| 30. August 2006,
aktualisiert am12. November 2008
Kleintiersiedlung Eymatt in Bern
(Aare/Eymattstrasse in
Bern, Richtung Hinterkappeln)
Herzlos, bürokratisch und ignorant:
Offener Brief an den Berner Stadtpräsidenten Tschäppät
Sehr geehrter Herr Tschäppät
Am ersten September 2006 haben die
Schweizer Tierschutzorganisationen an einer Pressekonferenz in Bern ihre
Stellungnahme zur Revision der Tierschutzverordnung vorstellen. Eine
Kernforderung ist das Verbot der Kasten- und Käfighaltung, insbesondere
der Einzelhaltung von Kaninchen (Eingabe
an Bundesrat Deiss, Beschwerde an die GPK
des Ständerates)
48 Stunden später, am Samstag, den 3. November
2006, haben Sie feierlich, umrahmt von Blasmusik, die Kleintieranlage Eymatt
eingeweiht, wo genau diese verpönte, tierquälerische Einzel- und
Kastenhaltung von Kaninchen betrieben wird - mit Ihrer Unterstützung in
einer städtischen Anlage - mit festlicher Einweihung dieser
Tierquälerei:

Tierquälerische Einzelhaltung von Kaninchen in der
Eymatt (Aufnahme 28. August 2006)

Aufnahme 9. September 2006
Wer bis heute noch nicht gehört hat, dass diese
veraltete Form der Kaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, muss ein
grosser Ignorant sein. Und wer dies nicht selber merkt, muss unter
Gefühlskälte leiden. Wie sagte doch so treffend der berühmte
Verhaltensforscher Konrad Lorenz:
Ein Mensch, der ein höheres Säugetier wirklich
genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen
ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die
psychiatrische Klinik, da ihn diese Schwäche zu einem
gemeingefährlichen Monstrum macht.
Sollten Sie einwenden, diese tierquälerische
Kaninchenhaltung sei ja eben nicht verboten, ein Verbot von den
Tierschutzorganisationen ja erst gefordert, aber noch nicht umgesetzt,
deshalb hätten sie keinen Anlass, dies in einer städtischen Anlage zu
verbieten, dann wären Sie ein solches Monster und ein Bürokrat und
Schreibtischtäter.
Ich kann Ihnen diese Feststellung auch rational,
in Politiker- und Juristensprache begründen, falls Sie auf der Ebene der
Empathie und des Herzens nicht mehr ansprechbar sein sollten:
Der Tierschutz ist ein in der Bundesverfassung
verankertes öffentliches Anliegen. Diesem Umstand hat die Regierung und
Verwaltung in ihrer gesamten Tätigkeit Rechnung zu tragen, denn Artikel
5 der Bundesverfassung verlangt: "Staatliches Handeln muss im
öffentlichen Interesse liegen." Die Verwaltung darf deshalb weder direkt
noch indirekt eine nicht artgerechte, tierquälerische Tierhaltung
fördern oder unterstützen. (Eine Kollision dieses Grundsatzes mit
anderen wichtigen öffentlichen Aufgaben liegt im vorliegenden Fall nicht
vor. )
Die Beachtung öffentlicher Interesse im Rahmen
staatlichen Handels ist ein positives Gebot, das mehr bedeutet, als nur
gerade das Vermeiden von explizit Verbotenem.
Das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen
Richtlinien und Empfehlungen ausdrücklich darauf hin, dass die
Tierschutzverordnung keine artgerechte Tierhaltung sicherstelle, und
empfiehlt deshalb ausdrücklich die Gruppenhaltung von Kaninchen anstelle
der traditionellen, dann den Anstrengungen der Tierschutzorganisationen
langsam aussterbenden Kastenhaltung (siehe die Links zu den Empfehlungen
des Bundesamtes für Veterinärwesen unter
www.vgt.ch/doc/kaninchen). Ferner besteht unter den schweizerischen
Tierschutzorganisationen ein Konsens, dass die Kasten- und Käfighaltung
als Tierquälerei abzulehnen ist.
