Verein gegen Tierfabriken Schweiz
VgT
Association Contre les Usines d'Animaux ACUSA

Der VgT wurde am 4. Juni 1989 von Dr Erwin Kessler gegründet und betätigt sich gemäss Statuten als eine gesamtschweizerische Tierschutz- und Konsumentenschutz-Organisation und politische Tierschutz- und Konsumentenschutzpartei. Der VgT hat sich auf die Bereiche Nutztiere und tierische Produkte spezialisiert.

Der VgT hat rund 30'000 Mitglieder in der ganzen Schweiz.

Postadresse: VgT, CH-9546 Tuttwil

Website deutsche Schweiz: www.vgt.ch, Website französische Schweiz: www.acusa.ch

Präsident und Geschäftsleiter: Dr Erwin Kessler

Vizepräsidentin und stellvertretende Geschäftsleiterin: Claudia Zeier Kopp


Email-Kontakt
Tel-Beantworter 052 378 23 01

Das Buch von Erwin Kessler: "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas"

 

Vereinszweck

1. Schutz der Nutz- und Labortiere 

2. Natur- und Heimatschutz, insbesondere die Erhaltung einer naturnahen Landschaft frei von störenden, nicht-landwirtschaftlichen Bauten, speziell Tierfabriken; Erhaltung und Förderung der Weidehaltung landwirtschaftlicher Tiere als prägendes Element der traditionellen Kulturlandschaft.  

3. Konsumentenschutz, insbesondere der Schutz der Konsumenten vor nicht-tiergerecht, nicht landschaft- und naturschonend produzierten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.  

4. Politische Arbeit zugunsten eines verbesserten Tier- und Konsumentenschutzes durch aktive Einflussnahme auf Wahlen- und Abstimmungen (Funktion des VgT als Schweizerische Tier- und Konsumentenschutzpartei: Unterstützung und Lancierung von Volksinitiativen, Wahl- und Abstimmungspropaganda, Kandidatur von VgT-Mitgliedern bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen etc).

 

pfeil_r.gif (5406 Byte)Spenden spenden
Beitritt zum VgT / Zeitschriften-Abonnement

Der Beitritt zum VgT erfolgt formlos durch Einzahlung des Mitgliederbeitrages von Fr 100 pro Jahr.

Da der VgT kein (teures) Büropersonal angestellt hat, ist es uns leider nicht möglich, persönliche Korrespondenzen zu führen (insbesondere nicht zu Fragen und Ideen, die auf unserer Website bereits abgehandelt sind), nehmen aber Meldungen über Missstände gerne entgegen.

Ferner ist es uns wegen dem grossen zusätzlichen Aufwand auch nicht möglich, individuell einzelnen Mitgliedern jährlich anstelle der Zeitschrift nur einen Einzahlungsschein zuzustellen. Die Einzahlungsscheine für Spenden und für den Mitgliederbeitrag liegt der Zeitschrift bei. Wer bereits Vegetarier ist und die Zeitschrift nicht ansehen will, möge diese weitergeben oder irgendwo in einen Briefkasten werfen; damit wird höchstwahrscheinlich jemand erreicht, der unsere Informationen noch nötig hat.

Wegen dem grossen Aufwand versenden wir auch keine Rechnungen für die Mitgliedschaft und das Jahresabonnenment. Wir bitten unsere Mitglieder und Abonnenten, den fälligen Abo- oder Mitgliedschafts-Betrag jährlich selbständig zu begleichen.

Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 100 Fr (Abonnement "VgT-Nachrichten" inbegriffen)
Der Beitritt zum VgT erfolgt formlos durch Einzahlung des Mitgliederbeitrages.
Passivmitglieder: freie Spende

Abonnement VgT-Nachrichten 30 Fr

Postkonto  85-4434-5, IBAN: CH0409000000 8500 44 34 5
Einzahlungsschein bestellen:
Kontakt

Bank: SFr-Konto IBAN CH21 0078 4152 0467 356 07,  Thurgauer Kantonalbank

Eurokonto: Thurgauer Kantonalbank, CH-8570 Weinfelden, Konto-Nr 398 810 008,
IBAN: CH71 0078 4000 398 810 008

Spenden sind Vertrauenssache (Antwort auf eine häufig gestellte Frage)

Als gemeinnützige Organisation ist der VgT steuerbefreit, das heisst Spenden können von der Einkommenssteuer abgezogen werden (siehe Merkblatt). Dazu brauchen Sie dem Steueramt nur Ihren Zahlungsbeleg einzureichen. Sollte das Steueramt die Steuerbefreiung des VgT anzweifeln oder verneinen, weisen Sie darauf hin, dass der VgT in dem von derSchweizerischen Steuerkonferenz herausgegebenen Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihren gemeinnützigen Zweck von der Steuerpflicht befreit sind, aufgeführt ist. Sollte Ihnen der Steuerabzug dennoch nicht bewilligt werden, setzten Sie sich bitte unverzüglich zwecks Rekurs mit dem VgT in Verbindung.

