11. Oktober 2000
Restaurant "Durstgraben", Neuhausen am Rheinfall: Verwahrlosung und Tierquälerei
Der VgT hat heute Strafanzeige erstattet und Sofortmassnahmen verlangt
Restaurant Durstgarten: Verwahrlosung herrscht in und um das Haus
In verbotener Dunkelhaltung, die an eine Tropfsteinhöhle erinnert, verbringen Schweine und Mastmunis ihr erbärmliches Leben. Sie sehen nie die Sonne oder eine Wiese:
Ein Leben im Halbdunkeln auf einem tierquälerischen, harten und glitschigen Vollspaltenboden, auf dem die Tiere ständig ausrutschen und nicht artgerecht abliegen und aufstehen können.
Mehrere Schweine sind krank, was mit Leiden verbunden ist
Der VgT hat heute beim Untersuchungsrichteramt Schaffhausen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Restaurants "Durstgrabens", Zollstrasse 87, Neuhausen am Rheinfall, eingereicht wegen verbotener Dunkelhaltung und starker Vernachlässigung der Tiere. Verletzte Tierschutzvorschriften: Tierschutzgesetz Art 2, Tierschutzverordnung Art 1, Art 3 Abs 2 und 3, Art 6, Art 13, Art 14, Art 20.
Ob diese Anzeige Wirkung zeigt, ist allerdings fraglich. Der Tierschutzvollzug hat noch nie funktioniert im Kanton Schaffhausen. Es fehlt der politische Wille der Regierung, und wo dieser fehlt, ist das Tierschutzgesetz nicht das Papier wert. Tierschutzorganisationen haben kein Klagerecht. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist sehr raffiniert orchestriert und wurde nur geschaffen, um die Konsumenten zu beruhigen. Weil VgT-Präsident dies immer wieder neu mit solchen Bildern aufdeckt, muss er ins Gefängnis. (Das Antirassismus-Maulkorbgesetz dient als praktischer Vorwand, weil er es auch gewagt hat, jüdische Tierquäler zu kritisieren.)
Wir werden über diesen Fall weiter berichten. Inzwischen können wir nur
empfehlen:
ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
Siehe dazu:
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http.//www.vgt.ch/news/001012.htm