1. Schutz der Nutz- und Labortiere
2. Natur- und Heimatschutz, insbesondere die Erhaltung einer naturnahen Landschaft
frei von störenden, nicht-landwirtschaftlichen Bauten, speziell Tierfabriken; Erhaltung
und Förderung der Weidehaltung landwirtschaftlicher Tiere als prägendes Element der
traditionellen Kulturlandschaft.
3. Konsumentenschutz, insbesondere der Schutz der Konsumenten vor
nicht-tiergerecht, nicht landschaft- und naturschonend produzierten Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen.
4. Politische Arbeit zugunsten
eines verbesserten Tier- und Konsumentenschutzes durch aktive
Einflussnahme auf Wahlen- und Abstimmungen (Funktion des VgT als
Schweizerische Tier-
und Konsumentenschutzpartei: Unterstützung und Lancierung von
Volksinitiativen, Wahl- und Abstimmungspropaganda, Kandidatur von
VgT-Mitgliedern bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen etc).
Spenden spenden
Beitritt
zum VgT / Zeitschriften-Abonnement
Der Beitritt zum VgT erfolgt formlos durch
Einzahlung des Mitgliederbeitrages von Fr 100 pro Jahr.
Da der VgT kein (teures) Büropersonal angestellt
hat, ist es uns leider nicht möglich, persönliche Korrespondenzen zu führen
(insbesondere nicht zu Fragen und Ideen, die auf unserer Website bereits
abgehandelt sind), nehmen aber Meldungen über Missstände gerne entgegen.
Ferner ist es uns wegen dem grossen zusätzlichen
Aufwand auch nicht möglich, individuell einzelnen Mitgliedern jährlich anstelle
der Zeitschrift nur einen Einzahlungsschein zuzustellen. Die Einzahlungsscheine
für Spenden und für den Mitgliederbeitrag liegt der Zeitschrift bei. Wer bereits
Vegetarier ist und die Zeitschrift nicht ansehen will, möge diese weitergeben
oder irgendwo in einen Briefkasten werfen; damit wird höchstwahrscheinlich
jemand erreicht, der unsere Informationen noch nötig hat.
Wegen dem grossen Aufwand versenden wir auch
keine Rechnungen für die Mitgliedschaft und das Jahresabonnenment. Wir bitten
unsere Mitglieder und Abonnenten, den fälligen Abo- oder Mitgliedschafts-Betrag
jährlich selbständig zu begleichen.
Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 100 Fr/65
Euro
(Abonnement "VgT-Nachrichten" inbegriffen), Passivmitglieder und Gönner freiwillige Spenden.
Mindestbeitrag für Abonnement VgT-Nachrichten 30 Fr/20 Euro). Der Beitritt zum VgT erfolgt formlos durch Einzahlung
des Mitgliederbeitrages.
Postkonto 85-4434-5, IBAN:
CH0409000000 8500 44 34 5
Einzahlungsschein bestellen:
Kontakt
Bank: SFr-Konto
IBAN CH21 0078 4152
0467 356 07, Thurgauer Kantonalbank
Eurokonto: Thurgauer
Kantonalbank, CH-8570 Weinfelden, Konto-Nr 398 810 008,
IBAN: CH71 0078 4000 398 810 008
Als gemeinnützige Organisation ist der VgT steuerbefreit,
das heisst Spenden können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Dazu
brauchen Sie dem Steueramt nur Ihren Zahlungsbeleg einzureichen. Sollte das
Steueramt die Steuerbefreiung des VgT anzweifeln oder verneinen, weisen Sie
darauf hin, dass der VgT in dem von derSchweizerischen
Steuerkonferenz herausgegebenen Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz
in der Schweiz, die im Hinblick auf ihren gemeinnützigen Zweck von der
Steuerpflicht befreit sind, aufgeführt ist. Sollte Ihnen der Steuerabzug dennoch
nicht bewilligt werden, setzten Sie sich bitte unverzüglich zwecks Rekurs mit
dem VgT in Verbindung.
Eine
Spendenbestätigung durch den VgT ist nicht nötig und nicht möglich, da der
VgT kein kostspieliges Büropersonal beschäftigt, wie andere Vereine, denen die
"Mitglieder-Pflege" und Spendenbeschaffung manchmal wichtiger scheint, als der
eigentliche, gemeinnützige Zweck. Der VgT versucht, Spenden möglichst
ungeschmälert durch administrativen Aufwand für Tierschutzarbeit einzusetzen.
Darin unterscheidet sich der VgT bewusst von traditionellen Tierschutzvereinen.
Im Namen der Tiere danken wir für Ihr Verständnis. Denken Sie bitte auch in
Ihrem Testament an die wehrlosen, leidenden Tiere.
