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VN 07-1, 16. Mai 2005, aktualisiert am 24. Juni 2008 web-code: 200-012 Ein den Thurgauer Behörden seit Jahren bekannter notorischer Tierquäler (vom BLICK als "schlimmster Tierquäler der Schweiz" bezeichnet) kann bis heute uneinsichtig weitermachen - das längst fällige Tierhalteverbot gibt es noch immer nicht: Der Fall Kesselring Thurgauer
Behördenschlamperei
Kurzer Überblick siehe: Der Thurgauer Justizfilz stinkt zum Himmel
Seit Jahren geben Hans Kesselring, Wirt und
Pferdehändler in Brüschwil,
Am Freitag, den 13. Mai 2005, versuchte Hans Kesselring, VgT-Präsident Erwin Kessler, der ihm aufgrund einer Meldung wegen Missständen offen besuchte, zu ermorden. Unterdessen gehen die skandalösen Tierschutzmissstände auf dem Hof Kesselring weiter, gedeckt von der korrupten Thurgauer Justiz. Ein Pferd wurde auf brutalste Weise zu Tode gequält. Weiter geht auch das Strafverfahren gegen Kesselring wegen Mordversuch an Erwin Kessler. Bereits musste sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen: es hob einen skandalösen Entscheid der Thurgauer Anklagekammer auf. Der Angriff auf Erwin Kessler ereignete sich wie folgt: Aufgrund einer Meldung eines Reiters, Hans Kesselring halte Pferde in verbotener Anbindehaltung in einem dunklen Stall (zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf), ging Erwin Kessler, Präsident des VgT, am Freitag, den 13. Mai 2005, um ca 15.45 Uhr, beim Pferdestall Kesselring vorbei, begleitet von einer Pferde-Expertinn. Erwin Kessler hatte vor, Kesselring offen aufzusuchen und ihn mit der eingegangenen Meldung zu konfrontieren. Beim Stall war eine Türe offen. Es war zuerst niemand zu sehen, jedoch tatsächlich angebundene Pferde. Als sich die Augen an die Dunkelheit im Stall gewohnt hatten, war hinten im Stall ein Mann zu erkennen. Erwin Kessler und seine Begleiterin gingen ihm entgegen und fragten ihn, ob er Herr Kesslering sei, was er freundlich bejahte. Hierauf stellte sich Erwin Kessler mit Namen vor, worauf Kesselring sofort laut zu schimpfen begann; gleichzeitig wurde er tätlich, ohne abzuwarten, ob seiner Aufforderung zu verschweinden Folge geleistet würde. Erwin
Kessler hatte nicht im Sinn, sich dieser Aufforderung zu widersetzen. In
solchen Fällen wird später verdeckt recherchiert. Erwin Kessler und seine
Begleiterin verliessen deshalb unverzüglich den Stall, während sie von
Kesselring mit Schlägen in den Rücken vorwärts gestossen wurden. Dies nahm
Erwin Kessler ohne Gegenwehr hin, da er keine gewaltsame
Auseinandersetzung suchte und annahm, dass es mit diesen Tätlichkeiten bis
zur Stalltüre sein Bewenden haben werde.
Nein, das ist nicht Al Capone, sondern Hans Kesselring
Damit war auch der zweite Mordversuch misslungen und Kesselring wusste nicht mehr weiter. Er verlangte von Erwin Kessler sich zu "entschuldigen" und zu versprechen, nie wieder her zu kommen. Erwin Kessler ging darauf nicht ein und verhielt sich weiter defensiv, worauf Kesselring seinen Angriff aufgab mit der Drohung, wenn Erwin Kessler irgendwo verlauten lasse, was "in dieser halben Stunde passiert" sei, komme er zu ihm nach Hause und lege ihn um. Hierauf ging Erwin Kessler mit seiner Begleiterin zum Auto zurück, brachte diese nach Hause, begab sich anschliessend zum Arzt, um sich die verschiedenen Prellungen ärztlich bescheinigen zu lassen und reichte dann gegen Kesselring eine Strafklage wegen Mordversuch ein. Die begleitende Pferde-Expertein sagte später bei der Polizei aus, dass sie während den Gewalttätigkeiten Kesselrings zum Restaurant Frohsinn hinüber gegangen sei, um einen Notruf an die Polizei zu tätigen, was ihr aber von der Wirtin, Gerda Keller, verweigert worden sei. Die Schwiegertochter Kesselrings, Myriam Kesselring, nötigte während dem Angriff Kesselrings die Begleiterin von Erwin Kessler, den Fotoapparat herauszugeben, mit dem die gesetzwidrig angebunden gehaltenen Pferde sowie der Peitschenangriff Kesselrings festgehalten wurden. Kesselring hat den Fotoapparat anschliessend zerstört. Gegen die Wirtin Gerda Keller, die Schwiegertochter Kesselrings sowie den Nachbar Kesselrings, Jakob Germann, ist eine Strafuntersuchung wegen unterlassener Nothilfe hängig.
Gewalt der gewerbsmässigen Tierquäler gegen Tierschutzbeamte und Tierschützer Zwei St Galler Landwirte sind kürzlich vom kantonalen Untersuchungsrichteramt zu je zwei Monaten Gefängnis bedingt und zu Bussen verurteilt worden, weil sie gewalttätig Tierschutzbeamten angriffen. Ein Bauer, der seine Kälber vorschriftswidrig und tierquälerisch angebunden hielt, versetzte einer Beamtin des Veterinäramtes eine Ohrfeige. An einem anderen Ort, wo einer Kuh die zu enge Kette in den Hals eingewachsen war, musste ein Beamter den Stall fluchtartig verlassen, weil der Landwirt ihn mit einem Stock bedrohte. (Wie lange schon erhielt diese Kuh wohl den vorgeschriebenen Auslauf nicht, dass die Kette einwachsen konnte?) Beispiele früherer Angriffe und Drohungen von Tierhaltern gegen den VgT:
Der Mordversuch an Erwin Kessler wird mit der üblichen Justizwillkür zu Gunsten der Agro-Mafia gedeckt Das für Tötungsdelikte (inkl Tötungsversuch) zuständige Thurgauer Untersuchungsrichteramt, vertreten durch lic iur Hj Stettler, trat die Strafuntersuchung gegen Kesselring am 9. Juni 2005 "zuständigkeitshalber" an das für Tötungsdelikte nicht zuständige (Zuständigkeit nur für leichtere Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung etc) Bezirksamt Arbon ab. Das bedeutete praktisch, dass man im vornherein nicht wegen Mordversuch ermitteln wollte - die übliche Justizwillkür gegen Erwin Kessler und zu Gunsten der Agro-Mafia. Erwin Kessler erhob dagegen Beschwerde. Die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft (vertreten durch Dr Pius Schwager) sowie die ebenfalls stets gegen den VgT entscheidende Thurgauer Anklagekammer (A Biedermann, R Dünki, A Hebeisen) deckten das Vorgehen des Untersuchungsrichteramtes mit der fadenscheinigen Begründung, mit der Abtretung an das Bezirksamt werde nichts präjudiziert; falls sich ein Verdacht auf Mordversuch ergebe, könne das Bezirksamt den Fall wieder an das Untersuchungsrichteramt zurückgeben. Nach diesem klaren Signal von oben, dass Kesselring zu schonen und nicht wegen Mordversuchs angeklagt werden solle, hielt der als Untersuchungsrichter tätige Arboner Vize-Bezirksstatthalter Kurt Brunner Kesselring in der Einvernahme im vornherein nur Körperverletzung (und unter "etc" Sachentziehung und Sachbeschädigung) vor, was eine spätere Anklageerhebung wegen Mordversuch verhindert, da es menschenrechtswidrig ist, gegen einen Angeschuldigten wegen einem Delikt Anklage zu erheben, das ihm in der Einvernahme nicht vorgehalten wurde. Während der Einvernahme unternahm der Arboner Vize-Statthalter Kurt Brunner alles, um Kesselrings Mordversuch zu verschleiern: Vize-Statthalter Brunner leitete die Einvernahme des angeschuldigten Kesselrings in der Funktion eines Untersuchungsrichters. Auszugehen war von der übereinstimmenden Aussage von Erwin Kessler als Geschädigter und Opfer und der ihn begleitenden Pferdeexpertin als Zeugin, wonach Kesselring während seinem Angriff gegen Erwin Kessler mehrmals geschrien hat, er bringe ihn um, er breche ihm das Genick, es sei ihm gleich, wenn er ins Gefängnis komme. Die Zeugin sagte dazu präzise aus (Einvernahme vom 27. Mai 2005, Seite 4): "Schon zu Beginn und bis jetzt schrie Kesselring immer wieder 'ich brech dir's Genick du Siech, i bring di um', es sei ihm gleich auch wenn er ins Zuchthaus komme, er habe 5 Enkel und für diese werde gesorgt." Anlässlich der Einvernahme wurde Kesslering gefragt, ob er gedroht habe, Erwin Kessler das Genick zu