26. Januar 2000
Schächtprozess jetzt beim Bundesgericht
Im sogenannten Schächtprozess wurde Erwin Kessler wegen seiner Kritik am jüdischen Schächten zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt. Nun hat das Zürcher Kassationsgericht seine Beschwerde abgewiesen. Der Fall geht jetzt an das Bundesgericht.
> Die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht im Wortlaut.
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