VN 07-1, 16. Mai 2005, aktualisiert am 14. Januar 2010 web-code: 200-012
Ein den Thurgauer Behörden seit Jahren bekannter notorischer Tierquäler (vom BLICK als "schlimmster Tierquäler der Schweiz" bezeichnet) zeigt sich völlig uneinsichtig, kann aber bis heute weitermachen - das längst fällige Tierhalteverbot gibt es noch immer nicht:
Der Fall Kesselring
Thurgauer Behördenschlamperei
und Justizwillkür
Kurzer Überblick siehe: Der Thurgauer Justizfilz stinkt zum Himmel
Seit Jahren geben Hans Kesselring, Wirt und Pferdehändler in Brüschwil,
8580 Hefenhofen/TG, sowie sein Sohn Ulrich immer wieder zu Beschwerden bezüglich der Haltung ihrer Tiere (Kühe, Mastvieh und 110 Pferde) Anlass. Hans Kesselring ist brutal gegen Mensch und Tier. Er wurde gegen den Thurgauer Kantonstierarzt wie auch gegen Tierschützer, welche Beschwerden über Missstände nachgingen, gewalttätig.Am Freitag, den 13. Mai 2005, versuchte Hans Kesselring, VgT-Präsident Erwin Kessler, der ihm aufgrund einer Meldung wegen Missständen offen besuchte, zu ermorden. Das Strafverfahren wird von den Thurgauer Strafbehörden (Bezirksamt und Staatsanwatltschaft) bis heute verschleppt.
Der Mordversuch an VgT-Präsident Erwin Kessler ereignete sich wie folgt:
Aufgrund einer Meldung eines Reiters, Hans Kesselring halte Pferde in verbotener Anbindehaltung in einem dunklen Stall (zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf), ging Erwin Kessler, Präsident des VgT, am Freitag, den 13. Mai 2005, um ca 15.45 Uhr, beim Pferdestall Kesselring vorbei, begleitet von einer Pferde-Expertinn. Erwin Kessler hatte vor, Kesselring offen aufzusuchen und ihn mit der eingegangenen Meldung zu konfrontieren. Beim Stall war eine Türe offen. Es war zuerst niemand zu sehen, jedoch tatsächlich angebundene Pferde. Als sich die Augen an die Dunkelheit im Stall gewohnt hatten, war hinten im Stall ein Mann zu erkennen. Erwin Kessler und seine Begleiterin gingen ihm entgegen und fragten ihn, ob er Herr Kesslering sei, was er freundlich bejahte. Hierauf stellte sich Erwin Kessler mit Namen vor, worauf Kesselring sofort laut zu schimpfen begann; gleichzeitig wurde er tätlich, ohne abzuwarten, ob seiner Aufforderung zu verschweinden Folge geleistet würde.
Erwin Kessler hatte nicht im Sinn, sich dieser Aufforderung zu widersetzen. In solchen Fällen wird später verdeckt recherchiert. Erwin Kessler und seine Begleiterin verliessen deshalb unverzüglich den Stall, während sie von Kesselring mit Schlägen in den Rücken vorwärts gestossen wurden. Dies nahm Erwin Kessler ohne Gegenwehr hin, da er keine gewaltsame Auseinandersetzung suchte und annahm, dass es mit diesen Tätlichkeiten bis zur Stalltüre sein Bewenden haben werde.
Beim Ausgang nahm Kesselring eine lange Pferdepeitsche hinter der Tür hervor und verfolgte damit Erwin Kessler und seine Begleiterin über den Vorplatz Richtung Strasse, mit der Peitsche dreinschlagend. Erwin Kessler kehrte sich um, wehrte sich defensiv mit Karate-Technik, konnte Kesslering die Peitsche sofort entwenden und warf sie über einen Gartenzaun. Währen sich Erwin Kessler nach herumstehenden Gehilfen und Kollegen Kesselrings umsah - es hatte mehrere Personen in der Nähe, die ihn ebenfalls hätten angreifen können - traf ihn ein Schlag Kesselrings am Kopf. Darauf stoppte Erwin Kessler den weiter angreifenden Kesselring mit einem Kick in den Fettbauch, kehrte sich um und ging weg Richtung Auto. Nachdem er mit seiner Begleiterin die Hauptstrasse überquert hatte wurde er auf dem jenseitigen Trottoir von Kesselring von hinten angefallen und zu Boden gerissen. Mit seinen schätzungsweise gegen 150 kg drückte Kesselring Erwin Kessler auf den Boden und schlug auf ihn ein. Dabei schrie er: "Ich breche dir das Genick. Es ist mir gleich, wenn ich ins Gefängnis komme, für meine 5 Enkel ist gesorgt." Mit Schlägen ins Genick versuchte Kesselring sein Vorhaben auszuführen. Erwin Kessler schützte sich defensiv, da er damit rechnete, dass umstehende Nachbarn und Kollegen von Kesselring eingreifen könnten und die Sache ausser Kontrolle geraten könnte. Da Erwin Kessler rasch realisierte, dass Kesslering nicht kräftig genug war, ihn ernsthaft zu verletzen, verhielt er sich defensiv-schützend.
Nein, das ist nicht Al Capone, sondern Hans Kesselring
Nachdem Kesselring merkte, dass seine Schläge wenig Wirkung hatten, forderte er Umstehende auf ihm zu helfen, Erwin Kessler ins Güllenloch zu werfen. Gleichzeitig versuchte er, ihn an den Kleidern und am Hosengurt Richtung Güllenloch zu zerren, was ihm aber auch nicht gelang, da sich Erwin Kessler weiter wirksam defensiv wehrt und Kesselring von den Umstehenden keine Unterstützung erhielt.Damit war auch der zweite Mordversuch misslungen und Kesselring wusste nicht mehr weiter. Er verlangte von Erwin Kessler sich zu "entschuldigen" und zu versprechen, nie wieder her zu kommen. Erwin Kessler ging darauf nicht ein und verhielt sich weiter defensiv, worauf Kesselring seinen Angriff aufgab mit der Drohung, wenn Erwin Kessler irgendwo verlauten lasse, was "in dieser halben Stunde passiert" sei, komme er zu ihm nach Hause und lege ihn um. Hierauf ging Erwin Kessler mit seiner Begleiterin zum Auto zurück, brachte diese nach Hause, begab sich anschliessend zum Arzt, um sich die verschiedenen Prellungen ärztlich bescheinigen zu lassen und reichte dann gegen Kesselring eine Strafklage wegen Mordversuch ein.
Die begleitende Pferde-Expertein sagte später bei der Polizei aus, dass sie während den Gewalttätigkeiten Kesselrings zum Restaurant Frohsinn hinüber gegangen sei, um einen Notruf an die Polizei zu tätigen, was ihr aber von der Wirtin, Gerda Keller, verweigert worden sei. Die Schwiegertochter Kesselrings, Myriam Kesselring, nötigte während dem Angriff Kesselrings die Begleiterin von Erwin Kessler, den Fotoapparat herauszugeben, mit dem die gesetzwidrig angebunden gehaltenen Pferde sowie der Peitschenangriff Kesselrings festgehalten wurden. Kesselring hat den Fotoapparat anschliessend zerstört.
Gewalt der gewerbsmässigen Tierquäler gegen Tierschutzbeamte und Tierschützer
Zwei St Galler Landwirte sind kürzlich vom kantonalen Untersuchungsrichteramt zu je zwei Monaten Gefängnis bedingt und zu Bussen verurteilt worden, weil sie gewalttätig Tierschutzbeamten angriffen. Ein Bauer, der seine Kälber vorschriftswidrig und tierquälerisch angebunden hielt, versetzte einer Beamtin des Veterinäramtes eine Ohrfeige. An einem anderen Ort, wo einer Kuh die zu enge Kette in den Hals eingewachsen war, musste ein Beamter den Stall fluchtartig verlassen, weil der Landwirt ihn mit einem Stock bedrohte. (Wie lange schon erhielt diese Kuh wohl den vorgeschriebenen Auslauf nicht, dass die Kette einwachsen konnte?)
Beispiele früherer Angriffe und Drohungen von Tierhaltern gegen den VgT:
- Ueberfall in Schleitheim
- VgT-Aktivistinnen grundlos von Mästern und Metzgern zusammengeschlagen
- Morddrohung gegen Erwin Kessler
- Beschimpfungen und Drohungen am Telefon
Der Mordversuch an Erwin Kessler wird mit der üblichen Justizwillkür zu Gunsten der Agro-Mafia gedeckt
Das für Tötungsdelikte (inkl Tötungsversuch) zuständige Thurgauer Untersuchungsrichteramt, vertreten durch lic iur Hj Stettler, trat die Strafuntersuchung gegen Kesselring am 9. Juni 2005 "zuständigkeitshalber" an das für Tötungsdelikte nicht zuständige (Zuständigkeit nur für leichtere Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung etc) Bezirksamt Arbon ab. Das bedeutete praktisch, dass man im vornherein nicht wegen Mordversuch ermitteln wollte - die übliche Justizwillkür gegen Erwin Kessler und zu Gunsten der Agro-Mafia. Erwin Kessler erhob dagegen Beschwerde. Die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft (vertreten durch Dr Pius Schwager) sowie die ebenfalls stets gegen den VgT entscheidende Thurgauer Anklagekammer (A Biedermann, R Dünki, A Hebeisen) deckten das Vorgehen des Untersuchungsrichteramtes mit der fadenscheinigen Begründung, mit der Abtretung an das Bezirksamt werde nichts präjudiziert; falls sich ein Verdacht auf Mordversuch ergebe, könne das Bezirksamt den Fall wieder an das Untersuchungsrichteramt zurückgeben.