brechen, es sei ihm egal, wenn er ins Zuchthaus komme, für seine fünf Enkel sei gesorgt (Protokoll S. 2). Kesselring bestritt, dies gesagt zu haben, er habe nur gesagt, wegen seinen Enkeln wolle er nicht fünf Jahre in die Kiste. Auf die Frage Brunners, woher die Zeugin denn gewusst haben könne, dass er fünf Enkel habe, ob es überhaupt so viele seien, antworte Kesselring spontan: "Ja.... Äh...." (Pause, Kesselring denkt nach)..."jetzt sind es sechs", wobei er bei der Zahl sechs zögerte und an den Fingern nachzählte und Namen murmelte. Auf die Frage, ob es damals fünf gewesen seien, überlegte Kesselring nochmals und begann dann langsam die Namen seiner Enkel aufzuzählen und sagte schliesslich, es seien sechs, "seit Weihnachten". Dies alles unterdrückte Brunner im Protokoll - obwohl Erwin Kessler sofort ausdrücklich verlangte, diese Aussagen zu protokollieren. Im Protokoll wurde lediglich festgehalten, Kesselring habe gesagt, er habe 6 Enkel. Erwin Kessler erhob gegen diese Manipulation des Einvernahmeprotokolls Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft und verlangte aus diesen und weiteren Gründen, Brunner sei wegen Befangenheit und Voreingenommenheit zugunsten des angeschuldigten Kesselrings von seiner Funktion als Untersuchungsrichter zu suspendieren. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Riquet Heller) erwies sich einmal mehr als Willkürentscheid: Der von Erwin Kessler dargelegte Sachverhalt wurde nicht zur Kenntnis genommen (menschenrechtswidrige Verletzung des Rechts, angehört zu werden, so genanntes rechtliches Gehör), die Anzahl der Enkel sei unerheblich und die Beschwerde haltlos. Solche Machenschaften sind keine Seltenheiten. In einem parallelen Verfahren entschied Staatsanwalt Heller gleich selber über ein Ausstandsbegehren gegen ihn und erliess fröhlich weitere Willkürverfügungen gegen Erwin Kessler, obwohl er unbestritten hätte in den Ausstand treten müssen. Mehr dazu: www.vgt.ch/news2006/060516-tier-kz-prozess.htm#beschw-ak-tg Am 7. August 2006 erhob Erwin Kessler gegen den Willkür-Entscheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Thurgauer Anklagekammer und gleichzeitig ein Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Kurt Brunner. Der Präsident der Anklagekammer, August Biedermann, allein zuständig für den Entscheid über das Ausstandsbegehren, verschleppte die Sache und tat monatelang gar nichts. Erst unter dem Druck einer beim Bundesgericht anhängig gemachten Rechtsverzögerungsbeschwerde bequemte er sich, am 22. März 2007 seinen Willkürentscheid zu erlassen, mit dem er das Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Brunner willkürlich abwies. In diesem Entscheid stellte Biedermann zuerst den Sachverhalt tendenziös-einseitg dar. Biedermann ging auf die vom fähigen, kompetenten Rechtsanwalt, welcher Erwin Kessler vertritt, sorgfältig dargelegten Befangenheitsgründe nicht ein, sondern beschränkte sich auf abschätzige, am objektiven Sachverhalt vorbeigehende Bemerkungen, wie etwa: "Aus der Tatsache, dass der Untersuchungsrichter den Wünschen des Gesuchstellers während der Befragung nicht Rechnung getragen hat, kann nicht abgeleitet werden, der Untersuchungsrichter sei voreingenommen." Die (inzwischen bewiesene) skandalöse Erledigung von Anzeigen des Veterinäramtes gegen Kesselring putzte Biedermann mit der Phrase ab, dies seien "leere Behauptungen". Diesen windigen Entscheid, der nichts zu tun gab, verschleppte Biedermann acht Monate.