Eine Spendenbestätigung durch den VgT ist nicht nötig und nicht möglich, da der VgT kein kostspieliges Büropersonal beschäftigt, wie andere Vereine, denen die "Mitglieder-Pflege" und Spendenbeschaffung manchmal wichtiger scheint, als der eigentliche, gemeinnützige Zweck. Der VgT versucht, Spenden möglichst ungeschmälert durch administrativen Aufwand für Tierschutzarbeit einzusetzen. Darin unterscheidet sich der VgT bewusst von traditionellen Tierschutzvereinen. Im Namen der Tiere danken wir für Ihr Verständnis. Denken Sie bitte auch in Ihrem Testament an die wehrlosen, leidenden Tiere.

Warum ist der VgT nicht bei ZEWO? Weil ZEWO nicht im Bereich Tierschutz tätig ist und grundsätzlich keine Tierschutzorganisationen aufnimmt.

 

Die Arbeit des VgT

Der VgT bekämpft die gewerbsmässige Tierquälerei in Landwirtschaft und Versuchslabors hauptsächlich durch Aufklärung der Konsumenten. Die Hoffnung auf den Rechtsstaat und die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes musste leider aufgrund der Willkür und Korruption und Verlogenheit in Regierung, Justiz und Politik aufgegeben werden. (Mehr darüber im Buch "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas" von Erwin Kessler, Orell Füssli Verlag.)

Durch die Aufklärung der Konsumenten über das mit der Erzeugung tierischer Nahrungsmittel, Kleider und anderer Gebrauchsgegenstände sowie von Medikamenten verbundene Massen-Tierelend wird der Trend zur vegetarischen Ernährung und zur Alternativmedizin gefördert. Diesem Ziel dient auch die Aufklärung über die gesundheitlichen Nachteile des verbreiteten Überkonsums an tierischem Fett und Eiweiss.

Die Medien des VgT sind die Zeitschriften VgT-Nachrichten (deutsch) und ACUSA-News (französisch) sowie die Website www.vgt.ch mit Tages-News und Online-Datenbanken (Archive der VgT-Zeitschriften und -News).

 

Was kann jeder tun?

Was kann jeder persönlich gegen die Massentierquälerei von Nutztieren tun? Abonnieren Sie die "VgT-Nachrichten" und lassen Sie sich informieren, wie Sie als Konsument von der Agro- und Fleischlobby getäuscht werden. Geben Sie die VgT-Drucksachen an Bekannte weiter oder werfen Sie sie nach Gebrauch einfach in einen anderen Briefkasten. (Unser Angebot an Werbematerial finden Sie im VgT-Shop.)

Ernähren Sie sich möglichst konsequent vegetabil. Fleischverzicht allein genügt nicht. Die Ei-Produktion von Eiern ist mit nicht geringerer Massentierquälerei verbunden, auch wenn Labels wie Bio, Coop-Naturaplan, Agri-Natura Tierfreundlichkeit versprechen; in der Schweiz wird in grossem Ausmass Konsumententäuschung betrieben. Das Bundesgericht mit einem seiner politischen Willkürentscheide gegen den VgT verhindert, dass der VgT vom gesetzlichen Verbandsbeschwerderecht gegen Konsumententäuschungen Gebrauch machen kann.

Verzichten Sie deshalb auch auf Eier und ei-haltige Lebensmittel (Teigwaren, Gebäck, Crèmen, Mayonnaise etc).

Bäckereien und Konditoreien verwenden als "Speisefette" Schlachtfette, dh Schlachtabfälle gequälter Tiere. Kaufen Sie deshalb Gebäck im Reformahaus oder Bio-Laden oder backen Sie selbst.

Das angeblich gute Schweizer Tierschutzgesetz erlaubt, dass Kühe den grössten Teil ihres Lebens an der Kette gehalten werden dürfen. Verbreitet erhalten Ketten-Kühe nicht einmal den vorgeschriebenen minimalen Auslauf, da dieser nicht kontrolliert wird. Es werden sogar Ausnahmebewilligungen erteilt, dass die Tiere lebenslänglich dauernd an der Kette gehalten werden können. Darum: Pflanzenmargarine statt Butter - gesünder, ethischer und preisgünstiger. Beschränken Sie den Konsum von Milchprodukten auf ein Minimum - nützt auch Ihrer Gesundheit - und wählen Sie, wenn schon, Bio-Milchprodukte.

Ein Mastschwein hat gemäss "fortschrittlichem" Schweizer Tierschutzgesetz Anspruch auf einen Lebensraum von 0.6 Quadratmeter, mit geschlitztem Rostboden direkt über dem Güllenloch. Es muss sein Leben im Kot liegend verbringen, umgeben von nichts anderem als anderen Schweinen. Essen Sie auf keinen Fall Schweinefleisch, auch kein Fisch und Geflügel, und wenn schon dann nur Rindfleisch mit dem Label Bio-Weide-Beef (bei Migros). Der VgT empfiehlt dieses Label eigentlich nicht, weil die Tiere verstümmelt (enthornt) werden, aber von allem Fleischgenuss ist Bio-Weide-Beef am ehesten verantwortbar.


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