| 13. August 2001,
aktualisiert am 29. November 2005
Der real nichtexistierende Konsumentenschutz in
der Schweiz:
Sunrise-Betrug
an Konsumenten ohne rechtliche Folgen
Im August 2001 reichte der VgT eine
Strafanzeige gegen die
Verantwortlichen der Sunrise-Hotline ein wegen betrügerischer Gebühren-Abzockerei
für nicht erbrachte Leistungen.
In der Klageschrift vom August 2001 wird Sunrise folgendes
vorgeworfen:
Der VgT bezahlt
Sunrise eine monatliche Gebühr für den Internetzugang. Im Juni
2001 trat eine technische Störung auf, indem der PC
jedesmal abstürzte, wenn eine Verbindung zu Sunrise versucht wurde. Für solche
Fälle bietet Sunrise ihren Kunden eine telefonische
Beratung an, eine sog Hotline (Rufnummer 0900 900 600). Diese telefonische
Beratung ist kostenpflichtig. Der Präsident und
Geschäftsführer des VgT rief diese Hotline fünfmal an, nämlich am 15., 16., 17.,
18. und 20. Juni. Dann gab er es auf, ohne jemals eine Beratung erhalten zu
haben, denn jedesmal musste er rund 10 Minuten warten, ohne mit einem Berater
verbunden zu werden. Während dieser Wartezeit kam periodisch eine
Automatenstimme: "Ihr Anruf ist uns wichtig. Wir werden Sie sobald wie möglich
mit einem Berater verbinden." Nach zehnminütiger Wartezeit kam jeweils eine andere
Ansage: "Aufgrund einer technischen Störung kann Ihr Anruf zur Zeit nicht
beantwortet werden. Bitte rufen Sie später an."
Für diese "technische Störung" bei der Sunrise-Hotline
und die nutzlose Wartezeit hat Sunrise Fr 104.85
verrechnet und via Swisscom dem Postkonto des Kunden (VgT)
belastet, wohlgemerkt ohne irgend eine Leistung erbracht zu haben. Im Gegenteil:
Der Kunde wurde mit dem technischen Problem, welches eine Nutzung des bezahlten
Internetzuganges verhinderte, allein gelassen. Die den Kunden versprochene Hilfe
via Hotline erwies sich als leeres Versprechen.
Gemäss Artikel 2 UWG ist jedes "täuschende oder in anderer Weise gegen den
Grundsatz von Treu und Glaube verstossende Verhalten oder Geschäftsgebahren,
welches das Verhältnis zwischen .. Anbietern und Abnehmern beeinflusst",
widerrechtlich. Speziell verbietet Artikel 3 lit i UWG Anbietern, den Kunden
über eine angebotene Leistung zu täuschen.
Diese UWG-Vorschriften verletzt die Beklagte, indem sie eine Telefonberatung zu
einem bestimmten Minutenpreis anbietet, jedoch verschweigt, dass auch vom Kunden
nicht verschuldete Wartezeiten verrechnet werden, sogar dann, wenn überhaupt
keine Leistung erbracht wird, dh der Kunde keine Auskunft und Beratung erhält.
Das Verhalten der Sunrise-Verantwortlichen erfüllt
auch den Straftatbestand des gewerbsmässigen Betruges: Sunrise breichert sich
unrechtmässig durch arglistige Irreführung, indem Kunden im selbstverständlichen
Glauben gelassen werden, die Kostenpflicht gelte für Telefonauskünfte, während
in Tat und Wahrheit umso höhere Rechnungen gestellt werden, je länger der Kunde
unbedient warten muss. Dies ist arglistig, unlauter und betrügerisch.
Die Sache hat insofern grundsätzliche Bedeutung, als Sunrise sich auf diese
Weise zu Lasten unzähliger Kunden widerrechtlich bereichert, vermutlich in
Millionenhöhe, während der einzelne Kunde ein gerichtliches Vorgehen fürchtet -
ein typischer Fall, wo praktisch nur das Verbandsklagerecht für
Konsumentenschutzorganisationen dem Recht zum Durchbruch verhelfen kann.
