Web-Code 200-009

In diesen Prozessen gegen den VgT wird die Justiz als Mittel der Politik gegen einen
unbequemen Kritiker eingesetzt, der nichts Rechtswidriges getan, nur Fakten und
seine Meinung zum grausam-perversen rituellen Schlachten ohne Betäubung
veröffentlicht hat. Dabei bedient sich die Justiz des
Rassendiskriminierungs-Artikels. Was unter diesen unklaren, aus politischen
Gründen bewusst unbestimmt gehaltenen Straftatbestand fällt, kann niemand, kein
Rechtsanwalt, im voraus sagen und ist der willkürlichen
politisch-opportunistischen Beurteilung der Gericht überlassen. Wie die
Anwendung dieser Strafnorm zeigt, kommt es dabei nicht darauf an, WAS gesagt
wird, sondern WER etwas sagt und ob dies gewissen politische, hauptsächlich
linken und jüdischen Kreisen passt. Kein Richter wagt es, sich dem
Antisemitismusgeschrei, mit welchem jegliche Kritik an jüdischen Verhalten
tabuisiert wird, entgegenzustellen und sich dem Totschlagargument "Antisemit",
"Rassist" auszusetzen.
Rechtsanwalt Peter Zihlmann schreibt in seinem Buch
Justiz im Irrtum dazu:
Der auf den 1.1.1995 in Kraft getretene Artikel über die
Rassendiskriminierung ist derart unklar, dass
Professor Marcel Niggli, Autor eines 500-seitigen Kommentars zu diesem einzigen
Artikel (Art 261bis) feststellt, diese Strafnorm sei der Höhepunkt einer
unklaren, verwirrenden und verwirrten Gesetzgebung.
English summary
Gentle Crusader Persecuted by Jews
|
To produce 'kosher' meat, religious Jews slaughter animals by
cutting their throats -- without using any anesthetic. In fact, they
insist that their religion requires killing without
anesthesia, letting the animals bleed to death while fully conscious,
experiencing horrible and useless suffering before they die. These
Jewish atrocities against cattle and pigs, however, are forbidden in
Switzerland.
In the last decade, though, organized Jewry has been marshalling a
political campaign to modify Swiss law to permit the sadistic
rituals known as 'kosher slaughter.' Erwin Kessler (pictured), Swiss
leader of the 30,000-strong League Against Animal Factories (VgT,
Verein gegen Tierfabriken), dedicated to improving farm animal
living conditions in Switzerland, spoke out against the changes
proposed by Jewish groups.
A smear campaign was almost immediately launched against him in the
controlled media. Kessler was sued by Jewish organizations in Zurich
several times. He was even sentenced to jail -- though he had done
nothing more than write, publish and speak in favor of harmless
animals.
Kessler is an idealist. He has been fighting for fifteen years to
relieve cattle, pigs, and chickens from their often miserable living
conditions on Swiss farms. For example, some cows are kept indoors
their entire lives, and some don't have straw to lay upon. Similarly,
many pigs are kept imprisoned in body-size boxes. Kessler has been
struggling without any vested interest, out of pure empathy for all
living creatures. In his uphill struggle to help farm animals,
Kessler encountered many small problems and pulled off a few
honourable successes. And that was it.
Until, that is, he spoke out against the "Jewish community" and its
sadistic kosher rites. Then, things suddenly turned very nasty for
him.
'Kosher' meat production involves bleeding the animals to death
without any effort to prevent or alleviate their pain or terror. The
Jewish 'holy book,' the Talmud, does not forbid anesthesia, however
-- anesthetics did not even exist when it was written. But
fundamentalist Jews insist they may not use it just the same. Even
though the "no mention" religious justification is very thin, they
require their 'kosher' butchers to bleed the animals to death while
they are fully conscious.
In the 1990s, the Jews organized an intense political campaign to
legalize this cruel ritual in Switzerland. The time seemed ripe to
them: A Jewess, Ruth Dreyfuss, was a member of the seven-strong
collective leadership of the country. In September 1994, the Jews
had succeeded in ushering an anti-White law into the national Swiss
constitution, forbidding any criticism of them or other aliens. This
Jewish-imposed law sharply reduced freeedom of speech in Switzerland.
It seemed, then, that it was only a matter of time before the Jews
would get their 'kosher' slaughter legislation passed. In July 1997,
bending to pressure, the Swiss government authorized 'kosher'
throat-cutting for poultry.
