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21. Oktober 2008 Verleumdungsklage gegen Landwirt Julius Zemp, Stansstaad Zemp hat in einem Leserbrief in der Bauernzeitung dem VgT vorgeworfen, bei Fotoaufnahmen in seiner Schweinefabrik ein Mutterschwein an den Geschlechtsteilen verletzt zu haben. Anlässlich der Einvernahme durch das Verhöramt Nidwalden vom 20. Oktober 2008 konnte er diese angebliche Verletzung durch nichts belegen und nicht einmal konkret beschreiben. Das einzige was er dazu sagen konnte, war, er habe den Leserbrief aus Wut geschrieben, weil in seiner Schweinefabrik Aufnahmen gemacht worden seien - eine klassische Verleumdung. Anlass für die Zemp's Wut war die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen aus seiner Schweinefabrik, die gesetzwidrige Zustände zeigen, in den VgT-Nachrichten VN 08-2 vom Juli 2008 (Seite 10, Stansstaaderstrasse).
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