu tragen.
Hier nur ein Beispiel der
Charakterlosigkeit und Manipulationspraxis der Redaktion dieser Zeitung:
Im Frühjahr 2002 spazierte eine Familie, die Mitglied beim VgT ist, in Bad
Knutwil im Kanton Luzern über Land. Auf einem Acker sahen sie einen Pfahl,
an dem Krähen hingen, und der offensichtlich als Vogelscheuche dienen
sollte. Empört über diese Geschmacklosigkeit, diese intelligenten Rabenvögel
wie Abfall behandelt zu sehen, gingen sie über den Acker, um sich die Sache
näher anzusehen. Als sie sich dem Pfahl näherten, begann eine der Krähen
plötzlich heftig zu flattern. Der angenagelte Vogel lebte noch!
Das Tierschutzgesetz sieht für Tierquälereien Gefängnis oder Busse vor. Auf
eine Anzeige des VgT hin, verurteilte Statthalter Othmar Kost vom
Amtsstatthalteramt Sursee diesen Krähenquäler, Biobauer Ruedi Stofer, zu
einer Trinkgeldbusse von 400 Franken. Mit einer völlig einseitigen
Berichterstattung verschleierte die Luzerner Zeitung diesen Skandal und
stellte die Sache so hin, als würde der VgT wiedereinmal haltlose Anzeigen
gegen Bauern einreichen (mehr dazu:
www.vgt.ch/news2002/020802A.htm).
Über die Veröffentlichung der sog Präzisierung hat mich die Beklagte nicht
einmal im Nachhinein informiert. Erst als das Verfahren bereits hängig war,
habe ich eine Kopie dieser Präzisierung erhalten. Die Beklagte trägt für
diese Umtriebe die volle Kostenverantwortung, umso mehr als ich schon vor
der Veröffentlichung mit eingeschriebenem Brief bei der Beklagten vorstellig
geworden bin.
Diese sog Präzisierung stellt zwar eine Rücknahme der Behauptung angeblich
gefälschter Talmudzitate dar. Art und Aufmachung dieser "Präzisierung" sind
jedoch nicht geeignet, die begangene Persönlichkeitsverletzung angemessen zu
beseitigen, weshalb ich am Begehren um Richtigstellung festhalte. Schon die
Bezeichnung "Präzisierung" statt "Richtigstellung" zeigt, dass damit nicht
wirklich die Beseitigung der begangenen Ehrverletzung angestrebt wurde. Die
Beklagte wollte damit lediglich ihre Position im bevorstehenden Prozess
verbessern, die Rufschädigung aber möglichst belassen. Dazu spielte sie in
Titel und Text die begangene schwerwiegende Ehrverletzung zu einer
unbedeutenden journalistischen Ungenauigkeit herunter. Die Verleumdung wurde
nicht vorbehaltlos und damit nicht vollständig zurückgenommen; in der sog
Präzsisieurung heisst es nur, die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen
Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet, Zitat: "stimme so nicht". Auch
damit wird der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um eine
Ungenauigkeit, die eigentlich im Wesentlichen nicht viel ändere, die
ungenaue Behauptung stimme zwar so nicht, aber leicht anders betrachtet
schon. Insgesamt wurde die Ehrverletzung nur halbbatzig und verschleiert
zurückgenommen und sogleich durch eine andere ersetzt, die sich für die
Beklagte besser zum prozessieren eignet, da verschiedene Färbungen
hineininterpretiert werden können. Diese neue unwahre Behauptung lautet, ich
hätte mit den angeblich einseitig ausgewählten Textstellen aus
antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmuds vermittelt.
Mit diesen Zitaten aus dem Talmud
ist es mir nicht darum gegangen, die jüdische Kultur insgesamt als primitiv hinzustellen.
