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6. Dezember 2007, aktualisiert am 23. Oktober 2008 Web-Code 200-032 Landwirt Boller in Reitnau (Kanton Aargau) der Missachtung der Auslaufvorschrift und der Urkundenfälschung überführt Landwirt Boller an der Hauptstrasse 46 in 5057 Reitnau fand es seit Jahren, nicht für nötig, seinen angeketteten Kühen auch nur den vorgeschriebenen minimalen Auslauf - wenig genug! - zu gewähren. Gleichzeit kassiert er aber Subventionen für ökologische Leistungen (ÖLN). Nur selten einmal - als Alibimassnahme, damit es "Spuren" gab im Auslauf - liess er die Kühe einmal kurz in den Laufhof, auf die Weide nie. Dabei stand jeweils die Bäuerin mit dem Stock in der Hand dabei und macht die Kühe nervös - die ganze kurze Auslaufzeit von einer knappen halben Stunde, um die Auslauf-ungewohnten Kühen vor Befreiungssprüngen abzuhalten. Eine erste Anzeige des Tierschutzbundes Innerschweiz verlief im Sand, da das Stalljournal genügend Auslauf ausweise. Nun schaltete sich der VgT ein und überführte den Tierquäler und Subventionsbetrüger mit versteckter Kamera. Das Veterinäramt verfügte daraufhin Sofortmassnahmen. Endlich bekommen nun die bedauernswerten Kettenkühe wenigstens das gesetzliche Minimum an Auslauf. Im Strafverfahren gegen Boller weigerte sich das Bezirksamt Zofingen (Bezirksamtmann Erik Imhof) rechtswidrig, dem VgT eine nichtanonymisierte Kopie des Strafbefehls auszuändigen. Am 16. Oktober 2008 hiess das Obergericht eine Beschwerde des VgT gut und befahl dem Bezirksamt die Aushändigung einer nichtanonymisierten Kopie des Strafbefehls. Urteil des Obergerichts vom 16. Oktober 2008 Am 24. Oktober 2008 ging nun endlich der Strafbefehl vom 23. Juni 2008 beim VgT ein. Demnach wurde Boller wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse 1000 Franken verurteilt, zuzüglich Verfahrenskosten. Unbegreiflich ist, warum nicht auch eine Verurteilung wegen Subventionsbetrug erfolgte. |