Nicht alles was nicht strafbar ist, ist
bekanntlich auch moralisch und im öffentlichen Interesse. In solchen
Bereichen zum Rechten zu sehen, ist vornehme Aufgabe der politisch
Verantwortlichen, sonst würde es genügen, Gerichte zu haben und keiner
politischen Führung der Verwaltung bedürfen
Tiergerechte Freigehege würden nicht nur den
Kaninchen, sondern auch der Bevölkerung etwas bieten und das wäre einer
öffentlichen, städtischen Grünanlage angemessen, die Förderung
tierquälerischer Kaninchenhaltung in Kästen jedoch klar nicht. Sofern
die Kaninchenzüchter, wie leider oft, derart stur sind, dass für eine
Freiland- und Gruppenhaltung nicht infrage kommt, weil ihre
Ausstellungs-"Objekte" dadurch schmutzige Pfötchen bekommen können, wäre
die Eymatt anders zu nutzen, als für Kaninchenhaltung. Das gebietet das
öffentliche Interesse.
Wir werfen Ihnen vor, in Ihrer Amtsausübung
bürokratisch, ignorant und herzlos gegen das öffentliche Interesse zu
verstossen, und dies schamlos auch noch festlich und feierlich zu tun.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT
(wir kämpfen auch gegen kleine Tierfabriken in öffentlichen Grünanlagen)
In einem Interview in
Tele Bärn fand Tschäppät
alles in Ordnung und nur "das Problem von Herr Kessler".
*
Pressespiegel
Berner-Zeitung:
Handelt der
Stadtpräsident «herzlos und ignorant»? BZ 31.8.2006
Kleintieranlage Eymatt,
BZ 2.9.2006
Leserbriefe,
BZ 11.9.2006
Der Bund:
Der Bund unterdrückte die
tierschützerische Kritik an der Kleintieranlage Eymatt vollständig und
brachte statt dessen am 4.9.06 die folgende Falschmeldung:

In Tat
und Wahrheit war weder das Bundesamt für Veterinärwesen noch der
Schweizer Tierschutz in irgend einer Weise beteiligt. Der STS verlangte
am 6.9.06 folgende Richtigstellung:
Mit Befremden musste der Schweizer Tierschutz
STS feststellen, dass er gemäss Der Bund vom 4.9.2006, Seite 20,
offenbar die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt / Bern zusammen
mit dem Bundesamt für Veterinärwesen BVET eingerichtet haben soll.
Dies stimmt nicht. Die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt
entsprechen nicht den Ansprüchen des Schweizer Tierschutz STS an
eine tiergerechte Kaninchenhaltung. Der Bund hat hier offensichtlich
etwas verwechselt. STS und BVET unterstützen bisher die Bemühungen
der Schweizerischen Gesellschaft für Kleintierzucht SGK, eine
Zertifizierung für vorbildliche Kleintierzuchten zu schaffen, welche
sich gegenwärtig noch in Ausarbeitung befindet. Die Anlagen in der
Eymatt entsprechen im jetzigen Zustand nicht dem Standard für diese
Zertifizierung
Schweizer Tierschutz STS, Basel
Weil die Bundredaktion diese
Richtigstellung unterdrückte, musste der STS am 18.9.06 nochmals
Druckmachen:
Am 6. September haben wir Ihnen einen
Leserbrief bzw. eine Richtigstellung zu einem Artikel im Bund vom 4.
September über die Kaninchenhaltungen in der Eymatt geschickt, der
aber bisher noch nicht erschienen ist. Da in diesem Artikel der
Schweizer Tierschutz STS und das Bundesamt für Veterinärwesen BVET
so dargestellt wurden, als ob sie die Kaninchenhaltungemn in der
Eymatt sanktioniert hätten, was absolut falsch ist, bitten wir Sie
ausdrücklich darum, diese Richtigstellung abzudrucken. ..
Am 20.9.06 endlich erschien die
Richtigstellung - verschleiernd, frech und arrogant gekürzt, typisch
"Bund"!
In der
Frühjahrsausgabe 2009 der VgT-Nachrichten - die in der ganzen
Deutsschweiz in alle Briefkäste gestreut wird - werden wir über diese
Machenschaften des "Bund" wie auch von TeleBärn (siehe unten) berichten.
Der VgT berichtet immer wieder über Hintergründe, welche alle andere
Medien totschweigen.
