manipulation suisse

VgT-Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen
 

Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen.

Beschwerde gegen DOK-Sendung vom 8. Januar 2001 von UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Information war falsch, Beschwerde von der UBI trotzdem abgewiesen.

VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen

Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom 26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die Beschwerde ab.

Beschwerde gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger Wahlkampfbeeinflussung, von der UBI und vom Bundesgericht gutgeheissen

Beschwerde gegen die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken")         

Beschwerde gegen tierquälerisches Forellenfangspiel zur Belustigung des Publikums am 20. Februar 2009 gutgeheissen

 

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Lieber Boulevard-Journalismus mit  gefälschten Briefen als politisch unbequeme Tatsachen

 


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