Neben dem Ausstandsbegehren hatte die Anklagekammer auch noch über die Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Diese Beschwerde, für welche das Gesamtgericht, nicht Biedermann allein, zuständig gewesen wäre, unterschlug Biedermann kurzerhand gegenüber dem Gesamtgericht! Gegenüber dem Bundesgericht rechtfertigte er dies mit der fadenscheinigen Schutzbehauptung, er habe die Beschwerde zusammen mit dem Entscheid über das Ausstandsbegehren erledigt, indem er die Beschwerde auch als Ausstandsbegehren behandelt habe. Davon steht in Biedermanns Entscheid jedoch kein Wort, vielmehr betrifft dieser Entscheid ausdrücklich, wie im Titel steht, nur das Ausstandsbegehren, nicht auch die Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft. Auf diese mafiose Weise versuchte Biedermann die Beschwerde zu unterschlagen. Und so funktioniert Biedermann schon seit Jahren gegen den VgT: Unfähig, voreingenommen, amtsmissbräuchlich - und katholisch? Diesen Machenschaften Biedermanns setzte das Bundesgericht ausnahmsweise mal eine Grenze, indem es am 18. Juni 2007 eine Rechtsverweigerungsbeschwerde von Erwin Kessler guthiess und die Thurgauer Anklagekammer anwies - angesichts der bisherigen Verschleppung - nun schleunigst über die Beschwerde zu entscheiden (www.vgt.ch/justizwillkuer/kesselring/70618_entscheid_bundesger.pdf). Am 21. September 2007 musste der Anwalt von Erwin Kessler die Anklagekammer mahnen, dem Entscheid des Bundesgerichts nachzuleben und endlich zu entscheiden. Am 26. Oktober 2007 - mehr als ein Jahr nach Einreichung der Beschwerde - stellte die Anklagekammer ihren angeblich am 14. August 2007 ergangen Entscheid zu. Mit dem üblichen Bla-Bla und Nicht-zur-Kenntnis-nehmen-wollen der Beschwerdegründe wurde die Beschwerde abgewiesen. Dagegen erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Bundesgericht:
Eine Reiterin aus Deutschland, welche am 22. Oktober 2006 bei Kesselring ein Pferd kaufen wollte und bisher von der Schweiz die Vorstellung eines im Tierschutz fortschrittlichen Landes hatte, beschrieb die angetroffenen Zustände schockiert wie folgt:
Die Armee kauf Kesselring keine Pferde mehr ab! Auf Beschwerde des VgT hin kontrollierte der Veterinärdienst der Armee im November 2007 die Pferdehaltung Kesselrings. Obwohl die Kontrolle angemeldet war, wurden die üblichen Missstände festgestellt. Seither kauft ihm die Armee keine Pferde mehr ab. Ulrich Kesselring leugnet diese für ihn beschämende Tatsache und hat kürzlich behauptet, er verkaufe weiterhin Pferde an die Armee. März 2008: Bericht einer Reiterin über die Missstände im Pferdestall Kesselring:
Wie Kesselring bisher von der Justiz behandelt wurde Um mehr Licht in den Fall Kesselring zu bringen, insbesondere wie sanft und wirkungslos er bisher von der Justiz behandelt wurde, verlangte der VgT von der Thurgauer Staatsanwaltschaft Einsicht in die Strafentscheide der letzten fünf Jahre. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Öffentlichkeit von Strafverfahren, damit die Öffentlichkeit eine gewisse Kontrolle über das Funktionieren der Justiz ausüben kann. Daraus ergibt sich ein Recht auf Einsicht in Strafentscheide, die ohne öffentliche Gerichtsverhandlungen erledigt werden. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dem VgT - willkürlich wie immer - diese Einsichtnahme, gedeckt - wie üblich - von der Thurgauer Anklagekammer und dessen Präsidenten August Biedermann, christlicher Heuchler, Mitglied der Katholischen Landeskirche, mit dessen Unfähigkeit und Willkür der VgT immer wieder konfrontiert ist, nicht nur im Fall Kesslering, aber hier gehäuft, siehe www.vgt.ch/id/200-012). Der VgT musste bis vor Bundesgericht kämpfen, um endlich Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen zu erhalten (Beschwerde an das Bundesgericht). In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2008 hat das Bundesgericht festgestellt, der VgT müsse auch Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen erhalten (BGE 1C_302/2007). Das Bundesgericht hat dieses Urteil wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsgebotes als Leitentscheid veröffentlicht. Dies wird in der Rechtsliteratur Spuren hinterlassen; einmal mehr schreibt der VgT Rechtsgeschichte. Nun erfährt die Öffentlichkeit erstmals, was all die Jahre juristisch gelaufen ist in Sachen Kesselring: 22. Februar 2001: Ulrich Kesselring wird mit 60 Franken gebüsst wegen Missachtung des Lebensmittelgesetzes im Zusammenhang mit dem Schlachten einer Kuh. 14. August 2002: Hans Kesselring (Vater von Ulrich, damals zuständig für die Pferdehandlung) wird mit 200 Franke gebüsst wegen Beschäftigung eines kontrollpflichtigen Ausländers ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung. 11. März 2003: Ulrich Kesselring wird vom Bezirksgericht Arbon zu 1 Monat Gefängnis bedingt verurteilt wegen illegalem Schächten (Schlachten ohne Betäubung) für moslemische Kundschaft und Drohungen gegen den Kantonstierarzt. 