Nach diesem klaren Signal von oben, dass Kesselring zu schonen und nicht wegen Mordversuchs angeklagt werden solle, hielt der als Untersuchungsrichter tätige Arboner Vize-Bezirksstatthalter Kurt Brunner Kesselring in der Einvernahme im vornherein nur Körperverletzung (und unter "etc" Sachentziehung und Sachbeschädigung) vor, was eine spätere Anklageerhebung wegen Mordversuch verhindert, da es menschenrechtswidrig ist, gegen einen Angeschuldigten wegen einem Delikt Anklage zu erheben, das ihm in der Einvernahme nicht vorgehalten wurde.
Während der Einvernahme unternahm der Arboner Vize-Statthalter Kurt Brunner alles, um Kesselrings Mordversuch zu verschleiern:
Vize-Statthalter Brunner leitete die Einvernahme des angeschuldigten Kesselrings in der Funktion eines Untersuchungsrichters. Auszugehen war von der übereinstimmenden Aussage von Erwin Kessler als Geschädigter und Opfer und der ihn begleitenden Pferdeexpertin als Zeugin, wonach Kesselring während seinem Angriff gegen Erwin Kessler mehrmals geschrien hat, er bringe ihn um, er breche ihm das Genick, es sei ihm gleich, wenn er ins Gefängnis komme. Die Zeugin sagte dazu präzise aus (Einvernahme vom 27. Mai 2005, Seite 4):
"Schon zu Beginn und bis jetzt schrie Kesselring immer wieder 'ich brech dir's Genick du Siech, i bring di um', es sei ihm gleich auch wenn er ins Zuchthaus komme, er habe 5 Enkel und für diese werde gesorgt."
Anlässlich der Einvernahme wurde Kesslering gefragt, ob er gedroht habe, Erwin Kessler das Genick zu brechen, es sei ihm egal, wenn er ins Zuchthaus komme, für seine fünf Enkel sei gesorgt (Protokoll S. 2). Kesselring bestritt, dies gesagt zu haben, er habe nur gesagt, wegen seinen Enkeln wolle er nicht fünf Jahre in die Kiste. Auf die Frage Brunners, woher die Zeugin denn gewusst haben könne, dass er fünf Enkel habe, ob es überhaupt so viele seien, antworte Kesselring spontan:
"Ja.... Äh...." (Pause, Kesselring denkt nach)..."jetzt sind es sechs", wobei er bei der Zahl sechs zögerte und an den Fingern nachzählte und Namen murmelte.
Auf die Frage, ob es damals fünf gewesen seien, überlegte Kesselring nochmals und begann dann langsam die Namen seiner Enkel aufzuzählen und sagte schliesslich, es seien sechs, "seit Weihnachten".
Dies alles unterdrückte Brunner im Protokoll - obwohl Erwin Kessler sofort ausdrücklich verlangte, diese Aussagen zu protokollieren. Im Protokoll wurde lediglich festgehalten, Kesselring habe gesagt, er habe 6 Enkel.
Erwin Kessler erhob gegen diese Manipulation des Einvernahmeprotokolls Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft und verlangte aus diesen und weiteren Gründen, Brunner sei wegen Befangenheit und Voreingenommenheit zugunsten des angeschuldigten Kesselrings von seiner Funktion als Untersuchungsrichter zu suspendieren.
Der Entscheid der Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Riquet Heller) erwies sich einmal mehr als Willkürentscheid: Der von Erwin Kessler dargelegte Sachverhalt wurde nicht zur Kenntnis genommen (menschenrechtswidrige Verletzung des Rechts, angehört zu werden, so genanntes rechtliches Gehör), die Anzahl der Enkel sei unerheblich und die Beschwerde haltlos.
Solche Machenschaften sind keine Seltenheiten. In einem parallelen Verfahren entschied Staatsanwalt Heller gleich selber über ein Ausstandsbegehren gegen ihn und erliess fröhlich weitere Willkürverfügungen gegen Erwin Kessler, obwohl er unbestritten hätte in den Ausstand treten müssen. Mehr dazu: www.vgt.ch/news2006/060516-tier-kz-prozess.htm#beschw-ak-tg
Am 7. August 2006 erhob Erwin Kessler gegen den Willkür-Entscheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Thurgauer Anklagekammer und gleichzeitig ein Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Kurt Brunner.
Der Präsident der Anklagekammer, August Biedermann, allein zuständig für den Entscheid über das Ausstandsbegehren, verschleppte die Sache und tat monatelang gar nichts. Erst unter dem Druck einer beim Bundesgericht anhängig gemachten Rechtsverzögerungsbeschwerde bequemte er sich, am 22. März 2007 seinen Willkürentscheid zu erlassen, mit dem er das Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Brunner willkürlich abwies. In diesem Entscheid stellte Biedermann zuerst den Sachverhalt tendenziös-einseitg dar. Biedermann ging auf die vom fähigen, kompetenten Rechtsanwalt, welcher Erwin Kessler vertritt, sorgfältig dargelegten Befangenheitsgründe nicht ein, sondern beschränkte sich auf abschätzige, am objektiven Sachverhalt vorbeigehende Bemerkungen, wie etwa: "Aus der Tatsache, dass der Untersuchungsrichter den Wünschen des Gesuchstellers während der Befragung nicht Rechnung getragen hat, kann nicht abgeleitet werden, der Untersuchungsrichter sei voreingenommen."
Die (inzwischen bewiesene) skandalöse Erledigung von Anzeigen des Veterinäramtes gegen Kesselring putzte Biedermann mit der Phrase ab, dies seien "leere Behauptungen". Diesen windigen Entscheid, der nichts zu tun gab, verschleppte Biedermann acht Monate.
August Biedermann,
Präsident der Anklagekammer des Kantons Thurgau und Mitglied der Katholischen Landeskirche TG
biedermannn@bluewin.chNeben dem Ausstandsbegehren hatte die Anklagekammer auch noch über die Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Diese Beschwerde, für welche das Gesamtgericht, nicht Biedermann allein, zuständig gewesen wäre, unterschlug Biedermann kurzerhand gegenüber dem Gesamtgericht! Gegenüber dem Bundesgericht rechtfertigte er dies mit der fadenscheinigen Schutzbehauptung, er habe die Beschwerde zusammen mit dem Entscheid über das Ausstandsbegehren erledigt, indem er die Beschwerde auch als Ausstandsbegehren behandelt habe. Davon steht in Biedermanns Entscheid jedoch kein Wort, vielmehr betrifft dieser Entscheid ausdrücklich, wie im Titel steht, nur das Ausstandsbegehren, nicht auch die Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft. Auf diese mafiose Weise versuchte Biedermann die Beschwerde zu unterschlagen. Und so funktioniert Biedermann schon seit Jahren gegen den VgT: Unfähig, voreingenommen, amtsmissbräuchlich - und katholisch?
Diesen Machenschaften Biedermanns setzte das Bundesgericht ausnahmsweise mal eine Grenze, indem es am 18. Juni 2007 eine Rechtsverweigerungsbeschwerde von Erwin Kessler guthiess und die Thurgauer Anklagekammer anwies - angesichts der bisherigen Verschleppung - nun schleunigst über die Beschwerde zu entscheiden (www.vgt.ch/justizwillkuer/kesselring/70618_entscheid_bundesger.pdf).
Am 21. September 2007 musste der Anwalt von Erwin Kessler die Anklagekammer mahnen, dem Entscheid des Bundesgerichts nachzuleben und endlich zu entscheiden.
Am 26. Oktober 2007 - mehr als ein Jahr nach Einreichung der Beschwerde - stellte die Anklagekammer ihren angeblich am 14. August 2007 ergangen Entscheid zu. Mit dem üblichen Bla-Bla und Nicht-zur-Kenntnis-nehmen-wollen der Beschwerdegründe wurde die Beschwerde abgewiesen. Dagegen erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Bundesgericht:
Beschwerde an das Bundesgericht vom 12. November 2007
Antwort auf die Vernehmlassung der Anklagekammer
Entscheid des Bundesgerichts (1B_256/2007) vom 27. Mai 2008
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
vom 31. Juli 2008 - hier ist der Fall hängig.Im Oktober 2008, dreieinhalb Jahre nach der Tat, lieferte Vizestatthalter Bunner endlich seinen Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft ab - und wie lausig? Gerade mal eineinhalb Seiten umfasst sein "Ergebnis der Strafuntersuchung". Der Mordversuch wurde überhaupt nicht erwähnt, und die Zeugin, welche den Mordversuch gemäss Polizeiprotokoll bezeugen kann, wurde nicht untersuchungsrichterlich einvernommen. Damit beweist Brunner einmal mehr seine Voreingenommenheit, wobei nicht ganz klar ist, wieweit neben seiner Parteilichkeit auch schlichte Unfähigkeit im Spiel ist.
