26. Mai 2009, aktualisiert am 28. Dezember 2009

Perfide Verleumdungen durch Migros
im Zusammenhang mit dem Freilandeier-Grossbetrug

In der Ausgabe VN 09-2 der VgT-Nachrichten haben wir einen grossen Bericht über den landesweiten Konsumentenbetrug mit Freiland- und Bio-Eiern veröffentlicht (www.vgt.ch/vn/0901/freilandeier.htm).

Gegenüber der "Assocciazione delle consumatrici e consumatori della Svizzera italiano" behauptete Migros, bei der vom VgT über Jahre dokumentierten betrügerischen Eierfabrik Eugster in Balterswil , welche Migros mit "Freilandeiern" beliefert, sei alles bestens, "sonst wäre der VgT nicht schon zweimal vor dem Gericht abgeblitzt".  Arglistig verschweigt die Migros, dass die Konsumenttäuschung  dieses Eierlieferanten nie gerichtlich beurteilt, sondern dem VgT einfach die Klagelegitimation abgesprochen wurde. Dies ist in unserem Freiland-Eier-Bericht klar und deutlich dargestellt. Migros spekuliert offensichtlich darauf, dass die Leute von dieser italienischsprachigen Konsumentenschutzvereinigung nicht recht Deutsch können.

Der VgT hat gegen Migros eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingeleitet und verlangt, dem Migros sei unter Strafandrohung zu verbieten, diese Unwahrheit weiter zu verbreiten.

Die schweren Gefierderschäden verharmlost Migros als etwas, das halt vorkommen könne, aber weiter keine Bedeutung habe.

Der international bekannte Hühner Experte Prof Dr Detlef Fölsch ist ganz klar anderer Meinung:
www.vgt.ch/vn/0303/huehner-kz-eierhaas.htm#gutachten

Meine eigenen Erfahrungen zeigten, dass sich solche Hühner bei guter Haltung rasch erholen und niemehr(!) so aussehen: www.vgt.ch/vn/9903/nackthuehner.htm

Mit ihrer Stellungnahme bestätigt Migros die Erfahrung und Darstellung des VgT, dass es sich bei den gezeigten Beispielen nicht um "schwarze Schafe", sondern um ganz normale Freilandhühner-Betriebe handelt.

Gerichtsverhandlung vom 19. November 2009 vor dem Bezirksgericht Münchwilen:

Plädoyer von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler

Mit einem haarsträubend willkürliche Urteil hat das bäuerlich dominierte Bezirksgericht Münchwilen die Richtigstellungsklage abgewiesen. Der VgT hat beim Obergericht Berufung erhoben.


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