30. August 2006, aktualisiert am12. November 2008

Kleintiersiedlung Eymatt in Bern (Aare/Eymattstrasse in Bern, Richtung Hinterkappeln)

Herzlos, bürokratisch und ignorant:
Offener Brief an den Berner Stadtpräsidenten Tschäppät

Sehr geehrter Herr Tschäppät

Am ersten September 2006 haben  die Schweizer Tierschutzorganisationen an einer Pressekonferenz in Bern ihre Stellungnahme zur Revision der Tierschutzverordnung vorstellen. Eine Kernforderung ist das Verbot der Kasten- und Käfighaltung, insbesondere der Einzelhaltung von Kaninchen (Eingabe an Bundesrat Deiss, Beschwerde an die GPK des Ständerates)

48 Stunden später, am Samstag, den 3. November 2006, haben Sie feierlich, umrahmt von Blasmusik, die Kleintieranlage Eymatt eingeweiht, wo genau diese verpönte, tierquälerische Einzel- und Kastenhaltung von Kaninchen betrieben wird - mit Ihrer Unterstützung in einer städtischen Anlage - mit festlicher Einweihung dieser Tierquälerei:

Tierquälerische Einzelhaltung von Kaninchen in der Eymatt (Aufnahme 28. August 2006)


Aufnahme 9. September 2006

Wer bis heute noch nicht gehört hat, dass diese veraltete Form der Kaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, muss ein grosser Ignorant sein. Und wer dies nicht selber merkt, muss unter Gefühlskälte leiden. Wie sagte doch so treffend der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz:

Ein Mensch, der ein höheres Säugetier wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da ihn diese Schwäche zu einem gemeingefährlichen Monstrum macht.

Sollten Sie einwenden, diese tierquälerische Kaninchenhaltung sei ja eben nicht verboten, ein Verbot von den Tierschutzorganisationen ja erst gefordert, aber noch nicht umgesetzt, deshalb hätten sie keinen Anlass, dies in einer städtischen Anlage zu verbieten, dann wären Sie ein solches Monster und ein Bürokrat und Schreibtischtäter.

Ich kann Ihnen diese Feststellung auch rational, in Politiker- und Juristensprache begründen, falls Sie auf der Ebene der Empathie und des Herzens nicht mehr ansprechbar sein sollten:

Der Tierschutz ist ein in der Bundesverfassung verankertes öffentliches Anliegen. Diesem Umstand hat die Regierung und Verwaltung in ihrer gesamten Tätigkeit Rechnung zu tragen, denn Artikel 5 der Bundesverfassung verlangt: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen." Die Verwaltung darf deshalb weder direkt noch indirekt eine nicht artgerechte, tierquälerische Tierhaltung fördern oder unterstützen. (Eine Kollision dieses Grundsatzes mit anderen wichtigen öffentlichen Aufgaben liegt im vorliegenden Fall nicht vor. )

Die Beachtung öffentlicher Interesse im Rahmen staatlichen Handels ist ein positives Gebot, das mehr bedeutet, als nur gerade das Vermeiden von explizit Verbotenem.

Das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien und Empfehlungen ausdrücklich darauf hin, dass die Tierschutzverordnung keine artgerechte Tierhaltung sicherstelle, und empfiehlt deshalb ausdrücklich die Gruppenhaltung von Kaninchen anstelle der traditionellen, dann den Anstrengungen der Tierschutzorganisationen langsam aussterbenden Kastenhaltung (siehe die Links zu den Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.vgt.ch/doc/kaninchen). Ferner besteht unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen ein Konsens, dass die Kasten- und Käfighaltung als Tierquälerei abzulehnen ist.