Inzwischen geht die
Kaninchenquälerei in der Eymatt weiter
In der Sendung von
TeleBärn
vom 2.9.2006 behauptete der Obmann der
Kleintieranlage Eymatt, Markus Kiener, die Einzelhaltung der Kaninchen
sei nicht schlimm, denn: "Wir lassen sie den Tag über hinaus." Alles erstunken und
erlogen. Der VgT hat die Eymatte zwei Jahre lang beobachtet: Wie erwarte
war nie ein Kaninchen im Freien zu sehen; sie verbringen ihr ganzes
trauriges Leben in den 12 von der Stadt finanzierten neuen Gefängnissen
für Unschuldige, die meisten in besonders grausamer Einzelhaft.
Lügen und Tiere quälen sind halt Charaktermängel, die oft gepaart
vorhanden sind.
TeleBärn verweigerte eine Entgegnung/Richtigstellung zu dieser
krassen Lüge. TeleBärn zensurierte auch den
TV-Spot
des VgT und unterdrückte auch die vom VgT aufgedeckten
skandalös-grausamen Missstände am
Blausee. So arbeitet der Filz von links bis rechts zusammen um den
Anschein einer sauberen, humanen, demokratischen und rechtsstaatlichen
Schweiz zu wahren.
Einzelne Kaninchenzüchter haben kleine Alibi-Geheglein auf dem Rasen, die aber nicht benützt werden:


Diese winzigen Geheglein stehen auch
im totalen Missvernhälntis mit der Anzahl der Kaninchen in der Eymatt.
Zudem sind diese Geheglein überhaupt nicht artgerecht eingerichtet:
Keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Da sie sowieso nicht benützt werden,
brauchen sie auch nicht tiergerecht sein, werden die Kaninchenquäler
denken. Als Alibi, um die Öffentlichkeit, welche die Eymatt finanziert
hat, zu täuschen, reichen auch
Potemkinsche
Dörfer.
Stadtpräsident Tschäppät betet jeden Abend. Wahrscheinlich nur für sich
und seine politische
Karriere, jedenfalls nicht für seine KZ-Opfer. Am 3. November 2006
weihte Tschäppät dieses
von der Stadt auf städtischem Grund erstellte KZ ein, mit Blasmusik und
Volksfest. Die Nazis haben
es auch gut verstanden, das Volk mit staatlich organisierten Volksfesten
zu beeindrucken und von
den Staatsverbrechen abzulenken. Wir behaupten nicht, Tschäppät sei ein
Hitler, aber letztlich wurzelt
die Ausbeutung und Ermordung von empfindsamen, wehrlosen Tieren, nur
weil sie keine Arier bzw keine Homo Sapiens sind, in ähnlichen
charakterlichen Fehlstrukturen: Ausgrenzung Andersartiger nach völlig
untauglichen, haltlosen Kriterien.
Der
berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz sagte dazu: “Ein Mensch, der
ein höheres Säugetier
wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen
ähnliches erlebt wie er
selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da
eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem gemeingefährlichen Monstrum
macht.”
Zum Begriff
"Tier-KZ" und dem Tier-Mensch-Vergleich siehe:
www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich
Unter den
Schweizer Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht ein Konsens,
dass die Käfighaltung von Kaninchen eine mit dem Tierschutzgesetz
unvereinbare Tierquälerei darstellt. Aber die für den Tierschutz
verantwortliche Bundesrätin Doris Leuthard (CVP, christliche Heuchler)
erlaubt diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung weiterhin - im
Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchstiere möglichst
billig auf kleinstem Raum halten will.
Diese
Tierquälerei auch noch mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wie der
Berner Stadtpräsident
Tschäppät dies tut, ist moralisch verwerflich.
Im November
streute der VgT seine Zeitschrift "VgT-Nachrichten" mit einem Bericht
über dieses Kaninchen-KZ in Stadt und Region Bern in die Briefkästen.
Wegen zensurierender
Diskriminierung durch die Schweizerische Staatspost konnte leider
nur ungefähr die Hälfte der Briefkästen bedient werden. - durch
Postzensur und empfahl den hiefür direkt verantwortlichen Stadtpräsident
Tschäppät zur Abwahl: VN 08-3
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