Dementsprechend willkürlich einseitig zu Gunsten von Hans Kesselring fiel auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aus. Anklage wurde lediglich wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Tierquälerei erhoben, nicht auch und vorallem wegen Mordversuch:
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Hans Kesselring vom 3. Juli 2009
Die Strafanzeige wegen unterlassener Nothilfe gegen die Wirtin Gerda Keller, die Schwiegertochter Kesselrings sowie den Nachbar Kesselrings, Jakob Germann, wurde von der Thurgauer Justiz kurzerhand einfach nicht behandelt.
Das Opfer dieses Mordversuchs, VgT-Präsident Erwin Kessler, hat dem Gericht die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung hinsichtlich Mordversuch und zur Beweisgergänzung beantragt, weil Vizestatthalter Brunner, der die Untersuchung führte, ausgerechnet die wichtigste Zeugin nicht einvernommen hat und weil verschiedene Beweisdokumente aus den Akten verschwunden sind: Antrag auf Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung der Untersuchung und Anklage-Erhebung wegen Mordversuch vom 31. Juli 2009.
Verhandlung und Urteil des Bezirksgerichts Arbon vom 24. November 2009:
Plädoyer des Rechtsanwaltes von Erwin Kessler
Der Antrag auf Rückweisung an die Staatsanwaltschaft lehnte das Gericht ab. Es verurteilte Hans Kesselring wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Tierquälerei zu 90 Tagessätze à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von 300 Franken. Als Geschädigter/Opfer hat Erwin Kessler kein Recht, dieses skandalös milde Strafmass anzufechten.
In der schriftlichen Urteilsbegründung rüffelt das Gericht die Staatsanwaltschaft mehrfach und gibt in verschiedenen Punkten Erwin Kessler (Opfer im juristischen Sinne) und seinem Rechtsanwalt recht. Zitat:
Abschliessend gilt es darauf hinzuweisen, dass die Beweggründe des Opfers
bzw. dessen Unmut gegenüber der Strafuntersuchung zu einem gewissen
Grad verständlich sind. Dem Opfer wurde sowohl seitens der Anklagekammer
als auch der Staatsanwaltschaft zugesichert, dass mit der Überweisung der
Strafsache an das Bezirksamt Arbon eine Untersuchung wegen eines versuchten
Tötungsdelikts nicht vom Tisch und nach wie vor alles offen sei. Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann schon etwas, wenn die Strafsache ohne entsprechende Weisung an das Bezirksamt überwiesen wird und in der Folge keinerlei Abklärungen und Untersuchungshandlungen hinsichtlich eines Tötungsdelikts vorgenommen werden. So wurden diesbezüglich weder untersuchungsrichterliche Einvernahmen vorgenommen, noch allfällige Hauptzeugen oder weitere involvierte Personen untersuchungsrichterlieh
befragt. Es kann daher hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts wohl
kaum von einer offen Strafuntersuchung gesprochen werden und es ist verständlich,
dass sich das Opfer in seinem Vertrauen missbraucht fühlt.Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Anschuldigung wegen Tötungsversuch sei "abwegig", wies das Gericht mit folgenden Worten zurück:
Die Auffassung des Opfers, wonach es sich bei diesem Angriff um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt habe, ist daher grundsätzlich nicht abwegig. Der Angeklagte 1 wäre nicht der Erste, der sich in einem Ausnahmezustand·zu einer gravierenden Tat hätte hinreissen lassen und die Tat dann im Nachhinein bedauern würde. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Argumentation der Staatsanwaltschaft etwas fragwürdig,
zumal sie den Tötungsversuch einzig aufgrund des Verhaltens des Opfers und dessen verhältnismässig geringfügigen Verletzungen verneint.Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass kein Tötungsversuch vorliege, sondern nur versuchte Drohung - bloss versucht deshalb, weil das Opfer - Erwin Kessler - nicht wirklich in Angst und Schrecken versetzt worden sei sondern die Situation unter Kontrolle gehabt und sich gegen einen tatsächlichen Tötungsversuch wirksam hätte wehren können.
Die Urteilsbegründung ist insgesamt sorgfältig und ernsthaft und im wesentliche auch nach Aufassung von Erwin Kessler vertretbar. Er wird dagegen keine Berufung erheben, weil er die Erfolgs-Chance als zu gering einschätzt. Als stossend beurteilt er die geringe Bestrafung Kesselfings, doch dagegen kann ein Opfer grundsätzlich nicht Berufung erheben.
Erwin Kessler wird nie mehr offen eine Tierhaltung aufsuchen und so das Gespräch mit Tierhaltern suchen. Der VgT wird nur noch verdeckt recherchieren - zum Nachteil aller Tierhalter, welche nichts zu verbergen haben. Sie haben das der Thurgauer Justiz zu verdanken, welche Typen wie Kesselring in derart willkürlichen Verfahren deckt und Tierquälerei und Mordversuche als Kavaliersdelikte behandelt, wenn von einem Tierquäler gegen einen Tierschützer begangen.
Ferner wird Erwin Kessler sich nie mehr damit begnügen, sich passiv gegen gewalttätige Angriffe zu schützen, sondern sein Notwehrrecht künftig voll ausschöpfen.
Medienspiegel zu diesem Urteil:
- Thurgauer Zeitung 25.11.09
- St Galler Tagblatt 26.11.09
- Bündner Tagblatt 25.11.09
- Appenzeller Volksfreund 27.11.09
- Thurgauer Zeitung Leserbrief 27.11.09
- 20min-online 25.11.09 - verfälschter BerichtVerfälschter Bericht in 20minuten-online
Die sprichwörtliche redaktionelle Unsorgfalt im geistigen Kurzfutter-Blatt 20minuten verkehrte im Bericht über den Fall Kesselring eine wichtige Tatsache ins Gegenteil:
"Von einem Tötungsdelikt sei man «meilenweit entfernt», sagte dagegen der zuständige Richter." ist komplett falsch. 20minuten war bei der Urteilsverkündigung gar nicht anwesend! Gemäss den Notizen des Rechtsanwalts des VgT führte der Gerichtspräsident in seiner mündlichen Urteilsbegründung sinngemäss folgendes aus:"Warum liegt nach unserer Auffassung kein Tötungsversuch vor:
Die Meinung des Opfers ist nicht abwegig. Da kann man sich mit Recht fragen, ob da nicht ein Vorsatz dahinter gestanden hat. Der Angeklagte wäre nicht der erste, der in einem Ausnahmezustand etwas macht, das ihm nachher leid tut. Es gab schon Anhaltspunkte für einen Versuch. An die Adresse der Staatsanwaltschaft: Das Verhalten des Opfers für die Frage heranzuziehen, ob ein Versuch vorliegt, scheint mir schon sehr wackelig. Es geht auch um die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und Versuch. BGP Zanoni zitiert die "letzter Schritt"-Formel des Bundesgerichts. BGP Zanoni legt kurz einige Abgrenzungskriterien dar (allgemein): blosse Tatgeneigtheit genügt nicht, ein blosser Entschluss auch nicht, auch nicht bei Äusserung dieses Entschlusses gegenüber Dritten, das Kriterium der Persönlichkeit des Täters sei umstritten, jedenfalls sei tatnahes Verhalten gefragt (das Kriterium von Trechsel mit dem Filmriss sei gut). Die Frage kann letztlich offen bleiben, denn nochmals zurück zum Vorsatz. War bei Kesselring ein Plan zum Genickbruch tatsächlich da? Was wollte er wirklich? Wollte er dem Opfer nur Angst machen? Damals war der Angeklagte sicher voluminöser und jünger, das war der Kommission klar. Und wir wissen ja alle, dass ein in Rage geratener Mensch noch viel mehr Kraft entwickeln kann. Aber aufgrund der Aussage des Opfers, dass die Schläge mehr oder weniger wirkungslos gewesen seien, haben wir doch Zweifel , ob Kesselring Erwin Kessler wirklich hat umbringen wollen, unserer Meinung nach hätte er wohl noch mehr Kräfte entwicklen können, wir wissen ja alle, wie wenig es braucht, dass eine Schlägerei tödlich endet, hier hat er dem Opfer zB nicht an den Haaren gezogen, wir gehen von einem eher verhaltenen Zuschlagen aus, d.h. letztlich setzte der Angeklagte seinen geäusserten Plan nicht wirklich um. Aber nochmals: ein Tötungsvorsatz ist nicht abwegig, er scheitert schlussendlich jedoch an den objektiven Umständen, so dass wir schliesslich in dubio pro reo auf Freispruch erkennen, wie erwähnt.20minuten verweigerte eine berichtigende Gegendarstellung. Erwin Kessler reichte deshalb am 30. November 2009 eine Beschwerde beim Schweizerischen Presserat ein wegen Verletzung der Wahrheitspflicht und der Berichtigungspflicht: Beschwerde an Presserat
Das Verfahren vor dem Presserat ist hängig.