However, Mr. Kessler launched huge protest mailings of his magazine.
He managed to step up his output to one million copies per issue. No
small figure in a country of seven million! Under strong pressure
from the Jewish lobby, the Swiss postal service suddenly refused, in
December 1999, to distribute his massive mailings. But Kessler
overcame the treason of the Swiss Post by finding a private postal
distributor -- and, certainly thanks in large part to his efforts,
the Jewish campaign (for cows and pigs, at least) finally failed.
Like a true hero, Kessler saved weak and innocent creatures from
sadistic torture -- but he sacrificed himself. He was viciously
attacked in the controlled media. He was vilified, sullied, and
dehumanized in the Tages Anzeiger, in the Neue Luzerner
Zeitung, in the tabloid Blick, on the radio station Radio
24 and on the TV program Tele Züri -- all media owned by Jews
or the spouses of Jews.
Sigmund Feigel, then official leader of the Jewish community of
Zurich (Israelitische Cultusgemeinde Zürich, or ICZ) sued
Kessler for his articles in the VGT magazine, in which he had
criticized and even shown photos of Jewish atrocities against
animals. On July 14, 1997, Erwin Kessler was condemned to two months
prison for being a
naughty-White-who-does-not-believe-that-the-Jews-are-always-pure-and-nice
(i.e., for 'anti-Semitism'). After his appeal, the sentence was
confirmed on October 4, 2000, by the Federal Court (Supreme Court),
although it was reduced to 1.5 months in prison, not deferred.
And Kessler was sued a second time by the Jews. He was
condemned on December 7, 2001, to nine months prison, again for not
believing that Jews-are-always-lovely-and-nice-and-innocent. Kessler
appealed, and again was condemned, in the same tribunal, on the same
charges, on September 3, 2003, albeit to slightly less time -- five
months in prison, not deferred. He appealed a second time and is now
waiting for his next trial at Switzerland's highest court.
Sigmund Feigel, on behalf of the ICZ, and five more individual with
Jewish surnames, filed yet another action against him in May
2002. So Kessler is waiting for his third trial on essentially the
same 'charges.' Let these trials be a warning to Americans as to
what awaits them if the Jews get their way with 'hate crime' laws.
Like a true movie hero, Kessler, unabated, goes on denouncing Jewish
cruelty. In his VGT magazine and on his Web site, he publishes again
and again grisly pictures of the shameful Jewish 'kosher' practices:
animals with heads half cut off from their body, but still living,
losing torrents of blood in awful spasms.
As Kessler puts it:
"The usage and meaning of the term 'anti-Semitism' is becoming more
inflated every time it is invoked. But it has lost much of its
magical power, with which the Jewish circles previously could impose
their will upon Switzerland and the whole world without meeting any
resistance. Lots of people are growing fed up with such Jewish
campaigns. A diffuse but unmistakable hostility towards the Jews,
which previously was not there, is now spreading. A small minority
cannot blackmail, provoke, and humiliate a whole nation for years
without the pendulum swinging back sometime. I don't wish the Jews a
new, a true, anti-Semitism, but they seem to be doing their best to
trigger one."
The Jewish haters are playing a losing game in the Alpine country --
with their media brainwashing and court terrorism. Membership
figures in Kessler's VGT have jumped following his first
condemnation to jail in July 1997. The number of members reached
12,000 in September 2000. Rich donors showed up and footed the bill
for his ever-increasing lawyers' fees, to protect the hero from
bankruptcy. After Kessler's second arbitrary condemnation, in
December 2001, membership sky-rocketed again to 26,000, no small
figure for a lonely hero, in a tiny country. His group's membership
is now about 30,000.
In a civilized nation, Kessler would be free. He never did any harm
to anybody. But he was sentenced to jail. For what? For having a
heart?
Meanwhile, the bloodthirsty perpetrators roam free.
Kessler's crusade is an inspiration. But what
does it say when so many White people like the Swiss are more
passionate about the ethical treatment of animals -- a noble cause,
to be sure -- than they are about the survival of their own uniquely
beautiful, creative, and noble race? -- K.A.S.
|
Übersicht:
Erster Schächtprozess
Zweiter Schächtprozess
Dokumente über das Schächten
Was ist ein politischer Prozess
Erster
Schächt-Prozess
1995-2002

VgT-Präsident Erwin Kessler ist wegen seiner tierschützerischen
Kritik am jüdischen Schächten in einem politischen Willkürverfahren zu 45 Tagen
Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Als rechtliche Grundlage für diese Repression
wurde das sogenannte "Antirassismus-Gesetz" benutzt, besser gesagt missbraucht.
