6. Dezember 2007, aktualisiert am 2. Sept 2009                          Web-Code 200-032

Der vorbestrafte Landwirt Markus Boller in Reitnau (Kanton Aargau) erneut der Tierquälerei (grobe Missachtung der Auslaufvorschrift) überführt

Landwirt Boller an der Hauptstrasse 46 in 5057 Reitnau fand es seit Jahren nicht für nötig, seinen angeketteten Kühen auch nur den vorgeschriebenen minimalen Auslauf - wenig genug! - zu gewähren. Gleichzeit kassiert er aber Subventionen für ökologische Leistungen (ÖLN). Nur selten einmal - als Alibimassnahme, damit es "Spuren" gab im Auslauf - liess er die Kühe kurz in den Laufhof, auf die Weide nie. Dabei stand jeweils die Bäuerin mit dem Stock in der Hand dabei und machte die Kühe nervös - die ganze kurze Auslaufzeit von einer knappen halben Stunde.

Eine erste Anzeige des Tierschutzbundes Innerschweiz verlief im Sand, da das Stalljournal genügend Auslauf ausweise.

Nun schaltete sich der VgT ein und beiden Organisationen gelang es, diesen gewerbsmässigen Tierquäler und Subventionsbetrüger mit versteckter Kamera zu überführen.

Im Strafverfahren gegen Boller weigerte sich das Bezirksamt Zofingen (Bezirksamtmann Erik Imhof) rechtswidrig, dem VgT eine nichtanonymisierte Kopie des Strafbefehls auszuhändigen. Am 16. Oktober 2008 hiess das Aargauer Obergericht eine Beschwerde des VgT gut und befahl dem Bezirksamt die Aushändigung einer nichtanonymisierten Kopie des Strafbefehls.

Urteil des Obergerichts vom 16. Oktober 2008

Am 24. Oktober 2008 erhielt der VgT endlich den Strafbefehl vom 23. Juni 2008. Boller wurde wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und Urkundenfälschung (er hatte im Stalljournal Daten für den nicht vorhanden Auslauf gefälscht) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse 1000 Franken verurteilt, zuzüglich Verfahrenskosten. Unbegreiflich ist, warum nicht auch eine Verurteilung wegen Subventionsbetrug erfolgte.

Weitere verdeckte Beobachtungen des VgT beweisen, dass Boller aus dieser Verurteilung nichts gelernt hatte und weitermacht wie zuvor. Im Juni 2009 reichte der VgT dem Veterinäramt eine neue Anzeige ein, welche in diesen Tagen zur Strafverfolgung an das Bezirksamt Zofingen weitergeleitet wird. Da Boller noch während der Probezeit rückfällig geworden ist, muss er nun nicht nur mit einer erneuten Verurteilung, sondern auch mit dem Widerruf des bedingten Aufschubes der ersten Verurteilung zu 90 Tagessätzen rechnen.

Der VgT hat dem Veterinäramt ein Tierhalteverbot wegen totale Uneinsichtigkeit beantragt. Das Veterinäram scheint jedoch vorerst die Strafuntersuchung abwarten zu wollen, weil es dem Veterinäramt praktisch nicht möglich ist, die Missachtung der Auslaufvorschrift selber zu überprüfen. Es ist auf den professionell arbeitenden und Beweise beschaffenden VgT angewiesen, um diesem gewerbsmässigen Tierquäler das Handwerk zu legen.

Das Bezirksamt Zofingen (Untersuchungsrichter Michael Eberhard) blockiert das neue Verfahren gegen Boller und schikaniert den VgT

Am 31. August 2009 hat der VgT der Justizkommission des Kantons Aargau eine Beschwerde eingereicht gegen Untersuchungsrichter Michael Eberhard vom Bezirksamt Zofingen sowie gegen das Obergericht, das seine Aufsichtspflicht willkürlich nicht wahrnimmt:
Beschwerde an Justizkommission


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