Es ist nicht das erste mal, dass sich der VgT gegen Unwahrheiten in 20minuten wehren muss. Der VgT hatte mit Klagen und Beschwerden gegen 20minuten wiederholt Erfolg:
Aus einem Kaninchenquäler-Fall wurde ein Fall 20minuten: www.vgt.ch/news2004/040619.htm
Perverses Sonderangebot im Hotel Rössli in Kronbühl-Wittenbach/SG: Übernachtung im Kaninchen-KZ-Zimmer - und ein unwahrer Bericht von 20minuten dazu:
www.vgt.ch/news2007/071028-hotel-roessli-kronbuehl.htm
Eine Reiterin aus Deutschland, welche am 22. Oktober 2006 bei Kesselring ein Pferd kaufen wollte und bisher von der Schweiz die Vorstellung eines im Tierschutz fortschrittlichen Landes hatte, beschrieb die angetroffenen Zustände schockiert wie folgt:
Letzten Sonntag haben Urs und ich beschlossen, da wir auf der Suche nach einem Freiberger für Urs sind, den Hof www.hofkesselring.ch zu besuchen. Wir sind los und als wir ankamen, stockte mir fast der Atem... 110 Pferde werden da auf engstem Raum zusammengepfercht gehalten. Die Ställe sind alle dunkel, es gibt jede Menge Pferde, die angebunden sind in Ständern, ohne ein Halm Stroh, die anderen sind in kleinen Paddocks, sie können ein paar Schritte vor und zurück, von artgerechter Pferdehaltung keine Spur, nur Dreck und Verwahrlosung, innen in den Stallungen sah es auch nicht besser aus, kein Tageslicht in den Ställen, die Tiere stehen in Dunkelheit ohne Aussenreize. Ein Mitarbeiter hat mir erzählt, dass es dieses Jahr grosse Probleme mit dem Mais gab, er war von Würmern befallen, nun wird er erhitzt und zu Würfeln gepresst und verfüttert, echt lecker, sowas nennt sich Bio Hof.
Ein sehr kleines Fohlen ist mir aufgefallen, ich habe gefragt wieso es so winzig sei, mir wurde erklärt, seine Mutter wäre gestorben als es 3 Monate alt war, man hätte versucht es mit Kuhmilch grosszuziehen, aber es mochte keine Kuhmilch... wen wunderts, angeblich erfahrener Pferdezüchter.
Ich habe mich auf Anraten einer Tierschutzkollegin mit Herrn Dr. Kessler in Verbindung gesetzt. Ihr solltet die Internetseite www.vgt.ch aufrufen und als Suchbegriff Kesselring eingeben, was dann kam, hat mir den Rest gegeben... aber lest selber, es ist ein abendfüllendes Programm.
Es sind zig Anzeigen gegen diesen Menschen erstattet worden, aber irgendwie
verlaufen sie alle im Sand, da hält jemand die Hand drüber. Frage: WARUM?Ich habe mit dem Amtsveterinär. gesprochen, die wissen Bescheid, können aber
angeblich nichts unternehmen. Die Schweiz schreibt sich auf die Fahne, das beste Tiersschutzgesetz europaweit zu haben, das möchte ich jetzt nicht kommentieren.ie Gesichter von den Pferden sehe ich in meinen Träumen und sie fragen:
warum macht ihr nichts?Petra Amberg, www.Tierheim-Spanien.de
Die Armee kauft Kesselring keine Pferde mehr ab!
Auf Beschwerde des VgT hin kontrollierte der Veterinärdienst der Armee die Pferdehaltung Kesselrings. Obwohl die Kontrolle angemeldet war, wurden die üblichen Missstände festgestellt. Seither kauft ihm die Armee keine Pferde mehr ab.
Die Feststellungen des Veterinärdienstes der Armee vom 6. Februar 2008:
1. Boxenhaltung: Im Hauptgebäude werden Pferde unter anderem in zum Teil "improvisierten" Boxen gehalten. Die Einstreu war frisch aber sehr mager. In den 3 stichprobenweise gemessenen Boxen werden die verlangten Masse nicht eingehalten. Warmblüter und Freiberger sind gemischt. Kühe und Pferde stehen unter einem Dach. Belüftung und Belichtung sind, zum Teil, sehr mangelhaft. Auslaufmöglichkeiten sind nicht ersichtlich. Raufutter war zur Inspektionszeit (15h00) nirgends ersichtlich. Mist war mehrmals in den Futterkrippen zu finden.
2. Anbindehaltung ohne seitliche Abgrenzung: In diesem Gebäude werden auch 15 Pferde mit einer durchschnittlichen geschätzten Widerristhöhe von 150 cm angebunden und auf einem unebenen Lager ohne seitliche Abgrenzung gehalten, das 17 m lang ist. Keine Halfter waren zu finden. Alle Pferde waren mit Halsriemen angebunden. Diese Form der Anbindehaltung, unabhängig von der gemessenen Widerristhöhe und der Anzahl der angebundenen Pferde, ist nicht zulässig und kann nicht toleriert werden.
3. Anbindehaltung in Ständen: Bei 3 stichprobenweise gemessenen Standplätzen mit seitlicher Begrenzung wurden die Masse als ungenügend beurteilt. Keine Halftern waren zu finden. Alle Pferde waren mit Halsriemen angebunden. Mehrere Befunde wiesen darauf hin, dass die angebunden Pferde seit längerer Zeit keine Bewegungen hatten.
4. Gruppenhaltung: gemäss Kesselring nur für junge Pferde vorgesehen und als 'Winterquartier" zu betrachten. In den 6 gleich grossen Abteilungen (22m x 6m) wurden zum Teil bis 13 Pferde/Fohlen gefunden. Liegeflächen sind eindeutig zu klein, Zugänge zur Krippe ganz klar ungenügend und die Raufen für die Raufutteraufnahme stehen unter freiem Himmel, so das angebotene Futter nass wird und schneller verdirbt. Diese Art Gruppenauslaufhaltung, auch für jüngere Pferde, entspricht den gültigen Normen nicht und muss als "Pferdemassenlager" bezeichnet werden.
5. Pflegezustand der Pferde: Putzzustand kann als "miserabel" qualifiziert werden. Gewisse Pferde sollten zum Teil auch geritten und gefahren werden. Kein Pferd war zur Kontrollzeit geputzt. Hufpflege war auch zum Teil sehr mangelhaft. Ein Pferd wurde sogar mit einem uralten dreckigen Verband gefunden.
6. Umgebung und Bauten: Die Bauten sind, zum Teil, sehr provisorisch, improvisiert und entsprechen nicht den gültigen Normen. Unordnung herrscht überall. Werkzeuge und Maschinen befinden sich im Pferdebereich. Stallungen mit Kühen und Pferden waren in der Reit- und Deckhalle zu finden. Mistsäfte aus der Gruppenhaltung der Pferde und aus dem Hofplatz fliessen unkontrolliert in die Umgebung. Zusammenfassend und anschliessend an diese angemeldete Kontrolle vom 6. Februar 2008 kann festgestellt werden, dass Ueli Kesselring systematisch und wiederholt in vielen Bereichen der Pferdehaltung die gültigen Tierschutzvorschriften verletzt. Das kann zur heutigen Zeit einfach nicht mehr länger toleriert werden.
Es wird entschieden:
1. Die Armee, vertreten durch den Chef des Veterinärdienstes der Armee, distanziert sich ganz klar und eindeutig von einer Pferdehaltung wie der Ihrigen, die den heutigen Normen des Tierschutzes in keinster Weise entspricht.
2. In Zukunft wird ein Kauf von Pferden aus der Zucht, dem Besitz oder aus der Haltung von Ueli Kesselring und Familie, Brüchwil, 8580 AmriswilfTG, klar abgelehnt.
März 2008: Bericht einer Reiterin über die Missstände im Pferdestall Kesselring:
Ich wurde schon vor einigen Jahren auf die Pferdehaltung aufmerksam. Damals war die Pferde,-und Viehhandlung noch in den Händen von Hans Kesselring. Ich leitete zwischen 1998 und 2005 einen Pferdehof, auf welchem ich verhaltensauffällige Pferde aufnahm und mit ihnen arbeitete. Zwei mal bekam ich ein Pferd, welche Hans Kesselring gehörten und zur Probe an Menschen in meiner Umgebung gingen. Das erste Pferd war derart traumatisiert, dass ich kaum arbeiten konnte mit ihm, es stürmte immer in Panik davon. Zudem litt das Pferd unter einem starken Husten, und lahmte stark auf einem Vorderbein.
Das zweite Pferd war ein sensibler Araber, welcher nur einige Monate bei Kesselring stand. Ich kannte das Pferd vor dem Wechsel zu Kesselring. Der Wallach war gesund und munter. Als er nach dieser Zeit zurück kam, hatte er etliche Verletzungen an der Brust, lahmte ebenfalls und war lange Zeit nur noch apathisch. Gott sei Dank erholte er sich wieder. Meine Beschwerden bei Tierärzten und beim Veterinäramt verliefen sich damals im Sand.