Es wurde offensichtlich von langer Hand vorbereitet, um jegliche Kritik an Juden zu
unterdrücken.
Zusammenfassender
Bericht in den VgT-Nachrichten VN 01-1
Das Verfahren:
> Anklageschrift
der Bezirksanwaltschaft
> Plädoyer von Erwin Kessler vor
Bezirksgericht
> Urteil des Bezirksgerichtes
> Plädoyer von Erwin Kessler vor Obergericht
> Urteil des Obergericht (45 Tage
Gefängnis unbedingt)
> Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht.
> Staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht
>
Bundesgericht bestätigt die Verurteilung
>
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
> Das Gefängnis-Vollzugsverfahren
DIESE VERURTEILUNG IST WEGEN
VERJÄHRUNG AUS DEM STRAFREGISTER ENTFERNT WORDEN UND DARF ERWIN KESSLER
NICHT MEHR ALS VORSTRAFE VORGEHALTEN WERDEN.
News zum ersten Schächtprozess
4. April 1998
Diskriminierende Anwendung des Antirassismusgesetzes: Der
jüdische Talmud darf rassistisch sein!
6. April 1998
Rudolf Steiner - neuestes Opfer der Antirassismus-Neurotiker
11. Juni 1998:
Zürcher Obergericht beantragt Bundesgericht disziplinarische
Bestrafung von Erwin Kessler wegen Vergleich mit Freisler Justiz.
12. Juni 1998:
Anti-Dreifuss-Kundgebung an der Art 29'98 in Basel:
Gruppenegoistische Scheintoleranz von Bundesrätin Dreifuss
15. Juni 1998:
Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die
von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde definitiv keine
Kläger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freisprüche definitiv.
13. Juli 1998:
Brief an das Kassationsgericht und an den
Nebelspalter betreffend Schächt-Prozess
18. Juli 1998:
Rassismusklage gegen Nationalrat Keller, bald auch gegen Denner? - nur Juden dürfen
sagen, was sie wollen: Meinungsäusserungsfreiheit und
schweizerische Kleinkariertheit
23. Sept 1998:
Noch mehr Sonderrechte für Juden: Bundesrat Couchepin
erleichtert Schächtfleisch-Importe zur Umgehung des Schächtverbotes
27. September 1998:
Nun auch im Kanton Freiburg ein Justizterror-Opfer der
Antirassismus-Inquisition
25. Oktober 1998:
Die jüdische SP-Präsidentin Ursula Koch zum jüdischen
Schächten
30. Oktober 1998:
Brigitte Bardot wegen Schächtkritik verurteilt -
irreführende Pressemeldungen über Rassendiskriminierung
14. November 1998:
"Wie koscher ist die vegetarische Küche?" -
Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten - ausser wenn Juden Nicht-Juden
diskriminieren
5. Dezember 1998:
Die
Bundespolizei im Angriff auf die Internet-Präsenz des VgT
7. Dezember 1998:
Thurgauer
Untersuchungsrichter weist Anschuldigungen der Bundespolizei gegen Erwin Kessler zurück
8. Dezember 1998:
Der Unterschied
zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick verwechselt
"Judenhetze" und "jüdische Hetze"
26. Februar 1999:
Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich:
Einschüchterung der Presse durch den Präsidenten des Zürcher Obergerichtes war
rechtswidrig
VN99-2:
Ein Leserbrief zum
Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer
20. März 2000:
Offener Brief an die Redaktion FACTS
14. Juli 2000:
Diskriminierende Anwendung des
Rassendiskriminierungs-Verbotes (Antirassismsus-Gesetz)
3. September 2000:
Jüdische Medien-Manipulation
9. September 2000:
Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher
4. Oktober 2000:
VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ist
Gefängnis. Bundesgericht bestätigt die Verurteilung.
