20. April 2008, aktualisiert am 8. August 2008

Tierquälerische Haltung von Kühen, Kälbern und Kaninchen in der ehemaligen "Chlosterschür" in Wettingen

Der Betrieb gehört heute Albrik und Leo Meier. Die beiden pressen extrem alles aus dem Betrieb heraus. Der Stall ist bis in die hinterste Ecke mit Tieren vollgestopft, insgesamt 120 Tiere, davon ca 50 Kühe, der Rest Jungrinder und Kälber.

Die Kälber, junge, bewegungsfreudige Tiere, vegetieren teilweise  dunklen Stallabteilen (wie auch die Kaninchen), teilweise in verbotener Anbindehaltung (durch eine Kontrolle des kantonalen Veterinärdienstes bestätigt), ohne Auslauf. Das verstösst gleich zweifach gegen die Tierschutzvorschriften und erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei.

Erbarmungslos werden sogar kranke Kälber an der Kette gehalten:

Viele Kühe in dieser Tierfabrik der Gebrüder Meier verbringen das Winterhalbjahr in einem dunklen Stall permanent angekettet, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Winteraususlauf zu erhalten. Sie können nur aufstehen und in ihren eigenen Kot abliegen. An der Kette haben sie nicht ausreichende Möglichkeiten zur Körperpflege und sind Juckreizen hilflos ausgeliefert. Dies zusammen mit der fehlenden Bewegungsmöglichkeit erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei.

Bei einer Kuh stellte der kantonale Veterinärdienst eine eingewachsene Kette, welche eine offene, eitrige Wunde verursachte.

Weideland hätte es genug um den Hof. Die Meiers müssten nur die Stalltüre öffnen. Tierquälerei aus purer Bequemlichkeit:

Anstatt den Tieren Auslauf zu gewähren, fälschte Meier einfach das Auslaufjournal. Das erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Urkundenfälschun.

Der VgT hat gegen die Gebrüder Meier Strafanzeige erstattet. Das Verfahren ist hängig. Inzwischen hat das Veterinäramt Sanierungsmassnahmen verfügt.

Neben diesen direkten Verletzung von Tierschutzvorschriften, nützen die Meiers auch Lücken in der Tierschutzverordnung aus:

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Doch der Bundesrat erlaubt diese Tierquälerei weiterhin im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen möglichst kostensparend auf engstem Raum eingesperrt halten möchte. Genau so machen es die Meiers - kaltherzig gegenüber ihrem gesamten Gross- und Kleinvieh.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

So halten Meiers ihre Kaninchen:

Gegenüber einer Zeugin beschimpfte Leo Meier den Präsidenten des VgT, der die Anzeige eingereicht hatte, als Lügner und drohte mit Gewalt gegen ihn. Deshalb ist jetzt auch ein Strafverfahren wegen Beschimpfung und Drohung gegen Leo Meier hängig.

Adresse:

Albrik und Leo Meier
Klosterschür
5430 Wettingen

Tel 056 426 68 16,  079 431 94 25, 079 431 94 26

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ERFOLG:

Sommer 2008: Kühe auf der Weide - dem VgT sei Dank!


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