Da der Fall Kesselring vor einigen Monaten wieder publik wurde, begann ich zu recherchieren und nahm Kontakt mit Dr. Erwin Kessler auf. Anfangs April besuchte ich Ueli Kesselring auf seinem Hof und interessierte mich pro Forma für ein Pferd. Ich war sehr erschüttert über die Zustände dort.Die zwei Freibergerstuten, welche mir vorgeritten wurden, versuchten ihre Reiterinnen runter zu buckeln, da sie sichtbar Schmerzen im Rücken hatten. Sie wurden mit der Peitsche verprügelt. Ein für mich makaberes Schauspiel. Es zeigt ganz klar den unsensiblen, teils gewalttätigen Umgang mit den Pferden. Einer dieser Stuten war unübersehbar der Wille gebrochen worden - eine Methode, die früher oft benutzt wurde, um Pferde einzureiten. Man traktiert sie so lange, bis sie sich nicht mehr wehren. Die Pferde machen dann alles mit, aber sind psychisch total geschädigt. Man spürt das auch, wenn diese Pferde berührt werden, ihre Energie ist kaum mehr spürbar.
Ich denke, dass ca. 80 Prozent der Pferde in einem psychisch schlechten Zustand sind, weitere ca. 20 Prozent sind auch in körperlich verwahrlostem Zustand (Fell und alte oder neue Verletzungen).
Zwei Ponies stehen angekettet an einer Mauer, sie sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Dann sind da noch die Importpferde aus Polen. Diese weisen alle mehr oder weniger starke Verletzungen auf. Zu all dem kommt eine unzulängliche Pflege der Anlage. Verdreckte Boxen, graues Stroh. Auch mangelt es in vielen Ställen an Tageslicht.
In der ganzen Anlage sind 110 Pferde untergebracht. Ca. 20 Pferde stehen in teils zu kleinen, teils angemessenen Boxen. Ca. 40 Pferde stehen angebunden in Ständerhaltung, wovon ca. 20 davon nicht mal eine Trennwand haben, sondern eng nebeneinander stehen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Pferde überhaupt liegen können. Dann sind noch ca. 50 Pferde, die in Gruppenauslaufhaltung leben (Freibergerzucht). Am schlimmsten haben es wohl zwei kleine Ponys, welche angebunden dahinvegetieren müssen und deren Zustand verwahrlost ist.
Nach Aussagen von Ueli Kesselring kommen die angebundenen Pferde täglich raus. Er hat einen kleinen Paddock, der im Moment mehr "Sumpf" als etwas anderes ist. Unvorstellbar, dass sich dort die Pferde täglich bewegen können. Eine Bewegungsmöglichkeit würde noch die neu gebaute Reithalle bieten, welche jedoch zur Hälfte mit Landmaschinen gefüllt ist und wo auch Pferde in Boxen stehen; die Halle dient zusätzlich auch als Heulager. Nur eine ca. 10 x 10 m grosse Fläche könnte als Auslauf dienen, es hatte jedoch kaum Spuren von Pferden darin.
D.
Wie Kesselring bisher von der Justiz behandelt wurde
Um mehr Licht in den Fall Kesselring zu bringen, insbesondere wie sanft und wirkungslos er bisher von der Justiz behandelt wurde, verlangte der VgT von der Thurgauer Staatsanwaltschaft Einsicht in die Strafentscheide der letzten fünf Jahre. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Öffentlichkeit von Strafverfahren, damit die Öffentlichkeit eine gewisse Kontrolle über das Funktionieren der Justiz ausüben kann. Daraus ergibt sich ein Recht auf Einsicht in Strafentscheide, die ohne öffentliche Gerichtsverhandlungen erledigt werden. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dem VgT - willkürlich wie immer - diese Einsichtnahme, gedeckt - wie üblich - von der Thurgauer Anklagekammer und dessen Präsidenten August Biedermann, christlicher Heuchler, Mitglied der Katholischen Landeskirche, mit dessen Unfähigkeit und Willkür der VgT immer wieder konfrontiert ist, nicht nur im Fall Kesslering, aber hier gehäuft, siehe www.vgt.ch/id/200-012).
Der VgT schreibt Rechtsgeschichte
Der VgT musste bis vor Bundesgericht kämpfen, um endlich Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen zu erhalten (Beschwerde an das Bundesgericht). In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2008 hat das Bundesgericht festgestellt, der VgT müsse auch Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen erhalten (BGE 1C_302/2007). Das Bundesgericht hat dieses Urteil wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsgebotes als Leitentscheid veröffentlicht. Dies wird in der Rechtsliteratur Spuren hinterlassen; einmal mehr schreibt der VgT Rechtsgeschichte.
Nun erfährt die Öffentlichkeit erstmals, was all die Jahre juristisch gelaufen ist in Sachen Kesselring:
22. Februar 2001: Ulrich Kesselring wird mit 60 Franken gebüsst wegen Missachtung des Lebensmittelgesetzes im Zusammenhang mit dem Schlachten einer Kuh.
14. August 2002: Hans Kesselring (Vater von Ulrich, damals zuständig für die Pferdehandlung) wird mit 200 Franke gebüsst wegen Beschäftigung eines kontrollpflichtigen Ausländers ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung.
11. März 2003: Ulrich Kesselring wird vom Bezirksgericht Arbon zu 1 Monat Gefängnis bedingt verurteilt wegen illegalem Schächten (Schlachten ohne Betäubung) für moslemische Kundschaft und Drohungen gegen den Kantonstierarzt.
11. Mai 2005: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Ausführens eines nicht vorschriftsgemässen, überbreiten Transportes ohne Bewilligung.
8. Juni 2005: Ulrich Kesselring wird mit 600 Franken gebüsst wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die Fleischhygieneverordnung und die Tierseuchenverordnung.
28. November 2005/12. Dezember 2005: Ulrich Kesselring wird mit 500 Frankgen gebüsst, weil er einen Beamten vom Amt für Umwelt des Kantons Thurgau grundlos zusammenschlug, weil dieser den Hofplatz betrat, um die Hofplatzentwässerung unangemeldet zu kontrolliern. Die Kontrolle erfolgte unangemeldet, weil Kesselring frühere Auflagen des Amtes für Umwelt nicht befolgt hatte. Nachdem sich der Beamte vorgestellt hatte, wurde er von Kesselring sogleich zusammengeschlagen. Der Arboner Vizestatthalter Brunner erliess mit fadenscheinigster Begründung eine Einstellungsverfügung betreffend Gewalt und Drohung gegen Beamte (dieser sei nicht als Beamte erkennbar gewesen) und erliess lediglich eine Trinkgeldbusse wegen einfacher Tätlichkeit - eine behördliche Ermunterung an Kesselring, weiterhin gewalttätig gegen Mensch und Tier vorzugehen, was Kesselring denn auch fleissig tat.
8. Oktober 2006: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Missbauchs von Ausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, diese abzugeben.
Pferd zu Tode gequält
Im Juni 2007 ging erneut eine Meldung über den tierquälerischen Umgang Kesselrings mit den Pferden ein. Eine Reiterin berichtet:
Ich habe gesehen, was Menschen anrichten, wenn sie ihre Kraft vereinen und gegen ein Fluchttier, wie das Pferd antreten. Ich erzähle euch einen Skandal, die Tränen in meinen Augen sind immer noch da. Leider kam ich zum falschen Zeitpunkt dorthin. Den Pferden wurden die Hufe geschnitten.
Ein Wallach, um den es geht, war ein sehr ängstlicher und kopfscheuer, der den ganzen Tag in Anbindehaltung mit anderen stand. Die Hofbesitzer und der Hufschmid konnten dem Pferd die Hufe nicht anheben. Dem Pferd wurden deshalb die Hinterbeine zusammengebunden und es wurde zu Boden geworfen. Bis hierhin war ich noch nicht anwesend bei diesem Geschehen, dies wurde mir so berichtet von einem Mitarbeiter.
Als ich kam wollte,sich einer der Hofbesitzer auf den Kopf des Pferdes setzen. Das Pferd hatte panische Angst ... es hatte so Angst, dass es mehrmals versuchte, sich gegen seine Peiniger zu wehren, alles Schreien und Zureden nütze nichts, ich wurde sogar festgehalten...der Wallach bewegte sich nach dem vierten mal Wehren nicht mehr.
Das, was dann passierte, glaubte ich kaum: das Pferd hörte auf zu atmen, Urin lief ihm aus dem Gechlechtsteil, kein Pulsschlag mehr. Das Pferd ist gestorben! Gestorben weil sich Menschen keine Zeit nahmen, die Pferde an Menschenhand zu gewöhnen!
Vor dem Untersuchungsrichter meinte Kesselring später zu diesem Zu-Tode-Quälen dieses Pferdes: "Der Kerli musste drankommen. Fertig."
Am 28. Juni 2007 reichte der VgT der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein mit dem Ersuchen diesen Fall nicht wieder dem Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner zu übertragen, der Kesselring bisher auf geradezu mafiose Weise gedeckt hat. Die Staatsanwalt lehnte dieses Ersuchen ab nach dem Prinzip, der Staat hat immer recht.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Ulrich Kesselring enthält eine lange Liste von Tierschutzvergehen des mehrfach einschlägig vorbestraften Ulrich Kesselring. Eine dieser Vorstrafen betrifft das Zusammenschlagen eines Gewässerschutzbeamten, der auf dem Hof zu tun hatte. Währen der alte Kesselering (Hans) den Mann festhielt, schlug der Sohn Ulrich zu (Verurteilung wegen Körperverletzung).