4.Juni 2001:
Bundesgericht: Wer Fragen stellt, der wird bestraft -
Diesmal traf es einen Blick-Journalisten
Pressespiegel zum Ersten
Schächtprozess
5. Juli 1997:
Ein politischer Prozess, Tages-Anzeiger vom 5. Juli 1997
12. Juli 1997:
Die Justiz pflegt Macht zu sprechen, Leserbriefe zur Verurteilung von Erwin Kessler im
Schächtprozess, Tages-Anzeiger 12. Juli 1997
17. Juli 1997:
Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis, Tages-Anzeiger vom 17. Juli 1997
26. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (St Galler Tagblatt)
27. Januar 2000(1):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (Wiler Zeitung/Volksfreund, Der Toggenburger)
27. Januar 2000(2):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (Thurgauer Tagblatt,Bischofszeller Nachrichten )
27. Januar 2000(3):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht: Thurgauer Volkszeitung, Der Rheintaler
29. Januar 2000:
Kämpferische Tierschützer (in den Online-Zeitungen www.meetpoint.ch,
www.meetpoint.de, www.meetpoint.li
)
31. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht: Thurgauer Volksfreund
2. Februar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht, Appenzeller Zeitung
Wir bräuchten viele
Kessler, 2 Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung 2.7.05; der Leserbrief
"Grosses geleistet" erschien auch im Tagblatt für den Kanton Thurgau vom
8.7.05
"Klartext im Tierschutz",
Interview mit Erwin Kessler,
Zeitschrift "Schutz für Mensch, Tier und Umwelt" Nr 2.2005 (www.tierschutz-online.de)
Juni 2005
"Erwin Kessler im
Gefängnis", St Galler Tagblatt 23.6.05,
Gegendarstellung dazu
"Die Zustände sind extrem,
nicht ich", Interview mit Erwin Kessler in der Thurgauer Zeitung, 22.6.05
Zweiter Schächt-Prozess
1994 - 2010

Die
Anzeigeerstatter im zweiten Schächtprozess
Anklage
Erstes Verfahren
Gerichtsverhandlung geplatzt
Plädoyer
von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 7. November 2001
Erstes Urteil
des Bezirksgerichtes vom 5. Dezember 2001: 9 Monate Gefängnis
unbedingt
Obergericht hebt Urteil wegen schweren Verfahrensmängeln auf /
Rückweisung an Bezirksgericht
Zweites Verfahren
Obergericht heisst
Befangenheitsbeschwerde gut und entzieht Bezirksrichter Fischer das Verfahren
Zweites Urteil des
Bezirksgerichtes Bülach: 5 Monate Gefängnis unbedingt
Zweites Rückweisungsgesuch an das Obergericht
Rechtsgutachten von Professor Dr Franz
Riklin zugunsten von Erwin Kessler
Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht vom 31.
August 2004
Urteil des Obergerichtes vom 29. Dezember 2004
Ergänzungsgutachten von Prof Riklin:
Urteil ist eine "Wundertüte"
voller Widersprüche
Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde an das
Kassationsgericht:
- Beschwerde von Erwin Kessler
- Ergänzung des amtlichen
Verteidigers
-
Entscheid des
Kassationsgerichtes
Beschwerde an den EGMR wegen Persönlichkeitsverletzung durch das
Obergericht
Drittes Verfahren
Ausstandsbegehren
gegen die Bülacher Bezirksrichter
Noch während des Ausstandsverfahrens führten die
Bezirksrichter Hohler, Bertschy und Degen, gegen welche sich das
Ausstandsbegehren richtet, die Hauptverhandlung durch:
Plädoyer vor dem Bezirksgericht Bülach am 26. Okt 07
Die vorbefassten, befangenen Bezirksrichter, die schon das frühere,
aufgehobene Urteil erliessen, machten kurzen Prozess und fällten -
unbeeindruckt von den Plädoyers von Erwin Kessler und seines amtlichen
Verteidigers - sofort das neue Urteil, womit sie - wie voraussehbar -
einfach ihr früheres Urteil bestätigte (soweit noch keine Verjährung
eingetreten ist):
Drittes Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 26.
Oktober 2007
Nachträgliche Abweisung des Ausstandsbegehrens durch das
Obergericht am 25. Oktober 2007
Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Abweisung des
Ausstandsbegehrens (26. November 2007):
-
Beschwerde
- Stellungnahme von Prof Franz Riklin dazu
Beschluss des Kassationsgericht vom 3. Dezember
2007: Das Kassationsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein mit
folgender Begründung: Die Rechtsmittelbelehrung des Obergerichts war
falsch. Die Abweisung des Ausstandsbegehrens ist nicht mit
Kassationsbeschwerde anfechtbar. (Fertige Banausen, diese Zürcher
Oberrichter). Das Kassationsgericht ordnete an: "Die Frist zur Anfechtung des
Beschlusses der Verwaltungskommission des Obergerichtes vom 25. Oktober
2007 mit Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht läuft neu ab
Empfang dieses Beschlusses."