11. Mai 2005: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Ausführens eines nicht vorschriftsgemässen, überbreiten Transportes ohne Bewilligung. 8. Juni 2005: Ulrich Kesselring wird mit 600 Franken gebüsst wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die Fleischhygieneverordnung und die Tierseuchenverordnung. 28. November 2005/12. Dezember 2005: Ulrich Kesselring wird mit 500 Frankgen gebüsst, weil er einen Beamten vom Amt für Umwelt des Kantons Thurgau grundlos zusammenschlug, weil dieser den Hofplatz betrat, um die Hofplatzentwässerung unangemeldet zu kontrolliern. Die Kontrolle erfolgte unangemeldet, weil Kesselring frühere Auflagen des Amtes für Umwelt nicht befolgt hatte. Nachdem sich der Beamte vorgestellt hatte, wurde er von Kesselring sogleich zusammengeschlagen. Der Arboner Vizestatthalter Brunner erliess mit fadenscheinigster Begründung eine Einstellungsverfügung betreffend Gewalt und Drohung gegen Beamte (dieser sei nicht als Beamte erkennbar gewesen) und erliess lediglich eine Trinkgeldbusse wegen einfacher Tätlichkeit - eine behördliche Ermunterung an Kesselring, weiterhin gewalttätig gegen Mensch und Tier vorzugehen, was Kesselring denn auch fleissig tat. 8. Oktober 2006: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Missbauchs von Ausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, diese abzugeben. Pferd zu Tode gequält Im Juni 2007 ging erneut eine Meldung über den tierquälerischen Umgang Kesselrings mit den Pferden ein. Eine Reiterin berichtet:
Vor dem Untersuchungsrichter meinte Kesselring später zu diesem Zu-Tode-Quälen dieses Pferdes: "Der Kerli musste drankommen. Fertig." Am 28. Juni 2007 reichte der VgT der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein mit dem Ersuchen diesen Fall nicht wieder dem Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner zu übertragen, der Kesselring bisher auf geradezu mafiose Weise gedeckt hat. Die Staatsanwalt lehnte dieses Ersuchen ab nach dem Prinzip, der Staat hat immer recht. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthält eine lange Liste von Tierschutzvergehen des mehrfach einschlägig vorbestraften Ulrich Kesselring. Eine dieser Vorstrafen betrifft das Zusammenschlagen eines Gewässerschutzbeamten, der auf dem Hof zu tun hatte. Währen der alte Kesselering (Hans) den Mann festhielt, schlug der Sohn Ulrich zu (Verurteilung wegen Körperverletzung). Neben dem dem Zu-Tode-Quälen eines Pferdes (Anzeige des VgT) wirft die Staatsanwaltschaft Ulrich Kesselring, der im Leumundsbericht als renitent und uneinsichtig bezeichnet wird, zahlreiche Tierquälereien und Verstösse gegen Tierschutzvorschriften vor: Unterlassung von Pflege und Behandlung kranker, leidender Kühe und Kälber, tierquälerische Anbindehaltung von Pferden in zu engen Platzverhältnissen, Morddrohung gegen zwei Tierschützerinnen. Immer wieder schauen die Behörden solchen notorischen Tierquälern viele Jahre lang relativ untätig zu, mit unbegreifflicher Geduld und Nachsicht, die bei keinen anderen Vergehen gewährt wird. Aber eben: in den Augen der Machthabenden sind es halt "nur Tiere". Anstatt ein Tierhalteverbot erhält Kesselring für seinen Tierquäler-Betrieb Bundessubventionen für angeblich besondere ökologische Leistungen. Die Verhandlung gegen Ulrich Kesselring vor dem Bezirksgericht Arbon wurde auf den 14. April 2008 angesetzt. Das Gericht liess die die zahlreich angereisten Zuschauer, Pressevertreter sowie zwei Geschädigte, denen Ulrich Kesselring mit Erschiessen gedroht hatte, zwei Stunden warten (wegen Verspätung in der vorausgehenden Verhandlung) und verkündete dann, der angeklagte Ulrich Kesselring sei inzwischen nach Hause gegangen, die Verhandlung müsse deshalb verschoben worden. Es ist bemerkenswert, wie die Thurgauer Behörden die schamlosesten Behauptungen solcher Typen geduldig und wohlwollend hinnehmen. Bei politischen Willkür-Verfahren gegen den VgT wird dagegen auf absolut vernünftige Einwände nicht gehört (www.vgt.ch/justizwillkuer). So funktioniert der reale Rechtsstaat Schweiz. Am 20. April 2008 berichtete der Sonntags-Blick anonymisiert (mit geändertem Namen) über den Fall.