Neben dem dem Zu-Tode-Quälen eines Pferdes (Anzeige des VgT) wirft die Staatsanwaltschaft Ulrich Kesselring, der im Leumundsbericht als renitent und uneinsichtig bezeichnet wird, zahlreiche Tierquälereien und Verstösse gegen Tierschutzvorschriften vor: Unterlassung von Pflege und Behandlung kranker, leidender Kühe und Kälber, tierquälerische Anbindehaltung von Pferden in zu engen Platzverhältnissen, Morddrohung gegen zwei Tierschützerinnen.
Immer wieder schauen die Behörden solchen notorischen Tierquälern viele Jahre lang relativ untätig zu, mit unbegreifflicher Geduld und Nachsicht, die bei keinen anderen Vergehen gewährt wird. Aber eben: in den Augen der Machthabenden sind es halt "nur Tiere".
Anstatt ein Tierhalteverbot erhält Kesselring für seinen Tierquäler-Betrieb Bundessubventionen für angeblich besondere ökologische Leistungen.
Die Verhandlung gegen Ulrich Kesselring vor dem Bezirksgericht Arbon wurde auf den 14. April 2008 angesetzt. Das Gericht liess die die zahlreich angereisten Zuschauer, Pressevertreter sowie zwei Geschädigte, denen Ulrich Kesselring mit Erschiessen gedroht hatte, zwei Stunden warten (wegen Verspätung in der vorausgehenden Verhandlung) und verkündete dann, der angeklagte Ulrich Kesselring sei inzwischen nach Hause gegangen, die Verhandlung müsse deshalb verschoben worden.
Es ist bemerkenswert, wie die Thurgauer Behörden die schamlosesten Behauptungen solcher Typen geduldig und wohlwollend hinnehmen. Bei politischen Willkür-Verfahren gegen den VgT wird dagegen auf absolut vernünftige Einwände nicht gehört (www.vgt.ch/justizwillkuer). So funktioniert der reale Rechtsstaat Schweiz.
Am 20. April 2008 berichtete der Sonntags-Blick anonymisiert (mit geändertem Namen) über den Fall: "Der schlimmste Tierquäler der Schweiz."
Kesselring: Pferde in tierquälerischer, verbotener Anbindehaltung
(Beide Bildr aus dem Sonntags-Blick)
Ulrich Kesselring
Tel 079 421 31 77, 071 411 87 42
Tumult im Gerichtssaal
Das Bezirksgericht Arbon setzte die verschobenen Verhandlung neu auf den 7. Mai, 14 Uhr, an. Zu diesem Zeitpunkt war der Wartesaal des Gerichts wieder voll mit Publikum, aber vom Angeklagten Kesselring nichts zu sehen. Die Gerichtskanzlei rief ihn an; er war gerade beim Traktorfahren und nahm den Anruf per Handy entgegen: Er habe gemeint, das Gericht komme zu ihm.
VgT-Präsident Dr Erwin Kessler, der dank seinen im Gerichtsgebäude verteilten Leuten laufend über die Vorgänge informiert war, verlangte auf der Gerichtskanzlei, man möge dem Gerichtspräsidenten ausrichten, er erwarte nun die Zwangsvorführung des Angeklagten. Die Kanzleiangestellte weigerte sich, dies dem Gericht zu überbringen, grinste einfältig, und meinte, sie habe jetzt keinen Zutritt zum Gerichtssaal und Kessler habe keine Verfügungsgewalt. Erwin Kessler ging nun selber in den Gerichtssaal, wo das Gericht auf das Erscheinen des Angeklagten wartete, und sagte, er erwarte die Zwangsvorführung des Angeklagten.
Kurz darauf liess Gerichtspräsident Ralph Zanoni das Publikum in den Gerichtssaal rufen und eröffnete, die Verhandlung werde wegen Abwesenheit des Angeklagten erneut verschoben. Er könne den Angeklagten nicht vorführen lassen, werde ihm das aber für das nächste mal androhen.
Gegen diesen Entscheid protestierte Erwin Kessler sogleich, worauf Gerichtspräsident Zanoni ihn zu schweigen anwies, sonst werde er eine Busse verhängen. Dadurch liess sich der Robin Hood der Tiere jedoch nicht einschüchtern und sagte, er verstehe offenbar selber mehr vom Recht, als der Gerichtspräsident, jede ordentliche Vorladung eines Angeklagten enthalte den Hinweis, dass er bei Wegbleiben zwangsvorgeführt werden könne. Sogar Zeugen werden mit dieser Androhung vorgeladen. Nun liess Zanoni den Gerichtsschreiber eine Ordnungsbusse gegen Kessler protokollieren und wies Kessler an, den Gerichtssaal zu verlassen. Darauf brach im vollbesetzten Gerichtssaal Tumult aus. Die zum Teil stundenlang angereisten Zuhörer fühlten sich durch diese zweite Verschiebung der Verhandlung vom Angeklagten und vom Gericht schikaniert und verhöhnt. Zanoni sah sich als Gerichtsvorsitzender nicht mehr ernst genommen und seiner Autorität beraubt und drohte mit der polizeilichen Räumung des Gerichtssaales, was das aufgebrachte, weiter protestierende Publikum aber nicht beeindruckte. Erwin Kessler verliess den Gerichtssaal und schmetterte die Türe mit lautem Knall zu. Drinnen im Saal ging der Tumult weiter; sonderbarerweise sprach Zanoni keine weiteren Bussen aus gegen die Zuhörer, die weiterhin lautstark protestierten. Statt dessen liess er die Polizei anrücken, die in wenigen Minuten erschien. Der Gerichtssaal wurde geräumt. Obwohl Zanoni die Verhandlung als geschlossen erklärt hatte, führte er diese nun doch weiter, wobei er nur noch akkreditierte Journalisten als Zuhörer zuliess. Mit den von der Gunst der Gerichte abhängigen akkreditierten Journalisten sichert sich der Unrechtsstaat eine wohlwollende Berichterstattung über das Funktionieren der Justiz.
Wie man sieht, ist Gerichtspräsident Zanoni sofort bereit, die Polizei aufzubieten, um das Publikum einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wegzuweisen, nicht aber, um einen renitenten Angeklagten, welcher der Verhandlung zum zweiten mal fernbleibt, vorzuführen - vorallem nicht in "unwichtigen" Fällen, wo es nur um Tierquälerei geht...
Pressespiegel:
- Tumult vor Gericht, St Galler Tagblatt 8.5.08
- Tumult vor dem Arboner Bezirksgericht, Thurgauer Zeitung 8.5.08Auch der Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbandes, Reinhold Zepf, dem die Tiere so lieb sind, dass er seine Gelüste gerne mit Billig-Schweinefleisch stillt, erhob seine Stimme im Gerichtssaal: Er distanzierte sich von den Protesten des übrigen Publikums und stellte klar, dass keine Mitglieder des Thurgauischen Tierschutzverbandes anwesend seien, diese benähmen sich anständig.
Im Namen des zu-Tode-gequälten Pferdes und aller anderen wehrlosen Opfer Kesselrings danken wir Ihnen, Herr Zepf, für diese mutige Unterstützung.
Das Arboner Provinzgericht gibt nicht zum ersten mal zu reden. National bekannt wurde kürzlich der Fall, wo der Präsident dieses Gerichts mit einer superprovisorischen Schnellverfügung ohne Anhörung das Erscheinen einer BEOBACHTER- Ausgabe zu verhindern, weil darin eine lokale Baufirma kritisiert wurde:
Headline im BEOBACHTER 03/08:
Gerichtsfall
Ein absurdes Rechtstheater
Der Arboner Bezirksrichter Ralph Zanoni hatte dem Beobachter mehrmals die Publikation der Machenschaften zweier Bauunternehmer untersagt. Das Bundesgericht hat das Urteil korrigiert.
Das Arboner Provinzgericht im Dienste des Lokalfilzes, zu dem in diesem Agrarkanton auch die gewerbsmässigen Tierausbeuter gehören.
Bericht einer angehenden Journalistin (in Ausbildung) zu der zum zweiten mal verschobenen Gerichtsverhandlung:
Report über die zum zweiten Mal vertagte, öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den Beklagten wegen "Nichterscheinen vor Gericht" und den Rauswurf des Anzeigerstatters Erwin Kessler, VgT, inklusive der Mehrheit der öffentlichen Besucher.