Mein Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war die vom
Vizepräsidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigmund Feigel, an
der öffentlichen Gerichtsverhandlung im sog Schächtprozess gegen mich erhobene
Vorwurf, meine Feststellung, die Juden würden sich als von Gott auserwähltes
Volk betrachten - und gleichzeitig solche Grausamkeiten an Tieren verüben,
die sicher nicht gottgefällig seien -, sei eine antisemitische Lüge. Die
Juden würden sich nicht als von Gott auserwählt betrachten; das sei eine
alte antisemitische Lüge.. Meine
Antwort darauf waren ein paar Zitate aus dem Talmud.
Das zweite Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war, zu zeigen, in welchem
wahnwitzigen Umfeld das grausame jüdische Schächtgebot seine Wurzel hat und
wohin es führen würde, wenn alle Unmenschlichkeiten toleriert würden, welche im
Talmud gelehrt werden.
Für den Leser waren diese meine Motive für die Veröffentlichung der fraglichen
Zitate aus dem Kontext erkennbar. So konnte nicht der Eindruck entstehen, ich
wolle damit beweisen, dass der ganze Talmud diesem Niveau entspreche.
Tatsächlich gibt es auch viele harmlose Stellen im Talmud, die höchstens etwas
lächerlich wirken, etwa dort, wo langatmig und minuziös abgehandelt wird ob und
unter welchen Umständen ein gläubiger Jude am Sabbat Gold an sich nehmen darf,
das er findet: Wenn das Gold einfach so auf der Strasse liegt, darf er es nicht
nehmen, ist es aber zB schon in einem Korb, darf er den Korb mitnehmen. Solche
lächerlichen Stellen wechseln sich ab mit rassistischen und grausam-primitiven,
wie etwa die Anweisung, dass Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung
hinzurichten seien.
Der Talmud ist ein religiöses Lehrwerk zur Interpretation der Thora, der
jüdischen Religionsgrundlage. Vom Hundertsten ins Tausendste und in zermürbender
Weitläufigkeit werden darin Anweisungen gegeben, wie sich gläubige Juden in
Alltagssituationen zu verhalten haben. So verbietet der Talmud zB, am Sabbat
Nichtjuden aus einer Notsituation zu helfen. Das geht in Israel soweit, dass
Ärzte verunfallten Nichtjuden keine erste Hilfe gewährend dürfen, ohne gegen die
aktuellen und von den Rabbinern hochgehaltenen religiösen Gebote zu verstossen.
Der jüdische Chemieprofessor Israel Shahak hatte diesbezüglich in Israel ein
eSchlüsselerlebnis, das ihn veranlasste, sich näher mit der talmudischen
Diskriminierung von Nichtjuden zu befassen und später eine jüdische
Menschenrechtsorganisation gegen die Diskiminierung der Palästinenser zu
gründen. Sein Schlüsselerlebnis beschreibt Prof Shahak in seinem Buch "Jüdische
Geschichte, jüdische Religion" wie folgt:
"Obwohl sich dieses Buch an Menschen
wendet, die ausserhalb des Staates Israel leben, ist es gewissermassen
eine Fortsetzung meiner politischen Aktivitäten als israelischer Jude.
Diese Aktivitäten begannen in den Jahren 1965-1966 mit einem Protest, der
seinerzeit einen beachtlichen Skandal verursachte: Ich war selbst
Augenzeuge eines Vorfalls, bei dem ein ultrareligiöser Jude die Erlaubnis
verweigerte, sein Telefon am Sabbat zu benutzen, um einen Rettungswagen
für einen Nichtjuden herbeizurufen... Anstatt den Vorfall einfach in der
Presse zu veröffentlichen, bat ich um ein Treffen mit den Mitgliedern des
Rabbinischen Gerichtes von Jerusalem, das aus Rabbinern zusammengesetzt
ist, die vom Staate Israel ernannt werden. Ich fragte sie, ob ein solches
Verhalten mit ihrer Interpretation der jüdischen Religion vereinbar sei.
Sie antworteten mir, dass sich der betreffende Jude richtig, ja sogar
fromm verhalten habe... Weder die israelischen noch die in der Diaspora
lebenden Autoritäten hoben ihre Vorschrift jemals auf, derzufolge ein Jude
den Sabbat nicht entheiligen dürfe, um das Leben eines Nichtjuden zu
retten. Sie fügten dem Sinne nach viel scheinheiliges, albernes Geschwätz
hinzu..."
Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von
Shahak. Er beschreibt dann ausführlich die staatliche Diskriminierung der
nichtjüdischen Bürger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf
Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie für Israel Militärdienst
leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es wäre ein Fehler
zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die Diskriminierung von
Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurditäten aus dem
Talmud entfernt und der modernen Zeit angepasst worden wären, gäbe es auch das
grausame Schächten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem
Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Es geht hier aber auch gar nicht um das
Judentum, sondern nur um den Talmud. Prominente Juden wie zB Bundesrätin
Dreifuss und Sigmund Feigel leben nicht nach dem Talmud und bezeichnen sich
selber als konfessionslose Juden. Der Talmud ist eine Sache der winzigen
Minderheit der orthodoxen Juden.
Wie ultraorthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus
gegenüber Nichtjuden aktuell leben, berichtete der Tages-Anzeiger in einem
grossen Bericht mit dem Titel: "Kulturkampf umd die Zukunft Israels". Darin
heisst es:
"Die ultareligiöse Shas-Partei gehört
zu den Siegern der israelischen Wahlen. Aber auch die säkularistische
Shinui hat markant zugelegt: Israels Säkulare gehen gehen gegen den
Messianismus der Orthodoxen in Stellung. ... Israels säkulare
Intellektuelle sind sich inzwischen einig, dass auf die Offensive der
Gottesfürchtigen, und zwar ehe es zu spät ist, die weltliche Antwort
folgen muss... Aussagen von Rabbinern... verdeutlichen die
menschenfeindliche Haltung der Messianisten, die Nichtjuden theologisch
ihr Menschsein absprechen und Frauen sowie die Säkularen insgesamt als
niedere Wesen betrachten." "... für den Messianisten [gilt], das Volk
Israel vom 'unreinen Mischvolk' zu befreien: zu diesen 'satanischen
Kräften' werden auch die ungläubigen Juden gezählt."
In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende
kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der
talmudische Rassismus gegenüber Nichtjuden aktuell politisch auswirkt:
"Erlaubnis zur Folterung eines
Häftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen
entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen
Terroristenführers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf.
... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gemässigtem Druck
spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und
Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den
Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."
Das ist die - von der schweizerischen
Öffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realität der jüdischen
Ultraorthodoxie, von der das Buch von Prof Shahak hauptsächlich handelt.
Die jüdische Anwältin Felicia Langer, die gegen die Unterdrückung der
Palästinenser in Israel kämpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung
vom 5. August 2001 folgendes gesagt:
Auf die Feststellung des Interviewers: "Sie fordern internationalen Druck.
Wer allerdings Israel kritisiert, läuft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu
werden."
antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man
sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das
Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mittäterschaft.
Wenn Israel und die jüdischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel
sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich
wehren!"
Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus
ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen."
Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust für uns zum Vorwand wird,
einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist
ganz klar gegen das Vermächtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust überlebt.
Und ich sage das als indirekt Überlebende des Holocaust."
Nun zurück zum Buch von Prof Shahak. Was er über die Absurdität talmudischer
Vorschriften schreibt, vermittelt ein ähnliches Bild, wie meine Talmudzitate,
was belegt, dass letztere kein antisemitisches Zerrbild vermitteln. Wenn ich
behauptet oder den Anschein erweckt hätte, sie seien repräsentativ, dann wäre
das zutreffend gewesen. Darum ist dieses Buch von Shahak hier von Bedeutung. Ich
habe übrigens nachgeforscht, wer Prof Shahak ist und ob es sich bei diesem Autor
um eine ernst zu nehmende Persönlichkeit handelt. Letzteres hat mir die
Redaktion einer israelischen Tageszeitung per Email bestätigt. Im Internet kann
man vieles über die Menschenrechtsorganisation von Prof Shahak finden, das
zeigt, dass es sich um eine ernsthafte Organistaion handelt. Da grundsätzlich
die Beklagte beweispflichtig ist, dass ihre persönlichkeitsverletzenden
Behauptungen der Wahrheit entsprechen, verzichte ich darauf, dem Gericht Berge
von Dokumenten einzureichen. Mir geht es primär darum, das Gericht zur Vorsicht
zu mahnen, das zu Beweisende - das angebliche Zerrbild des Talmuds - nicht im
vornherein als wahr anzunehmen.