Beschwerde an das Bundesgericht gegen die
Abweisung des Ausstandsbegehren: Gleicher Inhalt wie
Beschwerde
an das Kassationsgericht.
Mit
Urteil vom 21.
Juli 2009
(BGE
2B_207/2007) (zugestellt am 14. August 2009) hiess das
Bundesgericht die Beschwerde gut. Demnach hat nun das Bezirksgericht
Bülach das vierte Urteil in der gleichen Sache in neuer
Zusammensetzung zu fällen.
Dritte Rückweisung des Verfahrens an das
Bezirksgericht durch
Beschluss des Obergerichts vom 28. August 2008. Damit wird das
Verfahren vor dem Bezirksgericht zum vierten mal durchgeführt! Es ist
eher unwahrschenlich, dass es so etwas in der Schweizer Rechtsgeschichte
schon mal gegeben hat. Die erneute Rückweisung veranlasst hat die
Staatsanwaltschaft mit der Beründung, die Anklage-Teile, auf welche das
Bezirksgericht wegen Verjährung nicht eingetreten sei, seien noch nicht
verjährt.
Das Obergericht hat in diesem
Rückweisungsbeschluss die Auffassung vertreten, Veröffentlichungen im
Internet seien Dauerdelikte, das Bezirksgericht müsse deshalb
seine Feststellung der Verjährung einzelner Veröffentlichungen zum
Schächten revidieren. Weil das Obergericht seine zumindest umstrittene
Auffassung eines Dauerdeliktes mit keinem Wort begründet hat, erhob
Erwin Kessler Beschwerde beim Kassationsgericht wegen Verletzung
des rechtlichen Gehörs (Begründungspflicht). Zum Beleg, dass es sich bei
der Frage Dauerdelikt um eine nichttriviale Rechtsfrage und um eine
zumindest umstrittene Auffassung des Obergerichts handelt, welche nicht
keiner Begründung bedarf, legte er ein
Gutachten von Prof Franz Riklin bei. Mit
Beschluss vom
6. März 2009 erklärte das Kassationsgericht die Beschwerde als
unzulässig mit der Begründung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs
komme keine selbständige Bedeutung zu - ein klarer Fehlentscheid. Das
rechtliche Gehör gemäss Artikel 6 EMRK ist ein absolutes, eigenständiges
Recht und kann vor dem EGMR auch geltend gemacht werden, wenn der EGMR
die konnexe Sachfrage (hier: Dauerdelikt) nicht prüfen kann. Die
Auffassung des Kassationsgericht entbehrt einer gesetzlichen Grundlage
und Verletzt die Menschenrechtskonvention.
Mit
Urteil vom 17.
Juli 2009 (BGE 6B_301/2009 ) trat das Bundesgericht nicht auf
die Beschwerde ein mit der Begründung, die Verjährung der fraglichen
Teil-Anklage sei inzwischen so oder so eingetreten, weshalb kein
rechtliches Interesse mehr an der Beurteilung des angefochtenen
Obergerichtsurteils bestehe. Das Nichteintreten auf die Beschwerde gegen
den Beschluss des Kassationsgerichtes begründete das Bundesgericht mit
keinem Wort, womit es selber auch das rechtliche Gehör verletzt hat:
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte vom 18. August 2009
Viertes Verfahren
Vierte
Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 17. Dezember 2009
Plädoyer von
Erwin Kessler (mit Video-Dokumentationen)
Urteil des
Bezirksgerichts Bülach vom 28. Januar 2010
Strafmass von 9 Monaten auf null - Verurteilung ohne Bestrafung
Im
ersten, aufgehobenen Urteil des Bezirksgerichts Bülach wurde Erwin
Kessler zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Laufe des Verfahrens hat
sich das Strafmass infolge Teil-Freisprüchen und Verjährungen immer mehr
reduziert. Im nun vorläufig letzten Urteil wird überhaupt keine Strafe mehr
ausgesprochen. Erwin Kessler wird zwar schuldig erklärt - weil es
politisch nicht anders geht -, aber nicht bestraft.
