| VN2002-2 Der Schwindel mit "Besonders
tierfreundlicher Stallhaltung" BTS Über die Schweinefabrik von Heinrich Tännler haben wir schon mehrfach berichtet (Siehe die Die Hölle von Gretzenbach). Der Betrieb ist inzwischen nur teilweise saniert worden. Mit einem "Tag der offenen Türe" wollte Tännler letztes Jahr der Bevölkerung einreden, jetzt sei alles tiergerecht. Nun zeigt der VgT wieder die Alltagswirklichkeit, welche am Tag der offenen Türe nicht zu sehen war. Aufnahmen vom Februar 2002:
Tännler bezieht vom Bund Direktzahlungen für "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Ein Skandal, dass Kastenstände unter diesem Titel überhaupt noch erlaubt sind. Aber immerhin müssten die Tiere wenigstens Einstreu haben. Wie diese und frühere Aufnahmen zeigen, liegen Tännlers Mutterschweine aber auf dem nackten Zementboden - kein einziger Strohhalm im ganzen Stallabteil! Der VgT hat dem Bundesamt für Landwirtschaft die rückwirkende Streichung der Direktzahlungen beantragt. Stattdessen hat dieses Amt die Sache dadurch "erledigt", dass Tännler telefonisch "gebeten" wurde, er möge doch bitte die BTS-Vorschriften einhalten. Bei derart offensichtlichem Desinteresse der obersten Aufsichtsbehörde, für die Verteilung von Subventionen die Anforderungen durchzustezen, ist es nicht verwunderlich, dass Tännlers Schweine ein Jahr später immer noch auf dem nackten Zementboden schlafen müssen - in Kastenständen wohlgemerkt, die es gemäss der Solothurner Willkürjustiz (gedeckt vom Bundesgericht!) angeblich bei Tännler gar nicht gibt und nie gegeben hat! Siehe dazu den Bericht über die Machenschaften des Bülacher Bezirksrichters Fischer. Still und unbemerkt von der Öffentlichkeit ist die neue Landwirtschaftspolitik wieder zur alten Subventionitis für jeden Tierquäler zurückgekehrt: Am Anfang hiess es, Direktzahlungen nur noch für Bio und Freiland. Dann kam die Erweiterung auf sog "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Gar nicht "tierfreundlich" wurden dabei auch die tierquälerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen während der Deckzeit wurde erlaubt. Die Stroheinstreu für alle Schweine ist noch das einzig Wesentliche, das über die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung hinausgeht, und wenn das fehlt, fliessen die Subventionen trotzdem weiter, womit wir wieder bei der alten Landwirtschaftspolitik gelandet sind. Das Ganze entpuppt sich als ein riesiger Schwindel, eingefädelt und zur landesweiten Konsumententäuschung ausgebaut vom Agrofilz in Regierung, Parlament und Verwaltung, gedeckt von einer korrupten Justiz und den regimehörigen Medien. Gut, dass es die VgT-Nachrichten gibt. Kein Wunder, dass dieser korrupte Staat mit allen Mitteln versucht, die einsame Stimme des VgT gegen die Massentierquälerei und Korruption zum Schweigen zu bringen mit den klassischen Mitteln des Staatsterrors: Willkürjustiz, Rufmord, Postzensur und Gefängnis. Aufnahmen aus der Schweinefabrik Tännler vom Juli 2001 - immer die gleichen Missstände:
Zum Beweis, dass diese Aufnahmen nicht älter als Juli 2001 sind, hat der Fotograf Schlagzeilen aus dem BLICK vom 19.7.2001 die Schlagzeile "Panzer gegen Palästinenser" aufgehängt und mitfotografiert.
Der Bezug von Staatssubventionen ohne Einhaltung der Voraussetzungen (Einstreu, Beschäftigung), ist in unseren Augen Subventionsbetrug - offensichtlich geduldet von den Beamten des Bundes und des Kantons Solothurner - nicht verwunderlich, wenn man weiss, wie es in diesem Kanton auch sonst zu und hergeht: Die "Hölle von Gretzenbach" und die Machenschaften des Solothurner Veterinäramtes.) Der VgT hat dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die rückwirkende Streichung der Direktzahlungen beantragt. Diese Anzeige wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft dadurch "erledigt", wie man uns mitteilte, dass Tännler telefonisch gebeten wurde, er möge doch bitte die BTS-Vorschriften einhalten. Wie die neuen Aufnahmen vom Februar 2002 (siehe oben) belegen, hatte dies keine Auswirkungen. Die Missstände dauerten mit bewusster Duldung durch das BLW weiter an. Eine Aufsichtsbeschwerde gegen dieses Verhalten des BLS wies das Eidg Volkswirtschaftsdepartement mit 3 Seiten Blabla und dem Schlusssatz, das BLW habe "im vorliegenden Fall seine Aufsichtspflicht gegenüber der kantonalen Vollzugsbehörde nicht verletzt, weshalb wir Ihrer Aufsichtsbeschwerde keine Folge leisten." Die Vertreter der Agromafia in Landwirtschaft, Staats- und Kantonsverwaltung haben wieder einmal perfekt zusammengearbeit. Unverändert ist die üble Massenintensivhaltung von Mastschweinen in Tännlers Schweinefabrik in Niederbuchsiten. Hier wird Tännler wohl keinen "Tag der offenen Türe" veranstalten!
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