Nicht alles was nicht strafbar ist, ist bekanntlich auch moralisch und im öffentlichen Interesse. In solchen Bereichen zum Rechten zu sehen, ist vornehme Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sonst würde es genügen, Gerichte zu haben und keiner politischen Führung der Verwaltung bedürfen

Tiergerechte Freigehege würden nicht nur den Kaninchen, sondern auch der Bevölkerung etwas bieten und das wäre einer öffentlichen, städtischen Grünanlage angemessen, die Förderung tierquälerischer Kaninchenhaltung in Kästen jedoch klar nicht. Sofern die Kaninchenzüchter, wie leider oft, derart stur sind, dass für eine Freiland- und Gruppenhaltung nicht infrage kommt, weil ihre Ausstellungs-"Objekte" dadurch schmutzige Pfötchen bekommen können, wäre die Eymatt anders zu nutzen, als für Kaninchenhaltung. Das gebietet das öffentliche Interesse.

Wir werfen Ihnen vor, in Ihrer Amtsausübung bürokratisch, ignorant und herzlos gegen das öffentliche Interesse zu verstossen, und dies schamlos auch noch festlich und feierlich zu tun.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT 
(wir kämpfen auch gegen kleine Tierfabriken in öffentlichen Grünanlagen)

 

In einem Interview in Tele Bärn fand Tschäppät alles in Ordnung und nur "das Problem von Herr Kessler".

*

Pressespiegel

Berner-Zeitung:

Handelt der Stadtpräsident «herzlos und ignorant»? BZ 31.8.2006

Kleintieranlage Eymatt, BZ 2.9.2006

Leserbriefe, BZ 11.9.2006

Der Bund:

Der Bund unterdrückte die tierschützerische Kritik an der Kleintieranlage Eymatt vollständig und brachte statt dessen am 4.9.06 die folgende Falschmeldung:

In Tat und Wahrheit war weder das Bundesamt für Veterinärwesen noch der Schweizer Tierschutz in irgend einer Weise beteiligt. Der STS verlangte am 6.9.06 folgende Richtigstellung:

Mit Befremden musste der Schweizer Tierschutz STS feststellen, dass er gemäss Der Bund vom 4.9.2006, Seite 20, offenbar die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt / Bern zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen BVET eingerichtet haben soll. Dies stimmt nicht. Die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt entsprechen nicht den Ansprüchen des Schweizer Tierschutz STS an eine tiergerechte Kaninchenhaltung. Der Bund hat hier offensichtlich etwas verwechselt. STS und BVET unterstützen bisher die Bemühungen der Schweizerischen Gesellschaft für Kleintierzucht SGK, eine Zertifizierung für vorbildliche Kleintierzuchten zu schaffen, welche sich gegenwärtig noch in Ausarbeitung befindet. Die Anlagen in der Eymatt entsprechen im jetzigen Zustand nicht dem Standard für diese Zertifizierung
Schweizer Tierschutz STS, Basel

Weil die Bundredaktion diese Richtigstellung unterdrückte, musste der STS am 18.9.06 nochmals Druckmachen:

Am 6. September haben wir Ihnen einen Leserbrief bzw. eine Richtigstellung zu einem Artikel im Bund vom 4. September über die Kaninchenhaltungen in der Eymatt geschickt, der aber bisher noch nicht erschienen ist. Da in diesem Artikel der Schweizer Tierschutz STS und das Bundesamt für Veterinärwesen BVET so dargestellt wurden, als ob sie die Kaninchenhaltungemn in der Eymatt sanktioniert hätten, was absolut falsch ist, bitten wir Sie ausdrücklich darum, diese Richtigstellung abzudrucken. ..

Am 20.9.06 endlich erschien die Richtigstellung - verschleiernd, frech und arrogant gekürzt, typisch "Bund"!

In der Frühjahrsausgabe 2009 der VgT-Nachrichten - die in der ganzen Deutsschweiz in alle Briefkäste gestreut wird - werden wir über diese Machenschaften des "Bund" wie auch von TeleBärn (siehe unten) berichten. Der VgT berichtet immer wieder über Hintergründe, welche alle andere Medien totschweigen.