(HaMu) Die öffentliche Gerichtsverhandlung in Arbon gegen den mutmasslichen Tierquäler Ulrich Kesselring konnte heute zum zweiten Mal nicht stattfinden. Nach zweistündigem Warten der Besucher am ersten Gerichtstermin forderten heute VgT-Präsident Erwin Kessler samt Mehrheit der Besucher eine sofortige, richterliche Verfügung, der Angeklagte möge sofort per Streife in den Gerichtsaal geholt werden. Dem wurde vom Gericht nicht stattgegeben. Der Gerichtsaal war geladen mit gewittrigen Emotionsfrequenzen. Der Richter forderte zur Ruhe auf. Die Empörung des Publikums im Gerichtsaal liess sich jedoch nur kurzfristig beruhigen. Nach erneut aufflammender Unruhe der fast gesamten Besucherschar entfachte sich ein regelrechter Tumult. Von speziell ausartendem, verletzendem Verhalten
seitens der Zuschauer kann jedoch nicht die Rede sein. Es wurden auch die hohen Anfahrtskosten der Besucher erwähnt. Ein Vorschlag aus der Menge, diese doch zukünftig bei Verschleppungen von Verhandlungen einzufordern, wurde fast ausnahmslos begrüsst. Einige der Besucher fuhren schon zwei Mal vergebens eine lange Anfahrtsstrecke. Nach zweimaliger Verwarnung zur Ruhe im Saal wurde die Mehrheit vom Richter angewiesen, den Raum zu verlassen. Einige protestierten, die meisten gingen und wenige blieben, worauf binnen wenigen Minuten nach richterlicher Anordnung ein Streifenwagen der Polizei
vorfuhr. Diese einmalige Vorwarnung wurde in die Tat umgesetzt. Was danach im Gerichtssaal im einzelnen geschah, kann von mir als Verfasserin dieses Reports nicht mehr geschildert werden, da auch ich als Sympathisantin des Vereins angewiesen wurde, den Gerichtsaal zu verlassen. Der Grund meines Rauswurfs war Folgender: Ich wurde vom Richter befragt in welchem Sinne ich hier anwesend wäre, nachdem auch ich mich während der Unruhe entschloss, meiner Meinung Raum zu geben. Ich hatte ihm also lediglich geantwortet, dass ich journalistisch tätig wäre, ob ich jedoch in journalistischem Auftrag hier war, bedurfte anscheinend keiner näheren Klärung. Ich war nicht akkreditiert und das reichte für einen Tritt in den Hintern. Mich rechtfertigen zu müssen fand ich überflüssig. Nachdem ich mich höflich verabschiedet hatte, verliess ich den Saal.
Gerichtsverhandlung vom 29. Mai 2008
Illegales polizeiliches Fichieren der Zuschauer
Am 29. Mai 2008 fand der dritte Versuch, die Hauptverhandlung gegen Ulrich Kesselring durchzuführen, wegen dem grossen Publikumsinteresse im Seeparksaal in Arbon statt. Auf Anweisung von Gerichtspräsident Zanoni liess die Polizei Zuhörer erst nach einer Ausweiskontrolle und Eintragung der Personalien in eine Liste zu. Das stellt eine rechtswidrige Einschränkung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Gerichtsöffentlichkeit dar. Der VgT hat deshalb gegen diese Massnahme Beschwerde erhoben. Das Obergericht wies die Beschwerde gestützt auf willkürlich falsche Sachverhaltsdarstellungen ab. Am 22. Juli 2008 zog der VgT die Sache an das Bundesgericht weiter (Beschwerd an das Bundesgericht). Das Bundesgericht bestätigte, dass das Obergericht willkürlich von einem falschen Sachverhalt ausgegangen war, wies die Beschwerde aber trotzdem ab:
Urteil des Bundesgerichts (BGE 1C_332/2008 vom 15. Dezember 2008)
Der VgT hat gegen dieses Bundesgerichtsurteil Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben:
EGMR-Beschwerde - zur Zeit dort hängig und dauert erfahrungsgemäss mindestens fünf Jahre
Aus der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Arbon am 29. Mai 2008:
Kesselring verkündete bei Beginn der Verhandlung sofort, er verweigere jede Aussage; dies hätten ihm seine "Leute im Hintergrund" geraten. Wie zu erwarten war, war er aber nicht fähig, diesen Grundsatz einzuhalten. Er gab schon auf die ersten paar Fragen Antworten, welche seine totale Uneinsichtigkeit und Gefühllosigkeite gegenüber den Tieren zu erkennen liessen. Auf seine verächtlichen, brutalen Aussagen über die von ihm gequälten Tiere gab es einen Protestruf aus dem Publikum, was Kesselring als Vorwand nahm, einmal mehr aus der Verhandlung davonzulaufen. Das Gericht liess ihn von den anwendesenden Polizisten nicht zurückhalten und setzte die Verhandlung bis zum Urteil fort.
Der Tierarzt Kesselrings: nichts gesehen?
Kesselring beantragte vor Gericht seinen Tierarzt -Tierarzt Peter Brack, Pferdepraxis, Mollishaus, 9225 St Pelagiberg TG (brackrehazentrum@freesurf.ch) - als Zeuge dafür, dass er mit seinen Tieren gut umgehe. Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag zu Recht als unnütz ab angesichts der detaillierten amtlichen Feststellungen der Missstände.
Am 2. Juni 2008 forderte der VgT diesen Tierarzt mit folgendem Schreiben zu einer Stellungnahme auf:
Sehr geehrter Herr Brack,
die jahrelangen Missstände auf dem Hof Kesselring werfen ein schlechtes Schlicht auf Ihre Praxis. Es ist unverständlich, dass Kesselring Sie vor
Gericht sogar als Zeuge angerufen hat für seinen angeblich guten Umgang mit
den Pferden. Das Gericht ist auf diesen Beweisantrag zu Recht nicht eingegangen.
Wir geben Ihnen bis Donnerstag, 5. Juni, Gelegenheit, dazu Stellung zu
nehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin KesslerAntwort von Tierarzt Brack:
Sehr geehrter Herr Dr. Kessler
Besten Dank für Ihr Mail. Ich werde mich zu gegebener Zeit und im korrekten
Rahmen mit den richtigen Absprechpartnern in Verbindung setzen.
Sollte es Ihnen noch einmal in den Sinn kommen, meine Praxis und meinen
guten Ruf in den Schmutz ziehen zu wollen und mir damit auch nur zu drohen,
kann ich Ihnen davon nur abraten! Sie begeben sich mitten im Sommer auf sehr dünnes Eis...
Mit freundlichen Grüssen
Peter BrackKommentar:
Dieser Tierarzt ist schlecht informiert. Er weiss offensichtlich nicht, dass man mit Drohungen und Einschüchterungen beim VgT nichts erreicht. Wir interpretieren sein aggressives Verhalten als Ausdruck eines schlechten Gewissens, denn aus der Psycholgie ist bekannt, dass solche Aggressionen meistens eine Angstreaktion sind.Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung gegen Tierquäler Kesselring verpflegten sich VgT-Aktivisten im Gartenrestaurant des Seeparks in Arbon mit feinen vegetarischen Speisen:
Urteil des Bezirksgerichts vom 29. Mai 2008:
Ulrich Kesselring wurde vom Bezirkgericht Arbon schuldig gesprochen wegen Drohung, mehrfachter Tierquälerei, mehrfacher Verletzung von Tierschutz-, Tierseuchen und Lebensmittelvorschriften.
Im Strafmass folgte das Gericht auf der ganzen Linie dem Antrag der Staatsanwaltschaft:
300 Tagessätze zu 30 Franken (total 9000 Franken), sowie eine Busse von 2000 Franken. Ferner zwei Ordnungsbussen zu je 200 Franken für das Nichterscheinen zur Verhandlung bzw für das Weglaufen aus der Verhandlung. Der Gerichtspräsident begründete das Strafmass damit, das Verschulden sei "sehr schwerwiegend". Kesselring bedrohe Menschen mit dem Tod, sei "rücksichtslos", "respektlos", "gefühllos" und "gleichgültig" gegen Tiere", versuche ihnen den Willen zu brechen, pflege kranke Tiere nicht.Im Strafmass ist auch eine bedingte Vorverurteilung aus dem Jahr 2006 enthalten (Beihilfe zu illegalem Schächten und Drohung gegen den Kantonstierarzt), deren bedingter Vollzug wegen der Rückfälligkeit widerrufen worden sei.
Der bedingte oder teilbedingte Strafvollzug wurde nicht gewährt. Der Gerichtspräsident begründete dies damit, der einschlägig vorbestrafte Ulrich Kesslering zeige keinerlei Einsicht und die Prognose sei "durchwegs schlecht".