Hierzu nun aus Shahaks Buch:
"Während des Bestehens des Tempels
durfte der Hohepriester nur eine Jungfrau heiraten. Obwohl es im Grunde
genommen während der gesamten talmudischen Periode keinen Tempel oder
Hohepriester mehr gab, widmet der Talmud eine seiner besonders verworrenen
und grotesken Erörterungen der genauen Bestimmung der Eigenschaften der
'Jungfrau', die geeignet ist, einen Hohepriester zu heiraten. Wie steht es
mit einer Frau, deren Jungfernhäutchen durch einen Unglücksfall zerrissen
worden ist? Macht es einen Unterschied, ob der Unfall vor oder nach dem
Alter von drei Jahren stattfand? Durch das Einwirken von Metall oder Holz?
Kletterte sie auf einen Baum? Und wenn ja, kletterte sie hinauf oder
herunter? Alles dies und noch vieles mehr wird in langatmigen Einzelheiten
erörtert.
Wie erwähnt, ist das talmudische System äusserst dogmatisch und erlaubt
keinerlei Lockerung seiner Regeln, nicht einmal, wenn sie durch eine
Veränderung der Umstände ad absurdum geführt werden. Und im Falle des
Talmuds - im Gegensatz zu jenem der Bibel - ist der buchstäbliche Sinn des
Textes bindend.
Das Melken am Sabbat ist in nachtalmudischen Zeiten verboten worden, und
zwar durch den Prozess der Verschärfung der religiösen Strenge. Das Verbot
konnte in der Diaspora leicht eingehalten werden, da Juden, die eigene
Kühe besassen, gewöhnlich reich genug waren, um nichtjüdische Bedienstete
zu haben, die mit dem Melken beauftragt werden konnten, wobei man eine der
nachfolgend beschriebenen Ausflüchte benutzte. Die ersten jüdischen
Siedler in Palästina beschäftigten Araber für diesen und andere Zwecke,
doch mit der zwingenden Forderung der zionistischen Politiker nach
ausschliesslich jüdischen Arbeitskräften gab es die Notwendigkeit einer
Dispensation... Nach der Auffassung zionistischer Rabbiner ist das
verbotene Melken unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Milch nicht
weiss ist, sondern blau gefärbt wird. Diese blaue Samstagsmilch wird dann
ausschliesslich zur Käseherstellung verwendet und der Farbstoff in die
Molke ausgewaschen. Nichtzionistische Rabbiner haben sich aber eine viel
spitzfindigere Methode zur Lösung des Problems ausgedacht, deren
persönlicher Zeuge ich war, als ich 1952 in einem religiösen Kibbuz
arbeitete. Sie entdeckten eine alte Anweisung, die es erlaubt, die Euter
einer Kuh am Sabbat zu leeren, nur um das Tier von seiner Pein zu
befreien, die durch die aufgeblähten Euter verursacht wird, und unter der
strengen Bedingung, dass die Milch ungenutzt auf den Boden fliesst. Nun
der Ablauf, wie er wirklich stattfindet: Am Samstagmorgen geht ein frommer
Kibbuznik in den Kuhstall und stellt Eimer unter die Kühe. Es gibt kein
Verbot einer solchen Tätigkeit in der gesamten talmudischen Literatur.
Dann geht er zur Synagoge, um zu beten. Dann erscheint sein Kollege,
dessen Absicht es ist, die Tiere von ihrer Pein zu befreien, und lässt die
Milch auf den Boden rinnen. Aber falls dort zufällig ein Eimer steht, ist
er dann in jeder Hinsicht verpflichtet, diesen zu entfernen? Natürlich
nicht. Er 'ignoriert' die Eimer einfach, erfüllt seine Mission der
Barmherzigkeit und geht zur Synagoge. Schliesslich geht ein dritter
frommer Kollege in den Kuhstall und entdeckt zu seiner grossen
Überraschung die mit Milch gefüllten Eimer. Also stellt er sie in den
Kühlraum und folgt seinen Kameraden in die Synagoge. Nun ist alles
bestens, und es besteht keine Notwendigkeit, Geld für blaue Farbe zu
verschwenden.
