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18. November 2011 Disziplinarbeschwerde gegen Steuerbeamten 18.
November 2011 An die
Disziplinarbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr
Steuerbeamter Marcel Egloff hat einem Mitglied unserer
steuerbfreiten Organisation den Steuerabzug für Spenden rechtswidrig
gestrichen, ohne sich vorher pflichtgemäss zu informieren (siehe die
beiliegenden Korrespondenzen). Da wir nicht davon ausgehen, dass
Steuerbeamte generell so schludrig arbeiten, vermuten wir ein
hinterhältiges Motiv eines Fleischfressers gegen unsere den
Vegetarismus propagierende Organisation (Abschreckung von
Mitgliedern, die er glauben macht, der VgT sei entgegen dessen
Verlautbarungen in Wirklichkeit gar nicht steuerbefreit, um ihnen
Spenden zu verleiden). Es
muss angenommen werden, dass er dies schon bei anderen,
nichtsahnenden Steuerpflichtigen getan hat. Marcel Egloff hat weder
von der betroffenen Steuerpflichtigen noch vom VgT einen Nachweis
der Steuerbefreiung verlangt und dies pflichtwidrig auch nicht
selber abgeklärt, sondern die Steuererklärung klar, bestimmt und
autoritativ und - für die betroffene Steuerpflichtige nicht
erkennbar - rechtswidrig korrigiert. Nur der besonders kritischen
Einstellung dieser Steuerpflichtigen, die den Aufwand nicht scheute,
diese Streichung zu hinterfragen und über ihren Treuhänder mit dem
VgT Kontakt aufzunehmen, ist es zu verdanken, dass diese
Machenschaften in diesem Fall ausnahmsweise aufgeflogen sind.
Wie
beantragen deshalb folgendes: 1.
Marcel Egloff sei zu
verbieten, künftig Steuererklärungen zu bearbeiten, in denen Spenden
an den VgT geltend gemacht werden. 2.
Es seien alle von Marcel Egloff in den letzten zwei Jahren
bearabeiteten Steuererklärungen auf die Streichung von Spenden an
den VgT hin zu überprüfen - auf Kosten von Marcel Egloff. Mit freundlichen Grüssen Dr Erwin Kessler, Präsident VgT.ch! |