 

Inzwischen geht die Kaninchenquälerei in der Eymatt weiter

In der Sendung von TeleBärn vom 2.9.2006 behauptete der Obmann der Kleintieranlage Eymatt, Markus Kiener, die Einzelhaltung der Kaninchen sei nicht schlimm, denn: "Wir lassen sie den Tag über hinaus." Alles erstunken und erlogen. Der VgT hat die Eymatte zwei Jahre lang beobachtet: Wie erwarte war nie ein Kaninchen im Freien zu sehen; sie verbringen ihr ganzes trauriges Leben in den 12 von der Stadt finanzierten neuen Gefängnissen für Unschuldige, die meisten in besonders grausamer Einzelhaft.  Lügen und Tiere quälen sind halt Charaktermängel, die oft gepaart
vorhanden sind. TeleBärn verweigerte eine Entgegnung/Richtigstellung zu dieser krassen Lüge. TeleBärn zensurierte auch den TV-Spot des VgT und unterdrückte auch die vom VgT aufgedeckten skandalös-grausamen Missstände am Blausee. So arbeitet der Filz von links bis rechts zusammen um den Anschein einer sauberen, humanen, demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz zu wahren.

Einzelne Kaninchenzüchter haben kleine Alibi-Geheglein auf dem Rasen, die aber nicht benützt werden:

Diese winzigen Geheglein stehen auch im totalen Missvernhälntis mit der Anzahl der Kaninchen in der Eymatt. Zudem sind diese Geheglein überhaupt nicht artgerecht eingerichtet: Keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Da sie sowieso nicht benützt werden, brauchen sie auch nicht tiergerecht sein, werden die Kaninchenquäler denken. Als Alibi, um die Öffentlichkeit, welche die Eymatt finanziert hat, zu täuschen, reichen auch Potemkinsche Dörfer.

Stadtpräsident Tschäppät betet jeden Abend. Wahrscheinlich nur für sich und seine politische
Karriere, jedenfalls nicht für seine KZ-Opfer. Am 3. November 2006 weihte Tschäppät dieses
von der Stadt auf städtischem Grund erstellte KZ ein, mit Blasmusik und Volksfest. Die Nazis haben
es auch gut verstanden, das Volk mit staatlich organisierten Volksfesten zu beeindrucken und von
den Staatsverbrechen abzulenken. Wir behaupten nicht, Tschäppät sei ein Hitler, aber letztlich wurzelt
die Ausbeutung und Ermordung von empfindsamen, wehrlosen Tieren, nur weil sie keine Arier bzw keine Homo Sapiens sind, in ähnlichen charakterlichen Fehlstrukturen: Ausgrenzung Andersartiger nach völlig untauglichen, haltlosen Kriterien.

Der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz sagte dazu: “Ein Mensch, der ein höheres Säugetier
wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er
selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem gemeingefährlichen Monstrum macht.”

Zum Begriff "Tier-KZ" und dem Tier-Mensch-Vergleich siehe: www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich

Unter den Schweizer Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht ein Konsens, dass die Käfighaltung von Kaninchen eine mit dem Tierschutzgesetz unvereinbare Tierquälerei darstellt. Aber die für den Tierschutz verantwortliche Bundesrätin Doris Leuthard (CVP, christliche Heuchler) erlaubt diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung weiterhin - im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchstiere möglichst billig auf kleinstem Raum halten will.

Diese Tierquälerei auch noch mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wie der Berner Stadtpräsident
Tschäppät dies tut, ist moralisch verwerflich.

Im November streute der VgT seine Zeitschrift "VgT-Nachrichten" mit einem Bericht über dieses Kaninchen-KZ in Stadt und Region Bern in die Briefkästen. Wegen zensurierender Diskriminierung durch die Schweizerische Staatspost konnte leider nur ungefähr die Hälfte der Briefkästen bedient werden. - durch Postzensur und empfahl den hiefür direkt verantwortlichen Stadtpräsident Tschäppät zur Abwahl: VN 08-3


News-Verzeichnis

Startseite VgT