Sehr geehrte Frau Bundesrätin Metzler,
am 14.2.2001 habe ich der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
eingereicht wegen Anstiftung zu schwerer Tierquälerei mit sogenannten Bonsai-Kätzchen.
Diese Anzeige wurde dem Bundesamt für Polizei weitergeleitet, welche die Anzeige mit der
haltlosen Begründung abgewiesen hat, der Tatort liege im Ausland. Nach Schweizer Recht
ist bei einem Tatort im Ausland die Schweizer Justiz zuständig, wenn der Erfolgsort in
der Schweiz liegt. Mit der Verbreitung der Internetsite über Bonsai-Kätzchen in der
Schweiz ist diese Voraussetzung ganz klar gegeben.
Das Antwortschreiben des Bundesamtes für Polizei ist auch in anderer Hinsicht
haltlos: Dass ein Straftäter seine Straftat allenfalls auf anderem Weg fortsetzen
könnte, ist kein Grund, im vornherein auf ein Strafverfahen zu verzichten. Anstatt im
vorliegenden Fall pflichtgemäss Anklage zu erheben, worauf der Strafrichter zB die
Sperrung der rechtswidrigen Internetsite in der Schweiz verfügen könnte, stiftet Ihr
Bundesamt für Polizei fortwährend Internetprovider zu Privatjustiz und Zensur an, sobald
es um Modethemen wie Pornografie und Rassismus geht. Sowohl das Nichtverfolgen von
Straftaten (Fall Bonsai-Kätzchen) auf der einen Seite, wie die Anstiftung zu Selbstjustiz
auf der anderen Seite, ist amtspflichtwidrig.
Aufgabe der Justizverwaltung ist es dafür zu sorgen, dass strafbare Handlungen
vor ein Gericht gebracht werden. Die Gerichte haben dann über die Rechtswidrigkeit zu
urteilen und allfällige Massnahmen zu verfügen. Allfällige Gesetzeslücken im
internationalen Strafrcht wären durch den Gesetzgeber zu schliessen, nicht durch
Verwaltungswillkür.
Die abweisende Antwort auf unsere korrekte Anzeige - versehen mit der arroganten
Bemerkung, wir sollten auf unsere Kosten einen amerikanischen Anwalt beiziehen zur
Verfolgung dieses Offizialdeliktes - passt zum übrigen Gehabe dieser Bürokraten.
Sie, Frau Metzler, haben mir schon einmal geschrieben, dass Sie die rechtswidrige Intemet-Zensur Ihrer Beamten, vorbei am ordentlichen
Gerichtsweg, gutheissen. Ich bitte Sie, Ihren Standpunkt zu überdenken und Ihr Bundesamt
für Polizeiwesen zur Besinnung auf Rechtsstaat und zu pflichtgemässem Verhalten nach
Recht und Gesetz anzuhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT