18. November  2011 

Disziplinarbeschwerde gegen Steuerbeamten

18. November 2011 

An die
Finanzdirektion des Kantons Zürich
Walcheplatz 1
8009 Zürich 

Disziplinarbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Steuerbeamter Marcel Egloff hat einem Mitglied unserer steuerbfreiten Organisation den Steuerabzug für Spenden rechtswidrig gestrichen, ohne sich vorher pflichtgemäss zu informieren (siehe die beiliegenden Korrespondenzen). Da wir nicht davon ausgehen, dass Steuerbeamte generell so schludrig arbeiten, vermuten wir ein hinterhältiges Motiv eines Fleischfressers gegen unsere den Vegetarismus propagierende Organisation (Abschreckung von Mitgliedern, die er glauben macht, der VgT sei entgegen dessen Verlautbarungen in Wirklichkeit gar nicht steuerbefreit, um ihnen Spenden zu verleiden). 

Es muss angenommen werden, dass er dies schon bei anderen, nichtsahnenden Steuerpflichtigen getan hat. Marcel Egloff hat weder von der betroffenen Steuerpflichtigen noch vom VgT einen Nachweis der Steuerbefreiung verlangt und dies pflichtwidrig auch nicht selber abgeklärt, sondern die Steuererklärung klar, bestimmt und autoritativ und - für die betroffene Steuerpflichtige nicht erkennbar - rechtswidrig korrigiert. Nur der besonders kritischen Einstellung dieser Steuerpflichtigen, die den Aufwand nicht scheute, diese Streichung zu hinterfragen und über ihren Treuhänder mit dem VgT Kontakt aufzunehmen, ist es zu verdanken, dass diese Machenschaften in diesem Fall ausnahmsweise aufgeflogen sind.  

Wie beantragen deshalb folgendes: 

1. Marcel Egloff  sei zu verbieten, künftig Steuererklärungen zu bearbeiten, in denen Spenden an den VgT geltend gemacht werden. 

2. Es seien alle von Marcel Egloff in den letzten zwei Jahren bearabeiteten Steuererklärungen auf die Streichung von Spenden an den VgT hin zu überprüfen - auf Kosten von Marcel Egloff. 

Mit freundlichen Grüssen 

Dr Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

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