3. November 2008, aktualisiert am 18. Dezember 2008

Tierquälerische Hühner- und Kaninchenhaltung in der Kleintieranlage der Zivilgemeinde Brüttisellen

In der Kleintieranlage Büel in Wangen-Brüttisellen werden Hühner und Kaninchen tierquälerisch in Käfigen gehalten:

Bild oben: links die Hühnerkäfige und im Hintergrund die Kaninchenkäfige

Die Käfighaltung von Hühner ist verboten. Gegen den Halter dieser Käfighühner, Ludwig Haas, läuft deshalb eine Strafuntersuchung.

Die Käfighaltung von Kaninchen erlaubt der Bundesrat dagegen, weil die Tierversuchsindustrie ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen auf möglichst kleinem Raum zu halten. Das nützen skrupellose Hobby-Tierhalter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten.

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Die Zivligemeinde Brüttisellen unterstützt diese verwerfliche Hobby-Tierhaltung, indem sie das Areal dafür zur Verfügung stellt.

Wir haben den obigen Bericht vor Veröffentlichung der Zivilgemeinde zur Stellungnahme zugestellt. Hier die Antwort vom 30. Oktober 2008:

Guten Tag Herr Kessler
Soeben hat die Zivilgemeinde Brüttisellen auf Umwegen Ihren Beitrag betreffend Tierquälerei zur Stellungnahme vor Veröffentlichung erhalten. Die Zivilgemeinde Brüttisellen haben Sie in Ihrem Beitrag wohl erwähnt, haben es aber nicht für notwendig gefunden, uns direkt zu orientieren.
Ich habe Ihren Bericht meiner Vorgesetzten Behörde, der Vorsteherschaft der Zivilgemeinde Brüttisellen weitergeleitet. Das zuständige Vorsteherschafts-Mitglied wird sich bei Ihnen melden.
Nur soviel vorab:
Die Zivilgemeinde Brüttisellen hat dem Kaninchen- und Geflügelzüchterverein lediglich das Land verpachtet, alles andere ist eine Angelegenheit des Kaninchen- und Geflügelzüchtervereins.
Wenn Sie nicht auch noch eine Klage wegen Ehrverletzung od. Àhnlichem riskieren wollen, rate ich Ihnen, die weiteren Schritte mit unserem zuständigen Behördenmitglied zu besprechen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Schönbächler, Betriebsleiter
Gemeindewerke der Zivilgemeinde Brüttisellen
Zürichstrasse 22, 8306 Brüttisellen
Tel.  044 835 22 41, Fax. 044 835 22 40, schoenbaechler@gwb.ch

Rückantwort des VgT:

1. Ich habe mehrfach versucht, die Zivilgemeinde direkt zu kontaktieren und wiederholt ein Email an die auf der Website der Gemeinde Wangen-Brüttisellen angegebene Email-Adresse der Zivilgemeinde (info@gwb.ch) geschickt, jedoch keine Antwort erhalten. Sie werden im Umgang mit mir noch lernen müssen, vorsichtiger zu sein mit Vorwürfen.
2. Wer eine Liegenschaft für unmoralische Zwecke zur Verfügung stellt, macht sich moralisch mitschuldig. Ihrer Ehrverletzungsklage sehe ich mit Interesse entgegen. Reichen Sie diese sofort ein, denn ich sehe keinen Anlass, irgend etwas zurückzunehmen.
Erwin Kessler, VgT.ch

Darauf war von den Verantwortlichen der Zivilgemeinde nichts mehr zu hören.

Am 18. Dezember 2008 hat der VgT bei der Staatsanwalt eine neue Strafanzeige gegen Ludwig Haas eingereicht, weil der seine Kaninchen ohne Tageslicht hält. Der Käfigkaninchenkasten ist permanent mit einem Tuch zugedeckt (roter Pfeil). Als ob die in grausamer Einzelhaltung (soziale Isolation) gehaltenen Kaninchen nicht schon genug zu leiden hätten, werden sie auch noch in verbotener Dunkelhaltung gehalten.

Unter dem Vorhang sieht es so aus: Kaninchen in grausamer Einzelhaltung, dauernd im Dunkeln:

 

Verantwortliche für die Liegenschlaft dieser Kleintieranlage: Zivilgemeinde Brüttisellen
Tel.  044 835 22 41
schoenbaechler@gwb.ch
gemeindeverwaltung@wangen-bruettisellen.ch
achermann.urs@bluewin.ch
duerstmb@active.ch
claudia.meier@wangen-bruettisellen.ch


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