Ohne spezielle Dispensation besteht ein grosses Hindernis für die
Beschäftigung von Nichtjuden, um Samstagarbeiten zu erledigen, denn die
talmudischen Vorschriften verbieten es Juden, einen Nichtjuden darum zu
bitten, am Sabbat irgendeine Arbeit zu verrichten, deren Ausübung ihnen
selbst verboten ist. Ich werde zwei der vielen Arten von Dispensationen
beschreiben, die für solche Zwecke gebraucht werden. Erstens gibt es die
Methode des Andeutens, nach der ein sündhaftes Verlangen untadelig wird,
wenn es schlau in Worte gefasst ist. Normalerweise muss die Andeutung
'unauffällig' sein, aber in Fällen äusserster Notwendigkeit ist eine
'durchsichtige' Andeutung erlaubt. So ist zum Beispiel kürzlich eine
Broschüre über die Befolgung religiöser Vorschriften für israelische
Soldaten herausgegeben worden, in der diese unterwiesen werden, wie sie
die arabischen Arbeiter, die von der Armee als Sabbat-Gojim angestellt
sind, anzusprechen haben [Gojim ist die jüdische Bezeichnung für
Nichtjuden]. In dringenden Fällen, wenn es etwa sehr kalt ist und ein
Feuer angezündet werden sollte, darf ein frommer jüdischer Soldat eine
'durchsichtige' Andeutung benutzen und dem Araber sagen: 'Es ist kalt
hier.' Aber gewöhnlich muss eine 'unauffällige' Andeutung genügen, wie
beispielsweise: 'Es würde angenehmer sein, wenn es hier wärmer wäre.'
Ein beherrschender Grundzug dieses Systems der Dispensation ist der
Betrug, vor allem die Täuschung Gottes, falls dieses Wort für ein
imaginäres Wesen benutzt werden darf, das sich so leicht von den Rabbinern
betrügen lässt, die sich selbst für schlauer halten als Gott.
Aus ethischer Sicht stellt das klassische Judentum einen Entartungsprozess
dar, der sich immer noch fortsetzt; und diese Ausartung in eine
stammeseigene Sammlung leerer Rituale und magischen Aberglaubens hat sehr
bedeutsame soziale und politische Folgen. Denn es muss daran erinnert
werden, dass es genau der Aberglaube des klassischen Judentums ist, der
die stärkste Macht auf die jüdischen Massen ausübt, viel mehr als jene
Teile der Bibel oder sogar des Talmuds, die von wirklichem religiösem und
ethischem Wert sind.
Das zweite beherrschende Merkmal der Dispensationen ist, dass sie zum
grossen Teil offensichtlich in dem Streben nach Gewinn begründet sind. Und
es ist diese Verbindung aus Heuchelei und Profitsucht, die im klassischen
Judentum in steigendem Masse vorherrschte. In Israel, wo dieser Prozess
weitergeht, wird dies von der öffentlichen Meinung dumpf wahrgenommen,
trotz all der offiziellen Gehirnwäsche, die durch das Ausbildungssystem
und die Medien begünstigt wird."
Zusammenfassung
Das Vorgehen der Beklagten (Neue Luzerner Zeitung) war von besonderer Hinterhältigkeit geprägt: Zuerst
veröffentliche sie gross aufgemacht wissentlich eine Verleumdung. Darauf
modifizierte sie diese in einer winzigen, verschleidernden Kurzmitteilung, indem
einfach eine andere Unwahrheit vorgeschoben wurde und das Ganze als unbedeutende
journalistische Ungenauigkeit abgetan wurde. An der Rufschädigung wurde im
Wesentlichen festgehalten.
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