Interessantes Detail aus dem Urteil:
Kesselring wurde unter anderem wegen seiner Anbindehaltung von Pferden verurteilt. Die geltende Tierschutzverordnung enthält keine Vorschriften über die Pferdehaltung; die Anbindehaltung wurde deshalb vom Bundesamt für Veterinärwesen und von den kantonalen Veterinärämtern bisher immer geduldet. Der VgT liess deshalb ein Rechtsgutachten erstelle, welches klar zum Schluss kommt, dass die Anbindehaltung durch die im Tierschutzgesetz enthaltenen Grundsätze über den Umgang mit Tieren verboten sei (Gutachten von Prof Niggli). In der am 1. September 2008 in Kraft tretenden Tierschutzverordnung erlaubt nun der Bundesrat die Anbindehaltung von Pferden neu noch für 5 Jahre. Einmal mehr lässt der Bundesrat aus politischen Gründen gesetzlich verbotene Tierquälereien zu!Pressespiegel (Wieder einmal berichtete die ausserkantonale Presse ausführlicher als die Thurgauer Zeitung über das, was im Kantont Thurgau abläuft:
- Radio DRS
- Bodensee-Nachrichten
- St Galler Tagblatt
- Wiler Zeitung
- NZZ
- Blick
- 20minuten
- Appenzeller Zeitung
- Tages-Anzeiger
- Schaffhauser Nachrichten
- Thurgauer Zeitung
- Der Landbote
- Basler Zeitung
- Der Bund
- Neue Luzerner Zeitung
- Bodenseenachrichten 5.6.08Leserbriefe:
- Thurgauer Zeitung 3.6.08
- Thurgauer Zeitung 4.6.08
- Schaffhauser-Nachrichten 4.6.08
- Der Landbot 4.6.08
- Der Landbote 5.6.08
- NZZ 5.6.08
- Bodenseenachrichten 5.6.08
- Bodenseenachrichten 5.6.08
- Kesselring-Schlamm, Bodensee-Nachrichten 15.6.08
Gestütz auf dieses Urteil hat der VgT nun dem Veterinäramt des Kantons Thurgau ein sofortiges Tierhalteverbot beantragt. Sollte das Urteil gegen Kesselring aufgrund einer allfälligen Berufung an das Obergericht abgeändert werden, kann das Tierhalteverbot neu beurteilt werden. Tierhalteverbote gelten sowieso nicht auf Lebzeiten. Wie der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung richtig darlegte, hat das Gericht im Rahmen einer unbedingten Verurteilulng keine rechtliche Möglichkeit, Massnahmen - wie zum Beispiel ein Tierhalteverbot - zu erlassen; dies sei Aufgabe des Veterinäramtes und dieses hätte "schon früher Gelegenheit dazu gehabt". Der VgT hält es für unverantwortlich, nun mit einem Tierhalteverbot noch weiter zuzuwarten. Doch Kantonstierarzt Witzig zögert weiter; er hat Mitleid mit der Familie Kesselrings, insbesondere den 7 Kindern. Der VgT meint: Hiefür ist das Sozialamt zuständig. Witzig ist für den Schutz der Tiere verantwortlich und es ist rechtlich und ethisch unverantwortlich, aus menschlich-sozialen Gründen die Tiere leiden zu lassen.Um diesen Nichtvollzug des Tierschutzes zu verschleiern, betreiben Witzig und der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer üble Desinformation der Öffentlichkeit: www.vgt.ch/news2008/080819-regierungsrat-schlaepfer.htm
Pressespiegel zum nicht erlassenen Tierhalteverbot:
- "Vorerst kein Tierhalteverbot", Thurgauer Zeitung 9.8.08
- "Tierquäler hält weiter Tiere", St Galler Tagblatt 9.8.08
- Nicht lange fackeln, Thurgauer Zeitung 18.8.08
- Leserbriefe, Thurgauer Zeitung 21.8.08
- Leserbrief, Thurgauer Zeitung 22.8.08
- Leserbrief "Schindluderei mit Steuergeldern", Thurgauer Zeitung 26.8.08
- Leserbrief "Nicht mit Samthandschuhen anfassen", Thurgauer Zeitung 11.9.08
Urteil des Obergerichts vom 12. Mai 2009,
zugestellt und veröffentlicht am 1. Juli 2009Das Obergericht hat die Verurteilung von Ulrich Kesselring bestätigt und ihn der Drohung, mehrfachen Tierquälerei sowie der mehrfachen Übertretung des Tierschutz-, Lebensmittel- und Tierseuchengesetzeses schuldig gesprochen.
Der vom Bezirksgericht Arbon am 10. November 2003 in einem früheren Verfahren gewährte bedingte Strafvollzug für eine Gefängnisstrafe von einem Monat wird widerrufen und in die Gesamtstrafe einbezogen.
Ulrich Kesselring wird zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu Fr 30.- und zu einer Busse von Fr 2000.- verurteilt.
Daneben wir die Zivilforderung einer Geschädigten im Umfang von Fr 1300.- gutgeheissen.
Ferner werden ihm verschiedene Ordnungsbussen auferlegt bzw bestätigt.
Ulrich Kesselring hat ferner die Verfahrenskosten von insgesamt Fr 9066.- zu tragen (nebst seinen Anwaltskosten).* * *
* * *
Neue Strafverfahren gegen Ulrich Kesselring
Inzwischen läuft eine neue Strafuntersuchung gegen Ulrich Kesselring wegen diversers neuer Delikte. Es sind uns nicht alle neuen Delikte bekannt. Unter anderem geht es um folgende:
Tierquälerischer Pferde-Import aus Polen
Am 4. Juni 2008 reichte der VgT eine neue Anzeige gegen Ulrich Kesselring ein, weil dieser regelmässig stark abgemagerte Tiere in die Schweiz importiert. Lange, internationale Transporte stelle auch für gesunde Tiere einen grossen Stress dar. Für unterernährte, geschwächte Pferde erfüllt dies den Straftatbestand der Tierquälerei.
Solch geschwächte Pferde sind aus veterinärmedizinischer und tierschützerischer Sicht nicht transportfähig. Dr Roland Kressig, ein ausgewiesener und bekannter Pferdekenner, beurteilt dieses Pferd wie folgt: "Das Pferd auf dem Bild ist wirklich in einem miserablen Zustand."
Kesselring , rücksichtslos und brutal wie immer, schickt solch kranke, schwache Tiere auf die lange Reise von Polen in die Schweiz, anstatt sie vorher auf seinem Betrieb in Polen gesund zu pflegen oder an Ort und Stelle zu schlachten und Kühlfleisch zu importieren.
Strafverfahren wegen Beschimpfung und Telefonbelästigung gegen Ulrich KesselringAm 31. Juli 2008 reichte Erwin Kessler als bevollmächtiger Rechtsvertreter der Geschädigten beim Bezirksamt Arbon eine Strafklage wegen Beschimpfung und Telefonbelästigung ein:
Im Juni 2008, nach der Gerichtsverhandlung gegen Ulrich Kesselring, erschienen in den Medien Berichte über dessen brutalen Umgang mit seinen Pferden und Kühen. Erschüttert rief die Geschädigte (Frau Pia G) impulsiv bei Kesselring an, um mit ihm zu reden. Kesselring hängte sofort auf. Gleichentags, am 26. Juni 2008, rief er dann die Geschädigte an und beschimpfte sie mit "alte Dreckfutze".
Daraufhin rief Kesselring die Geschädigte immer wieder an, zu jeder Tages- und Nachtzeit, wobei er sie anfänglich weiter mit "alte Dreckfutz" beschimpfte und ihr drohte: "Ich will schon dafür sorgen, dass du nicht mehr schlafen kannst."
Später waren es nur noch stumme Anrufe ohne Wortwechsel, um die Geschädigte zu belästigen und zu ängstigen.
Die Geschädigte beantragte deshalb bei der Swisscom die "Ermittlung missbräuchlich hergestellter Verbindungen beantragt".
Die Swisscom registrierte im Ermittlungszeitraum vom 19. Juni bis 22. Juli 2008 insgesamt 30 Anrufe vom Telefonanschluss Kesselrings aus (Telefon Nr 079 421 31 77), davon 16 zur Nachtzeit (zwischen 22.00 und 07.00 Uhr).
Darüberhinaus hat der Angeschuldigte weitere Personen zu Belästigungsanrufen angestiftet, die bei Frau G ebenfalls Belästigungsanrufe vornahmen, auch zu Nacht-Zeit.
Einer dieser Belästigungsanrufe kam am 12. Juli 2008, nachts um 01.15 Uhr, von der Tochter von Corsin Alig Nay, Stavons, 7166 Truns, Telefonnummer 081 936 31 49.
Die anderen Angetifteten müssen noch polizeilich identifiziert werden.
Die Belästigungsanrufe hörten erst auf, als die Geschädigte am 24. Juli 2008 von der Swisscom eine neue Telefon-Nummer erhielt.
Artikel 179septies StGB lautet:
"Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird auf Antrag mit Busse bestraft."
Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Telefonbelästigung über längere Zeit intensiv und planmässig betrieben wurde.
* * *Der "Öko"-Hof der Familie Kesselring in Hefenhofen/TG
Auf Kesselrings Website www.hofkesselring.ch wird der Hof als "Öko"-Hof angepriesen, obwohl er gar keiner ist. Der Begriff "Öko" ist gesetzlich Bio-Betrieben vorbehalten. Die Familie Kesselring betreibt unverfroren unlauteren Wettbewerb (Stand Juni 2007) und erhält jährlich mehrere tausend Franken an Direktzahlungen des Bundes. So werden unsere Steuergelder verschwendet.
Kesselrings haben die Kaltblütigkeit, auf ihrer Website stolz ihre tierverachtende Massen-Einzelhaltung von Kälbern zu präsentieren
und kaltblütig auch die tierquälerische Anbindehaltung von 30 Pferden in Kesselrings Hof in Polen (inzwischen verkauft):
Auch auf dem "Öko"-Hof in Hefenhofen betreibt Kesselring solche tierquälerische Anbinde-Ständerhaltung, obwohl dies in der Schweiz verboten ist (zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf).
Kesselring erhält für seinen Tierquäler-Betrieb Bundessubventionen für besondere ökologische Leistungen.