5. Januar 2002
Kein Menschenrecht auf das Schächten - Schächtjuden verdrehen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ins Gegenteil
In vielen Zeitungen ist der Bericht des Journalisten Bernhard Matuschak vom
Kreuzlinger Pressebüro Seegrund erschienen. Darin wird die von den Schächtjuden
verbreitete Lüge weiterverbreitet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe
ein Recht auf das Schächten festgestellt. Das Gegenteil ist wahr: Im fraglichen Urteil
hat der Gerichtshof die Beschwerde einer jüdischen Gemeinde in
Frankreich, welcher die französische Regierung keine Bewilligung zum Schächten erteilt
hat, abgewiesen. Der Journalist kann vermutlich zuwenig gut Französisch und Englisch, um
das Urteil, von dem es keine Deutsche Übersetzung gibt, richtig zu lesen, oder hat
blindlings die jüdische Lüge übernommen.
Ausführlicher Kommentar dieses Urteils des Menschenrechtsgerichtshofes: http://www.vgt.ch/news/000708.htm
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT
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http://www.vgt.ch/news2002/020105.htm