Tumult im Gerichtssaal Das Bezirksgericht Arbon setzte die verschobenen Verhandlung neu auf den 7. Mai, 14 Uhr, an. Zu diesem Zeitpunkt war der Wartesaal des Gerichts wieder voll mit Publikum, aber vom Angeklagten Kesselring nichts zu sehen. Die Gerichtskanzlei rief ihn an; er war gerade beim Traktorfahren und nahm den Anruf per Handy entgegen: Er habe gemeint, das Gericht komme zu ihm. VgT-Präsident Dr Erwin Kessler, der dank seinen im Gerichtsgebäude verteilten Leuten laufend über die Vorgänge informiert war, verlangte auf der Gerichtskanzlei, man möge dem Gerichtspräsidenten ausrichten, er erwarte nun die Zwangsvorführung des Angeklagten. Die Kanzleiangestellte weigerte sich, dies dem Gericht zu überbringen, grinste einfältig, und meinte, sie habe jetzt keinen Zutritt zum Gerichtssaal und Kessler habe keine Verfügungsgewalt. Erwin Kessler ging nun selber in den Gerichtssaal, wo das Gericht auf das Erscheinen des Angeklagten wartete, und sagte, er erwarte die Zwangsvorführung des Angeklagten. Kurz darauf liess Gerichtspräsident Ralph Zanoni das Publikum in den Gerichtssaal rufen und eröffnete, die Verhandlung werde wegen Abwesenheit des Angeklagten erneut verschoben. Er könne den Angeklagten nicht vorführen lassen, werde ihm das aber für das nächste mal androhen. Gegen diesen Entscheid protestierte Erwin Kessler sogleich, worauf Gerichtspräsident Zanoni ihn zu schweigen anwies, sonst werde er eine Busse verhängen. Dadurch liess sich der Robin Hood der Tiere jedoch nicht einschüchtern und sagte, er verstehe offenbar selber mehr vom Recht, als der Gerichtspräsident, jede ordentliche Vorladung eines Angeklagten enthalte den Hinweis, dass er bei Wegbleiben zwangsvorgeführt werden könne. Sogar Zeugen werden mit dieser Androhung vorgeladen. Nun liess Zanoni den Gerichtsschreiber eine Ordnungsbusse gegen Kessler protokollieren und wies Kessler an, den Gerichtssaal zu verlassen. Darauf brach im vollbesetzten Gerichtssaal Tumult aus. Die zum Teil stundenlang angereisten Zuhörer fühlten sich durch diese zweite Verschiebung der Verhandlung vom Angeklagten und vom Gericht schikaniert und verhöhnt. Zanoni sah sich als Gerichtsvorsitzender nicht mehr ernst genommen und seiner Autorität beraubt und drohte mit der polizeilichen Räumung des Gerichtssaales, was das aufgebrachte, weiter protestierende Publikum aber nicht beeindruckte. Erwin Kessler verliess den Gerichtssaal und schmetterte die Türe mit lautem Knall zu. Drinnen im Saal ging der Tumult weiter; sonderbarerweise sprach Zanoni keine weiteren Bussen aus gegen die Zuhörer, die weiterhin lautstark protestierten. Statt dessen liess er die Polizei anrücken, die in wenigen Minuten erschien. Der Gerichtssaal wurde geräumt. Obwohl Zanoni die Verhandlung als geschlossen erklärt hatte, führte er diese nun doch weiter, wobei er nur noch akkreditierte Journalisten als Zuhörer zuliess. Mit den von der Gunst der Gerichte abhängigen akkreditierten Journalisten sichert sich der Unrechtsstaat eine wohlwollende Berichterstattung über das Funktionieren der Justiz. Wie man sieht, ist Gerichtspräsident Zanoni sofort bereit, die Polizei aufzubieten, um das Publikum einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wegzuweisen, nicht aber, um einen renitenten Angeklagten, welcher der Verhandlung zum zweiten mal fernbleibt, vorzuführen - vorallem nicht in "unwichtigen" Fällen, wo es nur um Tierquälerei geht... Pressespiegel: Auch der Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbandes, Reinhold Zepf, dem die Tiere so lieb sind, dass er seine Gelüste gerne mit Billig-Schweinefleisch stillt, erhob seine Stimme im Gerichtssaal: Er distanzierte sich von den Protesten des übrigen Publikums und stellte klar, dass keine Mitglieder des Thurgauischen Tierschutzverbandes anwesend seien, diese benähmen sich anständig. Im Namen des zu-Tode-gequälten Pferdes und aller anderen wehrlosen Opfer Kesselrings danken wir Ihnen, Herr Zepf, für diese mutige Unterstützung. Das Arboner Provinzgericht gibt nicht zum ersten mal zu reden. National bekannt wurde kürzlich der Fall, wo der Präsident dieses Gerichts mit einer superprovisorischen Schnellverfügung ohne Anhörung das Erscheinen einer BEOBACHTER- Ausgabe zu verhindern, weil darin eine lokale Baufirma kritisiert wurde: Headline im BEOBACHTER 03/08:
Das Arboner Provinzgericht im Dienste des Lokalfilzes, zu dem in diesem Agrarkanton auch die gewerbsmässigen Tierausbeuter gehören. Bericht einer angehenden Journalistin (in Ausbildung) zu der zum zweiten mal verschobenen Gerichtsverhandlung:
Gerichtsverhandlung vom 29. Mai 2008 Illegales polizeiliches Fichieren der Zuschauer Am 29. Mai 2008 fand der dritte Versuch, die Hauptverhandlung gegen Ulrich Kesselring durchzuführen, wegen dem grossen Publikumsinteresse im Seeparksaal in Arbon statt. Auf Anweisung von Gerichtspräsident Zanoni liess die Polizei Zuhörer erst nach einer Ausweiskontrolle und Eintragung der Personalien in eine Liste zu. Das stellt eine rechtswidrige Einschränkung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Gerichtsöffentlichkeit dar. Der VgT hat deshalb gegen diese Massnahme Beschwerde beim Obergericht. Das Obergericht wies die Beschwerde gestützt auf willkürlich falsche Sachverhaltsdarstellungen ab. Am 22. Juli 2008 zog der VgT die Sache an das Bundesgericht weiter (Beschwerd an das Bundesgericht). Zur Zeit dort hängig. Aus der Verhandlung Kesselring verkündete bei Beginn der Verhandlung sofort, er verweigere jede Aussage; dies hätten ihm seine "Leute im Hintergrund" geraten. Wie zu erwarten war, war er aber nicht fähig, diesen Grundsatz einzuhalten. Er gab schon auf die ersten paar Fragen Antworten, welche seine totale Uneinsichtigkeit und Gefühllosigkeite gegenüber den Tieren zu erkennen liessen. Auf seine verächtlichen, brutalen Aussagen über die von ihm gequälten Tiere gab es einen Protestruf aus dem Publikum, was Kesselring als Vorwand nahm, einmal mehr aus der Verhandlung davonzulaufen. Das Gericht liess ihn von den anwendesenden Polizisten nicht zurückhalten und setzte die Verhandlung bis zum Urteil fort. Der Tierarzt Kesselrings: nichts gesehen? Kesselring beantragte vor Gericht seinen Tierarzt -Tierarzt Peter Brack, Pferdepraxis, Mollishaus, 9225 St Pelagiberg TG (brackrehazentrum@freesurf.ch) - als Zeuge dafür, dass er mit seinen Tieren gut umgehe. Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag zu Recht als unnütz ab angesichts der detaillierten amtlichen Feststellungen der Missstände. Am 2. Juni 2008 forderte der VgT diesen Tierarzt mit folgendem Schreiben zu einer Stellungnahme auf:
Antwort von Tierarzt Brack:
Kommentar: Zu guter Letzt Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung gegen Tierquäler Kesselring verpflegten sich VgT-Aktivisten im Gartenrestaurant des Seeparks in Arbon mit feinen vegetarischen Speisen:
Urteil vom 29. Mai 2008: Ulrich Kesselring wurde vom Bezirkgericht Arbon schuldig gesprochen wegen Drohung, mehrfachter Tierquälerei, mehrfacher Verletzung von Tierschutz-, Tierseuchen und Lebensmittelvorschriften. Im Strafmass folgte das
Gericht auf der ganzen Linie dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Im Strafmass ist auch eine bedingte Vorverurteilung aus dem Jahr 2006 enthalten (Beihilfe zu illegalem Schächten und Drohung gegen den Kantonstierarzt), deren bedingter Vollzug wegen der Rückfälligkeit widerrufen worden sei. Der bedingte oder teilbedingte Strafvollzug wurde nicht gewährt. Der Gerichtspräsident begründete dies damit, der einschlägig vorbestrafte Ulrich Kesslering zeige keinerlei Einsicht und die Prognose sei "durchwegs schlecht". Wie geht es weiter? Kesselring wird seine Verurteilung vermutlich anfechten. Es ist deshalb im Verlauf des Jahres 2009 mit einer öffentlichen Verhandlung vor Obergericht zu rechnen.