Erwin Kesslerakzeptiert jedoch die ungerechte,
politisch motivierte Schuldigsprechung wegen angeblicher
Rassendiskriminierung nicht. Seine Veröffentlichungen zum Schächten wurden von
der politischen Justiz so lange verdreht, bis der
Rassendiskriminierungstatbestand erfüllt scheint. Verurteilt wurde Erwin
Kessler damit nicht für etwas, das er wirklich gesagt oder gemeint hat,
sondern für etwas, das die Staatsanwaltschaft erfunden und ihm
unterstellt hat. Dies hat er in seinem
Plädoyer
ausführlich und überzeugend dargelegt. Aber politisch Verfolgte haben
nicht nur in Russland, sondern auch in der Schweiz keine Chance.
Berufung
an das Obergericht:
Verfahren
beim Obergericht hängig
*
Medienspiegel und News zum
Zweiten Schächt-Prozess
Erstes Verfahren vor Bezirksgericht Bülach, bis zur
Rückweisung durch das Obergericht:
"Kessler-Prozess geplatzt",
Tages-Anzeiger 8.11.2001
Monsterprozess/Türkische Schächtmetzgerei: "Kessler hält
unbeirrt an seiner Version fest", Grenchner Tagblatt
8.11.2001
"Kessler blieb draussen",
Zürcher
Unterländer 8.11.2001
VgT-Präsident Dr Kessler liess Prozess platzen,
Neues
Bülacher Tagblatt 8.11.2001
Fussvolk geringschätzig behandelt,
Leserbrief im Tages-Anzeiger 14.11.01
Willkür und Beleidigung,
Bülacher Tagblatt
14.11.2001
Pressemeldungen zur
Verurteilung;
- Erwin Kessler schuldig gesprochen,
Zürcher
Unterländer 8.12.2001
- Urteil, Blick 8.12.2001
- Neun Monate Haft für Tierschützer,
Landbote
8.12.2001
- Erwin Kessler fasste neun Monate Gefängnis,
Neues
Bülacher Tagblatt 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis, Neue Mittelland Zeitung
(Solothurner Zeitugng, Grenchner Tagblatt, Berner Rundschau, Langenthaler Tagblatt,
Zofinger Tagblatt, Oltner Tagblatt) 8.12.2001
- 9 Monate für Kessler, Tages-Anzeiger 8.12.2001
- Erwin Kessler verurteilt, Südostschweiz 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis, Aargauer Zeitung 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler,
Der
Bund 8.12.2001
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler,
Thurgauer Zeitung
8.12.2001
- Gefängnis für Erwin Kessler,
Zürcher Oberländer
8.12.2001
Kein Rassismus / Kessler 9 Monate,
Leserbrief im Tages-Anzeiger
18.12.2001
Zweites Verfahren vor Bezirksgericht Bülach:
Obergericht hebt Urteil des Bezirksgerichtes Bülach auf,
Zürcher Unterländer 29.8.2002
Zeit war schneller als die
Richter - Angelegenheit um die türkische Schächt-Metzgerei in Lengnau verjährt.
Solothurner
Zeitung Gesamtausgabe 13.9.2003, Grenchner Tagblatt 12.9.2003
Tendenziöser, verlogener
Hetzartikel in der WoZ 6. Februar 2004:
Switzerland: Gentle Crusader Persecuted by Jews, National Vanguard 28.
April 2004
Erstes Obergerichtsurteil vom 29. November 2004:
"Originelle"
Strafverteidigung Erwin Kesslers im zweiten Schächtprozess, NZZ,
4.11.04,
Rassendiskriminierung: Der Freispruch des Bieler Polizeidirektors Jürg Scherrer
im Vergleich mit der Verurteilung Erwin Kesslers
Völlig neue rechtliche Möglichkeiten für
Tierschützer
Bemerkungen zum
Urteil
Medienbericht zur Verurteilung:
- Leserbrief: In den Knast - warum?, Tages-Anzeiger
16.12.04
- Leserbrief: In der Schweiz für Meinungsäusserung in
den Knast?, Bülacher Tagblatt
- Leserbrief: Zur Verurteilung gegen Erwin Kessler,
NZZ 14.12.04
- Leserbrief: Erwin Kessler gehört nicht hinter Gitter,
Neues Bülacher Tagblatt 3.12.04
- Im Stich gelassen, Tages Anzeiger 4.12.04
- Leserbrief, Tages Anzeiger 4.12.04. Anmerkung: Dieser Leserbrief war ironisch gemeint, wurde aber vom Tages-Anzeiger derart
gerkürzt, dass der gegenteilige Sinn entstanden ist. (dem VgT liegt der
Originaltext vor).
- Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt, Oltner
Tagblatt 1.12.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter,
Zürichsee-Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter, Zürcher
Unterländer 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Basler Zeitung
30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Bündner
Tagblatt 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler,
Appenzeller Zeitung 30.11.04
- Kessler muss ins Gefängnis, Bote der Urschweiz
30.11.04
- Erwin Kessler, le défenseur des animaux en prison,
Le Matin 30.11.04
- Le défenseur des animaux Erwin Kessler condamné à 5
mois ferme, SDA/ATS 29.11.04
- Cinq mois de prison pour Erwin Kessler, La Côte
30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Erwin Kessler,
SDA 29.11.04
- Tierschützer Erwin Kessler muss hinter Gitter,
Neues Bülacher Tagblatt 30.11.04
- Unbedingt für Erwin Kessler, Der Zürcher
Oberländer 30.11.04
- Kessler muss für fünf Monate ins Gefängnis,
Tages-Anzeiger 30.11.04
- 5 Monate unbedingt für Tierschützer Kessler,
Neue Zürcher Zeitung 30.11.04
-
"Rassistisch gefärbte Pamphlete", Aargauer Zeitung Gesamtausgabe
30.11.2004
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Der Landbote
30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Rheintalische
Volkszeitung 30.11.04
- 5 Monate für Tierschützer, 20minuten 30.11.04
- 5 Monate Gefängnis, Der Bund 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Berner
Zeitung Gesamtausgabe 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Bieler
Tagblatt 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler,
Schaffhauser Nachrichten 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Kessler,
Thurgauer Zeitung 30.11.04
- Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis,
Freiburger Nachrichten 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis,
Basellandschaftliche Zeitung 30.11.04
- Gefängnis für Tierschützer Kessler, St Galler
Tagblatt Hauptausgabe 30.11.04
-
5 Monate Knast für Erwin Kessler, BLICK 30.11.04.
Als einzige Zeitung hat der BLICK unwahr und verleumderisch über das Urteil
berichtet. Erwin Kessler hat eine gerichtliche
Klage auf Richtigstellung eingeleitet.
21. Juli 2005:
Bericht in der WELTWOCHE über Jürgen
Graf
Aufhebung des Obergerichtsurteils durch das Zürcher
Kassationsgericht:
(siehe dazu:
Was
dürfen die Verteidiger sagen?)
-
"Prozess gegen Erwin Kessler beginnt von vorne", NZZ 13.10.05
- "Fürsorgepflicht gegenüber Erwin
Kessler verletzt", TA 13.10.05
Das dritte Verfahren vor dem
Bezirksgericht Bülach:
-
Erwin Kessler zu Geldstrafe
verurteilt, Tages-Anzeiger 27.10.07 -
"Geldstrafe wegen
Rassendiskriminierung", Tages-Anzeiger Zürcher
Unterland 27.10.07
Zum vierten mal vor dem
Bezirksgericht:
-
"Zum
vierten mal der gleiche Prozess", Tages-Anzeiger 12.9.08 - "Erfolg für Erwin
Kessler", Der Landbote 12.9.08 -
"Urteil
wegen Rassismus zurückgewiesen", Zürcher Unterländer
12.9.08 - Kessler geht in die nächst Runde,
punkt.ch 12.9.08 -
Urteil wegen Rassismus
zurückgewiesen, Bülacher Tagblatt 12.9.08 -
Leserbrief "Genugtuung",
Landbote 17.9.08 -
Das Schächten ist und bleibt inhuman,
Landbote 18.9.08 - Die verlogene Hetze in der jüdischen Zeitung Tachles geht
weiter, Tachles 16.9.08
- Schächten ist
eine Tierquälerei, Zürcher Unterländer, Zürcher Unterländer
1.10.08
-
Erneuter Erfolg vor
Gericht für Tierschützer Erwin Kessler, Tages-Anzeiger 19.8.09
-
Schächtprozess:
"Kessler für schuldig befunden", Tages-Anzeiger 4.2.10
*
Dokumente über das Schächten


Bild oben: Man beachte die angstvoll
aufgerissenen Augen dieser Kuh, die zur Vorbereitung des Schächtschnittes mit einer an
den Beinen befestigten Zugkette umgeworfen wurde.

