26. April 2001
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Luzerne Bus-Werbungs-Zensur ab
Die Stadt Luzern hat die Bus-Werbung "Im Kanton Luzern gibt es mehr Schweine als Menschen - warum sieht man sie nicht?" zensuriert mit der Begründung, gewisse Kreise könnten sich dadurch gestört fühlen (www.vgt.ch/justizwillkuer/bus-wergb-luzern.htm). Da die städtischen Verkehrsbetriebe ein staatlicher Monopolbetrieb sind, verletzt diese Zensur das Grundrecht auf frei Meinungsäusserung.
In einem soeben eingetroffenen Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen diese Zensur abgewiesen - mit der üblichen, systematischen Justizwillkür gegen den VgT. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Der VgT bereitet inzwischen den Weiterzug vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.
Inhaltsverzeichnis Justizwillkür
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http://www.vgt.ch/news/010426A.htm