Sunrise betreibt mit Sprüchen wie dem folgenden
Kundenwerbung (www.sunrise.net/de/company.htm):
"Sunrise hat den Anspruch, eine Spur menschlicher zu sein. Wir setzen uns dafür
ein, die Technik der Telekommunikation dem Bedürfnis unserer Kundinnen und
Kunden individuell anzupassen. Der Mensch steht im Vordergrund...". Die Realität
sieht anders aus. Die in der Werbung versprochene Hotline ist so schlecht
ausgebaut, dass sie die versprochene Leistung nicht erbringen kann. Damit nicht
genug, hat Sunrise noch die Kaltblütigkeit, ihren Kunden für nicht erbrachte
Hotline-Leistungen heimlich Gebühren zu belasten.
Zuerst lief die Strafuntersuchung gegen
Sunrise Internet Services in Bern als Betreiberin der Hotline. Das Berner
Untersuchungsrichteramt verschleppte die Sache ein Jahr lang und überwies die
Sache dann an die Bezirksanwaltschaft Zürich, da Sunrise seit der Fusion mit
Diax der TDC Switzerland AG in Zürich gehört. Diese gab in der polizeilichen
Einvernahme an, die Sunrise-Hotline werde durch die BNS Group in Biel
betrieben. Nun ging der Fall wieder an das Untersuchungsrichteramt Bern.
Wem die BNS Group tatsächlich gehört und in
welcher Beziehung diese zu Sunrise bzw TDC Switzerland AG steht, ist auf der
BNS-Website www.bns.ch nicht zu erfahren.
Vielleicht wären die Ermittler schlussendlich bei einer Briefkastenfirma in Liechtenstein
gelandet,
welche Sunrise für ihre betrügerischen Machenschaften vorschiebt, ganz nach
ihrem Werbeslogan: "Der Mensch steht im Vordergrund...".
Doch das Berner Untersuchungsrichteramt hatte keine Lust, sich weiter mit diesem
Konzern-Dschungel zu befassen, liess die Sache liegen und stellte die
Untersuchung im August 2003 ein - rechtswidrig ohne Mitteilung an den Kläger
(VgT), der bis kürzlich auf eine Anklageerhebung wartete.
Merke: Die Konsumenten werden von Sunrise betrogen und
abgezockt, ohne dass jemand dafür verantwortlich ist.
Konsumentenklagen prallen an einem undurchsichtigen Grosskonzern ab.
Der: Konsumentenschutz hat bei den Behörden etwa den gleichen Stellenwert wie der
Tierschutz, nämlich praktisch gar keinen.
Die marktführenden Internet-Provider Sunrise und Bluewin
fallen immer wieder auf durch ihre Skrupellosigkeit:
- Sunrise-Agenten mit Wildwest-Methoden, K-Tipp 13.2.03
- Sunrise und Orange mit langer Leitung, Saldo 14.5.03
-
Betrügerische Sunrise-Hotline-Gebühren, Saldo 28.5.03
- Bluewin & Co - Hotline: Däumchendrehen kostet mehr als
20 Franken, K-Tipp 15.10.03
- Sunrise: Versteckte Gebührenerhöhung, Saldo 14.4.04
- Die Firma des gleichgültigen Lächelns, K-Tipp 2.6.04
- Telefonkunden beklagen sich über
aggressive Werbemethoden von Sunrise, Saldo 26.1.05
- «Lügen, überrumpeln und Druck machen» -Sunrise-Telefonabo-Verkäufer
lernte dubiose Methoden kennen. Saldo 20.4.05
- «Wir kommen wegen dem Telefonkabel» -
Sunrise-Werber geben sich an der Wohnungstür als Mitarbeiter der Swisscom aus,
Saldo 20.4.05
- Swisscom und Sunrise: Lauter unlautere Werbe-SMS, Saldo
31.8.05
- Aufdringliche Sunrise-Werber, Saldo 26.10.05
-
Internet-Zensur durch Swisscom und Sunrise
-
Sunrise sperrt web-site mit Tierschutz-Infos
-
Sperrt das
Internet!
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Die Provider
Sunrise/Diax, Bluewin, IP-plus und TiscaliNet zensurieren das Internet
Hinweis: So
können Sie sich vor Internet-Zensur schützen
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