30. August 2008, aktualisiert am 27. Oktober 2008    

Strafanzeige und Konzessionsbeschwerde wegen Tierquälerei gegen die Sendung "Heimspiel" vom 29.8.08 auf SF1

Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

Strafanzeige

Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung einer Strafuntersuchung ab mit der Begründung, es seien ja nur Fische.... ähh ... pardon: nein, so hat es die Staatsanwaltschaft nicht direkt formuliert, sondern: "Als Misshandlulng hat sowohl eine Beeinträchtigung der körperlichen als auch eine solche der psychischen Integrität des Tieres zu gelten, worunter namentlich auch das Versetzen des Tieres in einen Angstzustand zu subsumieren ist. Letzteres kann deoch freilich nur dann als objektive tatbestandsmässige Handlung betrachtet werden, wenn der Angstzustand, welcher beim Tier hervorgerufen wird, als von einiger Intensität qualifziert werden muss. Davon kann in casu bereits wegen der kurzen Dauer des gegenständlichen Fangen-Spiels nicht ausgegangen werden."

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Behauptung auf einen kurzen Ausschnitt (!) der Sendung auf der Website des Tages-Anzeigers:
www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/Tierquaelerei-Strafanzeige-gegen-SF-wegen-ForellenFangSpiel/story/22540133

Der VgT hat dem kantonalen Tierschutz-Anwalt, Antoine Goetschel, beantragt, gegen die Nichteintretensverfügung Rekurs einzulegen, da sonst niemand zum Rekurs berechtigt ist (Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht). Tieranwalt Goetschel hat sich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beschwert, dass er über das Verfahren nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - informiert wurde, und verlangt, dass ihm die Akten zugestellt werden unter Gewährung der gesetzlichen Rechtsmittelfrist. Damit ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft vorerst noch nicht rechtskräftig. Nach Durchsicht der Akten hat Tieranwalt Goetschel einen Rekurs an das Obergericht eingereicht.

Pressespiegel:
 20minuten 28.10.08
 Landbote 28.10.8
 Tages-Anzeiger 28.10.08


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