Pressespiegel
(Wieder einmal berichtete die ausserkantonale Presse ausführlicher als
die Thurgauer Zeitung über das, was im Kantont Thurgau abläuft: Leserbriefe: Um diesen Nichtvollzug des Tierschutzes zu verschleiern, betreiben Witzig und der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer üble Desinformation der Öffentlichkeit: www.vgt.ch/news2008/080819-regierungsrat-schlaepfer.htm Pressespiegel zum nicht erlassenen
Tierhalteverbot: * * * Neue Strafverfahren gegen Kesselring: Tierquälerischer Pferde-Import aus Polen Am 4. Juni 2008 reichte der VgT eine neue Anzeige gegen Ulrich Kesselring ein, weil dieser regelmässig stark abgemagerte Tiere in die Schweiz importiert. Lange, internationale Transporte stelle auch für gesunde Tiere einen grossen Stress dar. Für unterernährte, geschwächte Pferde erfüllt dies den Straftatbestand der Tierquälerei.
Solch geschwächte Pferde sind aus veterinärmedizinischer und tierschützerischer Sicht nicht transportfähig. Dr Roland Kressig, ein ausgewiesener und bekannter Pferdekenner, beurteilt dieses Pferd wie folgt: "Das Pferd auf dem Bild ist wirklich in einem miserablen Zustand." Kesselring , rücksichtslos und brutal wie immer, schickt solch kranke, schwache Tiere auf die lange Reise von Polen in die Schweiz, anstatt sie vorher auf seinem Betrieb in Polen gesund zu pflegen oder an Ort und Stelle zu schlachten und Kühlfleisch zu importieren.
Am 31. Juli 2008 reichte Erwin Kessler als bevollmächtiger Rechtsvertreter der Geschädigten beim Bezirksamt Arbon eine Strafklage wegen Beschimpfung und Telefonbelästigung ein:
Der "Öko"-Hof der Familie Kesselring in Hefenhofen/TG
Auf Kesselrings Website www.hofkesselring.ch wird der Hof als "Öko"-Hof angepriesen, obwohl er gar keiner ist. Der Begriff "Öko" ist gesetzlich Bio-Betrieben vorbehalten. Die Familie Kesselring betreibt unverfroren unlauteren Wettbewerb (Stand Juni 2007) und erhält jährlich mehrere tausend Franken an Direktzahlungen des Bundes. So werden unsere Steuergelder verschwendet. Hans Kesselring betreibt seine Pferdehandlung auf dem Hof, der angeblich 1995 von seinem Sohn Ueli Kesselring übernommen worden ist. Die Besitz- und Verantwortungsverhältniss sind unklar und werden bewusst unklar gehalten. Der mafiose Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner hat wiederholt Strafverfahren, welche durch Verzeigungen des Veterinäramtes ausgelöst wurden, eingestellt mit der Begründung, es sei unklar, ob Hans Kesselring oder sein Sohn verantwortlich sei. Kesselrings haben die Kaltblütigkeit, auf ihrer Website stolz ihre tierverachtende Massen-Einzelhaltung von Kälbern zu präsentieren
und kaltblütig auch die tierquälerische Anbindehaltung von 30 Pferden in Kesselrings Hof in Polen:
Auch auf dem "Öko"-Hof in Hefenhofen betreibt Kesselring solche tierquälerische Anbinde-Ständerhaltung, obwohl dies in der Schweiz verboten ist (zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf). Kesselring erhält für seinen Tierquäler-Betrieb Bundessubventionen für besondere ökologische Leistungen. |