Warum ist der VgT nicht bei ZEWO? Weil ZEWO nicht
im Bereich Tierschutz tätig ist und grundsätzlich keine Tierschutzorganisationen
aufnimmt.
Die Arbeit des VgT
Der VgT bekämpft die gewerbsmässige Tierquälerei in Landwirtschaft
und Versuchslabors hauptsächlich durch Aufklärung der Konsumenten.
Die Hoffnung
auf den Rechtsstaat und die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes musste leider
aufgrund der Willkür und Korruption und Verlogenheit in Regierung, Justiz und
Politik aufgegeben werden. (Mehr darüber im Buch "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe
eines Dramas" von Erwin Kessler, Orell Füssli Verlag.)
Durch die
Aufklärung der Konsumenten über das mit der Erzeugung tierischer Nahrungsmittel,
Kleider und anderer Gebrauchsgegenstände sowie von Medikamenten verbundene
Massen-Tierelend wird der Trend zur vegetarischen
Ernährung und zur Alternativmedizin gefördert. Diesem Ziel dient auch die Aufklärung über die gesundheitlichen
Nachteile des verbreiteten Überkonsums an tierischem Fett und Eiweiss.
Die Medien
des VgT sind die Zeitschriften VgT-Nachrichten (deutsch) und
ACUSA-News (französisch) sowie die Website
www.vgt.ch mit Tages-News und Online-Datenbanken (Archive der VgT-Zeitschriften
und -News).
Was kann jeder tun?
Was kann jeder persönlich gegen die Massentierquälerei von Nutztieren tun?
Abonnieren Sie die "VgT-Nachrichten" und lassen Sie sich informieren, wie Sie
als Konsument von der Agro- und Fleischlobby getäuscht werden. Geben Sie die
VgT-Drucksachen an Bekannte weiter oder werfen Sie sie nach Gebrauch einfach in einen
anderen Briefkasten. (Unser Angebot an Werbematerial finden Sie im
VgT-Shop.)
Ernähren Sie sich möglichst
konsequent vegetabil. Fleischverzicht allein genügt nicht. Die
Ei-Produktion von
Eiern ist mit
nicht geringerer Massentierquälerei verbunden, auch wenn Labels wie Bio,
Coop-Naturaplan, Agri-Natura Tierfreundlichkeit versprechen; in der Schweiz wird
in grossem Ausmass Konsumententäuschung betrieben. Das Bundesgericht mit einem
seiner politischen Willkürentscheide gegen den VgT verhindert, dass der VgT vom
gesetzlichen Verbandsbeschwerderecht gegen Konsumententäuschungen Gebrauch
machen kann.
Verzichten Sie deshalb auch auf
Eier und ei-haltige Lebensmittel (Teigwaren, Gebäck, Crèmen, Mayonnaise etc).
Bäckereien und Konditoreien
verwenden als "Speisefette"
Schlachtfette, dh Schlachtabfälle gequälter Tiere. Kaufen Sie
deshalb
Gebäck im Reformahaus oder Bio-Laden oder backen Sie selbst.
Das
angeblich gute Schweizer Tierschutzgesetz
erlaubt, dass Kühe den grössten Teil ihres Lebens an der Kette gehalten werden
dürfen. Verbreitet erhalten Ketten-Kühe nicht einmal den vorgeschriebenen
minimalen Auslauf, da dieser nicht kontrolliert wird. Es werden sogar
Ausnahmebewilligungen erteilt, dass die Tiere lebenslänglich dauernd an der Kette gehalten werden
können. Darum: Pflanzenmargarine statt Butter - gesünder, ethischer und preisgünstiger.
Beschränken Sie den Konsum von Milchprodukten auf ein Minimum - nützt
auch Ihrer Gesundheit - und wählen Sie, wenn schon, Bio-Milchprodukte.
Ein
Mastschwein hat gemäss "fortschrittlichem"
Schweizer Tierschutzgesetz Anspruch auf einen Lebensraum von 0.6 Quadratmeter,
mit geschlitztem Rostboden direkt über dem Güllenloch. Es muss sein Leben im Kot
liegend verbringen, umgeben von
nichts anderem als anderen Schweinen.
Essen Sie auf keinen Fall Schweinefleisch, auch kein Fisch und Geflügel,
und wenn schon dann nur Rindfleisch mit dem Label
Bio-Weide-Beef (bei Migros). Der VgT
empfiehlt dieses Label eigentlich nicht, weil die Tiere verstümmelt (enthornt)
werden, aber von allem Fleischgenuss ist Bio-Weide-Beef am ehesten
verantwortbar.
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