Bild oben: Obwohl grösstenteils ausgeblutet, bäumt
die geschächtete Kuh den Kopf noch einmal hoch.

Das Blut strömt aus der durch den Schächtschnitt
eröffneten Halswunde.

Jüdisches Schächten eines Kalbes: Das Kalb, dem 3
Füsse zusammengebunden sind, wird mit einer Zugkette auf die Schlachtbank gebracht. Der
Schächtschnitt wird am völlig unbetäubten Tier vollzogen. Man beachte die vor Angst und
Schmerz aufgerissenen Augen.
Kurzkommentar von Rechtsanwalt J. R. Spahr, Zürich, zur Verurteilung von
Tierschützer Erwin Kessler:
Die Äusserung eines Richters an der Berufungsverhandlung "Die Vergleiche
mit dem Holocaust sind menschenverachtend" ist tierverachtend.
Auf welch krankhafter "Religiosität" das
jüdische Schächten beruht, kann im Buch Jewish
History, Jewish Religion des in Israel lebenden jüdischen Professors Israel
Shahak nachgelesen werden. Shahak war Häftling im Nazi-KZ Bergen-Belsen und
weiss von was er spricht, wenn er heute als Präsident der Israelischen Liga für
Menschenrechte gegen die nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der Araber in
Israel und Palästina kämpft.
Sehr Lesenswertes, was sonst nirgends in den Medien zu finden ist, über die Hintergründe
des Antirassismus-Gesetzes unter
http://www.ruf.ch.org
Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten, welche die
jüdischen Verharmlosungen über das Schächten Lügen strafen: Video "Schächten" zum
Herunterladen (nur für starke Nerven)
Dokumentation von Dr. Werner Hartinger: Das betäubungslose Schächten der Tiere
im 20. Jahrhundert:
http://www.tierschutz-online.de
Mehr zum Schächten
hier
Das aktuelle Hintergrundthema zu
den Schächt-Prozessen:
Was ist ein politischer Prozess?

Dazu
folgende Zitate aus dem Buch "Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit"
von Prof Friedrich Grimm (vergriffen, Universitätsbibliothek Basel PolitConv 4
Nr 936)
Macht geht vor Recht! Die Justiz ist zur Dirne
der Politik geworden. Die Politisierung der Justiz ... ist ein Zeichen für den
Untergang einer Kultur, ein Zurücksinken in den Barbarismus. Dieser Vorgang hat
allerdings seine historischen Vorbilder. Es hat zu allen Zeiten politische
Prozesse gegeben..., Gerichtsverfahren, durch die die jeweiligen Machthaber
politische Gegner in der öffentlichen Meinung herabzusetzen bestrebt waren...
So war schon der Prozess gegen Christus ein
politischer Prozess, eine Krankheitserscheinung des römischen Reiches. Denn bei
diesem Prozess ging es nicht nur um religiöse Dinge. Alle Symptome der
politischen Prozesse von heute sind schon in dem Prozess um Christus erkennbar -
die Verfolgung eines Glaubens, einer Meinung, in der Form eines
Kriminalprozesses... Es war immer dasselbe. Man denke nur an die
Hexenverbrennung.
Politische Prozesse sind Marksteine der
Geschichte. Sie geben ein Spiegelbild ihrer Zeit. Man nennt die Prozesse, die in
der Form gewöhnlicher Strafprozesse geführt werden, in Wirklichkeit aber
politische Prozesse sind, Prozesse mit politischem Hintergrund, weil der Anlass
zur Strafverfolgung politischer Art, die Form aber die eines gewöhnlichen
Strafverfahrens des gemeinen Rechts ist. In diesen Prozessen geht es darum, dass
eine bestimmte politische Einstellung nicht nur missbilligt, sondern bestraft
werden soll. Man greift deshalb meistens zu der Methode, dass ein strafbarer
Tatbestand unterschoben oder aufgebauscht wird, um das sonst nicht zu
begründende politische Urteil als Straftat hinstellen zu können.
Der Tatbestand des politischen Prozesses ist
einfach und brutal. Er lautet: "Ich habe die Macht, du
bist mein politischer Gegner. Du bist mir unbequem. Ich will dich vernichten."
Alles andere ist juristische Form, ist Missbrauch
der Justiz zu politischen Zwecken.
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