21. April 2007, aktualisiert am 5. Mai 2007

Kasten-Kaninchenhaltung bei
Karl Tanner in Schneisingen

 

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute mitlerweile jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat.

Adresse:
Karl Tanner, Malergeschäft
Obere Bergstrasse 14
5425 Schneisingen
Tel 056 241 10 30
Fax 056 241 10 40
Tel Geschäft 044 856 17 85

Karl Tanner Senior behauptet, er und sein Malergeschäft Karl Tanner AG hätten nichts mit den Kaninchen zu tun.
Der Junior, dem angeblich die Kaninchen gehören, wohnt im gleichen Haushalt an obiger Adresse, nimmt dort das Telefon ab, meldet sich mit Tanner, spricht für die Familie und arbeitet auch im Malergeschäft.

Am Dienstagmorgen, den 24.4.07, drohte Karl Tanner Senior dem VgT telefonisch, er werde die Kanichen vor Kindern erschiessen und dann von weinenden Kindern Fotos machen und diese dem BLICK senden. Gleichentags rief Karl Tanner Senior nochmals an, er werde die Kaninchenhaltung nicht aufgeben, sondern extra noch mehr zutun. Karl Tanner Senior kann also die Kaninchen töten oder noch mehr zutun, wenn er will, obwohl sie angeblich nicht ihm gehören und er nichts damit zu tun haben will. Lügen und Tierquälerei sind halt verwandte Charaktermängel.

Tanner hat nun ein kleines Gehege errichtet, in das die Kaninchen angeblich jeden Tag getragen werden und wo sie abends wieder eingefangen werden. Nach Erfahrung des VgT funktioniert so etwas auf die Dauer nicht, nur am Anfang, wenn noch Interesse daran besteht oder der VgT öffentlichen Druck macht. Bald geht aber das Interesse verloren und die Leute haben "gerade keine Zeit" oder andere Ausreden (schlechtes Wetter etc) und die Kaninchen bleiben dann wieder den ganzen Tag im Kastengefängnis. Nur ein Freigehege mit integriertem Stall, wo sich die Kaninchen nach Bedürfnis zurückziehen können, funktioniert und ist wirklich tiergerecht. Bei einem mit einem Elektrodraht und Weidezaungerät geschützten Freigehege ist es nicht einmal nötig, den Stall nachts zu verschliessen. Das ist wichtig, weil die Kaninchen Dämmerungstiere, dh vorallem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv sind.

Tanner Senior behaupt jetzt heuchlerisch, er habe ein solches Freigehege machen wollen, aber weil der VgT ihn jetzt öffentlich anprangere, werde nichts gemacht. Dieser sich so nett und freundlich gebende Heuchler bestraft die Tiere dafür, dass er vom VgT kritisiert wird.

Forum-Beitrag zu diesem Fall


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